9. Juli 2025

Umbau rund um den Eppendorfer Marktplatz: Dominanz des Autoverkehrs soll reduziert werden

 

 Aktualisiert um 22.40 Uhr

Eppendorfer Markplatz 2: Unbenutzbarer Fakeradweg mit unzulässiger Sondernutzung einer Außengastronomie, neben der Gehende sich nicht mehr ausreichend begegnen konnten (Zustand 2012 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

 

 

Seit dieser Woche laufen die Umbauarbeiten für den Eppendorfer Marktplatz, sowie Teile der Martinistraße, der Schottmüllerstraße, der Eppendorfer Landstraße, der Heinickestraße und der Ludolfstraße inklusive diverser Kreuzungen. Dieser Umbau soll etwa 18 Monate dauern. Zu einem späteren soll auch ein Teilstück der Kellinghusenstraße mit Kreuzung an der Ludolfstraße umgebaut werden (zukünftige Radroute16). 

 

Eppendorf im Leitbild der autogerechten Stadt

Das Umfeld des Eppendorfer Marktplatzes ist geprägt vom Leitbild der autogerechten Stadt. Rüpelplaner hatten die Belange von Radfahrenden und Gehenden weitgehend außer Acht gelassen, um den absoluten Vorrang des Autoverkehrs durchzusetzen. So wurden möglichst viele Autofahrspuren und maximal mögliche Stehzeugeflächen geschaffen. Auf den Restflächen wurden Gehende und Radfahrende zusammengepfercht, wo es dann zwangsläufig mangels Platz Konflikte gab. Die noch bestehenden Fakeradwege waren zum Zeitpunkt der Planung ausnahmslos benutzungspflichtig, wenn auch unbenutzbar. Da für Radfahrende keine Abstellmöglichkeiten vorgesehen waren, wurden die Absperrgitter neben den sehr schmalen "Radwegen" zum Anschließen der Fahrraäder genutzt, wodurch die benutzungspflichtigen "Radwege" unbenutzbar waren. Auch heute noch nach Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht sind viele Abschnitte der "Radwege" der Eppendorfer Landstraße genau deswegen unbenutzbar: Die Fakeradwege sind weiterhin Fahrradstellflächen, weil trotz des Geschäftsbereich Radfahrende im Gegensatz zu Autofahrenden keine Stellflächen finden. Zumindest im für den Umbau vorgesehenen Planungsbereich soll es zukünftig Fahrradstellplätze geben. Dabei ist eine Umgestaltung der gesamten Eppendorfer Landstraße sowie auch des Lehmwegs dringend notwendig.

 

Eppendorfer Landstraße 112a: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2012 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 112a: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2015 ohne Radwegzwang) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 112: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2015 ohne Radwegzwang) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 112: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2013 ohne Radwegzwang) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Benutzungspflichtiger unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2007) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Vollkommen unbenutzbarer benutzungspflichtiger Fakeradweg - diente als Fahrradparkplatz (Zustand 2002) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Kampfstehende auf dem benutzungspflichtigen Fakeradweg sowie verkehrsgefährdende Sondernutzung (Zustand 2008) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Gehende auf dem benutzungspflichtigem Fakeradweg (Zustand 2005) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Nach Entfernung des Fahrradparkplatzes (Zustand 2015 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Viel Platz für Autos, wenig Platz für Radfahrende und Gehende (Zustand 2015 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

Eppendorfer Markplatz 2: Fakeradweg mit unzulässiger Sondernutzung einer Außengastronomie, neben der Gehende sich nicht mehr ausreichend begegnen konnten (Zustand 2007 mit Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 110-108: Unbenutzbarer benutzungspflichtiger Fakeradweg, der als Fahrradparkplatz diente, sowie verkehrsgefährdende Sondernutzung auf dem Gehweg (Zustand 2003) - © Stefan Warda

Eppendorfer Marktplatz 2-4: Wartende Radfahrende blockieren den benutzungspflichtigen Fakeradweg (Zustand 2005 mit Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

 

 

Konzept für den Planungsbereich

Laut Mobilitätswendebehörde sollen Radfahrende nach dem Umbau durchgängig auf Radfahrstreifen oder Radwegen geführt werden. Dabei sollen ca. 225 Meter neue Radwege und Radfahrstreifen an Stellen entstehen, wo es vorher keine Radverkehrsangebote gab (z. B. Südseite der Ludolfstraße). Alle bestehenden überwiegend Fakeradwege sollen nach dem Umbau ausreichend breit sein. Auf den Kreuzungen und an potenziellen Gefahrenstellen sollen Radfahrstreifen rot markiert werden. Statt bislang nur 13 Fahrradbügel soll es zukünftig 77 Fahrradbügel im Planungsgebiet geben. Rad- und Fußverkehr sollen zukünftig besser voneinander getrennt werden. Für den Rad- und Fußverkehr soll es zukünftig mehr Querungsmöglichkeiten geben.

 

Details

Der Fakeradweg der Eppendorfer Landstraße zwischen Schrammsweg und Eppendorfer Marktplatz soll lediglich teilweise beseitigt werden, da das Planungsbgebiet nicht bis zum Schrammsweg reicht. Als Ersatz soll es zukünftig einen Radfahrstreifen geben. Der südliche Fakeradwegabschnitt soll weiterhin unbenutzbar bleiben und wie gewohnt als Fahrradstellfläche dienen. 

Der immer noch benutzungspflichtige Fakeradweg in der Ludolfstraße unterhalb des Alma-Hoppe-Lustspielhauses (zukünftige Radroute 16) soll durch eine Protected Bike Lane ersetzt werden. Für Radfahrende zur Kellinghusenstraße soll endlich die bislang fehlende Wartefläche im Kreuzungsbereich geschaffen werden. Wartende Radfahrende Richtung Kellinghusenstraße müssen somit Radfahrende Richtung Eppendorfer Marktplatz zukünftig nicht mehr blockieren. 

 

Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße / Lustspielhaus: Benutzungspflichtiger Fakeradweg - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße / Lustspielhaus: Benutzungspflichtiger Fakeradweg - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße 43: Wartende Radfahrende, die Richtung Kellinghusenstraße abbiegen wollen, blockieren benutzungspflichtigen Radweg für nachfolgende Radfahrende. Außerdem ist für Radfahrende kein Betteltaster vorgesehen - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße / Kellinghusenstraße: Zukünftig soll es Richtung Kellinghusenstraße eine geradlinigere Radverkehrsführung geben - © Stefan Warda

Ludolfstraße 27-19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg - © Stefan Warda



Ludolfstraße 19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg - © Stefan Warda

Ludolfstraße 27-19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg - © Stefan Warda



Ludolfstraße 19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg und Gehweg - © Stefan Warda

 


Hintergrund

Der begonnene Umbau rund um den Eppendorfer Markplatz hat einen langen Vorlauf. Im Jahr 2017 hatte der LSBG ein öffentliches Beteiligungsverfahren gestartet. In die abgestimmte Planung sind auch spätere Entscheidungen eingeflossen, z. B. der Verzicht auf den Einbau von Radfahrstreifen in Mittellage nach dem Radentscheid.

 

 

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6. Juli 2025

Kampfparken in Hamburg-Nord: Bald endlich Schluss mit Stehzeugen am oder auf dem "Radweg" der Steilshooper Straße?

 

 Aktualisiert um 18.53 Uhr

Steilshooper Straße 173: Kampfparken auf benutzungspflichtigem unbenutzbarem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

 

Trotz der Bemühungen Hamburg zu einer "Fahrradstadt" oder radverkehrsfreundlicheren Stadt umzugestalten, weist die Stadt weiterhin noch zahlreiche veraltete, kaum oder nicht benutzbare Fakeradwege auf. Diese sind - wie beispielsweise an der Saarlandstraße - nicht nur auf äußere Stadtteile verteilt, sondern befinden sich auch nahe des Stadtzentrums - wie z.B. entlang des Mittelwegs an der Moorweide. Doch selbst bei den einfachsten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an vorhandenen alten "Radwegen" gibt es häufig Gegenwind, wie aktuell bei der Steilshooper Straße.

 

Steilshooper Straße: Kampfparken auf "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf Geh- und "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf Geh- und "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf Geh- und benutzungspflichtigem unbenutzbarem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf Gehweg neben benutzungspflichtigem unbenutzbarem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

 

 

Das Abendblatt [€] berichtete vor wenigen Tagen über den Verlust vermeintlicher Stehzeugeplätze in der Steilshooper Straße im Bezirk Nord. Dort war viele Jahre lang durch das Verkehrszeichen 315 das Abstellen von Stehzeugen auf dem Gehweg rechts vom "Radweg" erlaubt gewesen. Vom etwa drei Meter breiten Gehweg blieb den Gehenden eine Restbreite von etwa einem Meter übrig. Das nebeneinander Gehen oder Begegungsfälle unter Gehenden war dadurch nicht möglich oder erheblich erschwert. Zudem waren auf dem "Radweg" Radfahrende der Dooringgefahr ausgesetzt. Da Radfahrende zu Stehzeugen einen Seitenabstand von wenigstens einem Meter einhalten sollen, hätten sie immer neben dem nur etwa einen Meter schmalen "Radweg" im Bereich des Sicherheitsbereichs zur Fahrbahn bzw. auf dem Kantstein radfahren müssen und wären dort dem voebeifahrenden Fahrbahnverkehr ausgesetzt gewesen. Der teilweise benutzungspflichtige "Radweg" war also durch die Stehzeuge jahrzehntelang unbenutzbar gewesen - trotz der bislang vorhandenen Radwegbenutzungspflicht im Abschnitt zwischen Herbstsweg und Habichtstraße. Die in den letzten Jahrzehnten immer breiter gewordenen Stehzeuge waren zu einer immer großer gewordenen Beeinträchtigung und massiven Gefährdung geworden. Zahlreiche der Stehzeuge standen nicht mehr neben dem "Radweg", sondern teilweise absolut regelwidrig auf dem "Radweg". 

 

Steilshooper Straße 173: Stehzeug neben benutzungspflichtigem "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße 171: Kampfparken auf benutzungspflichtigem unbenutzbarem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024 ohne Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

 

Steilshooper Straße / Herbstsweg: Stehzeuge neben benutzungspflichtigem "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße / Herbstsweg: Kampfparken neben benutzungspflichtigem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024 ohne Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

 

Steilshooper Straße 177: "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße 177: "Radweg" (Aufnahme vom August 2024 ohne Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

 

Laut Abendblatt waren die Verkehrszeichen 315 am 15. Mai 2024 in der Steilshooper Straße im Abschnitt Wittenkamp - Habichtstraße entfernt worden. Seitdem sind Stehzeuge neben dem "Radweg" auf dem Gehweg ganz offiziell verboten - auf dem Radweg ohnehin. Bei den im August 2024 angefertigten Aufnahmen drei Monate nach Entfernung sind die Verkehrszeichen 315 nicht mehr vorhanden - dennoch massives Kampfparken am und auf dem Rad- und Gehweg. Das Abendblatt gibt anwohnenden Stehzeugebesitzenden eine Stimme, denen die Demontage der Verkehrszeichen offensichtlich seit mehr als einem Jahr nicht aufgefallen ist - trotz der Führerscheinpflicht. 

"„Über Nacht“ seien die blauen Parkschilder entfernt worden, sagt der 67-Jährige. Nun gebe es dort eine absolute Halteverbotszone und einen Parkplatz-Notstand. Zudem berichten viele Anwohnerinnen und Anwohner von einer „wahren Flut an Strafzetteln“, weil Beamte des Polizeikommissariats 36 den etwa 200 Meter langen Gehweg vermehrt kontrollierten und die vermeintliche Unwissenheit der Falschparker ausnutzten." 

Eine Darstellung aus Sicht von Gehenden und Radfahrenden zur Problematik der Stehzeuge auf Geh- und Radweg unterlässt das Abendblatt leider. Angesichts der Dooringgefahr für Radfahrende ist das sehr traurig.

 

 

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