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22. Juni 2025

Fahrradklima-Test 2024: Hamburg behauptet Position, Berlin sackt ab

 

 

© ADFC

 

In dieser Woche wurde das Ergebnis des im letzten Jahr durchgeführten Fahrradklima-Tests bekanntgegeben. Laut ADFC hatten mehr als 200.000 Menschen ihre Stimme zum Fahrradklima in Deutschland abgegeben. Die Durchschnittsnote liegt für das Jahr 2024 bei 3,92. Hamburg liegt mit der Note 3,96 knapp unter der Durchschnittsnote.

 

 

© hamburgize

 

Hamburg konnte im Vergleich zur Befragung im Jahr 2022 die Note behaupten. Gegenüber 2022 hat sich Hamburg von Note 3,98 auf 3,96 geringfügig verbessert und hat damit das beste jemals erreichte Ergebnis erzielt. 2005 errang Hamburg nur Note 4,4. Im Vergleich mit den anderen Millionenmetropolen Berlin, Köln und München liegt Hamburg auf dem zweiten Platz hinter München mit der Note 3,90. Köln erreicht den dritten Platz mit Note 4,19,  Berlin erreicht als Schlusslicht noch Note 4,28. 

Im Vergleich zu den anderen Metropolen konnte Hamburg bei der "Fahrradförderung in letzter Zeit" punkten. Hamburg erreicht in dieser Kategorie die Note 3,2, Köln 3,5, München 3,6 und Berlin nur 4,5. Auch bei der Fahrradmitnahme im ÖV schneidet Hamburg gut ab: Hamburg erreicht die Note 3,3, Berlin 4,1, München 4,7, Köln nur 4,9. In der Kategorie "Spass oder Stress" führt München mit der Note 3,7, es folgen Hamburg mit 3,8, Berlin mit 4,2, Köln erreicht nur Note 4,3. Anders ausgedrückt: 55% der Befragten in München gaben an, Radfahren sei eher stressig, in Hamburg 58%, in Berlin 69% und in Köln 71%.

Weitaus bessere Ergebnisse erzielten Städte mit weniger Einwohnenden:

  • In der Größenklasse 500.000 bis 1.000.000 Einwohnende belegen Frankfurt (3,49), Hannover (3,52) und Bremen (3,54) die ersten drei Plätze. Schlusslicht ist Duisburg mit Note 4,46.   
  • In der Größenklasse 200.000 bis 500.000 Einwohnende belegen Münster (2,97), Freiburg (3,03) und Karlsruhe (3,05) die vorderen Plätze, Schlusslicht ist Krefeld mit 4,51.
  • In der Größenklasse 100.000 bis 200.000 Einwohnende belegen Erlangen (3,13), Darmstadt (3,55), Oldenburg (3,58) die vorderen Plätze - Hagen belegt mit 4,67 den letzten Platz. 
  • In der Größenklasse 50.000 bis 100.000 Einwohnende belegen Tübingen (2,77), Nordhorn (2,83) und Bocholt (2,92) die vorderen Plätze, Lüdenscheid bleibt Schlusslicht mit 4,94.

 

 

 

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17. Juli 2023

Hamburg: Heute um 17 Uhr Solidaritätsdemo zur Unterstützung der Berliner Mobilitätswendebewegung


Aus Anlaß des Radwegebaustopps in Berlin durch den Schwarz-Roten Senat soll heute eine Solidaritätsdemonstration zur Unterstützung der Berliner Mobilitätswendebewegung stattfinden


 

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25. Mai 2021

Chaos auf Geh- und Radwegen in Berlin: Gelten E-Scooter bald als Sondernutzungen?

Berlin planning to get rid of wild parked e-scooters

 

Hamburg: Regelwidrig auf dem Radweg abgelegter E-Scooter - © Stefan Warda

 

Nach großem Unmut über wild abgesellte E-Scooter hat die Stadt Kopenhagen seit Anfang des Jahres die Abstellen von E-Scootern in der inneren Stadt verboten. Zusätzlich hat das dänische Verkehrsministerium eine generelle landesweite Helmpflicht für E-Scooter-Nutzende zum nächsten Jahreswechsel beschlossen. Damit dürfte es den Anbietern deutlich unattraktiver werden, in Dänemark auf dem Markt zu bleiben.

 

Kopenhagen: Regelwidrig abgestellte E-Scooter blockieren Rikschaparkplätze - © Stefan Warda

 

In Hamburg-Altona gelten aufgrund des Unmuts unter Anwohnenden seit März Einschränkungen für Leihtretrollersysteme. Die Spaßmobile sollen im Schanzenviertel nicht mehr abgestellt werden. Rund um das Schanzenviertel wurden vier Parkflächen für E-Scooter ausgewiesen. Von dort aus soll es nur noch zu Fuß ins Schanzenviertel gehen. Ob diese Regelung sich bislang bewährt hat und welche Auswirkungen weitere Reidesharingsysteme von JUMP (Pedelecs), BOND (E-Bikes) oder Emmy (E-Roller), Tier (E-Roller) und Felyx (E-Roller) auf die Verkehrsflächen für Gehende und Radfahrende im Schanzenviertel haben, ist bislang noch nicht bekannt. Die Elektroroller dürfen ohnehin nicht auf Geh- oder gar Radwegen abgestellt werden. Felyx plant laut Abendblatt den Aufbau einer Flotte von 800 -1000 Fahrzeugen, die jedoch nur auf ausgewiesenen Stellflächen abgestellt werden dürfen.


Schanzenstraße: E-Scooter-Reservat - © Stefan Warda

Zukünftige Velorouten 5 und 6, An der Alster: Regelwidrig und äußerst verkehrsgefährdend abgestellter E-Scooter hinter einer schlecht einsehbaren S-Kurve auf dem Zweirichtungsradweg - © Stefan Warda

Pedelecs von Jump (Lime) in Hamburg - © Stefan Warda

E-Bikes von JUMP in Hamburg - © Stefan Warda

 

Auch in Berlin gibt es Unzufriedenheit über wild abgestellte E-Scooter und Leihräder auf Geh- und Radwegen. Eine Koalition von Verbänden (ABSV, FUSS, Landesseniorenbeirat, SvD) fordert feste Stellflächen für die Leihsysteme. Laut Tagesspiegel gebe es bislang für ca. 26.000 E-Scooter (weitere seien angekündigt) nur fünfzehn Stellflächen in der inneren Stadt, die auf freiwilliger Basis genutzt werden können. Die Verbände fordern dagegen feste Stellflächen stadtweit für Leihräder und Leihtretroller und verweisen als positives Beispiel auf Paris. Doch ohne eine Änderung des Berliner Straßengesetzes wäre eine Zuweisung auf feste Stellflächen nicht möglich. Der Berliner Senat strebe allerdings eine Änderung des Straßengesetzes an, um gewerbliche Angebote wie E-Scooter, E-Roller oder Leihräder als Sondernutzungen zu bestimmen. Dadurch könne der Senat mehr Einfluß auf das bisherige Chaos ausüben.

 

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20. Februar 2021

Berlin: Klage gegen Pop-up-Radfahrstreifen zurückgezogen

 Berlin: Pop-up cycle lanes may remain


Pop-up-Radspuren in Hamburg - © Stefan Warda

 

Berlins Pop-up-Radspuren werden bleiben oder aber verstetigt werden. Der Kläger hat seine Klage zurückgezogen. 

 

 

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23. Januar 2021

OVG in Berlin: Pop-up-Radspuren dürfen vorerst bleiben

Berlin: Pop-up cycle lanes may remain


Pop-up-Radfahrstreifen in Hamburg - © Stefan Warda


Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 6. Januar beschlossen, dass die von einem AfD-Politiker angefochtenen Pop-up-Radfahrstreifen vorerst weiterhin bleiben dürfen.


"Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die temporären Radfahrstreifen (sog. Pop-up-Radwege) im Berliner Stadtgebiet vorerst nicht zurückgebaut werden müssen. Damit hat es auf die Beschwerde des Landes Berlin den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. September 2020 aufgehoben, dessen Vollziehung bereits im Oktober 2020 vorläufig ausgesetzt worden war (Beschluss des Senats vom 6. Oktober 2020 OVG 1 S 116/20 , Pressemitteilung Nr. 32/20).

Das Verwaltungsgericht hatte dem Antrag eines Verkehrsteilnehmers auf Beseitigung der Radfahrstreifen stattgegeben, weil die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Voraussetzungen für die Einrichtung der Verkehrsanlagen nicht hinreichend dargelegt hatte. Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und/oder der Verkehrsablauf ganz konkret auf eine Gefahrenlage hinwiesen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei. Im Beschwerdeverfahren hat die zuständige Senatsverwaltung erstmals die erforderliche Gefahrenprognose durch Verkehrszählungen, Unfallstatistiken u.ä. belegt sowie die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen durch verkehrsbezogene Ermessenerwägungen ergänzt.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 1. Senat u.a. ausgeführt: Unter Berücksichtigung der nunmehr vorgelegten Unterlagen sei der Beschluss des Verwaltungsgerichts mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Ergebnis fehlerhaft. Der Antragsgegner habe jetzt zutreffend auf die Kriterien der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen abgestellt, um die Gefahrenlagen anhand der jeweils ermittelten Verkehrsstärken im Verhältnis zu den gefahrenen Geschwindigkeiten beurteilen zu können. Danach seien die maßgeblichen Straßenzüge überwiegend den Belastungsbereichen III oder IV zuzuordnen, bei denen eine Trennung des Radverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr aus Sicherheitsgründen gefordert sei. Dieser öffentliche Belang überwiege die privaten Interessen des Antragstellers. Als eigenen Belang habe er lediglich pauschal geltend gemacht, sich wegen Staus nicht in gewohnter Weise durch das Stadtgebiet bewegen zu können. Die von ihm zum Nachweis der behaupteten Fahrzeitverlängerung im Beschwerdeverfahren nachgereichten Zahlen bezögen sich auf das gesamte Land Berlin und das Jahr 2019. Sie seien deshalb bereits im Ansatz ungeeignet, Stauzeiten durch die erst im Frühjahr 2020 angelegten Radfahrstreifen auf den hier maßgeblichen Straßenabschnitten zu belegen. Nach den vom Antragsgegner für die konkreten Straßenabschnitte eingereichten Unterlagen verlängerten sich die Fahrtzeiten nur minimal. Dies sei vom Antragsteller bis zur Entscheidung über seine Klage hinzunehmen.

Der Beschluss ist unanfechtbar."

 

Laut Tagesspiegel begründete die Verkehrsverwaltung die Notwendigkeit der Pop-up-Radspuren u.a. auch mit Erkenntnissen aus dem Radmesser-Projekt des Tagesspiegels. Mit dem Projekt wurde nachgewiesen, dass die überwiegende Zahl der Autofahrenden den notwendigen Seitenabstand beim Überholen nicht gewähren. 

 

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7. Oktober 2020

OVG-Beschluss in Berlin: Pop-up-Radspuren dürfen vorerst bleiben

Berlin: Pop-up cyvle lanes saved for the time being

 

Pop-up-Radfahrstreifen in Hamburg - © Stefan Warda

 

Die von einem AfD-Abgeordneten angefochtenen Berliner Pop-up-Radfahrstreifen dürfen vorerst bleiben. Das OVG hob den bisherigen Beschluss des VG auf.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in dem Verfahren gegen die Einrichtung temporärer Radfahrstreifen (sog. Pop-up-Radwege) im Berliner Stadtgebiet den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. September 2020 bis zur Entscheidung über die Beschwerde des Landes Berlin im vorliegenden Eilverfahren vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Dem Antrag eines Verkehrsteilnehmers auf Beseitigung der Radfahrstreifen war erstinstanzlich stattgegeben worden, weil die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nach Auffassung des Verwaltungsgerichts die Voraussetzungen für die Einrichtung der Verkehrsanlagen nicht hinreichend dargelegt hatte. Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und/oder der Verkehrsablauf ganz konkret auf eine Gefahrenlage hinwiesen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei.

Die Senatsverwaltung hat im Beschwerdeverfahren erstmals die für die erforderliche Gefahrenprognose erforderlichen Tatsachen durch Nachreichung von Verkehrszählungen, Unfallstatistiken u.ä. belegt. Daraufhin hat der 1. Senat die Vollziehung der erstinstanzlichen Entscheidung vorläufig gestoppt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei unter Berücksichtigung dieser Unterlagen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Ergebnis fehlerhaft. Jedenfalls würden die öffentlichen Belange die privaten Interessen des Antragstellers überwiegen. Die Trennung des Radverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr erfolge angesichts der dargelegten konkreten Gefahrenlagen im öffentlichen Sicherheitsinteresse der Verkehrsteilnehmer. Der Antragsteller habe demgegenüber lediglich pauschal geltend gemacht, sich wegen Staus nicht in gewohnter Weise durch das Stadtgebiet bewegen zu können. Selbst wenn die Beschwerde letztlich ohne Erfolg bleiben sollte, sei diese nicht näher belegte Einschränkung für den Antragsteller nicht schwerwiegend. Die Fahrtzeiten verlängerten sich nur minimal. Dies sei bis zur Entscheidung über die Beschwerde hinzunehmen, da es andernfalls innerhalb eines kurzen Zeitraums zu wechselnden Verkehrsregelungen kommen könnte, wodurch Verkehrsteilnehmer möglicherweise verunsichert würden.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

 

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1. Juni 2020

Berlin: Pop-Up-Radspuren sollen vorläufig bis Jahresende bleiben

Berlin: Pop-up bike lanes should remain until the end of the year

Aktualisiert am 02.06.2020

Kieler Straße: Pop-Up-Radspuren wegen Baustelle - © Stefan Warda


Die zunächst bis Ende Mai befristeten Pop-Up-Radfahrstreifen in Berlin sollen nunmehr bis Ende des Jahres Bestand bleiben. Zudem strebt die Senatsverwaltung sogar an, die Radspuren in dauerhafte Radverkehrsanlagen umzuwandeln, so die taz. Die Pop-Up-Radspuren entstanden zur Hochphase der Corona-Pandemie, um Radfahrenden und zu Fuß Gehenden sichere Abstandsmöglichkeiten zu gewähren. Weitere temporäre Radspuren sind bei einigen Berliner Bezirken noch in Planung.

Radfahrende in Hamburg, und solche, die es noch werden wollen, müssen auf vergleichbares in der Hansestadt weiterhin warten. Während der Koalitionsverhandlungen wurde verkündet, dass es in der Hafencity zukünftig eine Pop-Up-Radspur geben soll. Näheres dazu dürfte morgen veröffentlicht werden. Solange bleibt den Hamburgern nur, sich an der vor drei Jahren eingerichteten Pop-Up-Radspur in Jungiusstraße und Caffamacherreihe zu erfreuen oder an einer der zahlreichen Pop-Up-Radspuren im Rahmen von Straßenbauarbeiten, wie zum Beispiel an der Kieler Straße, der Behringstraße und der Walderseestraße.


Kieler Straße, Baustelle: Radfahrende werden auf Pop-Up-Radspuren ohne Sinn und Verstand regelwidrig in den Gegenverkehr gelenkt - © Stefan Warda

Behringstraße / A7: Pop-Up-Radspuren wegen Baustelle - © Stefan Warda


ADFC und Greenpeace warben letzten Monat für Pop-Up-Radspuren in Hamburg. Zudem sammelt der ADFC noch Unterschriften im Rahmen einer Petition für Pop-Up-Radspuren in Hamburg.


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2. Mai 2020

Coronakrise in Berlin: Bald Pop-Up-Gehwege für mehr Sicherheit?

Social distancing: Pop-up-sidewalks in Berlin?

Aktualisiert um 21:28 Uhr
Dorotheenstraße: Keine Chance, die notwendigen Abstände von 1,5 Meter auf dem Gehweg einzuhalten - © Stefan Warda


Laut Tagesspiegel prüft die Berliner Senatsverwaltung die Einrichtung von temporären zusätzlichen Gehwegflächen oder Verkehrsflächen für Passanten, um die Abstandsregelungen aufgrund der Coronapandemie zu gewährleisten. Dies könnte ggf. durch Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche ("Spielstraßen") oder aber Absperrung von Fahrbahnflächen erfolgen.


Dorotheenstraße: Gerade noch ein Meter Gehwegfläche wird den Passanten in Winterhude zugestanden - Abstand unmöglich! Übrigens wird dort seit Jahrzehnten wild geparkt, von der Straßenverkehrsbehörde großzügig geduldet - © Stefan Warda


In Hamburg wurden bis auf minimale Ausnahmen bislang keine Vorkehrungen getroffen, die es Passanten ermöglichen, an neuralgischen Punkten die Abstandsgebote einzuhalten: Auf dem Isemarkt wurde der Abstand zwischen den Verkaufsständen vergrößert, um dadurch mehr Platz für Warteschlangen zu schaffen. Und der St. Pauli Elbtunnel ist an Wochenenden und Feiertagen geschlossenen, um Touristenansammlungen zu unterbinden. Zudem wurden an beliebten Laufstrecken wie rund um die Außenalster und entlang des Isebekkanals Hinweisschilder für den Richtungsverkehr für Läufer angebracht.


Veloroute 3 im Isebekpark - © Stefan Warda


Auf vielen gewöhnlichen Hamburger Gehwegen ist der vorgegebene Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten - gerade beim weit verbreiteten Standardgehwegmaß von 1,5 Metern Breite.


Holstenstraße, Fakeradweg: Auf dem Gehweg kein Platz für Social Distancing - © Stefan Warda

Kurzer Kamp: Die Straßenverkehrsbehörde von nebenan - die mit den "besten Ortskenntnissen" - ist der Auffassung, dass auf diesem Gehweg ausreichend Platz für Passanten und sogar Radfahrende sei - © Stefan Warda



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20. April 2020

Wegen Gefahrenlage: Weitere Kilometer Pop-up-Radfahrstreifen in Berlin

Corona virus: More temporary bike lanes in Berlin

Aktualisiert um 16:03 Uhr
Berlin, Danziger Straße: Soll Pop-up-Radfahrstreifen erhalten - © Stefan Warda


In Berlin werden wegen der Coronavirus-Pandemie nach und nach weitere Kilometer Pop-up-Radfahrstreifen eingerichtet. Allein im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden rund acht Kilometer "pandemieresiliente temporäre Radinfrastruktur" innerhalb weniger Wochen eingerichtet. Nach einem Bericht des Tagesspiegels begründet der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Maßnahmen als Notwendigkeit zur Gefahrenabwehr.

"Die Notwendigkeit für die schnelle Anordnung von Radfahrstreifen ergibt sich aus der Pandemiesituation als einer Gefahrenlage auch abseits des Verkehrsrechts: Da die existente Radverkehrsinfrastruktur nicht umfassend geeignet ist, die Abstands-Vorschriften zu befolgen, liegt eine Gefährdung des höheren Rechtsgutes der körperlichen Unversehrtheit vor."

Auch andere Berliner Bezirke haben schon bzw. wollen weitere Pop-up-Radfahrstreifen einrichten. In Pankow soll die Danziger Straße ebenfalls Radspuren erhalten, so ein Bericht der taz. Hilfreich mag im Hintergrund das Berliner Mobilitätsgesetz zu sein, nachdem ohnehin an Hauptverkehrsstraßen angemessen breite Radinfrastruktur vorgesehen ist. Planungen im Rahmen des Mobilitätsgesetzes werden nun durch zunächst temporäre Maßnahmen vorgezogen, wie im Fall des Kottbusser Damms.


https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/infrastruktur/download/Regelplaene_Radverkehrsanlagen.pdf


Dagegen scheint es in vielen anderen Städten keine besondere Gefahrenlage für Radfahrende und Passanten trotz überfüllter Verkehrswege und der derzeit notwendigen Abstandsregelungen zugeben. Wahrscheinlich aber genießt der möglichst ungehinderte Autoverkehrsverfluß und der maximal mögliche Raum für Stehzeuge weiterhin Vorrang vor anderen Sicherheitsbelangen im Straßenverkehr - z.B. körperliche Unversehrtheit. Regelmäßig nicht eingehaltene Abstandsvorgaben werden - beispielsweise am Schwanenwik in Hamburg - ignoriert. Radfahrende, die angesichts des Coronavirus gesundheitlich eher gefährdet sind, sollten diesen und auch andere hochbelastete Strecken meiden und auf weniger belastete Strecken mit ggf. entsprechenden Umwegen ausweichen.


Zukünftige Velorouten 5 und 6, Schwanenwik / Hohenfelder Brücke, Baustelle - © Stefan Warda


Der Radverkehr hatte gemäß Zählstelle nahe der Gurlittinsel im April bislang gegenüber dem Vergleichsdurchschnitt lediglich um 7,25 Prozent abgenommen. Das ist nicht viel angesichts der Zahlen der Verkehrsbehörde, auf die HH1 verweist. Demnach sei "die Zahl der Autos, Lkw und Radfahrer, verglichen mit 2018, um 25 Prozent zurückgegangen" - wegen der Coronakrise.



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12. April 2020

Pop-up-Radfahrstreifen: Berlin macht es vor

Temporary bike lanes: Design guideline for Berlin

Aktualisiert am 13.04.2020
Senatsverwaltung Berlin - Regelpläne für temporäre Radverkehrsanlagen


Die Coronakrise hat nahezu überall in der Welt zu Veränderungen der Verkehrsmittelwahl geführt. Deutschland verzeichnet einen deutlichen Rückgang beim Autoverkehr, aber auch beim ÖV. Dagegen gibt es eine Zunahme beim Radverkehr. Zudem ist es nicht überall möglich die gebotenen Sicherheitsabstände von 1,5 Metern auf Gehwegen oder Radverkehrsanlagen einzuhalten. In der Hauptstadt wurde in relativ kurzer Zeit angemessen reagiert und Lösungen für den Radverkehr angeboten.

Am 25. März wurde im Verlauf des Halleschen Ufers eine gesonderter geschützter Verkehrsraum für Radfahrende geschaffen. Dazu wurde eine Fahrspur als Radfahrstreifen umgewandelt.



Weitere Radspuren folgten vor vier Tagen entlang der Petersburger Straße in Friedrichshain. Bislang gab es dort nur schmale, holprige Radwege (ohne Benutzungszwang) unmittelbar neben quergestellten Stehzeugen - keine überzeugende Lösung.





Gitschiner Straße und Lichtenberger Straße sollen auch schon mit neuen Radspuren ausgestattet worden sein. Weitere sind laut Tagesspiegel in mehreren Bezirken in Planung.
 
Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat Anfang April die "Regelpläne zur temporärer Einrichtung und Erweiterung von Radverkehrsanlagen" herausgegeben. Diese beinhalten Beispiele für Pop-up-Radfahrstreifen oder Radspurerweiterungen u.a. bei Baustellen oder aktuell aus Anlass der geänderten Verkehrsmittelwahl.

Mit dem neuen Angebot erhält Berlin sogar Aufmerksamkeit im Ausland. The Guardian berichtete gestern über unterschiedliche Maßnahmen, die Städte weltweit angesichts der Coronakrise getroffen haben - dabei auch über Berlins Pop-up-Radfahrstreifen.

In Hamburg gibt es bislang keine Maßnahmen, die den Beispiel Berlins oder anderer Städte in der Welt folgen und Fahrspuren in Radspuren umwandeln oder Bettelampelschaltungen ändern. Einzige Maßnahme im Zusammenhang mit dem Coronavirus ist die Sperrung des Alten Elbtunnels an Wochenenden, der allerdings Teil der Veloroute 11 zwischen Wilhelmsburg ( - Harburg) und St. Pauli ( Altona / Innenstadt) darstellt. Radfahrende müssen an Wochenenden derzeit leider auf die Norderelbbrücke ausweichen. Dort kommt es durch die Sperrung des Alten Elbtunnels zu einem erhöhtem Radverkehrsaufkommen - und dort treten genau die gleichen Probleme auf, weswegen der Alte Elbtunnel gesperrt wurde. Die derzeit vorgegebenen Abstände können auf den nur 1,5 Meter schmalen gemeinsamen Geh- und Radwegen nicht eingehalten werden, wenn sich Radfahrende und Passanten auf den Brücken begegnen. Müsste an den Wochenenden nicht jeweils eine Fahrspur auf den Elbbrücken für den Radverkehr gesperrt werden, um die Allgemeinsverfügung anlässlich Corona umzusetzen?


Veloroute 10, Neue Elbbrücke: Beengte Verhältnisse für Passanten und Radfahrende - © Stefan Warda


Dass bislang noch keine Verkehrsflächenumverteilungen seit dem deutlich geänderten Verkehrsaufkommen und geänderter Verkehrsmittelwahl in Hamburg vorgenommen wurden, liegt nicht daran, dass sich dazu keine Straßenzüge eignen. Ende Februar hatte die Bezirksversammlung Eimsbüttel einen Antrag bezüglich "Buffered Bike Lanes" im Straßenzug Beim Schlump - Hallerstraße einzurichten. Laut Antrag sollte sich der Vorsitzende der Bezirksversammlung an die Verkehrsbehörde (BWVI) wenden mit der Bitte, für den Straßenzug einen zweijährigen Verkehrsversuch mit "Buffered Bike Lanes" (ggf. "Protected Bike Lanes") einzurichten. Der Verkehrsversuch soll mit einer Evaluation begleitet werden.



Caffamacherreihe, Radspur - © Stefan Warda

Caffamacherreihe, Radspur - © Stefan Warda

Caffamacherreihe, Radspur - © Stefan Warda


Angesichts der jetzigen Situation könnte die BWVI nach dem Vorbild Berlins nun auf diesen Antrag eingehen und temporär Radspuren einrichten. Wie so etwas aussehen könnte, ist in Hamburg nicht unbekannt. Die provisorisch eingerichteten Radspuren in der Jungiusstraße und der Caffamacherreihe könnten als anleitung dienen.



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27. März 2020

Berlin: Coronakrise führt zu spontaner Umverteilung der Verkehrsflächen

Berlin: Pop-up bike lanes due to corona crisis

Aktualisiert um 11:04 Uhr
Kopenhagen, Nørrebrogade: Provisorische Radwegverbreiterung - © Stefan Warda


Berlin hat angesichts der veränderten Verkehrsmittelwahl ausgelöst durch die Coronakrise zunächst an zwei Stellen Flächenumverteilungen im Straßenraum vorgenommen. Laut Bericht des Tagesspiegels wurden inerhalb von nur drei Tagen zwei Pilotprojekte auserwählt: Zossener Straße und Hallesches Ufer.



Die neuen Radspuren sollen vorerst nur befristet angeordnet bleiben. Möglicherweise können sie ähnlich dem Beispiel Kopenhagens folgend in eine Dauerlösung überführt werden. 2009 waren die damals schon überlasteten Radwege der Nørrebrogade über mehr als ein Jahr lang provisorisch verbreitert worden. Nach ausführlicher Evaluation wurde die Straße anschließend in zwei Teilschritten auf ganzer Länge umgebaut mit deutlich mehr Platz für den Radverkehr.


Berlin hat derzeit allerdings noch ein Durchsetzungsproblem.






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7. August 2018

Deutsche Bahn: Neue Nutzungsbedingungen für Call-a-Bike-Familie

Deutsche Bahn: New conditions of use for call-a-bike-family


Call a Bike-Station in Frankfurt - © Stefan Warda


Die Deutsche Bahn ändert zum 1. September die Nutzungsbestimmungen für hre Leihradsysteme. Ob Call a Bike, StadtRAD, Lidl-Bike, FordPass Bike oder RegioRadStuttgart, für alle Leihradmarken gelten ab nächsten Monat neue Bestimmungen für das Abstellen der Räder. Vor allem dürfen die Räder der DB-Leihradsysteme nicht mehr an Fahrradbügeln oder anderen Abstellanlagen, die nicht zu den Leihradsystemen gehören, abgestellt werden.


Call a Bike-Station in Frankfurt - © Stefan Warda


§ 7 Untersagte Abstellorte

1. Das Fahrrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden:
- an Bäumen,
- in Grünflächen (insbesondere Privatgrund und halböffentliche Flächen, wie Parkanlagen, Grünanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe)
- an Denkmälern,
- in Innen- und Hinterhöfen,
- an Verkehrsamplen,
- an Parkuhren, Parkscheinautomaten, Briefkästen, oberirdischen Verteilerkästen, Telefonzellen und Bushaltestellen,
- auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,60 Meter unterschritten wird,
- vor, an und auf Feuerwehr- und Rettungsdienstanfahrtszonen,
- in Bereichen von Zebrastreifen und Mittelinseln,
- vor Zugängen oder Ein- und ausgängen von Gebäuden, vor U- und S-Bahneingängen einschließlich der Aufzüge, wenn diese dadurch versperrt oder der Zugang erheblich erschwert oder in seiner Funktion wesentlich gestört wird,
- an Wegen für Rollstuhl-Fahrende oder auf Leitsystemen für Blinde und sehbehinderte Menschen, wenn diese dadurch versperrt werden oder der Zugang erheblich erschwert oder in seiner Funltion wesentlich gestört wird,
- an Fahrradabstellanlagen (bspw. Anlehnbügel, Vorderradhalter, Fahrradboxen, überdachte Fahrradständer),
- im Abstand kleiner 30 Meter zu Flussufern und sonstigen Gewässern.




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20. März 2018

Berlin-Reinickendorf beschließt das "ideologiefreie Radverkehrskonzept"

Cycling in Berlin-Reinickendorf - "safe, comfortable, free of ideology"


Radverkehrskonzept Reinickendorf: Hauptstraßen exklusiv dem Autoverkehr, Radfahrer auf Nebenstraßen und in Grünanlagen - © Stefan Warda


Unter dem Betreff "Radverkehr Reinickendorf - sicher, komfortabel und ideologiefrei" hat die Bezirksverordnetenversammlung in Reinickendorf einem autoverkehrsgerechtem Radverkehrskonzept zugestimmt. Zwei der Kernthesen: 
  • Die Radwege und Fahrradstraßen sollen so angelegt werden, dass sie nicht zur Aufgabe von Stellplätzen für die Anlieger der geplanten Baumaßnahmen führen. 
  • Die Planung muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung und der Lebenswirklichkeit der Menschen in unserem Bezirk ausrichten. Deshalb wollen wir erreichen, dass die Radfahrer, die dies bevorzugen, nicht mehr auf den oft zu engen Reinickendorfer Hauptstraßen fahren müssen. Ein Nebeneffekt könnte sein, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) weniger die Nebenstraßen als “Schleichweg” nutzt und die dortigen Anwohner entlastet werden.
Angeblich enge Hauptverkehrsstraßen den Autofahrern, vermutlich eher nicht breite Nebenstraßen mit vielen Parkplätzen, die schließlich alle erhalten werden sollen, den Radfahrern oder ab in Grünanlagen abseits sozialer Kontrolle, wo es weder Schulen, Arbeitsplätze oder Geschäfte gibt. Das bedeutet die Manifestation der autogerechten Stadt - ganz ideologiefrei. Somit will Reinickendorf gegen das Berliner Mobilitätsgesetz arbeiten.


Auch an Hauptverkehrsstraßen kann es gute Radwege geben, wie z.B. in Kopenhagen - © Stefan Warda



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7. November 2017

Berlin: Senatsverwaltung stellt zukünftige geschützte Radstreifen vor

Berlin: First new protected bike lane in 2018
 
Bild: SenUVK, Visualisierung: Bloomimages

Die Berliner Senatsverwaltung hat die Pläne ihrer geplanten "geschützten Radstreifen" ("Protected Bike Lanes") enthüllt. 

Auf der diesjährigen Fahrradkommunalkonferenz in Berlin hat Senatorin Regine Günther die geplanten geschützten Radstreifen am Beispiel der Planung für die Hasenheide vorgestellt. Weitere geschützte Radstreifen befinden sich in Planung und sollen derzeit mit den Bezirken abgestimmt werden.

Zukünftig soll in Berlin an Hauptverkehrsstraßen die Verkehrssicherheit für Radfahrer durch eine verbesserte Infrastruktur deutlich verbessert werden. "Geschützte Radstreifen" seien – neben baulichen Radwegen – eine zentrale Maßnahme zur Steigerung sowohl der objektiven als auch der gefühlten Verkehrssicherheit und der Umsetzung der Vision Zero: der weitgehenden Reduzierung von Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr. Die Umsetzung soll mit dem Start der Bausaison 2018 beginnen.

Hasenheide soll rot-weiß-grün werden

Folgende Eckdaten sind für die geschützten Radstreifen vorgesehen:
  • Breite: mindestens 2 Meter
  • Sperrfläche: 1 Meter Breite zwischen Rad- und Autoverkehr
  • Poller (0,9 m hoch) verhindern ein Befahren der Radstreifen
  • Eine grüne, flächendeckende Färbung wird die Radstreifen auch optisch von der Fahrbahn trennen.
Der vorgestellte geschützte Radstreifen an der Hasenheide soll von Südstern bis Wissmannstraße auf der südlichen Seite verlaufen. Die konkrete bauliche Umsetzung soll jeweils nach den Gegebenheiten vor Ort entschieden werden. Es soll Bereiche mit und ohne Parkstreifen für den ruhenden Verkehr geben. Für Kreuzungsübergänge und Nachtbus-Haltestellen sind Unterbrechungen vorgesehen.


Bild: SenUVK, Visualisierung: Bloomimages

Geschützte Radstreifen und eine signifikante Verbesserung der Verkehrssicherheit sind zwei zentrale Bestandteile des Berliner Mobilitätsgesetzes, das durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Senat und Abgeordnetenhaus eingebracht werden wird. Berlin will als erste Kommune in Deutschland geschützte Radstreifen einführen. Der Teil Radgesetz des Mobilitätsgesetzes ist das erste seiner Art in Deutschland.



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7. April 2017

Eckpunkte zum Radgesetz: Berlins Radverkehrsanteil soll bis 2025 auf 20 Prozent steigen

Radgesetz: In 2025 20% of all journeys going to be on bicycles in Berlin
Aktualisiert um 14:00 Uhr

Berlin, Schönhauser Allee - © Stefan Warda


Gestern wurden die Eckpunkte für das vorraussichtlich im Herbst vorliegende Berliner Radgesetz vorgestellt. Radfahren soll in Berlin demnach sicherer, komfortabler und selbstverständlicher werden. An der Ausarbeitung der Eckpunkte waren u.a. der Radverkehrsclub und die "Initiative Volksentscheid Fahrrad" beteiligt.

Erstmals wurden gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und den Fraktionen Eckpunkte für ein Radgesetz erarbeitet, indem der Ausbau der Radinfrastruktur verbindlich festgeschrieben wird. (Verkehrssenatorin Regine Günther)

Nach den Eckpunkten zum Radgesetz soll ähnlich der Fortschreibung der Radverkehrsstrategie von 2013 ein Radverkehrsanteil von zwanzig Prozent im Jahre 2025 erreicht werden. Die Radverkehrsstrategie sah eine Steigerung des Radverkehrsanteils am Binnenverkehr auf achtzehn bis zwanzig Prozent bis 2025 als realistisch an. Demnach wäre das Ziel der Steigerung des Radverkehrsanteils des Radgesetzes nicht ambitionierter als das der Radverkehrsstrategie. Doch gilt es nun Versäumnisse aufzuholen. Denn trotz schöner Ziele einer Radverkehrsstrategie wurde weniger für den Ausbau des Radverkehrs unternommen als für das Ziel notwendig.


Berlin, Invalidenstraße / Chausseestraße - © Stefan Warda

Die Details zu den Eckpunkten für das zukünftige Radgesetz stellte gestern die Dialoggruppe vor, die nach zwölf mehrstündigen Sutzungen den Vorschlag für die Eckpunkte des zukünftigen Radgesetzes erarbeitet hatte.
Das Land Berlin wird sich der Vision Zero verpflichten. Das bedeutet, die Maßnahmen nach dem Gesetz dienen dem Ziel, die Zahl der getöteten und schwer verletzten Verkehrsteilnehmer auf null zu senken. Dies soll unter anderem durch sichere und komfortable Radverkehrsanlagen an den Hauptstraßen und die Umgestaltung von Knotenpunkten nach klaren Kriterien erfolgen. Dabei soll auch die subjektive Perspektive, also die „gefühlte Sicherheit“, einbezogen werden. Die Dialoggruppe sieht klare Modal Split Ziele für den Radverkehr vor. Dazu soll das Land Berlin bis 2025 den Anteil des Radverkehrs an allen Wegen auf mindestens 30 Prozent innerhalb der Umweltzone und im Land Berlin auf mindestens 20 Prozent steigern.
Für ein sicheres und komfortables Radfahren ist ein lückenloses Netz an Radverkehrsinfrastruktur unerlässlich. Daher soll ein Radverkehrsnetz geschaffen werden, das schnelle, bequeme und sichere Verbindungen für Radfahrerende ermöglicht. Das Radverkehrsnetz wird ausgehend von der bestehenden Planung für ein Haupt- und Ergänzungsroutennetz weiterentwickelt und qualifiziert. Das Radverkehrsnetz soll Radverkehrsanlagen an allen Hauptstraßen mit Fahrrad- und Nebenstraßen sowie 100 Kilometern Radschnellwegen verbinden. Die Radverkehrsanlagen an Hauptstraßen sollen wo möglich als geschützte Radstreifen gebaut werden. Besonders wichtige Verbindungen werden als Vorrangnetz ausgewiesen, das prioritär ausgebaut werden soll und in dem der Radverkehr bevorzugt beschleunigt wird. Für den Umstieg auf das Fahrrad ist neben einer sicheren Infrastruktur auf der Straße auch die Frage sicherer Abstellmöglichkeiten essentiell. Daher wurden konkrete Ausbaukorridore für die Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum, an ÖPNV-Knotenpunkten und der Bau von Fahrradhäusern verabredet. Bis 2025 sollen 100.000 zusätzliche Radabstellmöglichkeiten entstehen. Die Eckpunkte umfassen 15 Seiten und befinden sich in der Abstimmung mit den Fraktionen, dem Senat, dem Volksentscheid, dem ADFC-Berlin und dem BUND. Sobald daraus ein abgestimmter Gesetzentwurf entstanden ist, wird dieser der Öffentlichkeit vorgestellt.

Berlin, Invalidenstraße / Chausseestraße - © Stefan Warda

Bleibt zu hoffen, dass die vorgeschlagenen Eckpunkte im zukünftigen Radgesetz berücksichtigt werden, ausreichend qualifizierte Planer eingestellt werden für den Umbau der Berliner Straßenräume und ein Zeitrahmen für alle Ziele hinterlegt werden wird.

Wenn das Gesetz beschlossen sein wird, geht unsere Arbeit weiter: Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die jährlich geplanten 51 Millionen Euro ab 2019 auch tatsächlich verbaut werden, damit wir in zehn Jahren sicher und entspannt durch Berlin radeln können. (Heinrich Strößenreuther, Volksentscheid Fahrrad)


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4. November 2016

Berlin: Deutsche Bahn und Lidl wollen bei Leihradsystem kooperieren

Berlin: Deutsche Bahn and Lidl as partner for rental bike system


Berlin, "LIDL-BIKE" (Bildquelle: DB Rent)


Die Bahntochter "DB Rent" und die Discounterkette "Lidl" wollen ab nächstem Jahr als Leihradsystemanbieter in Berlin kooperieren. Der bisherige Vertrag zwischen zwischen der Berliner Senatsverwaltung und der Bahntochter für das noch laufende "Call a Bike"-Angebot endet zum Jahresende. Berlin hat sich ab 2017 für den Anbieter "Nextbike" entschieden, der zukünftig mit 5000 Rädern an 700 festen Stationen Nachfolgemodell des jetzigen Systems werden soll.

Die Deutsche Bahn möchte jedoch weiterhin in Berlin am Leihradsystemmarkt teilhaben. Mit dem Start des "LIDL-BIKE" im Frühjahr 2017 sollen 3.500 Fahrräder zur Verfügung stehen, die die Kunden innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings - ohne feste Stationen - flexibel ausleihen und zurückgeben können sollen.

Alle Kunden von "Call a Bike" sowie der Fahrradverleihsysteme mit weiteren Kooperationspartnern der DB sollen auf „LIDL-BIKE“ ohne gesonderte Anmeldung zugreifen können. Genauso soll dann auch "LIDL-BIKE"-Kunden die gesamte Call a Bike-Familie deutschlandweit ohne weitere Registrierung zur Verfügung.

Beim neuen Angebot soll DB Rent weiterhin die Rolle des Systembetreibers übernehmen und die Kunden betreuen. Lidl soll der Namensgeber des neuen Fahrradverleihsystems sein und die Farbgestaltung der vollständig neuen Radflotte prägen.


München, "MVG Rad" - © Stefan Warda


Auch in München hat die Deutsche Bahn Konkurrenz bekommen. Neben den "Call a Bikes" und "Nextbikes" stehen in München auch "MVG Räder" zur Verfügung. In München gab es jedoch bislang keine Kooperation von DB Rent mit der Kommune.




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31. August 2016

Initiative "Volksentscheid Fahrrad" gewinnt "EUROBIKE-Award 2016"

Berlin initiative "Volksentscheid Fahrrad" awarded at EUROBIKE fair in Friedrichshafen


Bildquelle: "Volksentscheid Fahrrad"


Die Initiative "Volksentscheid Fahrrad" wurde heute in Friedrichshafen mit dem "EUROBIKE-Award 2016" ausgezeichnet. In der Kategorie „Konzepte / Dienstleistungen“ wurde die PR-Arbeit, die Erfolge und die Vorbildwirkung für andere Städte gewürdigt.

Aus dem Begründungstext für den Award heißt es: Der Volksentscheid Fahrrad in Berlin ist weltweit einzigartig, denn erstmals zwingen Bürger die Politik, massiv in die Radinfrastruktur zu investieren. Die Ehrenamtlichen haben mit ihrem Gesetzes-Hackathon, für das sie bereits einen Nachhaltigkeitspreis gewonnen haben, Deutschlands erstes Radverkehrsgesetz geschrieben. Der Volksentscheid hat mit seiner PR-Arbeit das Zeug, Politik zu verändern - als Vorbild für Deutschland und die Welt. Mehr als 100 Firmen der Radbranche unterstützen den Volksentscheid.
 

Bildquelle: "Volksentscheid Fahrrad"


Die heutige Auszeichnung kann als Botschaft an Berlin verstanden werden angesichts der dort anstehenden Landtagswahl. Ganz ohne eine bessere Radverkehrspolitik wird es nicht mehr gehen.




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