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| Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Lübecker Straße: Fahrbahnradeln soll zukünftig nicht beanstandet werden - © Stefan Warda |
Trotz Aufhebung der Benutzungspflicht weiterhin keine baulichen Verbesserungen für die "Veloroute" 7
Der Straßenzug Große Straße - Am Alten Markt - Lübecker Straße zwischen den Kreuzungen Große Straße / Bei der Doppeleiche / Woldenhorn und Lübecker Straße / Ostring / Am Weinberg soll demnächst ohne die blauen Verkehrszeichen 241 (Radwegbenutzungspflicht) auskommen. Dem Widerspruch eines Ahrenburger Bürgers gegen die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht für das Befahren der Fakeradwege wurde entsprochen. Rund 10.000 Autos befahren den Abschnitt am Tag. Laut Widerspruchsbegründung lasse die Verkehrsstärke eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn zu. Die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht war seit der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung von 1997 geboten, wurde jedoch seitens der Stadt Ahrensburg bis 2026 jahrzehntelang blockiert. Viele weitere regelwidirge Anordnungen real unbenutzbarer "Radwege" wie z.B. in der Hamburger Straße bestehen seit heute. Dort verlaufen benutzungspflichtige etwa ein Meter schmale Fakeradwege unmittelbar neben Stehzeugen im Dooringbereich. Das einhalten eines notwendigen Seitenabstands zu den Stehzeugen ist nur möglich, wenn Radfahrende die Fahrbahn benutzen - trotz regelwidriger Radwegbenutzungspflicht!
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| Ahrensburg, "Veloroute" 7 Große Straße / Woldenhorn: Radwegbenutzungspflicht 2018 - © Stefan Warda |
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| Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße stadtauswärts: Radwegbenutzungspflicht 2018 - © Stefan Warda |
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| Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 2: Radwegbenutzungspflicht 2012 - © Stefan Warda |
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| Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 6: Radwegbenutzungspflicht 2026 - © Matthias Christen |
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| Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 6: Radwegbenutzungspflicht 2012 - © Stefan Warda |
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| Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 6: Radwegbenutzungspflicht 2026 - © Matthias Christen |
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| Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße / Bei der Alten Kate: Radwegbenutzungspflicht 2018 - © Stefan Warda |
Entlang des betroffenen Straßenzugs verläuft die Ahrensburger "Veloroute" 7, der geplante Radschnellweg nach Hamburg soll ein Teilstück des Abschnitts nutzen. Trotz Ausweisung als "Veloroute" hat die Stadt Ahrensburg bislang keine wesentlichen Verbesserungen der desolaten Fakeradwege vorgenommen. Im Abschnitt Große Straße existieren die Fakeradwege als mit weißen Linien abmarkierte Bereiche auf dem Gehweg. Es kommt zu Konflikten mit Gehenden. Im weiteren Verlauf bestehen die schmalen Fakeradwege überwiegend aus einer alten holprigen Asphaltoberfläche. Viele Radfahrende fahren dort regelwidrig neben den schadhaften Fakeradwegen auf den Gehwegen. Zudem berücksichtigt die vorhandene signalisierte Querungsmöglichkeit an der Kurve zwischen Am Alten Markt und Lübecker Straße nicht die angedachten Radverkehrsverbidnung von der Großen Straße stadtauswärts Rictung Bagatelle. Das dazu notwendige Befahren des linken Radwegs ist nicht erlaubt, der Radweg ist mangaels erforderlicher Breite dazu auch nicht hergerichtet. Dies führt zu massenhaften Regelverstößen (Geisterradeln). Auch die Radfahrbeziehung aus Schulstraße Richtung Am Weinberg über Lübecker Straße ist an der besagten Querung nicht sinnvoll eingerichtet und führt daher zu massenhaftem Geisterradeln auf der linken Seite der Lübecker Straße Richtung Am Weinberg.
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