9. September 2026

Verkehrsversuch in Hamburg-Altona: Die etwas andere Stresemannstraße

 

 Aktualisiert am 10.09.2026

Stresemannstraße: Neuer Radfahrstreifen stadtauswärts - © Stefan Warda

 

 

Neuer Verkehrsversuch auf der Stresemannstraße im Bereich um die Sternbrücke

Seit Wiedereröffnung der Stresemannstraße nach dem Einbau der neuen Sternbrücke stehen im Bereich der Sternbrücke jeweils nur eine Fahrspur je Fahrtrichtung für den MIV zur Verfühung. Dies hängt mit dem noch andauernden Rückbau der Umleitungstrasse für die Versorgungsleitungen der Verbindungsbahn zusammen. Noch verlaufen die Kabelstränge provisorisch oberirdisch entlang der Max-Brauer-Allee, der Stresemannstraße und der Eifflerstraße. Solange die Pfeiler im Straßenraum untergebracht sind, kann die Stresemannstraße auch noch nicht endgültig wiederhergestellt werden. 

Diesen Zeitraum nutzt die Mobilitätswendebehörde für einen Verkehrsversuch mit neuen eigenständigen Radverkehrsanlagen. Vor dem Umbau der Sternbrücke wurden Radfahrende in Fahrtrichtung Innenstadt zwischen Stresemannstraße 118 sowie der Kreuzung mit der Mistralstraße sowie stadtauswärts zwischen Eifflertstraße und Oelkersallee auf dem Gehweg unter extremst beegnten Verhältnissen gemeinsam mit Gehenden geführt (Gehwegbenutzungspflicht Verkehrszeichen 240). Zwischen Einbauten und Sondernutzungen gab es z.T. lichte Breiten für den Geh- und Radverkehr von nur etwa einem Meter. 

Mit dem Verkehrsversuch entsteht stadteinwärts ab Stresemannstraße 118 bis zur Kreuzung mit der Max-Brauer-Allee ein baulicher Radweg getrennt vom Gehweg. Zwischen Max-Brauer-Allee und Mistralstraße wird eine Protected-Bike-Lane eingerichtet. Stadteinwärts wurde zwischen Eifflerstraße und Oelkersallee ein Radfahrstreifen eingerichtet. Die Bushaltestellen an der Sternbrücke wurden / werden so verlegt, dass es nun keine Konflikte mit Busfahrgästen und dem Radverkehr mehr gibt. 

Der Verkehrsversuch soll aufzeigen, ob auch dauerhaft nach Rückbau der provisorischen Versorgungsleitungstrasse der Deutschen Bahn je eine Fahrspur für den MIV ausreichen könnte und somit die nun eingerichteten neuen Radverkehrsanlagen in irgendeiner Form bestehen bleiben könnten. 

 

 

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6. September 2026

Hamburg: Brücke Entenwerder soll morgen eröffnet werden

 

 

Brücke Entenwerder - © Stefan Warda

 

Brücke Entenwerder zwischen Hafencity und Elbpark Entenwerder soll morgen offiziell eröffnet werden

Zahlreiche Gehende und Radfahrende testeten heute die neue Verbindung zwischen Hafencity und Elbpark Entenwerder über dem Oberhafenkanal. Morgen soll die offizielle Eröffnung der Brücke Entenwerder stattfinden. Bislang fehlen noch Markierungen auf der westlichen Rampe zur Brücke neben der Zweibrückenstraße sowie Anschlüsse an das vorhandene Wegenetz. 

 

 

Brücke Entenwerder / Elbpark Entenwerder - © Stefan Warda

Brücke Entenwerder / Zweibrückenstraße - © Stefan Warda

Brücke Entenwerder / Zweibrückenstraße - © Stefan Warda

 

Laut Abendblatt [€] soll die neue Brücke eine Lücke im Verlauf des Elberadwegs schließen. Bislang verläuft der Elberadweg jedoch nördlich der Brücke Entenwerder.

 

 

Brücke Entenwerder / Elbpark Entenwerder - © Stefan Warda

Brücke Entenwerder / Elbpark Entenwerder - © Stefan Warda

Brücke Entenwerder / Elbpark Entenwerder - © Stefan Warda

Brücke Entenwerder - © Stefan Warda

Brücke Entenwerder / Neue Elbbrücke - © Stefan Warda

Westliche Rampe Brücke Entenwerder / Neue Elbbrücke - © Stefan Warda

Westliche Rampe Brücke Entenwerder / Neue Elbbrücke - © Stefan Warda

Westliche Rampe Brücke Entenwerder - © Stefan Warda

Brücke Entenwerder - © Stefan Warda

Brücke Entenwerder - © Stefan Warda

 

 

 

 

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30. August 2026

Hamburg: Umbau der Steinstraße soll morgen beginnen

 

 

Steinstraße, Radfahrstreifen vor dem Hochbahnhaus: Blickrichtung Speersort - © Stefan Warda

 

 

Steinstraße soll neue breite Radwege und Bäume erhalten 

Morgen sollen Bauarbeiten in der Steinstraße beginnen. Geplant sind eine schmalere Fahrbahnfläche, breite Radwege und zahlreiche Bäume. Die Fahrbahn soll nicht mehr dem Durchgangsverkehr dienen, sondern wie in der Mönckebergstraße Bussen, Taxen, Fahrrädern und Lieferverkehr vorbehalten sein. Der Umbau soll etwas zwei Jahre dauern. 

 

Steinstraße / Steintorwall: Benutzungspflichtiger Fakeradweg - © Stefan Warda

Steinstraße, Finanzamt: Radfahrstreifen - © Stefan Warda

Steinstraße, Jakobikriche: Situation an der Bushaltestelle - © Stefan Warda

Steinstraße, Jakobikriche: Radfahrstreifen - © Stefan Warda

 

 

Für den Radverkehr ist im einzelnen geplant: 

  • Beidseitige, 2 Meter breite Radwege in den Nebenflächen, getrennt von der Fahrbahn durch Grün- oder Mehrzweckstreifen.
  • Radwege ssollen nicht benutzungspflichtig werden, Radfahrende können bei Bedarf auch die Fahrbahn nutzen.
  • Radwege werden an Einmündungen markiert über die Fahrbahn geführt, um sichere Querungen zu gewährleisten.
  • Radverkehr soll haltende Busse überholen können, mit Ausnahme an bestimmten Haltestellen aus Sicherheitsgründen.
  • Radwege ssollen durch taktile und kontrastreiche Begrenzungsstreifen gut erkennbar sein.
  • Erhalt und Verbesserung von Fahrradstellplätzen, inklusive spezieller Bügel für Lastenräder.
  • Radverkehr soll durch die Kommunaltrasse gestärkt und sicherer geführt werden.
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    Steinstraße 23: Radfahrstreifen - © Stefan Warda

    Steinstraße 5: Radfahrstreifen Richtung Klosterwall - © Stefan Warda

     

     

    Mit dem Umbau werden die 2021 eingerichteten provisorischen Radfahrstreifen entfallen. 2016 forderte die Handelskammer noch den Erhalt der damaligen Fakeradwege - soweit überhaupt vorhanden.

     

     

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    19. August 2026

    Unterwegs im Harz

     

     

    © Stefan Warda

     

    Auf Entdeckungstour im westlichen Harz und dem Harzvorland . . .  

     

    Duderstadt - © Stefan Warda

    Walkenried - © Stefan Warda

    Walkenried - © Stefan Warda

    Walkenried - © Stefan Warda

    © Stefan Warda

    © Stefan Warda
      

    12. Juli 2026

    Ahrensburg: Weniger Benutzungspflicht für Fakeradwege

     

     

    Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Lübecker Straße: Fahrbahnradeln soll zukünftig nicht beanstandet werden - © Stefan Warda

     

    Trotz Aufhebung der Benutzungspflicht weiterhin keine baulichen Verbesserungen für die "Veloroute" 7 

    Der Straßenzug Große Straße - Am Alten Markt - Lübecker Straße zwischen den Kreuzungen Große Straße / Bei der Doppeleiche / Woldenhorn und Lübecker Straße / Ostring / Am Weinberg soll demnächst ohne die blauen Verkehrszeichen 241 (Radwegbenutzungspflicht) auskommen. Dem Widerspruch eines Ahrenburger Bürgers gegen die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht für das Befahren der Fakeradwege wurde entsprochen. Rund 10.000 Autos befahren den Abschnitt am Tag. Laut Widerspruchsbegründung lasse die Verkehrsstärke eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn zu. Die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht war seit der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung von 1997 geboten, wurde jedoch seitens der Stadt Ahrensburg bis 2026 jahrzehntelang blockiert. Viele weitere regelwidirge Anordnungen real unbenutzbarer "Radwege" wie z.B. in der Hamburger Straße bestehen seit heute. Dort verlaufen benutzungspflichtige etwa ein Meter schmale Fakeradwege unmittelbar neben Stehzeugen im Dooringbereich. Das einhalten eines notwendigen Seitenabstands zu den Stehzeugen ist nur möglich, wenn Radfahrende die Fahrbahn benutzen - trotz regelwidriger Radwegbenutzungspflicht!

     

     

    Ahrensburg, "Veloroute" 7 Große Straße / Woldenhorn: Radwegbenutzungspflicht 2018 - © Stefan Warda

    Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße stadtauswärts: Radwegbenutzungspflicht 2018 - © Stefan Warda

    Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 2: Radwegbenutzungspflicht 2018 - © Stefan Warda

    Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 2: Radwegbenutzungspflicht 2012 - © Stefan Warda

    Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 6: Radwegbenutzungspflicht 2026 - © Matthias Christen

    Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 6: Radwegbenutzungspflicht 2012 - © Stefan Warda

    Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 6: Radwegbenutzungspflicht 2026 - © Matthias Christen

    Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße / Bei der Alten Kate: Radwegbenutzungspflicht 2018 - © Stefan Warda

     

     

    Entlang des betroffenen Straßenzugs verläuft die Ahrensburger "Veloroute" 7, der geplante Radschnellweg nach Hamburg soll ein Teilstück des Abschnitts nutzen. Trotz Ausweisung als "Veloroute" hat die Stadt Ahrensburg bislang keine wesentlichen Verbesserungen der desolaten Fakeradwege vorgenommen. Im Abschnitt Große Straße existieren die Fakeradwege als mit weißen Linien abmarkierte Bereiche auf dem Gehweg. Es kommt zu Konflikten mit Gehenden. Im weiteren Verlauf bestehen die schmalen Fakeradwege überwiegend aus einer alten holprigen Asphaltoberfläche. Viele Radfahrende fahren dort regelwidrig neben den schadhaften Fakeradwegen auf den Gehwegen. Zudem berücksichtigt die vorhandene signalisierte Querungsmöglichkeit an der Kurve zwischen Am Alten Markt und Lübecker Straße nicht die angedachten Radverkehrsverbidnung von der Großen Straße stadtauswärts Rictung Bagatelle. Das dazu notwendige Befahren des linken Radwegs ist nicht erlaubt, der Radweg ist mangaels erforderlicher Breite dazu auch nicht hergerichtet. Dies führt zu massenhaften Regelverstößen (Geisterradeln). Auch die Radfahrbeziehung aus Schulstraße Richtung Am Weinberg über Lübecker Straße ist an der besagten Querung nicht sinnvoll eingerichtet und führt daher zu massenhaftem Geisterradeln auf der linken Seite der Lübecker Straße Richtung Am Weinberg.

     

     

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