3. Mai 2014

Absurde "Radverkehrsförderung" in Hamburg - Das Beispiel Wiesendamm

Absurd "Bicycle Transport Promotion" in Hamburg - Case of Wiesendamm
Aktualisiert am 05.05.2014
© hamburgize.com / Stefan Warda
Wiesendamm Nordseite: Radfahrer werden auf der Fahrbahn regelmäßig bedrängt und angehupt - kein schönes Radeln


Etikettenschwindel: Angebliche "Radverkehrsförderung" am Wiesendamm entpuppt sich als reine Autoparkplatzförderung
The Arrogance of Space - Installing more Car Parking with Cycling-Funds

Wenn in Hamburg der Begriff "Radverkehrsförderung" benutzt wird ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Doch so dreist wie im Fall der angeblichen "Radverkehrsförderung" am Wiesendamm in Winterhude Etikettenschwindel betrieben wird ist schon selten.


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Wiesendamm Nordseite: Ein Gutachten der BWVI empfiehlt hier Schutzstreifen anzulegen - der nun geplante Umbau des Bezirks will Status Quo.

Hamburg gönnt sich seit 2008 eine "Radverkehrsstrategie". Demnach soll der Radverkehrsanteil gesteigert werden. Der Ausbau der Infrastruktur ist ein wesentlicher Baustein hin zu einer beabsichtigten Verdoppelung des Radverkehrsanteils. Zudem soll die Infrastruktur alle Radfahrer und auch die potentiellen Radfahrer ermutigen die vorhandenen und zugedachten Wege zu benutzen.

Der Radverkehr ist integrierter Bestandteil des Gesamtverkehrssystems, und das Fahrrad wird als vollwertiges Verkehrsmittel anerkannt. Um diesem Stellenwert des Fahrrades gerecht zu werden, sollen bei allen Maßnahmen im Verkehrssystem die Belange des Radverkehrs in Planung, Bau und Betrieb entsprechend seiner beabsichtigten zukünftigen Bedeutung berücksichtigt werden.
Radfahren soll sicher, zügig und bequem sein und unter verkehrlichen Bedingungen stattfinden können, die sowohl von erfahrenen Radlerinnen und Radlern als auch von Kindern und Erwachsenen, die bisher nur selten das Rad genutzt haben, als angenehm empfunden werden. Um dies zu erreichen, ist eine fahrradfreundliche Infrastruktur der Verkehrswege für den Radverkehr eine Grundvoraussetzung.

Aktuell soll der Wiesendamm im mittleren Abschnitt zwischen Wiesendammbrücke und Saarlandstraße umgebaut werden. Die Baumaßnahme soll aus dem Titel 1541.741.52 „Neu- Um- und Ausbau und Grundinstandsetzung von Verkehrswegen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs“ finanziert werden. Die Baukosten werden auf ca. 350.000,- € geschätzt. Die geplante Baumaßnahme soll voraussichtlich im Sommer 2014 durchgeführt werden.


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Wiesendamm, Südseite mit Fake-"Radweg" und Bonsai-"Gehweg"

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Wiesendamm, Südseite mit Fake-"Radweg"

Der Wiesendamm ist eine Bezirksstraße mit einer Verkehrsmenge von 10.600 Autos am Tag bei einem Schwerlastanteil von 7%. Es gilt Tempo 50. Auf der Südseite grenzt Wohnbebauung der Schumachergroßsiedlung an, auf der Nordseite säumt eine Kleingartenanlage die Straße. Der sehr breite Straßenraum wird durch einem begrünten Mittelstreifen geprägt. Die beiden Richtungsfahrbahnen waren ursprünglich für den zweispurigen Verkehr ausgelegt. Mit Zunahme des Autobesitzes wurde das Fahrbahnrandparken erlaubt, später wurde auf der Südseite das Hochbordparken zwischen dem Fake-"Radweg" und der Fahrbahn eingerichtet und zusätzlich das Zweite-Reihe- und Gehweg-Kampfparken vom Wiesendamm-PK (Polizei und Straßenverkehrsbehörde) geduldet. Auf der Nordseite wurden vor etwa vierzehn Jahren Bäume auf die Fahrbahn gepflanzt, so dass seitdem die Autos versetzt stehen: Am Fahrbahnrand in den Abschnitten zwischen den Baumstandorten und in die Fahrbahn hineinragend unmittelbar neben den Bäumen. Sowohl auf der Nordseite als auch auf der Südseite gibt es durch die massive Haltung von Stehzeugen nur noch eine Fahrgasse, die lediglich das einspurige Fahren ermöglicht.


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Wiesendamm, Südeseite: Fake-"Radweg" in der Dooringzone

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Wiesendamm, Südeseite: Rechts Fake-"Radweg" und Kampfradlerin, Mitte legaler Stellplatz, links geduldete Dauer-Kampfparker

Die Radwegbenutzungspflicht wurde schon vor mehr als zehn Jahren aufgehoben. Der Fake-"Radweg" auf der Südseite war ohnehin nie benutzbar, auf der Nordseite wurde mit Pflanzung der Bäume die gesamte Nebenfläche neu asphaltiert und ein ein Meter breiter Radweg mit weißen Begrenzungslinien aufgemalt. Dieser Ausbauzustand endet jedoch an der Wiesendammbrücke. Ab dort existiert kein benutzbarer Radweg, es fehlt dort aber eine regelkonforme Aufleitung auf die Fahrbahn in den Mischverkehr. Der anschließende schmale Fake-"Radweg" ist durch parkende Autos so beeinträchtigt, dass das Befahren unmöglich ist.


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Wiesendamm, Südseite: Fake-"Radweg" in Dooringzone neben legalen Parkplätzen. Die Kampfparker am Fahrbahnrand blockieren die legalen Stehzeuge.

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Wiesendamm, Südseite: Parken und Kampfparken bis zum Anschlag

Auch auf der Südseite ist aus Richtung Borgweg kommend der vorhandene Fake-"Radweg" wegen des Parkens unbenutzbar. Der schmale Radweg grenzt unmittelbar an die abgestellten Autos, sodass das Radwegelchen komplett in der Dooringzone verschwindet. Die Oberflächenbeschaffenheit entspricht nicht dem Stand der Technik, das Radwegelchen wurde jahrzehntelang vernachlässigt.


FHH
FHH-Planung des Bezirk Nord: Der unbenutzbare Fake"Radweg" aus Richtung Borgweg (liegt komplett in der Dooringzone) wird auf die Fahrbahn geleitet. Dort sollen zukünftig neben jedem Baum weiterhin Stehzeuge die Fahrbahn einengen, genau dort, wohin die Markierung den Radfahrer leitet


Der geplante Umbau bezieht sich quasi ausschließlich auf die Südseite. Der ohnehin unbenutzbare Fake-"Radweg" bekommt einen Oberflächentausch. Er wird dem Belag der Baumscheiben angeglichen. Zusätzlich werden in den Abschnitten zwischen den Bäumen, wo der Fake-"Radweg" unmittelbar in der Dooringzone der legal parkenden Autos (VZ 315) verlief, Poller gesetzt. Dies soll verhindern, dass das Zweite-Reihe-Kampfparken am Fahrbahnrand neben den legalen Parkplätzen aufhört. Denn die Kampfparker blockieren das Ein- und Ausparken zu den legalen Parkplätzen. Bislang wurden die Parkplätze wegen der Blockade über den Geh- und Radweg kampffahrend angesteuert bzw. verlassen. Selbst Fußgänger waren nicht einmal auf dem Gehweg vor Autoverkehr sicher.


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Wiesendamm, Südseite, mit geduldeten Kampfparkern. Hier auf der Fahrbahn bedrängen aggressive Kampffahrer die Radfahrer

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Jetzt Schutzstreifen nach Soester Vorbild mittig auf die Fahrbahn?

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Jetzt Farbe bekennen: Alternativer Wiesendamm mit Schutzstreifen nach Soester Vorbild?


Geduldeter Autoverkehr selbst auf dem Gehweg

Den Radfahrern wird zukünftig erlaubt den Gehweg, der eine gemischte Oberfläche aus Platten und Glensanda erhalten soll, zu befahren - im Schritttempo. Weiterhin sollen Radler die Fahrbahn benutzen dürfen. Wer also nicht im Schritttempo fahren mag, der muss auf die Fahrbahn. Da aber dort neben den Baumscheiben weiterhin in die breite Fahrbahn hineinragend geparkt werden soll bleibt kein Platz für einen Radfahr- oder Schutzstreifen. Die Fahrgasse zwischen dem Grünstreifen in der Mitte der Straße und in regelmäßigen Abständen an den Bäumen in die Fahrbahn hineinragenden Autos ist leider so schmal, dass Autos Radler nicht überholen können. Auf einer Strecke von mehr als einem Kilometer Länge werden Autofahrer leider oft ungeduldig und drangsalieren Radler mit aggressivem Hupen, Drängeln und anderem Revierverhalten. Den Zielen der Radverkehrsstrategie für Hamburg widerspricht dies, denn eine solche Infrastruktur ist nicht fahrradfreundlich. Radfahrer fühlen sich unter diesen Umständen nicht sicher. Auch wird der geplante Zustand nicht dazu führen, dass jetzige Autofahrer zukünftig sich auf den Fahrradsattel schwingen werden, wie mit der Radverkehrsstrategie beabsichtigt. Absurd ist der Etikettenschwindel, den das Bezirksamt vornimmt: Der geplante Umbau solle der Förderung des Radverkehrs dienen, manifestiert doch aber den Vorrang des Autoverkehrs und reiht sich ein in Maßnahmen unter dem Leitbild der autogerechten Stadt.


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Wohnmobil- und Hängerparkplatz Wiesendamm - der Grund für den Verzicht auf die Einhaltung der "Radverkehrsstrategie"


Stehzeugförderung statt "Radverkehrsförderung"

Ganz im Gegensatz zu der geplanten Maßnahme, die am 12. Mai in der Sitzung der Regionalausschuß Eppendorf -Winterhude beschlossen werden soll, steht die Empfehlung eines Gutachten aus der BWVI im Wiesendamm beidseitig Schutzstreifen einzurichten. Dadurch würden die Parkplätze unmittelbar an den Baumscheiben wegfallen. Für die Bezirkspolitiker und die Regionalverwaltung scheint dies eine unannehmbare Empfehlung zu sein. Von derzeit 222 Parkplätzen würden für die Schutzstreifen 41 wegfallen. Da aber dauerhaft mangels Parkraumüberwachung etwa 115 zusätzliche Kampfparker im Wiesendamm stehen solle nicht auf die 41 Parkplätze zugunsten des Radverkehrs verzichtet werden. Pikant: Unter den Stehzeugen am Wiesendamm hat es zahlreiche Wohnmobile, Anhänger und andere gewerbliche Fahrzeuge oder Fahrzeuge zu Werbezwecken, die wegen fehlender Parkraumüberwachung mittlerweile dort dauerhaft abgestellt stehen.
Letztlich bleibt im Rahmen der "Radverkehrsstrategie für Hamburg" mit der Legalisierung der Kampfparker nur noch das ausgezeichnete Schutzstreifenmodell nach Soester Vorbild für den Wiesendamm: Ein Schutzstreifen mittig auf der Restfahrbahn. Damit würde Hamburg zu Recht eine erneute Auszeichnung an die Elbe holen.


Wiesendamm - heutiger Zustand ohne Kampfparker, Querschnitt Nord-Süd

Wiesendamm - derzeit nicht verfolgte Planung mit Schutzstreifen nach BWVI-Gutachten


Echte Radverkehrsförderung mit Schutzstreifen in Soest

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Für der Einrichtung dieses Schutzenstreifens errang die Stadt Soest 2013 die Auszeichnung mit dem Deutschen Fahrradpreis


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17 Kommentare:

  1. Wie schauts da eigentlich aus: haben die Anwohner keine Stellplätze auf ihren Grundstücken? Neben einem genügend breiten Fahrradstreifen wär das auch Gesprächsthema, oder?

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  2. Praktischerweise gibt es ja die Polizei im Wiesendamm 133. Da kann man ja bei jedem Anlass vorsprechen (Falschparker, Hupen/Nötigung,...) irgendwann werden die genug haben und sich drum kümmern.

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  3. @Anonmy: Dann mal viel Erfolg! Ich wette einen mittleren Geldbetrag, dass die Polizei NICHT IM GERINGSTEN gegen das illegale Parken in der zweiten Reihe vorgehen wird. Schließlich tut sie das seit Jahren schon nicht - und die zuständige Straßenverkehrsbehörde, für die Anordnung der Parkflächen verantwortlich, ist bei der Polizei angesiedelt.

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  4. "Da aber dort neben den Baumscheiben weiterhin in die breite Fahrbahn hineinragend geparkt werden soll bleibt kein Platz für einen Radfahr- oder Schutzstreifen."
    Radfahr- oder Schutzstreifen sind ohnehin nicht möglich. Das hat nichts mit den Parkenden zu tun.
    Hier irrt der Autor.
    Sowohl Radfahr- als auch Schutzstreifen sind benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen. D.h. sie können nur dort angelegt werden, wo die Umstände nach einer Benutzungspflicht verlangen.
    Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Benutzungspflicht sind sehr eng gefasst und liegen im Wiesendamm mit Sicherheit nicht vor.
    DESHALB gehen dort Radfahr- oder Schutzstreifen nicht, jedenfalls nicht nach StVO.

    Selbst der Bau von rudimentären Radverkehrsanlagen wie -streifen und damit auch ein minimaler Schutz vor dem MIV ist innerorts fast unmöglich geworden.

    "Radfahren soll sicher, zügig und bequem sein und unter verkehrlichen Bedingungen stattfinden können, die sowohl von erfahrenen Radlerinnen und Radlern als auch von Kindern und Erwachsenen, die bisher nur selten das Rad genutzt haben, als angenehm empfunden werden. Um dies zu erreichen, ist eine fahrradfreundliche Infrastruktur der Verkehrswege für den Radverkehr eine Grundvoraussetzung."

    Diese "Grundvoraussetzung" wurde unter dem Jubel des ADFC mit der neuen StVO abgeschafft.
    Innerorts geht nur noch, mit ganz wenigen Ausnahmen, Mischverkehr oder Gehwegmitbenutzung.
    Schlechte Zeiten für den Radverkehr.

    Wer sich nicht in den Mischverkehr begeben will oder kann, ist auf diese Sonderregelung angewiesen:
    "Den Radfahrern wird zukünftig erlaubt den Gehweg, der eine gemischte Oberfläche aus Platten und Glensanda erhalten soll, zu befahren - im Schritttempo."
    Oder er lässt das Radfahren sein.

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    1. @Anonym
      Die benannte "Grundvoraussetzung" ist in der Radverkehrsstrategie definiert, und wurde mit dem ADFC beschlossen - nicht abgeschafft. Die Radverkehrsstrategie gilt weiterhin, trotz Änderung der StVO. Und Schutzstreifen sind nicht gleichzusetzen mit einem benutzungspflichtigem Radweg. Für Schutzstreifen ist - wie das Gutachten bei der BWVI belegt - ausreichend Platz vorhanden. Wahrscheinlich liegt bei "Anonym" ein Missverständnis vor. Siehe den ausgezeichneten Schutzstreifen in Soest

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    2. @Anonym: Ich empfehle mal die VwV-StVO zu den Einsatzkriterien von Schutzstreifen durchzulesen.

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  5. Sehe ich auch so. Ein Schutzsteifen gilt als Teil der Fahrbahn. Aufgrund des rechtsfahrgebotes ergeben sich bei der Anlage solcher Streifen keinerlei weitere Beschränkungen für Radler und somit steht die Anlage solcher Streifen im Einklang mit dem Urteil, dass die frühere Verfahrensweise mit der RWBP zu Fall gebracht hat. So wäre es (theoretisch) möglich, dass neben einem Schutzsteifen noch ein Angebotsradweg existiert. Dann hat der Radler die Qual der Wahl.

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    1. Auf der Südseite des Wiesendamms, für die der Vorschlag mit dem mittig platziertem Schutzstreifen gilt, fällt der Fake-Angebots-"Radweg" weg. Stattdessen soll zukunftig laienhaften Radlern die Benutzung des Gehwegs im Schritttempo gewährt werden.

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  6. @hamburgize
    "@Anonym: Ich empfehle mal die VwV-StVO zu den Einsatzkriterien von Schutzstreifen durchzulesen. "

    Hm. Und selbst?

    Die VwO zur StVO ist eindeutig:

    "Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter ... Fahrbahn. Er kann ... markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert."

    "... Mitbenutzung nur in seltenen Fällen erfordert..." Davon kann bei mittiger Anlage keine Rede sein.
    Oder sollte die vorgeschlagene mittige Anlage des Schutzstreifens auf Stelzen erfolgen?

    Wie auch immer.

    Neueste Beschlusslage: Radfahrstreifen.
    Ich schrieb schon oben, 1. Absatz dazu -> Anonym 05 Mai, 2014 19:37

    Man kann hier
    https://www.radverkehrsforum.de/index.php/Thread/78-Leitfaden-f%C3%BCr-den-Radverkehr-aus-Niedersachsen/
    in Maltes Forum den Leitfaden Radverkehr der Niedersächsische Landesbehörde
    für Straßenbau und Verkehr einsehen.
    Dort heißt es unter 3.3.3
    "Auch Radfahrstreifen unterliegen den Anforderungen der StVO für die Anordnung einer Benutzungspflicht.
    Wird die Benutzungspflicht eines Radfahrstreifens aufgehoben, entsteht durch das Fehlen des Verkehrszeichens (Z 237 StVO) zunächst ein Seitenstreifen, der innerorts z.B. auch zum Parken von Kfz genutzt werden kann."

    Benutzungspflicht wird's im Wiesendamm nicht geben. Wenn doch, können Anwohner oder Kneipenbesitzer, die lieber Parkplätze wollen, die Ben.pflicht schnell wegklagen.

    Im Klartext: Man hat sich im Wiesendamm jetzt auf Parkstreifen geeinigt. Man ist aber übereingekommen, sie nicht als "Parkstreifen" zu kommunizieren.
    Aber schont ja auch die Autoreifen, wenn man nicht immer den Bordstein hochhoppeln muss.

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    1. Wenigstens sind Schutzstreifen für dich neuerdings nicht mehr benutzungspflichtig . . .

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  7. Und noch.
    @hamburgize "Stattdessen soll zukunftig laienhaften Radlern die Benutzung des Gehwegs im Schritttempo gewährt werden."
    Ich kann mir vorstellen, dass einige Benutzer des Gehweges dich in puncto Radbeherschung recht alt aussehen lassen würden. Nur weil man zu jung ist, am Fahrbahnverkehr teilzunehmen, heißt das nicht, dass man laienhaft Rad fährt.
    Auch Älteren, Eltern mit Kind und überhaupt allen, die sich nicht von Kfz bedrängen lassen wollen, kann man nicht "laienhaftes" Radfahren unterstellen.
    Sie wählen das für sie kleinere Übel.
    Statt überheblich zu sein sollten wir Radvehrkersinteressierte lieber dafür sorgen, das Radinfrastruktur nicht als Übel gesehen wird und dass die Radinfrastruktur an die Bedürfnisse auch der "laienhaft" und sogar der noch nicht Radfahrenden angepasst wird und nicht umgekehrt.

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    1. Sicherlich mag gerade für das begleitete Radfahren mit Kindern auf eigenen Rädern auf einer Fläche der Gehweg vorteilhaft sein, wenn er denn breit genug ist. Die sog. "Servicelösung" mag dazu eine Hilfestellung sein. Die StVO ist ja auch ein Hindernis für das begleitete Radeln: Eltern auf der Fahrbahn, Kinder auf dem Gehweg. Auch für Ältere, die sich unsicher fühlen, mag die Servicelösung an geeigneten Stellen hilfreich sein. Dennoch: Wir können nicht in ganz Hamburg zusätzlich zu vorhandenen und brauchbaren Radverkehrsanlagen - wie jetzt im Wiesendamm mit regelkonformen Radspuren - alle Gehwege für unsichere Radler freigeben. Gehwegradeln bietet nur eine Scheinsicherheit, Radler auf dem Gehweg im Wiesendamm fahren weiterhin versteckt hinter Autos und Bäumen und werden an Kreuzungen und Grundstücksquerungen übersehen. Wer sich als unsicherer Radler mit Helm und Warnweste ausrüstet und dann möglichst auf Gehwegen und womöglich noch im Dooringbereich fährt begibt sich in unnötige Gefahr.
      Kinder bis 10 Jahre dürfen ohne auf dem Gehweg fahren - sicherlich lassen die mich alt aussehen. Ab dem Alter sind aber die Eltern verantwortlich den Kindern sicheres Verhalten im Straßenverkehr auf dem Rad beizubringen.
      Ich stimme die voll und ganz zu, dass die Radinfrastruktur sich nicht dem Autoverkehr, sondern den Bedürfnissen der Radfahrer anzupassen hat. Nicht umsonst nennt sich diese Seite hamburgize.com in Anlehnung an copenhagneize.com. Ich bin kein Verfechter des absoluten Mischverkehrradelns, sondern ich habe mich auch früher als ADFC-Vertreter immer dafür eingesetzt, dass auch die Bedürfnisse der schwächeren Radler berücksichtigt werden müssen. Die reine Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht unbenutzbarer Fake-"Radwege", wo die Radler weiterhin als Kampfradler neben den "Radwegen" auf dem Gehweg anstelle auf der freigegeben Fahrbahn radeln, ist keine Radverkehrsförderung. Das Beispiel Behringstraße ist ja deutlich genug.
      Zum Schluß: In Kopenhagen ist das Gehwegradeln nirgends erlaubt. Mir wäre es lieber es hätte in Hamburg breite Radwege nach Kopenhagener Vorbild, auf denen zwei- oder dreispurig geradelt werden könnte - mit Grüner Welle bei Tempo 20. Dann würde ich keinen Anspruch auf das Fahrbahnradeln stellen, Radler können auch mit Kindern nebeneinander fahren und Langsame wie Ältere können bequem und sicher überholt werden. Die Umfrage zur Osterstraße auf hamburgize zeigte schließlich, dass dieses Modell gar nicht so verkehrt ist.

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  8. Um es vorwegzunehmen: Ja, ich habe ein Auto und es parkt u.a. auch im Wiesendamm. Und da parkt es, weil es in der Luft ncht hängen bleibt. DIe Bezeichnung 'Kampfparker' zeigt, welch Geistes Kind hier wieder was sagen wollte!
    Die 'Kampfparker' parken aber nicht, weil sie es wollen, sondern weil es sonst keine Parkplätze gibt. Ja ja, ich weiß: Der Autfahrer muss eben sien Auto verkaufen und auf's Rad umsteigen!
    Ich bin auf's Rad umgestiegen und lasse mein Auto so oft es geht stehen, der Umwelt zuliebe. Dennoch brauche ich es. Und nein, ich kann mit einem Mietsmart nix anfangen.
    Wer so penetrant gegen die Autoparker wettert, deren Parkraum immer mehr abnimmt, der muss sich nicht wundern, wenn von denen auch Gegenwind kommt.
    Ist es denn icht möglich, hier einen gemeinsamen Konsenz zu finden, als immer nur gegen die zu wettern, die ein Auto haben, haben wollen oder sogar brauchen? Und wer sagt, in einer Großstadt braucht man kein Auto, dann sage ich, dass man in einer Großstadt auch kein Fahrrad braucht!

    Im Übrigen wurden die Bäumer auf der Nordseite unnötigerweise gepflanzt, weil man wohl man die Idee hatte, auf dem mittleren Grünstreifen Straßenbahnschienen zu legen. Dann hätte der alte Baumbestand dran glauben müssen...
    Da die Straßennbahn ja nun nicht kommt, könnte man aber auch das Parken hier ermöglichen. Allein die Fahrbahnparker auf der Südseite zählen ca. 120 Fahrzeuge. Wo sollen die hin?
    Ich weiß, den militanten Radfahrern ist es egal.

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    1. Kein einziger Motorist wird genötigt oder mit Gewaltandrohung gezwungen sein Fahrzeug auf Geh- und Radwegen zu parkieren. In Hamburg besteht weiterhin die freie Wahl und uneingeschränkte freie Entscheidung das Fahrzeug legal zu parkieren, und dabei ggf. einen gewissen Fußweg bis zur Haustür zurückzulegen. Wer seinen Parkplatz zu jeder Zeit und direkt vor der Haustür einfordert sollte entweder ein Eigenheim haben oder einen gemieteten Stellplatz auf privatem Grund. Abgesehen von der Behinderung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Kampfparken: Wenn Motoristen meinen kostenlos öffentliche Verkehrsflächen kostenlos für sich in Anspruch nehmen zu dürfen, dann musste es doch auch anderen Bürgern ohne Autos gestattet sein ggf. die Modelleisenbahnanlage auf der Fahrbahn aufzubauen, Partys auf der Fahrbahn oder Parkplätzen zu feiern oder was auch immer . . .

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    2. Ich als Anwohner des Wiesendamm habe auch sowohl ei Auto als auch ein Fahrrad. Was mir bei der ganzen Diskussion nicht gefällt, ist die Tatsache, dass ausschließlich vom Radverkehr die Rede ist, aber niemand sich dazu äußert, wie ein Kompromiss zwischen Fußgängern, Radfahrern und parkraumsuchenden Autofahrern zu erlangen ist. Tatsache ist, das im Bezirkj zu wenig legaler Parkraum vorhanden ist. Wäre es nicht möglich, den Fahrradstreifen auf den ungenutzten Grünstreifen zu verlegen. Somit wäre den Radfahrern geholfen und bisher illegaler Parkraum könnte legalisoiert werden.

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    3. Wie kommen sie darauf, ausgerechnet Radler auf den grünen Mittelstreifen zu verlegen? Wieso soll ein Radweg in der Mitte der Straße eine Hilfe für Radfahrer sein? Sind sie schon einmal auf dem Radweg entlang des Hochbahnviadukts am Hafen gradelt? Macht es Sinn Radler zu zusätzlichen Fahrbahnquerungen mit zusätzlichen Konfliktsituationen und zusätzlichen Wartezeiten zu zwingen, nur um illegales Verkehrsverhalten anderen Verkehrsteilnehmer zu stützen? Oder sollen Radler jeweils eine mit Induktionsschleifen und Ampeln gestütze freie grüne Welle beim Wechsel vom Straßenrand zum Radweg in Straßenmitte und beim Wechsel zurück an den Straßenrand oder beim Abbiegen vom Radweg in Straßenmitte in abgehende Seitenstraße erhalten? Warum schlagen Sie nicht vor die Kampfparker auf den Grünstreifen zu verlegen?

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    4. Anmerkung zu ihrer Einstellung zu Regelverstößen: Nur weil die Mobiltefelonnutzung immer mehr zum Regelfall bei Teilnahme am Straßenverkehr wird muss dies noch lange nicht legalisiert werden, oder wie sehen sie das? Weil das Fahren bei Rotlicht immer mehr zunimmt (denken Sie an den Unfall Bundesstraße), sollen ggf. Ampeln abgeschafft oder das Fahren bei allen Farben legal werden?

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