9. Juli 2025

Umbau rund um den Eppendorfer Marktplatz: Dominanz des Autoverkehrs soll reduziert werden

 

 Aktualisiert um 22.40 Uhr

Eppendorfer Markplatz 2: Unbenutzbarer Fakeradweg mit unzulässiger Sondernutzung einer Außengastronomie, neben der Gehende sich nicht mehr ausreichend begegnen konnten (Zustand 2012 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

 

 

Seit dieser Woche laufen die Umbauarbeiten für den Eppendorfer Marktplatz, sowie Teile der Martinistraße, der Schottmüllerstraße, der Eppendorfer Landstraße, der Heinickestraße und der Ludolfstraße inklusive diverser Kreuzungen. Dieser Umbau soll etwa 18 Monate dauern. Zu einem späteren soll auch ein Teilstück der Kellinghusenstraße mit Kreuzung an der Ludolfstraße umgebaut werden (zukünftige Radroute16). 

 

Eppendorf im Leitbild der autogerechten Stadt

Das Umfeld des Eppendorfer Marktplatzes ist geprägt vom Leitbild der autogerechten Stadt. Rüpelplaner hatten die Belange von Radfahrenden und Gehenden weitgehend außer Acht gelassen, um den absoluten Vorrang des Autoverkehrs durchzusetzen. So wurden möglichst viele Autofahrspuren und maximal mögliche Stehzeugeflächen geschaffen. Auf den Restflächen wurden Gehende und Radfahrende zusammengepfercht, wo es dann zwangsläufig mangels Platz Konflikte gab. Die noch bestehenden Fakeradwege waren zum Zeitpunkt der Planung ausnahmslos benutzungspflichtig, wenn auch unbenutzbar. Da für Radfahrende keine Abstellmöglichkeiten vorgesehen waren, wurden die Absperrgitter neben den sehr schmalen "Radwegen" zum Anschließen der Fahrraäder genutzt, wodurch die benutzungspflichtigen "Radwege" unbenutzbar waren. Auch heute noch nach Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht sind viele Abschnitte der "Radwege" der Eppendorfer Landstraße genau deswegen unbenutzbar: Die Fakeradwege sind weiterhin Fahrradstellflächen, weil trotz des Geschäftsbereich Radfahrende im Gegensatz zu Autofahrenden keine Stellflächen finden. Zumindest im für den Umbau vorgesehenen Planungsbereich soll es zukünftig Fahrradstellplätze geben. Dabei ist eine Umgestaltung der gesamten Eppendorfer Landstraße sowie auch des Lehmwegs dringend notwendig.

 

Eppendorfer Landstraße 112a: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2012 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 112a: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2015 ohne Radwegzwang) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 112: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2015 ohne Radwegzwang) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 112: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2013 ohne Radwegzwang) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Benutzungspflichtiger unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2007) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Vollkommen unbenutzbarer benutzungspflichtiger Fakeradweg - diente als Fahrradparkplatz (Zustand 2002) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Kampfstehende auf dem benutzungspflichtigen Fakeradweg sowie verkehrsgefährdende Sondernutzung (Zustand 2008) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Gehende auf dem benutzungspflichtigem Fakeradweg (Zustand 2005) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Nach Entfernung des Fahrradparkplatzes (Zustand 2015 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Viel Platz für Autos, wenig Platz für Radfahrende und Gehende (Zustand 2015 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

Eppendorfer Markplatz 2: Fakeradweg mit unzulässiger Sondernutzung einer Außengastronomie, neben der Gehende sich nicht mehr ausreichend begegnen konnten (Zustand 2007 mit Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 110-108: Unbenutzbarer benutzungspflichtiger Fakeradweg, der als Fahrradparkplatz diente, sowie verkehrsgefährdende Sondernutzung auf dem Gehweg (Zustand 2003) - © Stefan Warda

Eppendorfer Marktplatz 2-4: Wartende Radfahrende blockieren den benutzungspflichtigen Fakeradweg (Zustand 2005 mit Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

 

 

Konzept für den Planungsbereich

Laut Mobilitätswendebehörde sollen Radfahrende nach dem Umbau durchgängig auf Radfahrstreifen oder Radwegen geführt werden. Dabei sollen ca. 225 Meter neue Radwege und Radfahrstreifen an Stellen entstehen, wo es vorher keine Radverkehrsangebote gab (z. B. Südseite der Ludolfstraße). Alle bestehenden überwiegend Fakeradwege sollen nach dem Umbau ausreichend breit sein. Auf den Kreuzungen und an potenziellen Gefahrenstellen sollen Radfahrstreifen rot markiert werden. Statt bislang nur 13 Fahrradbügel soll es zukünftig 77 Fahrradbügel im Planungsgebiet geben. Rad- und Fußverkehr sollen zukünftig besser voneinander getrennt werden. Für den Rad- und Fußverkehr soll es zukünftig mehr Querungsmöglichkeiten geben.

 

Details

Der Fakeradweg der Eppendorfer Landstraße zwischen Schrammsweg und Eppendorfer Marktplatz soll lediglich teilweise beseitigt werden, da das Planungsbgebiet nicht bis zum Schrammsweg reicht. Als Ersatz soll es zukünftig einen Radfahrstreifen geben. Der südliche Fakeradwegabschnitt soll weiterhin unbenutzbar bleiben und wie gewohnt als Fahrradstellfläche dienen. 

Der immer noch benutzungspflichtige Fakeradweg in der Ludolfstraße unterhalb des Alma-Hoppe-Lustspielhauses (zukünftige Radroute 16) soll durch eine Protected Bike Lane ersetzt werden. Für Radfahrende zur Kellinghusenstraße soll endlich die bislang fehlende Wartefläche im Kreuzungsbereich geschaffen werden. Wartende Radfahrende Richtung Kellinghusenstraße müssen somit Radfahrende Richtung Eppendorfer Marktplatz zukünftig nicht mehr blockieren. 

 

Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße / Lustspielhaus: Benutzungspflichtiger Fakeradweg - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße / Lustspielhaus: Benutzungspflichtiger Fakeradweg - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße 43: Wartende Radfahrende, die Richtung Kellinghusenstraße abbiegen wollen, blockieren benutzungspflichtigen Radweg für nachfolgende Radfahrende. Außerdem ist für Radfahrende kein Betteltaster vorgesehen - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße / Kellinghusenstraße: Zukünftig soll es Richtung Kellinghusenstraße eine geradlinigere Radverkehrsführung geben - © Stefan Warda

Ludolfstraße 27-19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg - © Stefan Warda



Ludolfstraße 19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg - © Stefan Warda

Ludolfstraße 27-19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg - © Stefan Warda



Ludolfstraße 19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg und Gehweg - © Stefan Warda

 


Hintergrund

Der begonnene Umbau rund um den Eppendorfer Markplatz hat einen langen Vorlauf. Im Jahr 2017 hatte der LSBG ein öffentliches Beteiligungsverfahren gestartet. In die abgestimmte Planung sind auch spätere Entscheidungen eingeflossen, z. B. der Verzicht auf den Einbau von Radfahrstreifen in Mittellage nach dem Radentscheid.

 

 

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6. Juli 2025

Kampfparken in Hamburg-Nord: Bald endlich Schluss mit Stehzeugen am oder auf dem "Radweg" der Steilshooper Straße?

 

 Aktualisiert um 18.53 Uhr

Steilshooper Straße 173: Kampfparken auf benutzungspflichtigem unbenutzbarem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

 

Trotz der Bemühungen Hamburg zu einer "Fahrradstadt" oder radverkehrsfreundlicheren Stadt umzugestalten, weist die Stadt weiterhin noch zahlreiche veraltete, kaum oder nicht benutzbare Fakeradwege auf. Diese sind - wie beispielsweise an der Saarlandstraße - nicht nur auf äußere Stadtteile verteilt, sondern befinden sich auch nahe des Stadtzentrums - wie z.B. entlang des Mittelwegs an der Moorweide. Doch selbst bei den einfachsten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an vorhandenen alten "Radwegen" gibt es häufig Gegenwind, wie aktuell bei der Steilshooper Straße.

 

Steilshooper Straße: Kampfparken auf "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf Geh- und "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf Geh- und "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf Geh- und benutzungspflichtigem unbenutzbarem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf Gehweg neben benutzungspflichtigem unbenutzbarem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

 

 

Das Abendblatt [€] berichtete vor wenigen Tagen über den Verlust vermeintlicher Stehzeugeplätze in der Steilshooper Straße im Bezirk Nord. Dort war viele Jahre lang durch das Verkehrszeichen 315 das Abstellen von Stehzeugen auf dem Gehweg rechts vom "Radweg" erlaubt gewesen. Vom etwa drei Meter breiten Gehweg blieb den Gehenden eine Restbreite von etwa einem Meter übrig. Das nebeneinander Gehen oder Begegungsfälle unter Gehenden war dadurch nicht möglich oder erheblich erschwert. Zudem waren auf dem "Radweg" Radfahrende der Dooringgefahr ausgesetzt. Da Radfahrende zu Stehzeugen einen Seitenabstand von wenigstens einem Meter einhalten sollen, hätten sie immer neben dem nur etwa einen Meter schmalen "Radweg" im Bereich des Sicherheitsbereichs zur Fahrbahn bzw. auf dem Kantstein radfahren müssen und wären dort dem voebeifahrenden Fahrbahnverkehr ausgesetzt gewesen. Der teilweise benutzungspflichtige "Radweg" war also durch die Stehzeuge jahrzehntelang unbenutzbar gewesen - trotz der bislang vorhandenen Radwegbenutzungspflicht im Abschnitt zwischen Herbstsweg und Habichtstraße. Die in den letzten Jahrzehnten immer breiter gewordenen Stehzeuge waren zu einer immer großer gewordenen Beeinträchtigung und massiven Gefährdung geworden. Zahlreiche der Stehzeuge standen nicht mehr neben dem "Radweg", sondern teilweise absolut regelwidrig auf dem "Radweg". 

 

Steilshooper Straße 173: Stehzeug neben benutzungspflichtigem "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße 171: Kampfparken auf benutzungspflichtigem unbenutzbarem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024 ohne Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

 

Steilshooper Straße / Herbstsweg: Stehzeuge neben benutzungspflichtigem "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße / Herbstsweg: Kampfparken neben benutzungspflichtigem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024 ohne Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

 

Steilshooper Straße 177: "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße 177: "Radweg" (Aufnahme vom August 2024 ohne Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

 

Laut Abendblatt waren die Verkehrszeichen 315 am 15. Mai 2024 in der Steilshooper Straße im Abschnitt Wittenkamp - Habichtstraße entfernt worden. Seitdem sind Stehzeuge neben dem "Radweg" auf dem Gehweg ganz offiziell verboten - auf dem Radweg ohnehin. Bei den im August 2024 angefertigten Aufnahmen drei Monate nach Entfernung sind die Verkehrszeichen 315 nicht mehr vorhanden - dennoch massives Kampfparken am und auf dem Rad- und Gehweg. Das Abendblatt gibt anwohnenden Stehzeugebesitzenden eine Stimme, denen die Demontage der Verkehrszeichen offensichtlich seit mehr als einem Jahr nicht aufgefallen ist - trotz der Führerscheinpflicht. 

"„Über Nacht“ seien die blauen Parkschilder entfernt worden, sagt der 67-Jährige. Nun gebe es dort eine absolute Halteverbotszone und einen Parkplatz-Notstand. Zudem berichten viele Anwohnerinnen und Anwohner von einer „wahren Flut an Strafzetteln“, weil Beamte des Polizeikommissariats 36 den etwa 200 Meter langen Gehweg vermehrt kontrollierten und die vermeintliche Unwissenheit der Falschparker ausnutzten." 

Eine Darstellung aus Sicht von Gehenden und Radfahrenden zur Problematik der Stehzeuge auf Geh- und Radweg unterlässt das Abendblatt leider. Angesichts der Dooringgefahr für Radfahrende ist das sehr traurig.

 

 

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1. Juli 2025

Bundesverkehrsministerium plant neue Reglementierung für gewerbliche Fahrräder und E-Scooter

 

 

Radroute 15, Budapester Straße: Wegen Kampfparken unbenutzbarer Gehweg - © Stefan Warda

 

 

Bald weniger Kampfparken auf Rad- und Gehwegen sowie an Fahrradbügeln? 

Laut ZEIT plant das Bundesverkehrsministerium eine Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Gewerblich angebotene Fahrräder und E-Scooter sollen zukünftig beim Abstellen nicht mehr privaten Fahrrädern oder E-Scootern gleichgestellt sein. Sharingfahrzeuge sollen zukünftig "nicht als Teil des ruhenden Verkehrs im Sinne der Straßenverkehrsrechts" behandelt werden. Die Sharingdienste würden dadurch ihre Geschäftsmodelle bedroht sehen.

 

 

 

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28. Juni 2025

Weniger Fakeradwege in Hamburg: Umbau der Saarlandstraße für zukünftige Radroute 12

 

 

Zukünftige Radroute 12, Saarlandstraße: Fakeradweg - © Stefan Warda
 

 

Radfahrende müssen wieder Abschied nehmen von ganz besonderen Fakeradwegen in Hamburg: Nächste Woche sollen die Bauarbeiten für den Ausbau der zukünftigen Radroute 12 in der Saarlandstraße beginnen. Laut der Mobilitätswendebehörde sei zunächst der 1,2 Kilometer lange nördliche Abschnitt zwischen Jahnring und der Hochbahn (U Saarlandstraße) betroffen. Zuvor sollte die Saarlandstraße abschnittsweise Teil der ursprünglich geplanten Veloroute 5N werden. Die nun bedrohten Fakeradwege wurden teilweise baulich lediglich in einer Breite von 75-80 Zentimetern hergestellt. Bei mangelnder Grünpflege reduziert sich die befahrbare Breite allerdings regelmäßig auf zum Teil nur 40 Zentimeter. Mehrspurige Fahrräder, Rikschas und Anhänger müssen die Fahrbahnen benutzen, da gemäß StVO das Befahren der angrenzenden Gehwege verboten ist. 

Laut der Mobilitätswendebehörde sollen die Radverkehrsanlagen Im Rahmen der Baumaßnahme neu geordnet und durchgängig ausgebaut werden. Vorgesehen seien breitere Radwege, eine Fahrradstraße im südlichen Abschnitt der Saarlandstraße einschließlich des Bereichs um die Stadthallenbrücke sowie eine direkte, barrierearme Anbindung bis zur U Bahn-Station Saarlandstraße. Die beschriebenen Fakeradwege auf der Ostseite der Saarlandstraße sollen durch 2,25 Meter breite Radwege, Radfahrstreifen oder Protected Bike Lanes ersetzt werden. Das entspricht in etwa einer Verdreifachung der bisherigen Breite.

Der Abschnitt soll die Verbindung zwischen dem Ring 2 und der U/S-Station Barmbek komplettieren – über Alte Wöhr und die Saarlandstraße. Die Stadthallenbrücke soll zudem zukünftig dem Rad- und Fußverkehr vorbehalten bleiben. Der Umbau soll im September 2027 abgeschlossen werden.


 

 

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23. Juni 2025

Für mehr Sicherheit im Fußverkehr: Verkehrswacht fordert Verzicht auf gemeinsame Geh- und Radwege

 

 

Habichtstraße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda


Deutsche Verkehrswacht fordert weniger Platz für Stehzeuge, mehr Platz für Menschen 

Im Anschluss an die Fachtagung der Deutschen Verkehrswacht e. V. (DVW) zum Thema "Es geht besser! - Perspektiven für einen sicheren Fußverkehr" hat sich die Jahreshauptversammlung des Verbandes für ein Maßnahmenpaket ausgesprochen, um die Sicherheit im Fußverkehr zu erhöhen.

So sollte es bei Infrastruktur möglichst keine gemeinsamen Geh- und Radwege mehr geben. Durch die gleichzeitige Nutzung durch Gehende und Radfahrende bestehe ein erhebliches Konfliktpotential und die Unfallgefahr steige. Stattdessen sollten die Verkehrsträger konsequent getrennt werden und beide ausreichend dimensionierte Flächen erhalten.

Sichtbarkeit

Auch seien Gehwege und Querungsstellen durchgängig, barrierefrei und sichtbar zu gestalten. Die Grünphasen für den Fußverkehr an Ampeln müssten angemessen lang sein. Ein entsprechender Beschlussantrag, der eine Reihe von Maßnahmen vorsieht, wurde von den Mitgliedern und Delegierten einstimmig verabschiedet.

Sichtbeziehungen an Kreuzungen und Querungen müssten durch Parkverbote, bauliche Maßnahmen und klare Verkehrsführung gesichert werden. Tempo 30 sollte insbesondere in Wohngebieten und vor sensiblen Einrichtungen, beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen und Pflegeeinrichtungen, zur Regel werden. 

Trennung von Rad- und Fußverkehr 

DVW-Präsidentin Kirsten Lühmann: "Pedelecs, Lastenräder, Elektro-Roller - immer neue Fortbewegungsmittel kamen in den letzten Jahren dazu. Diese sind oft genug auf die Gehwege gelenkt worden - die Konflikte mit dem Fußverkehr waren vorprogrammiert. Durch eine Trennung können wir den Raum für alle Verkehrsteilnehmende sicherer gestalten."

 

Stresemannstraße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Stresemannstraße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Stresemannstraße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

 

 

Mobilitätserziehung

Kinder müssten frühzeitig auf eine sichere Verkehrsteilnahme vorbereitet werden, beispielsweise im Rahmen der Verkehrserziehung ab dem Vorschulalter oder durch das Üben des sicheren Schulwegs. Öffentlichkeitsarbeit sollte über Gefahren durch Ablenkung und die Einschränkung der Sichtbarkeit bei Dunkelheit aufklären sowie die gegenseitige Rücksichtnahme fördern.

Gehwege von Stehzeugen freihalten

Fahrzeuge sollten mit Assistenzsystemen zum Schutz von zu Fuß Gehenden ausgestattet werden. Verstöße gegen Anhaltepflichten und Halteverbote an Überwegen seien konsequent zu ahnden. Das Gehwegparken gelte es weitestgehend aufzuheben und illegales Beparken von Gehwegen durch Kontrollen möglichst zu unterbinden, damit Personen mit Bewegungseinschränkungen, Kinderwagen etc. sich in einem sicheren Raum ungehindert bewegen können und Sichtbeziehungen beim Überqueren von Straßen ungehindert möglich seien.

 

Dorotheenstraße - © Stefan Warda

Dorotheenstraße - © Stefan Warda

Jungfrauenthal - © Stefan Warda

 

 

Beauftragte für Fußverkehr

Städte mit über 100.000 Einwohnenden sollten eine zentrale Ansprechstelle für den Fußverkehr einrichten. Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von zu Fuß Gehenden seien als fester Bestandteil in kommunale Verkehrs- und Sicherheitsstrategien aufzunehmen.

Bedeutung für Hamburg 

Die Forderungen der Verkehrswacht entsprechen beispielsweise den Hamburger Planungen für den umstrittenen Umbau der Rodigallee. Aktivisten fordern für die Rodigallee jedoch gemeinsame Geh- und Radwege inklusive Stehzeuge auf dem Hochbord, um einen möglichst autogerechten Ausbau der Straße zu gewährleisten. 

Die Verkehrswacht-Position entspricht ebenso der Initiative für die Verbannung von Stehzeugen vom Radweg in der Kieler Straße, wo sich für den Erhalt möglichst vieler Plätze für Stehzeuge Radfahrende und Gehende einen gemeinsamen Geh- und Radweg teilen müssen. 

 

Kieler Straße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

 

 

Auch das mangels Kontrollpersonal bislang sehr häufig geduldete Gehwegparken in Hamburger Wohnquartieren müsse demnach unterbunden werden.

 

Bislang ist die Verkehrswacht insbesondere durch andauernde Helmpropaganda für Radfahrende, nicht aber für Gehende oder Auto(mit)fahrende aufgefallen. 

 

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22. Juni 2025

Fahrradklima-Test 2024: Hamburg behauptet Position, Berlin sackt ab

 

 

© ADFC

 

In dieser Woche wurde das Ergebnis des im letzten Jahr durchgeführten Fahrradklima-Tests bekanntgegeben. Laut ADFC hatten mehr als 200.000 Menschen ihre Stimme zum Fahrradklima in Deutschland abgegeben. Die Durchschnittsnote liegt für das Jahr 2024 bei 3,92. Hamburg liegt mit der Note 3,96 knapp unter der Durchschnittsnote.

 

 

© hamburgize

 

Hamburg konnte im Vergleich zur Befragung im Jahr 2022 die Note behaupten. Gegenüber 2022 hat sich Hamburg von Note 3,98 auf 3,96 geringfügig verbessert und hat damit das beste jemals erreichte Ergebnis erzielt. 2005 errang Hamburg nur Note 4,4. Im Vergleich mit den anderen Millionenmetropolen Berlin, Köln und München liegt Hamburg auf dem zweiten Platz hinter München mit der Note 3,90. Köln erreicht den dritten Platz mit Note 4,19,  Berlin erreicht als Schlusslicht noch Note 4,28. 

Im Vergleich zu den anderen Metropolen konnte Hamburg bei der "Fahrradförderung in letzter Zeit" punkten. Hamburg erreicht in dieser Kategorie die Note 3,2, Köln 3,5, München 3,6 und Berlin nur 4,5. Auch bei der Fahrradmitnahme im ÖV schneidet Hamburg gut ab: Hamburg erreicht die Note 3,3, Berlin 4,1, München 4,7, Köln nur 4,9. In der Kategorie "Spass oder Stress" führt München mit der Note 3,7, es folgen Hamburg mit 3,8, Berlin mit 4,2, Köln erreicht nur Note 4,3. Anders ausgedrückt: 55% der Befragten in München gaben an, Radfahren sei eher stressig, in Hamburg 58%, in Berlin 69% und in Köln 71%.

Weitaus bessere Ergebnisse erzielten Städte mit weniger Einwohnenden:

  • In der Größenklasse 500.000 bis 1.000.000 Einwohnende belegen Frankfurt (3,49), Hannover (3,52) und Bremen (3,54) die ersten drei Plätze. Schlusslicht ist Duisburg mit Note 4,46.   
  • In der Größenklasse 200.000 bis 500.000 Einwohnende belegen Münster (2,97), Freiburg (3,03) und Karlsruhe (3,05) die vorderen Plätze, Schlusslicht ist Krefeld mit 4,51.
  • In der Größenklasse 100.000 bis 200.000 Einwohnende belegen Erlangen (3,13), Darmstadt (3,55), Oldenburg (3,58) die vorderen Plätze - Hagen belegt mit 4,67 den letzten Platz. 
  • In der Größenklasse 50.000 bis 100.000 Einwohnende belegen Tübingen (2,77), Nordhorn (2,83) und Bocholt (2,92) die vorderen Plätze, Lüdenscheid bleibt Schlusslicht mit 4,94.

 

 

 

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17. Juni 2025

Hamburg-Harburg: Neuer Kreisverkehr an zukünftiger Radroute 10 am Kanalplatz geplant

 

 Aktualisiert am 18.06.2025

Zukünftige Radroute 10 sowie Freizeitroute 6, Kanalplatz / Harburger Schloßstraße: Zweirichtungsradweg - © Stefan Warda

 

Die Kreuzung Kanalplatz / Harburger Schloßstraße soll zu einem Kreisverkehr umgebaut werden. Laut Bezirksamt soll die Umgestaltung zum Kreisverkehrsplatz die komplette Erneuerung des Kreuzungsbereichs sowie die Herstellung von Mittelinseln mit Fußgängerüberwegen umfassen. Die Nebenflächen sollen an den vorhandenen Abschnitt der Radroute 10 angeschlossen werden. 

 

Zukünftige Radroute 10, Kanalplatz / Harburger Schloßstraße: Zweirichtungsradweg - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 10, Kanalplatz / Harburger Schloßstraße: Zweirichtungsradweg - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 10 sowie Freizeitroute 6, Kanalplatz / Harburger Schloßstraße: Zweirichtungsradweg - © Stefan Warda

 

Die Bauarbeiten sollen am 23. Juni beginnen und bis November 2025 andauern. 

 

Freizeitroute 6, Harburger Schloßstraße / Kanalplatz - © Stefan Warda

 

 

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