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12. Juli 2026

Ahrensburg: Weniger Benutzungspflicht für Fakeradwege

 

 

Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Lübecker Straße: Fahrbahnradeln soll zukünftig nicht beanstandet werden - © Stefan Warda

 

Trotz Aufhebung der Benutzungspflicht weiterhin keine baulichen Verbesserungen für die "Veloroute" 7 

Der Straßenzug Große Straße - Am Alten Markt - Lübecker Straße zwischen den Kreuzungen Große Straße / Bei der Doppeleiche / Woldenhorn und Lübecker Straße / Ostring / Am Weinberg soll demnächst ohne die blauen Verkehrszeichen 241 (Radwegbenutzungspflicht) auskommen. Dem Widerspruch eines Ahrenburger Bürgers gegen die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht für das Befahren der Fakeradwege wurde entsprochen. Rund 10.000 Autos befahren den Abschnitt am Tag. Laut Widerspruchsbegründung lasse die Verkehrsstärke eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn zu. Die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht war seit der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung von 1997 geboten, wurde jedoch seitens der Stadt Ahrensburg bis 2026 jahrzehntelang blockiert. Viele weitere regelwidirge Anordnungen real unbenutzbarer "Radwege" wie z.B. in der Hamburger Straße bestehen seit heute. Dort verlaufen benutzungspflichtige etwa ein Meter schmale Fakeradwege unmittelbar neben Stehzeugen im Dooringbereich. Das einhalten eines notwendigen Seitenabstands zu den Stehzeugen ist nur möglich, wenn Radfahrende die Fahrbahn benutzen - trotz regelwidriger Radwegbenutzungspflicht!

 

 

Ahrensburg, "Veloroute" 7 Große Straße / Woldenhorn: Radwegbenutzungspflicht 2018 - © Stefan Warda

Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße stadtauswärts: Radwegbenutzungspflicht 2018 - © Stefan Warda

Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 2: Radwegbenutzungspflicht 2018 - © Stefan Warda

Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 2: Radwegbenutzungspflicht 2012 - © Stefan Warda

Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 6: Radwegbenutzungspflicht 2026 - © Matthias Christen

Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 6: Radwegbenutzungspflicht 2012 - © Stefan Warda

Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 6: Radwegbenutzungspflicht 2026 - © Matthias Christen

Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße / Bei der Alten Kate: Radwegbenutzungspflicht 2018 - © Stefan Warda

 

 

Entlang des betroffenen Straßenzugs verläuft die Ahrensburger "Veloroute" 7, der geplante Radschnellweg nach Hamburg soll ein Teilstück des Abschnitts nutzen. Trotz Ausweisung als "Veloroute" hat die Stadt Ahrensburg bislang keine wesentlichen Verbesserungen der desolaten Fakeradwege vorgenommen. Im Abschnitt Große Straße existieren die Fakeradwege als mit weißen Linien abmarkierte Bereiche auf dem Gehweg. Es kommt zu Konflikten mit Gehenden. Im weiteren Verlauf bestehen die schmalen Fakeradwege überwiegend aus einer alten holprigen Asphaltoberfläche. Viele Radfahrende fahren dort regelwidrig neben den schadhaften Fakeradwegen auf den Gehwegen. Zudem berücksichtigt die vorhandene signalisierte Querungsmöglichkeit an der Kurve zwischen Am Alten Markt und Lübecker Straße nicht die angedachten Radverkehrsverbidnung von der Großen Straße stadtauswärts Rictung Bagatelle. Das dazu notwendige Befahren des linken Radwegs ist nicht erlaubt, der Radweg ist mangaels erforderlicher Breite dazu auch nicht hergerichtet. Dies führt zu massenhaften Regelverstößen (Geisterradeln). Auch die Radfahrbeziehung aus Schulstraße Richtung Am Weinberg über Lübecker Straße ist an der besagten Querung nicht sinnvoll eingerichtet und führt daher zu massenhaftem Geisterradeln auf der linken Seite der Lübecker Straße Richtung Am Weinberg.

 

 

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7. Mai 2026

Hamburg-Wandsbek: Umbau des Kupferdamms hat begonnen

 

 Aktualisiert um 20.30 Uhr

Kupferdamm / Pulverhofsweg: aktuelle Baustelle - © Stefan Warda

 

Autogerechte Stadt: Jahrzehntelang geduldetes Kampfparken beeinträchtigte dauerhaft Nutzbarkeit des "Radwegs" 

Letzten Montag haben die Bauarbeiten der Grundinstandsetzung des Kupferdamms zwischen Pulverhofsweg und dem Kreisverkehr mit dem Sonnenweg im Bezirk Wandsbek begonnen. Der Kupferdamm hatte in diesem Abschnitt bislang nur in Richtung Süden einen unbenutzbaren 1,5 Meter breiten Fakeradweg, dessen Benutzung durch wildparkende Stehzeuge beeinträchtigt war. Radfahrende waren durch das jahrzehntelang geduldete Wildparken (halb auf dem durch Wildparken zerstörten Grünstreifen, halb auf der Fahrbahn bzw. halb auf dem Radweg und halb auf dem durch Wildparken zerstörten Grünstreifen) der Dooringgefahr ausgesetzt. Ein Mindestabstand von einem Meter zu den Stehzeugen war auf dem Fakeradweg nicht möglich. Zudem war der "Radweg" seit Jahrzehnten kaum noch instandgehalten worden. Der "Radweg" wies zahlreiche Unebenheiten und Belagswechsel auf. In Fahrtrichtung Norden hatte der Abschnitt zuletzt keine Radverkehrsanlagen. Angesichts des geduldeten Wildparkens mussten Radfahrende in beide Fahrtrichtungen die Fahrbahn benutzen.

 

Kupferdamm / Kroneweg: Benutzungspflichtiger "Radweg" und "Grünstreifen" Zustand 2007 - © Stefan Warda

Kupferdamm / Kroneweg: "Radweg" und "Grünstreifen" Zustand 2016 - © Stefan Warda

Kupferdamm / Kroneweg: "Radweg" und "Grünstreifen" Zustand 2026 - © Stefan Warda

Kupferdamm 59: Benutzungspflichtiger "Radweg" und "Grünstreifen" Zustand 2009 mit Kampfparken - © Stefan Warda

Kupferdamm 59: "Radweg" und "Grünstreifen" Zustand 2016 - © Stefan Warda

Kupferdamm 59: "Radweg" und "Grünstreifen" Zustand 2026 - © Stefan Warda

Kupferdamm 29: "Radweg" und "Grünstreifen" Zustand 2016 mit Kampfparken - © Stefan Warda

Kupferdamm 29: "Radweg" und "Grünstreifen" Zustand 2026 mit Kampfparken - © Stefan Warda

Kupferdamm 63: "Radweg" und Grünstreifen Zustand 2016 - © Stefan Warda

Kupferdamm 63: "Radweg" und Grünstreifen Zustand 2026 - © Stefan Warda

Kupferdamm / Barenkrug: in Fahrtrichtung Norden keine Radverkehrsanlage, gegenüber Blockade des Radwegs - © Stefan Warda

 

Der geplante Umbau sieht eine Beseitigung des Fakeradwegs vor. Stattdessen sollen auf dem Bereich des bisherigen "Radwegs" überwiegend Stellflächen für Stehzeuge entstehen. Insgesamt soll der umgebaute Kupferdamm fünf zusätzliche Stellplätze für Stehzeuge bieten. Dazu bemerkt das Bezirksamt Wandsbek, dass sich im Kupferdamm keine regelkonformen Radverkehrsanlagen anlegen ließen.

"Die Planung sieht die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr bei Tempo 30 vor, da sich im Kupferdamm keine regelkonformen Radverkehrsanlagen anlegen lassen, ohne entweder den vorhandenen Baumbestand zu gefährden oder auf potenziellen Grunderwerb mit geringen Erfolgsaussichten zurückzugreifen. Auf die Anlage von eigenständigen Radverkehrsanlagen wird daher verzichtet." 

 

Kupferdamm / Pulverhofsweg: auf wenigen Metern Länge soll es ab der Kreuzung Radfahrstreifen geben (Zustand 2016) - © Stefan Warda

Kupferdamm / Pulverhofsweg: Zustand 2016 - © Stefan Warda

Kupferdamm 67: Zustand 2016 - © Stefan Warda

Kupferdamm 67: aktuelle Baustelle - © Stefan Warda

Kupferdamm / Pulverhofsweg: Blickrichtung Norden Zustand 2016 - © Stefan Warda

 

Richtig ist, dass sich bei der Anlage regelkonformer Radverkehrsanlagen auf beiden Straßenseiten lediglich "Schutzstreifen" herstellen lassen, ohne den Baumbestand zu gefährden. Die Fahrbahn soll zukünftig eine Breite von nur 6 Metern erhalten, um Radfahrenden im Mischverkehr mehr Sicherheit zu bieten. Nur im Kreuzungsbereich mit dem Pulverhofsweg soll der Kupferdamm 1,85 Meter breite Radfahrstreifen jeweils aus beiden Richtungen vor und hinter der Kreuzung erhalten. In diesem Bereich sind keine legalen Plätze für Stehzeuge vorgesehen. Das Bezirksamt Wandsbek erwägt, diese Radverkehrsanlagen in Richtung Rahlstedter Weg bei einer weiteren Grundinstandsetzung fortzusetzen. 

"Somit wird der Radverkehr zwischen dem Kreisverkehr Sonnenweg und dem Kroneweg auf etwa 320 Meter Länge bei Tempo 30 im Mischverkehr geführt, um die vorhandene Baumreihe zu schützen. Im Anschluss werden rund 100 Meter Radverkehrsanlagen vorgesehen, die gegebenenfalls im nächsten Ausbauabschnitt weiter nach Norden fortgeführt werden." 

Allerdings ist der nördlich anschließende Straßenquerschnitt deutlich schmaler, der Platz für eigenständige Radverkehrsanlagen ohne Grunderwerb unmöglich. 

 

Kupferdamm zwischen Pulverhofsweg und Rahlstedter Weg: beengter Straßenquerschnitt ohne Radverkehrsanlagen - © Stefan Warda

Kupferdamm zwischen Pulverhofsweg und Rahlstedter Weg: beengter Straßenquerschnitt ohne Radverkehrsanlagen - © Stefan Warda

 

 

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17. März 2026

Hamburg: Autogerechte Radwegsanierung in Lokstedt und Eppendorf

 

 Aktualisiert am 17.03.2026

Osterfeldstraße 82: Radwegsanierung - © Stefan Warda

 

Radwege in Osterfeldstraße und Lokstedter Weg sollen bis Oktober 2026 aufgehübscht werden 

Derzeit läuft die Erneuerung der Geh- und Radwege im Verlauf von Osterfeldstraße und Lokstedter Weg. Zwischen Siemersplatz und Eppendorfer Landstraße sollen die sog. Nebenflächen saniert werden. Radfahrende sollten keine allzu großen Erwartungen an Verbesserungen stellen: Die Breite der Radwege soll auch nach Sanierung überwiegend nur 1,25 Meter betragen. Zwischen Höxterstraße und Corveystraße soll es allerdings einen Radwegabschnitt mit einer Breite von 2,50 Meter geben, zwischen Münsterstraße und Frickestraße von 1,5 Meter. 

 

Osterfeldstraße 83 / Siemersplatz: Vier Fahrspuren, beengte Radwege - © Stefan Warda

Osterfeldstraße 59: Vorrang für den Autoverkehr - © Stefan Warda

Osterfeldstraße 72, Radwegsanierung: Schmale Geh- und Radwege - © Stefan Warda

Osterfeldstraße 72, Radwegsanierung: Schmale Geh- und Radwege - © Stefan Warda

Osterfeldstraße 72, Radwegsanierung: Schmale Geh- und Radwege, Überholen auf dem Radweg unmöglich, Konflikte mit Gehenden einkalkuliert - © Stefan Warda


Osterfeldstraße / Frickestraße: Blick Richtung Lokstedter Weg - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 100A: Straßenbreite im aktuellen Baustellenbereich - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 102, Radwegsanierung: Radwegbreite 1,25 Meter - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 102, Radwegsanierung: Vergleich vorherige und zukünftige Radwegbreite - © Stefan Warda


 

Vorrang für den Autoverkehr soll weiterhin Bestand haben

Das Überholen langsamer Radfahrender wird damit auch auf den erneuerten Radwegen weiterhin nahezu unmöglich bleiben. Der Autoverkehr soll schließlich auch zukünftig Vorrang haben auf dem West-Ost-Straßenzug zwischen Lokstedt und Eppendorf. An der Kreuzung Lokstedter Weg / Tarpenbekstraße soll es weiterhin bei sechs Fahrspuren für den MIV geben. Der schmale Radweg auf der Südseite bei Haus-Nr. 33 soll auf 1,25 Meter verbreitert werden, die Absperrbügel zwischen Radweg und Fahrbahn entfernt werden. Der 1,00 Meter schmale Radweg um das Eckhaus Lokstedter Weg / Tarpenbek Straße mit dem umlaufenden Gitter und angeschlossenen Fahrrädern soll beibehalten werden. Der 1,25 Meter schmale Radweg auf der Nordseite des Lokstedter Wegs bei Haus-Nr. 68 / 70  soll bestehen bleiben - inklusive Absperrbügel und abgestellte Fahrräder. Die abgesetzten Furten im Kreuzungsbereich Lokstedter Weg / Tarpenbekstraße sollen ebenfalls nicht verändert werden.

 

Autogerechte Kreuzung Lokstedter Weg / Tarpenbekstraße: Mit der Radwegsanierung soll sich hier fast nichts ändern. Dem MIV sollen weiterhin sechs Fahrspuren gewährt werden, Radfahrenden werden beiderseits schmale Fakeradwege gegönnt. - © Stefan Warda

Lokstedter Weg / Tarpenbekstraße: An der Hausecke soll der schmale Fakeradweg bestehen bleiben. - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 33: Der Fakeradweg soll auf 1,25 Meter verbreitert werden, die Absperrbügel sollen entfernt werden. - © Stefan Warda

Lokstedter Weg / Tarpenbekstraße: Die verschwenkte Fakeradwegführung im Kreuzungsbereich soll bleiben. - © Stefan Warda

Lokstedter Weg / Tarpenbekstraße: Die verschwenkte Fakeradwegführung im Kreuzungsbereich soll bleiben. - © Stefan Warda

Lokstedter Weg / Tarpenbekstraße: Der Fakeradweg an der Hausecke soll bestehen bleiben. - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 68-70: Dieser Abschnitt soll unverändert bleiben. - © Stefan Warda

Lokstedter Weg / Winzeldorfer Weg: Mit der Radwegsanierung soll sich hier kaum etwas ändern - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 39: Mit der Radwegsanierung soll sich hier kaum etwas ändern - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 39: Mit der Radwegsanierung soll sich hier kaum etwas ändern - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 35A: Mit der Radwegsanierung soll sich hier kaum etwas ändern - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 33: Mit der Radwegsanierung sollen die Bügel entfernt, der Radweg auf 1,25 Meter verbreitert werden. Ohne Poller oder andere Absperrungen wird der sanierte Radweg künftig Möglichkeiten zum Kampfparken bieten. - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 33: Vor der Radwegsanierung beträgt die Radwegbreite nur 1,00 Meter - © Stefan Warda

Lokstedter Weg / Tarpenbekstraße: Mit der Radwegsanierung soll sich hier nichts ändern - © Stefan Warda

Lokstedter Weg / Tarpenbekstraße: Mit der Radwegsanierung soll sich hier kaum etwas ändern - © Stefan Warda
  

  

 

Weniger Poller und Absperrbügel geplant: Mehr Kampfparken als Folge? 

Mehrere Poller sollen entfernt werden, wie auch die Absperrbügel am Haus Lokstedter Weg 33. Zwischen Erikastraße und Tarpenbekstraße sollen alle Poller und Bügel auf der Nordseite des Lokstedter Wegs entfallen. Pfosten sollen im Bereich der Einmündungen Wendloher Straße und Im Tale beseitigt werden. 

 

Lokstedter Weg: Poller im Abschnitt Erikastraße - Tarpenbekstraße sollen entfernt werden - © Stefan Warda

Lokstedter Weg: Poller im Abschnitt Erikastraße - Tarpenbekstraße sollen entfernt werden - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 33: Bügel sollen entfernt werden - © Stefan Warda

Lokstedter Weg / Im Tale: Pfosten im Einmündungsbereich sollen entfernt werden - © Stefan Warda

Lokstedter Weg / Wendloher Weg: Pfosten im Einmündungsbereich sollen entfernt werden - © Stefan Warda

 

Die Verpollerung des Lokstedter Wegs erfolgte jedoch nicht ohne Grund. Zuvor wurden Gehwege und ehemals benutzungspflichtige Radwege von Kampfparkenden missbräuchlich genutzt. "Radwege" waren entweder vollständig unbenutzbar oder es gab Konflikte mit Gehenden, die wegen unbenutzbarer Gehweg regelwidrig auf Radwege auswichen. Eine landesweit flächendeckende Wildparkendenüberwachung könnte auch Abhilfe schaffen, beschränkt sich bislang jedoch nur auf bewirtschaftete Gebiete wie Bewohnerparkgebiete oder andere kostenpflichtige Bereiche. Außerdem wäre eine Wildparkendenüberwachung von vielen (u.a. Verursacher, Politik) nicht gewollt, da das landesweit geduldete Kampfparken bei Wildparkenden mittlerweile als Gewohnheitsrecht verstanden wird. Schwacher Trost für Osterfeldstraße und Lokstedter Weg: Die Radwegbenutzungspflicht wurde vor mehr als zehn Jahren aufgehoben. 

 

Lokstedter Weg / Wendloher Weg: Heutiger Zustand nach Verpollerung - © Stefan Warda

Lokstedter Weg / Wendloher Weg: Früherer Zustand vor Verpollerung - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 45: Heutiger Zustand nach Verpollerung - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 45: Früherer Zustand vor Verpollerung - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 51: Heutiger Zustand nach Verpollerung - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 51: Früherer Zustand vor Verpollerung - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 61: Heutiger Zustand nach Verpollerung - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 61: Früherer Zustand vor Verpollerung - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 82: Zustand nach Verpollerung - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 82: Früherer Zustand vor Verpollerung - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 100: Zustand nach Verpollerung - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 100: Früherer Zustand vor Verpollerung - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 102: Heutiger Zustand nach Verpollerung - © Stefan Warda

Lokstedter Weg 102: Früherer Zustand vor Verpollerung - © Stefan Warda

 

  

Kopfsteinpflaster an Grundstückszufahrten soll entfernt werden

Die hauptsächliche Verbesserung soll dem Austausch von Kopfsteinpflaster an den Grundstückszufahrten durch rotes Betonsteinpflaster gelten. Dadurch würde zumindest der Fahrkomfort verbessert und das Radfahren vor allem bei Nässe insgesamt sicherer. Außerdem soll die bislang noch weit abgesetzte Furt über den Appener Weg zwischen Lokstedter Weg und Osterfeldstraße begradigt werden. 

 

Osterfeldstraße 6-8: Im Rahmen der Radwegesanierung soll das Kopfsteinpflaster entfernt werden - © Stefan Warda

Lokstedter Weg / Appener Weg: Furt soll begradigt werden - © Stefan Warda

 


 

 

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