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12. Juli 2026

Ahrensburg: Weniger Benutzungspflicht für Fakeradwege

 

 

Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Lübecker Straße: Fahrbahnradeln soll zukünftig nicht beanstandet werden - © Stefan Warda

 

Trotz Aufhebung der Benutzungspflicht weiterhin keine baulichen Verbesserungen für die "Veloroute" 7 

Der Straßenzug Große Straße - Am Alten Markt - Lübecker Straße zwischen den Kreuzungen Große Straße / Bei der Doppeleiche / Woldenhorn und Lübecker Straße / Ostring / Am Weinberg soll demnächst ohne die blauen Verkehrszeichen 241 (Radwegbenutzungspflicht) auskommen. Dem Widerspruch eines Ahrenburger Bürgers gegen die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht für das Befahren der Fakeradwege wurde entsprochen. Rund 10.000 Autos befahren den Abschnitt am Tag. Laut Widerspruchsbegründung lasse die Verkehrsstärke eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn zu. Die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht war seit der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung von 1997 geboten, wurde jedoch seitens der Stadt Ahrensburg bis 2026 jahrzehntelang blockiert. Viele weitere regelwidirge Anordnungen real unbenutzbarer "Radwege" wie z.B. in der Hamburger Straße bestehen seit heute. Dort verlaufen benutzungspflichtige etwa ein Meter schmale Fakeradwege unmittelbar neben Stehzeugen im Dooringbereich. Das einhalten eines notwendigen Seitenabstands zu den Stehzeugen ist nur möglich, wenn Radfahrende die Fahrbahn benutzen - trotz regelwidriger Radwegbenutzungspflicht!

 

 

Ahrensburg, "Veloroute" 7 Große Straße / Woldenhorn: Radwegbenutzungspflicht 2018 - © Stefan Warda

Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße stadtauswärts: Radwegbenutzungspflicht 2018 - © Stefan Warda

Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 2: Radwegbenutzungspflicht 2018 - © Stefan Warda

Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 2: Radwegbenutzungspflicht 2012 - © Stefan Warda

Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 6: Radwegbenutzungspflicht 2026 - © Matthias Christen

Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 6: Radwegbenutzungspflicht 2012 - © Stefan Warda

Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße 6: Radwegbenutzungspflicht 2026 - © Matthias Christen

Ahrensburg, "Veloroute" 7 in der Großen Straße / Bei der Alten Kate: Radwegbenutzungspflicht 2018 - © Stefan Warda

 

 

Entlang des betroffenen Straßenzugs verläuft die Ahrensburger "Veloroute" 7, der geplante Radschnellweg nach Hamburg soll ein Teilstück des Abschnitts nutzen. Trotz Ausweisung als "Veloroute" hat die Stadt Ahrensburg bislang keine wesentlichen Verbesserungen der desolaten Fakeradwege vorgenommen. Im Abschnitt Große Straße existieren die Fakeradwege als mit weißen Linien abmarkierte Bereiche auf dem Gehweg. Es kommt zu Konflikten mit Gehenden. Im weiteren Verlauf bestehen die schmalen Fakeradwege überwiegend aus einer alten holprigen Asphaltoberfläche. Viele Radfahrende fahren dort regelwidrig neben den schadhaften Fakeradwegen auf den Gehwegen. Zudem berücksichtigt die vorhandene signalisierte Querungsmöglichkeit an der Kurve zwischen Am Alten Markt und Lübecker Straße nicht die angedachten Radverkehrsverbidnung von der Großen Straße stadtauswärts Rictung Bagatelle. Das dazu notwendige Befahren des linken Radwegs ist nicht erlaubt, der Radweg ist mangaels erforderlicher Breite dazu auch nicht hergerichtet. Dies führt zu massenhaften Regelverstößen (Geisterradeln). Auch die Radfahrbeziehung aus Schulstraße Richtung Am Weinberg über Lübecker Straße ist an der besagten Querung nicht sinnvoll eingerichtet und führt daher zu massenhaftem Geisterradeln auf der linken Seite der Lübecker Straße Richtung Am Weinberg.

 

 

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1. Juli 2026

Neue Radverkehrsführungen geplant: Kreuzung beim Schlump soll umgebaut werden

Hamburg-Eimsbüttel: New Design for main cross roads

Aktualisiert um 19.38 Uhr 

Zukünftige Radroute 2, Schäferkampsallee / Kleiner Schäferkamp: Bei Rot wartende Radfahrende behindert planmäßig folgenden Querverkehr - © Stefan Warda

 

Autogerechte Kreuzung soll endlich radverkehrsfreundlicher werden 

Die große Kreuzung bei der U-Bahnstation Schlump soll demnächst umgebaut werden. Hier sollen zukünftig die Radroute 2 über Schäferkampsallee und Schröderstiftstraße sowie die Radroute 14 über Beim Schlump und Kleiner Schäferkamp sich kreuzen. Der letzte Umbau der Kreuzung fand 2009 statt. Das jetzige Kreuzungsdesign entspricht noch dem Leitbild der autogerechten Stadt und gilt aus Radverkehrsperspektive als Fehlplanung.  

Mit dem geplanten Umbau ist die Beseitigung des freien Rechtsabbiegers an der Ecke Schröderstiftstraße / Beim Schlump geplant. Dadurch werden Konflikte zwischen Gehenden und Radfahrenden entfallen wie auch zwischen Radfahrenden untereinander sowie Konflikte zwischen Rad- und Autoverkehr. 

 

Zukünftige Radroute 2, Schröderstiftstraße / Beim Schlump: Radverkehrsführung über freien Rechtsabbieger im Jahr 2009 kurz nach Fertigstellung - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 2, Schröderstiftstraße / Beim Schlump: Radverkehrsführung über freien Rechtsabbieger im Jahr 2017 - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 14, Beim Schlump / Schröderstiftstraße: Radverkehrsführung über freien Rechtsabbieger im Jahr 2009 kurz nach Fertigstellung - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 14, Beim Schlump / Schröderstiftstraße: Slalom-Radverkehrsführung über freien Rechtsabbieger mit zweimaliger Querung des Fußverkehr (führte andauernd zu Regelverstößen) im Jahr 2009 kurz nach Fertigstellung (Blick in Richtung Kleiner Schäferkamp) - © Stefan Warda



 

Geplant ist auch die Beseitigung immer noch fehlender Aufstellflächen für wartende Radfahrende. Bislang blockieren bei Rot wartende Radfahrende den querenden Radverkehr, der Grün erhalten hat. Vergleichbare Lösungen für den Autoverkehr, bei denen Autofahrende sich planmäßig gegenseitig blockieren, gibt es in Hamburg bislang nicht. Den Fall, dass bei Rot haltende Autofahrende querenden Autoverkehr planmäßig gewollt blockieren, muss erst noch eingeführt werden, damit von gleichwertiger Förderung von Rad- und Autoverkehr gesprochen werden kann.

 

Zukünftige Radroute 2, Schäferkampsallee / Kleiner Schäferkamp: Bei Rot wartende Radfahrende behindern planmäßig folgenden Querverkehr (2009 kurz nach Fertigstellung) - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 2, Schäferkampsallee / Kleiner Schäferkamp: Bei Rot wartende Radfahrende behindert planmäßig folgenden Querverkehr (2026) - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 2, Schäferkampsallee / Beim Schlump: Bei Rot wartende Radfahrende behindert planmäßig folgenden Querverkehr (2024) - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 2, Schäferkampsallee / Beim Schlump: Bei Rot wartende Radfahrende behindert planmäßig folgenden Querverkehr (2024) - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 2, Schäferkampsallee / Beim Schlump: Bei Rot wartende Radfahrende behindern planmäßig folgenden Querverkehr (2026) - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 2, Schäferkampsallee / Beim Schlump: Bei Rot wartende Radfahrende behindern planmäßig folgenden Querverkehr (2026) - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 2, Schäferkampsallee / Beim Schlump: Bei Rot wartende Radfahrende behindern planmäßig folgenden Querverkehr (2026) - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 2, Schäferkampsallee / Beim Schlump: Bei Rot wartende Radfahrende behindern planmäßig folgenden Querverkehr (2026) - © Stefan Warda

 

Zukünftig soll die Haltestelle für die Buslinie 15 (Altona - Sternbrücke - Alsterchaussee) in Straßenmitte verlegt werden. Dadurch würden zukünftig Konflikte zwischen Radverkehr und Busfahrgästen in Seitenlage der Kreuzung vermieden. Radfahrende müssen nicht mehr mit wartenden Personen auf dem Radweg rechnen und auch nicht mehr neben dem Radweg haltende Busse abwarten.

 

Zukünftige Radrozte 14, Beim Schlump / Gustav-Falke-Straße: Die Bushaltestelle in Richtung Altona soll in Straßenmitte verlegt werden - © Stefan Warda

Zukünftige Radrozte 14, Beim Schlump / Schröderstiftstraße: Die Bushaltestelle in Richtung Alsterchaussee soll in Straßenmitte verlegt werden - © Stefan Warda

 

Zusätzlich soll der Straßenzug Beim Schlump zwischen Kleiner Schäferkamp und Bogenstraße saniert werden. Folgende Maßnahmen sind für den Radverkehr vorgesehen:  

  • Ausbau und Verlängerung der Radverkehrsanlagen auf der Straße Beim Schlump bis zum Kleinen Schäferkamp
  • Einrichtung von Protected Bike Lanes (geschützte Radfahrstreifen) mit baulicher Trennung vom Auto- und Fußverkehr.
  • Radfahrstreifen sollen meist 2,5 bis 3 Meter breit werden, mit Protektionselementen und roten Markierungen an Einmündungen.
  • Radverkehr soll an Knotenpunkten sicherer geführt werden, z. B. durch separate Signalisierung und Aufstelltaschen für Linksabbieger.
  • Rückbau alter, nicht mehr regelkonformer Radwege in Nebenflächen zugunsten neuer Radfahrstreifen.
  • Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr an Bushaltestellen sollen durch bauliche Maßnahmen und Leitgitter reduziert werden.
  • Radverkehr wird auf der Gustav-Falke-Straße künftig besser angebunden, auch wenn dort keine eigenen Radwege entstehen sollen.
  • Freizeitroute 10 soll sicherer und besser ausgeschildert werxen, mit angepasster Führung durch den Knotenpunkt.
  • Insgesamt rund 140 neue Fahrradabstellplätze sollen geschaffen, alte Anlagen werden erneuert. 

 

Laut LSBG soll der Umbau am 24. August 2026 beginnen, der erste Bauabschnitt soll Mitte 2027 fertiggestellt sein.

 

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23. Mai 2026

Hamburg-Altona: Blütenmeer am Radweg

 

 

Louise-Schroeder-Straße / Nobistor - © Stefan Warda

 

 

Der Bezirk Altona bietet Radfahrenden einen besonderen Genuss: Radfahrende gleiten auf der Louise-Schroeder-Straße derzeit wieder durch ein buntes Blütenmeer. Im Abschnitt zwischen Holstenstraße - entlang Walter-Möller-Park und dem alten jüdischen Friedhof - und dem Kreisverkehr der Großen Elbstraße mit der Virchowstraße lässt es sich somit auf dem Rad gut entspannen.

 

Louise-Schroeder-Straße / Nobistor - © Stefan Warda

Louise-Schroeder-Straße / Nobistor - © Stefan Warda

Louise-Schroeder-Straße / Nobistor - © Stefan Warda

Louise-Schroeder-Straße / Nobistor - © Stefan Warda


Louise-Schroeder-Straße / Nobistor - © Stefan Warda

 

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20. Februar 2026

Wegen Dooringgefahr: Umbau von Lerchenfeld und Wartenau in Hamburg-Nord steht bevor

 

 

Wartenau 15: Fakeradweg im Dooringbereich - © Stefan Warda

 

Schmale Fakeradwege unmittelbar im Dooringbereich angrenzender Stehzeuge kennzeichnen das bisherige Angebot für Radfahrende entlang der Bundesstraße 5 am Lerchenfeld und der Wartenau. Anfang März sollen die Bauarbeiten für den Umbau von Lerchenfeld und Wartenau beginnen.  

Die Bundesstraße 5 soll im Bezirk Nord umgebaut werden. Betroffen ist aktuell der Abschnitt entlang Lerchenfeld und Wartenau zwischen Schürbeker Bogen und Wandsbeker Chaussee / Lübecker Straße. Für den Radverkehr wurden Hochbordradwege angelegt, die jedoch überwiegend unmittelbar im Dooringbereich angrenzender Stehzeuge verlaufen. Radfahrende können bei Nutzung der Fakeradwege keinen notwendigen Sicherheitsabstand zu Stehzeugen einhalten und würden bei sich plötzlich öffnenden Autotüren getroffen. Die Breite der Fakeradwege unmittelbar neben den Stehzeugen beträgt u.a. nur 1,25 Meter. Aufgrund eines Widerspruchsverfahren gegen die Radwegbenutzungspflicht ist diese derzeit nur noch im Lerchenfeld zwischen Uferstraße und Mundsburg angeordnet. 

 

Mit dem bevorstehenden Umbau sollen folgende Ziele verfolgt werden: 

  • Erhalt aller vier Fahrspuren (die Leistungsfähigkeit der Straße soll erhalten bleiben)
  • Radwege mit überwiegend 1,75 m Breite zzgl. Sicherheitsabstand
  • Stehzeugflächen nur dort, wo Sicherheitsabstände möglich sind
  • Erhalt aller Straßenbäume und drei zusätzliche Neupflanzungen
  • Entsiegelung und Schaffung neuer Grünflächen und Blühwiesen
  • Zwei neue Ladezonen, die nachts als Stehzeugflächen genutzt werden können 

Ein Teil der Stehzeugplätze soll entfallen, damit die vorgeschriebene Radinfrastruktur und ausreichend breite Gehwege hergestellt werden können. Zwischen neuen Radwegen und Stehzeugflächen soll ein Sicherheitsabstand von 0,75 m eingerichtet werden, um Dooring-Unfälle zu vermeiden. Von derzeit 58 Stehzeugplätzen sollen 20 wiederhergestellt werden. Zusätzlich sollen zwei Ladezonen entstehen, die zwischen 18 und 7 Uhr auch als reguläre Stehzeugplätze genutzt werden können. 

Die Bauarbeiten sollen nächsten Monat beginnen und bis ende April 2027 andauern. 

 

 

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Fakeradwegestadt Ahrensburg: Etwas weniger Rad- und Gehwegbenutzungspflicht

 

 

Ahrensburg, "Veloroute 3" in der Manfred-Samusch-Straße: Gehwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben (Aufnahme von November 2025) - © Stefan Warda

 

Nach Widerspruchsverfahren hat die Verkehrsaufsicht der Stadt Ahrensburg die Rad- bzw. Gehwegbenutzungspflichten in der Manfred-Samusch-Straße, der Fritz-Reuter-Straße und einem Teilabschnitt des Reeshoops aufgehoben. Radfahrende dürfen dort fortan die Fahrbahnen nutzen.

Die autogerechte Stadt Ahrensburg hat keine schönen Radverkehrsanlagen. Fast alle Radwege sind veraltet, holprig, z.T. schlecht erkennbar und überwiegend zu schmal. Viele verlaufen unmittelbar neben Stehzeugen im Dooringbereich. Die Benutzung solcher Fakeradwege wäre lebensgefährlich. Ein Mindestabstand von einem Meter zu Stehzeugen kann auf Ahrensburgs Fakeradwegen nicht eingehalten werden. Die Stadt hat sich seit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordung von 1997 von sich aus nicht darum gekümmert, Veränderungen an bestehenden Fakeradwegen mit Radwegbenutzungspflichten vorzunehmen. Dennoch wurden vor wenigen Jahren sogenannte "Velorouten" eingerichtet: Die bestehenden schlechten Radverkehrsanlagen wurden mit Wegweisern ausgestattet, ohne diese baulich zu verbessern. Selbst die unbenutzbaren Fakeradwege der Hamburger Straße sind Teil der sogenannten "Veloroute 6", obwohl Radfahrende dort nur unter Lebensgefahr bzw. z.T. überhaupt nicht fahren können.

 

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / Klaus Groth-Straße: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / Rathaus / Stadtbücherei: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 9: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / An der Reitbahn: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda



"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / Rathausplatz: Gehwegbenutzungspflicht an Bushaltestelle jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / Rathausplatz: Gehwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / Rathausplatz: Gehwegbenutzungspflicht an Parkscheinautomat jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Reeshoop / Fritz-Reuter-Straße: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Reeshoop 3-1: Radwegbenutzungspflicht an Bushaltestelle jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Reeshoop 1-3: Radwegbenutzungspflicht an Bushaltestelle jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Reeshoop 1-3: Radwegbenutzungspflicht an Bushaltestelle jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Reeshoop / Klaus-Groth-Straße: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 5" in Ahrensburg, Fritz-Reuter-Straße / Reeshoop: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

 

Aufgrund des Engagements eines Ahrensburger Bürgers konnten vor wenigen Wochen die Rad- bzw. Gehwegbenutzungspflichten in folgenden Straßen aufgehoben werden:

  • Fritz-Reuter-Straße (etwa 4.500 Autos / Tag)
  • Reeshoop zwischen Fritz-Reuter-Straße und Klaus-Groth-Straße (ca. 3.000 Autos am Tag)
  • Manfred-Samusch-Straße (ca. 2.900 Autos am Tag)

Eine außerordentliche Gefahrenlage, die für eine Rad- oder Gehwegbenutzungspflicht vorliegen muss, war also nicht vorhanden gewesen. 

 

 

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 131: Unbenutzbarer Fakeradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 111: Unbenutzbarer Fakeradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 37: Unbenutzbarer Fakeradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 39: Unbenutzbarer Fakeradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 43-41: Unbenutzbarer Horrorradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 43-41: Unbenutzbarer Horrorradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

 

 

 

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