27. Februar 2020

Kampagne in Hamburg: Für weniger Bildung und Kindergärten, mehr Trennungen?

Campaign in Hamburg: Less education and kindergartens, more divorces?
Aktualisiert um 20:21 Uhr

Kampagne "Fahr ein schöneres Hamburg" - © Stefan Warda


Im Rahmen der Kampagne "Fahr ein schöneres Hamburg" wirbt die Verkehrsbehörde für eine Mobilitätswende. Mit teilweise provozierenden Slogans werden derzeit Verkehrsteilnehmende in der Hansestadt konfrontiert.


Kampagne "Fahr ein schöneres Hamburg" - © Stefan Warda

Kampagne "Fahr ein schöneres Hamburg" - © Stefan Warda


Weniger Bildung von CO2, mehr Fahrradstellplätze an Kindergärten und bessere Trennung zwischen Rad- ud Gehwegen wird sicherlich kaum jemand infrage stellen. Doch wie sieht es aus mit mehr Trennungen zwischen Rad- und Autoverkehr? Viele (potentielle) Radfahrende werden sich sicherlich mehr als nur Schutzstreifen (Gefährdungsstreifen) und mehr oder weniger schmale Radfahstreifen wünschen. An der Glacischaussee ist jedenfalls eine maximale Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr (siehe letztes Bild) erreicht worden: Radfahrende haben dafür kaum Trennung zum Autoverkehr.


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Hamburg: Weitere Bauarbeiten für die Verlängerung der Veloroute 1 nach Altona

Hamburg: New road works for extension of cycle route to Altona
Aktualisiert um 13:14 Uhr

Zukünftige Veloroute 1, Thadenstraße / Wohlers Allee: Baustelle - © Stefan Warda


Seit dieser Woche gibt es eine neue Baustelle für die Verlängerung der Veloroute 1 vom Bezirk Mitte in Richtung Bezirk Altona. Der Ausbau betrifft den Abschnitt der zukünftigen Veloroute 1 im Bereich des Grünzugs Neu-Altona. Die Thadenstraße ist zwischen Wohlers Alle und Gählerstraße unterbrochen. Der Radverkehr wird um den Baustellenbereich herum über Gehwege geführt.


Zukünftige Veloroute 1, Thadenstraße / Wohlers Allee: Baustelle - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 1, Thadenstraße / Gählerstraße: Baustelle - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 1, Thadenstraße / Grünzug Neu-Altona: Baustelle - © Stefan Warda



Die Thadenstraße soll zukünftig auf gesamter Länge zwischen Wohlwillstraße und Holstenstraße zur Fahrradstraße umgestaltet werden. Der bisherige Ausbau der Veloroute 1 endet an der Bezirksgrenze an der Kreuzung Thadenstraße / Bernstorffstraße.


Veloroute 1, Thadenstraße - © Stefan Warda

Beginn der Veloroute 1, Thadenstraße / Bernstorffstraße: Erster Wegweiser in Richtung Stadtzentrum - © Stefan Warda

Ende der Veloroute 1, Thadenstraße / Bernstorffstraße: Letzter Wegweiser in Richtung Altona - © Stefan Warda



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23. Februar 2020

BMVI und StVO-Novelle: Bei Radfahrstreifen hat es keinen Überholabstand


Aktualisiert um 23:13 Uhr
"Schutzstreifen": Hier gilt der Seitenabstand von mind. 1,5 Metern beim Überholvorgang, der in diesem Fall leider nicht eingehalten wird - © Stefan Warda


Viel heiße Luft um Überholabstand

Mit der neuen StVO-Novelle soll Radfahren angenehmer werden. Nach Enak Ferlemann, dem parlamentarischem Staatssekretär beim BMVI, sollte die Sicherheit der Radfahrenden höher gewichtet werden als die des Autoverkehrsfluss.

"Unser Ziel sollte es sein, dass sich Fahrradfahrer nicht länger als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse fühlen, was sie heute noch vielfach so tun. Deshalb ändern wir die Vorschriften der StVO so, dass sie fahrradgerechter werden."

Das unangenehme Engüberholtwerden soll nunmehr überwunden werden.

"Fahrradfahrer sind kein Störfaktor im Straßenverkehr und schon gar keine Fremdkörper. Sie erwarten zu recht gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer zu sein."
"Radfahrer, Fußgänger, alle brauchen Platz und ein gutes und sicheres Gefühl. Unsere Städte sollen Orte sein, wo man sich gern aufhält. Die StVO-Novelle ist deshalb mehr als eine Ansammlung von neuen Verkehrsregeln. Sie ist vielmehr gerade auch in Beitrag für eine höhere Lebensqualität für jeden."

Das BMVI verspricht den Überholabstand, den Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden, dann, wenn Radfahrende und Autofahrende auf gleicher Fahrspur unterwegs sind: Auf der Fahrbahn oder wenn Radfahrende auf sog. Schutzstreifen (Gefährdungsstreifen), die als teil der Fahrbahn gelten, unterwegs sind.


"Schutzstreifen": Hier gilt der Seitenabstand von mind. 1,5 Metern beim Überholvorgang, der in diesem Fall leider nicht eingehalten wurde - © Stefan Warda

"Schutzstreifen": Hier gilt der Seitenabstand von mind. 1,5 Metern beim Überholvorgang. Der Bus darf die Radfahrende in dieser Straße nicht überholen - © Stefan Warda

"Schutzstreifen": Hier gilt der Seitenabstand von mind. 1,5 Metern beim Überholvorgang, der in diesem Fall leider nicht eingehalten wird - © Stefan Warda

Fahrbahn: Hier gilt der Seitenabstand von mind. 1,5 Metern beim Überholvorgang, der in diesem Fall leider nicht eingehalten wurde - © Stefan Warda

Fahrbahn: Hier gilt der Seitenabstand von mind. 1,5 Metern beim Überholvorgang, der in diesem Fall von einem Kampffahrer eindeutig nicht eingehalten wird - © Stefan Warda



Bei Radfahrstreifen kein Überholen

Sind Radfahrende jedoch auf Radfahrstreifen unterwegs, werden sie vom Autoverkehr auf der angrenzenden Fahrbahn nicht überholt. Radfahrstreifen gelten als Sonderwege und seien somit nicht Teil der Fahrbahn, so die Antwort des BMVI auf die Anfrage des Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar an die Bundesregierung. Es handele sich also um Vorbeifahren. Nach einem Rechtsgutachten für die Unfallforschung der Versicherer (GDV) könne für das Vorbeifahren bei formal abgetrennten Fahrbahnteilen keine geringen Sicherheitsansprüche gelten als beim Überholen.

"Daher gilt auch ein Vorbeifahren an einem sich auf dem Radfahrstreifen befindendem Radfahrer de facto als ein Überholvorgang, bei dem im Ergebnis der notwendige Seitenabstand von mindestens 150 cm einzuhalten ist."

Für viele dieser schmalen "Radfahrstreifen" gilt somit durch den Seitenabstand beim Vorbeifahren / Überholen faktisch ein Vorbeifahrverbot auf teilweise langen Streckenabschnitten, wenn Autos nicht auf eine Überholspur oder in den Gegenverkehr auchweichen können.


"Radfahrstreifen" in Essen: Radfahren sollen hier im Dooringbereich radeln und sich dort gleichzeitig in Kurvenbereich überholen lassen (Vorbeifahren!) - © Stefan Warda

"Radfahrstreifen" in Saabrücken: Kfz dürfen jedoch nicht ohne ausreichenden Abstand an Radfahrenden "vorbeifahren" - © Stefan Warda

"Radfahrstreifen" in Flensburg: Kfz dürfen nicht ohne ausreichenden Abstand an Radfahrenden "vorbeifahren" - © Stefan Warda


Mut zum Radfahren in der "Fahrradstadt" Hamburg erforderlch

Auch in der "Fahrradstadt" Hamburg hat es zahlreiche solcher Stellen, an denen das Unsicherheitsgefühl Radfahrende eindeutig zu Verkehrsteilnehmern zweiter Klasse macht - trotz des Getöses um die neue StVO-Novelle. Busse oder Lkw fahren mit äußerst geringem Abstand an Radfahrenden vorbei, da es sich um "getrennte Fahrbahnteile" handelt.


"Radfahrstreifen" Fuhlsbüttler Straße - © Stefan Warda

"Radfahrstreifen" Fuhlsbüttler Straße - © Stefan Warda

"Radfahrstreifen" Fuhlsbüttler Straße - © Stefan Warda

"Radfahrstreifen" Fuhlsbüttler Straße - © Stefan Warda

"Radfahrstreifen" Fuhlsbüttler Straße - © Stefan Warda

"Radfahrstreifen" Fuhlsbüttler Straße - © Stefan Warda

"Radfahrstreifen" Fuhlsbüttler Straße - © Stefan Warda

"Radfahrstreifen" Fuhlsbüttler Straße - © Stefan Warda


Für die "Fahrradstadt" Hamburg wurden 2014 / 2015 untermaßige Radfahrstreifen auf der Fuhlsbüttler Straße angelegt. Diese haben inklusive der Breitstrichmarkierung ein regelwidriges Breitenmaß von nur 1,4 Metern. Die durchgezogenen Breitstrichlinien suggerieren Autofahrenden eine "Abtrennung". Neben den "Radfahrstreifen" rauschen in kurzem Minutenabstand Linienbusse an Radfahrenden vorbei - in beängstigender Nähe. Ähnlich sieht es in der Bleickenallee im Bezirk Altona aus.


Fuhlsbüttler Straße: Die neuen "Radfahrstreifen" sind abschnittsweise nur 1,4 Meter schmal (inklusive der Breitstrichmarkierung - © Stefan Warda
Fuhlsbüttler Straße: Die neuen "Radfahrstreifen" sind abschnittsweise nur 1,4 Meter schmal (inklusive der Breitstrichmarkierung - © Stefan Warda


Überholabstand bei zukünftigen Straßenplanungen berücksichtigen

Beim geplanten Umbau der Bleickenallee für die zukünftige Veloroute 1 sollte daher genauer auf eine sichere Radverkehrsführung geachtet werden. Radfahrende sollten zukünftig nicht mehr von vorbeifahrenden Linienbussen ohne nennenswerten Seitenabstand überholt werden können.



Zukünftige Veloroute 1, Bleickenallee: Gefährdungsstreifen ("Radfahrstreifen") - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 1, Bleickenallee: Gefährdungsstreifen ("Radfahrstreifen") - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 1, Bleickenallee: Gefährdungsstreifen ("Radfahrstreifen") - © Stefan Warda




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17. Februar 2020

Hamburg: Umweltbehörde stockt Lastenradförderung auf

Again Hamburg going to support purchase of cargobikes

© Stefan Warda


Im Herbst 2019 hatte die Hamburger Umweltbehörde 1,5 Millionen Euro zur Förderung der Anschaffung von Cargobikes zur Verfügung bereitgestellt. Die Umweltbehörde will nun weitere 700.000 Euro zur Förderung bereitstellen: Ab dem 1. April 2020 können Hamburgerinnen und Hamburger bis zu 2.000 Euro Zuschuss beim Kauf eines neuen E-Lastenrads und 500 Euro bei normalen Lastenrädern beantragen.

Alle Hamburgerinnen und Hamburger können den Zuschuss beantragen – ob Privatperson, Hausgemeinschaft, Verein, einzelne Gewerbetreibende, Selbstständige oder Firmen. Der Erstwohnsitz muss aber in Hamburg liegen. Gefördert werden 33 Prozent des Kaufpreises, maximal 2.000 Euro bei E-Lastenrändern, 500 Euro bei normalen Lastenrädern und 500 Euro für einen Lastenrad-Fahrradanhänger. Im Herbst 2019 hatten 1,5 Millionen Euro zur Förderung bereitgestanden. Diese waren nach kurzer Zeit ausgeschöpft. Nun geht das Programm ab April in eine neue Förderrunde. Wichtig: Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Zuwendungsantrag vor der Beschaffung des Lastenrades gestellt und genehmigt wurde.

Alle Bedingungen und wie und wo man eine Förderung beantragen kann, sind auf www.moinzukunft.hamburg/lastenrad-programm nachzulesen. Anträge können ab dem 1. April 2020 bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB), die das Förderprogramm für die Umweltbehörde umsetzt, eingereicht werden.


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14. Februar 2020

"Aktion Abbiegeassistent": Hamburg verpflichtet sich zu Abbiegeassistenten

Hamburg: Turning assistance in lorries


© Stefan Warda


Hamburg will Vorreiter bei der Einführung von Abbiegeassistenzsystemen bei Nutzfahrzeugen sein. Nach der Ankündigung des Hamburger Senats, ab Januar die gesamte städtische Lkw-Flotte umzurüsten, unterzeichnete Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher am Donnerstag bei seinem Besuch in Berlin eine Vereinbarung, mit der Hamburg als erstes Bundesland Sicherheitspartner der „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird. Hamburg verpflichtet sich demnach, noch vor dem verbindlichen Einführungsdatum auf EU-Ebene seinen Fuhrpark mit Abbiegeassistenten nachzurüsten.



© Stefan Warda

Im ersten Schritt werden seit Januar die über 7,5 Tonnen schweren Lkw von Hamburgs Behörden und öffentlichen Unternehmen mit Abbiegeassistenten nachgerüstet. Insgesamt verfügen Stadt und öffentliche Unternehmen derzeit über rund 2.000 Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, die jetzt sukzessive mit Abbiegeassistenzsystemen ausgerüstet werden. Bei Lkw-Neuanschaffungen sollen künftig verpflichtend nur noch Fahrzeuge mit Abbiegeassistent bestellt werden.


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Zu viele Stehzeuge in Hamburg: Neues Parkraummanagement für Schanzen- und Karolinenviertel

Hamburg: New car parking regulation at Sternschanze and Karolinenviertel


Schulterblatt: Hohe Parkraumauslastung - © Stefan Warda


Wegen zu vieler Stehzeuge soll ab dem 15. April ein neues Parkraummanagement im Schanzen- (Hamburg-Altona) und Karolinenviertel (Hamburg-Mitte) eingeführt werden. Untersuchungen des Landesbetrieb Verkehr (LBV) hatten ergeben, dass die sog. Parkraumauslastung in vielen Straßen bei mehr als 90 Prozent liege, so das Abendblatt. Beide Stadtteile sollen zu Bewohnerparkzonen werden. Anwohner können sich gegen eine Jahresgebühr von den Parkgebühren von zwei Euro je Stunde befreien lassen.


Schulterblatt: Hohe Parkraumauslastung - © Stefan Warda

Lediglich während der berüchtigten G20-Veranstaltung im Jahr 2017 war die Parkraumauslastung in beiden Stadtteilen sehr gering.


Schulterblatt: Geringe Parkraumauslastung während G20 - © Stefan Warda

Schulterblatt: Geringe Parkraumauslastung während G20 - © Stefan Warda


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13. Februar 2020

Vom Neid im Straßenverkehr . . .








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10. Februar 2020

Hamburg: Kampffahrerin zu 110 Tagessätzen und sieben Monate Führerscheinentzug verurteilt

Cheap speeding in Hamburg

© Stefan Warda

Deutschland hat ein Herz für Kampffahrende

Wäre die Kampffahrerin, die letztes Jahr mit über 150 km/h bei erlaubten 50 km/h über die Cuxhavener Straße gerast war, derart durch Kopenhagen (Dänemark) gerast, würden ihr 20 Tage Haft und drei Jahre Führerscheinentzug drohen.

In der Schweiz hätte das Vergehen als Raserdelikt (Via sicura) gegolten. Der Führerschein wäre der Kampffahrein für mindestens zwei Jahre entzogen worden; im Wiederholungsfall für immer, mindestens aber für zehn Jahre. Die Strafandrohung für diese Delikte ist Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren. Außerdem müsste die Kampffahrerin zukünftig mit einer Blackbox ausgerüstet fahren. Denn Personen, denen der Führerschein für mindestens zwölf Monate oder auf unbestimmte Zeit wegen Missachtung von Geschwindigkeitsvorschriften entzogen wurde, erhalten den Führerschein mit der Auflage zurück, während fünf Jahren nur noch Motorfahrzeuge zu führen, die mit einem Datenaufzeichnungsgerät («Blackbox») ausgerüstet sind.
Zudem kann bei qualifiziert groben Verkehrsregelverletzungen (z. B. krasse Geschwindigkeitsüberschreitungen) - und wenn die Einziehung aufgrund einer ungünstigen Prognose notwendig erscheint - das Gericht das Auto der Kampffahrerin einziehen und verwerten lassen.

Da in Deutschland vergleichsweise sehr niedrige Strafen für Verkehrsvergehen gelten, kommt die äußerst risikofreudige Frau mit nur 110 Tagessätzen (1.100 Euro) und sieben Monaten Führerscheintentzug davon, so der NDR.


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Bauarbeiten am Doormannsweg in Hamburg geplant: Radfahrstreifen sollen Radwege ersetzen

Road works in Hamburg: Cycle lanes should replace cycle tracks at Doormannsweg
Aktualisiert um 16:08 Uhr

Doormannsweg / Fruchtallee - © Stefan Warda


Der Doormannsweg soll zwischen Fruchtallee und Tornquiststraße umgestaltet werden. Die Bauarbeiten sollen am 3. März beginnen vorraussichtlich bis September andauern.


Der LSBG plant den Umbau der Kreuzung Doormannsweg / Fruchtallee und die Sanierung und Grundinstandsetzung des Doormannsweg im weiteren Verlauf bis zur Kreuzung mit der Tornquiststraße (Veloroute 2). Die vorhandenen Radwege sollen entfernt werden. Radfahrende sollen zukünftig auf Radfahrstreifen radeln. Während der Baumaßnahme sollen der Fuß- und Radverkehr angeblich stets aufrechterhalten und sicher um oder durch das jeweilige Baufeld geführt werden.


Doormannsweg / Fruchtallee - © Stefan Warda


Manche Radfahrende werden über die neue Verkehrsführung nicht erfreut sein. Laut der Planung aus dem Jahr 2017, die vornehmlich der "Busbeschleunigung" dienen soll, sollen zumindest teilweise Radwege durch Radfahrstreifen ersetz werden. Radfahrende werden allerdings an den beiden Bushaltestellen zwischen Schwerlastverkehr und haltenden Bussen radeln müssen. Andere werden darüber erfreut sein, dass die auch von Radfahrenden stark befahrene Kreuzung Fruchtallee / Doormannsweg umgestaltet werden soll: Bislang blockieren Radfahrende sich dort gegenseitig. Bei Rot wartende Radfahrende versperren dem querenden Radverkehr den Weg. Laut Planungsunterlage dürfte diese Problematik zukünftig zumindest an einer Seite der Kreuzung durch die Anlage von Radfahrstreifen entfallen.


Doormannsweg / Fruchtallee - © Stefan Warda

Doormannsweg / Fruchtallee - © Stefan Warda

Doormannsweg / Fruchtallee - © Stefan Warda

Der Doormannsweg wurde im Bereich Alsenplatz schon mit Radfahrstreifen ausgestattet. Im weiteren Verlauf des Ring 2 Richtung Stresemannstraße / Holstenplatz wurden schon für die geplante Veloroute 13 Radwege durch Radfahrstreifen ersetzt. Es besteht zu befürchten, dass überholende Fahrzeuge neben den Radfahrstreifen keinen ausreichenden Seitenabstand einhalten werden.


Doormannsweg / Alsenplatz - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 13, Alsenstraße: Neue Radfahrstreifen und Stehzeuge - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 13, Alsenstraße: Neue Radfahrstreifen und Stehzeuge - © Stefan Warda

Wie das gegenseitige Blockieren der Kreuzung beim Radverkehr auf Radwegen (zumindest teilweise) vermieden werden kann, zeigt ein Blick in die Niederlande. Dort werden die Flächen im Kreuzungsbereich der Radwege, die freigehalten werden müssen, markiert. Zudem werden größere Aufstellflächen für wartende Radfahrende vorgesehen.


Amsterdam, Amstelveenseweg / Vondelpark - © Stefan Warda

Amsterdam, Amstelveenseweg / Vondelpark - © Stefan Warda

Amsterdam, Amstelveenseweg / Vondelpark - © Stefan Warda


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