5. Februar 2020

Bei Tempo 200 drohen in Dänemark zwanzig Tage Knast und drei Jahre Führerscheinentzug

Denmark: Government keen on cracking down speeding

Aktualisiert um 16:54 Uhr
© Stefan Warda


Angesichts zahlreicher tödlicher Unfälle mit Autofahrenden, die die Regierung im Zusammenhang mit unangepasster Geschwindigkeit sieht, will die Regierung laut CPH POST zu schnelles Fahren strenger bestrafen:
  • Ab Tempo 200 auf Autobahnen soll Autofahrenden zwanzig Tage Haft und Führerscheinentzug von drei Jahren drohen.
  • Ab Tempo 160 auf Landstraßen soll die gleiche Strafe gelten.
  • Die gleiche Strafe soll bei Geschwindigeitsüberschreitungen von 100 km/h innerorts gelten.

Dänemark positioniert sich somit deutlich anders als Verfechter von "freier Fahrt für freie Bürger", die kein Tempolimit auf deutschen Autobahnen haben wollen. Derzeit läuft eine Kampagne der CSU gegen ein Tempolimit auf Autobahnen. Der CSU-Umweltexperte Josef Göppel kritisiert seine Partei für diese Kampagne scharf.

"In der Kampagne der CSU-Führung äußert sich eine Ideologie der Rücksichtslosigkeit. Man kann nicht seine Freiheit ausleben, auf Kosten anderer. Das geht in einem dicht besiedeltem Land nicht."








© Stefan Warda

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In Dänemark gelten folgende Tempolimits:
  • Innerorts max. Tempo 50
  • Außerorts (Landstraßen / Schnellstraßen) max. Tempo 80
  • Autobahnen max. Tempo 130


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3 Kommentare:

  1. In Deutschland hat man immerhin die Rennen einfangen wollen, u.a. auch die sog. Alleinrennen, die in Wahrheit oft Fluchtfahrten nach Polizeikontrollen oder nach anderen Vergehen sind. Die Strafen können da auch knackig sein, weil von diesen Alleinrennen große Gefahren für den gesamten Straßenverkehr ausgehen.

    Dummerweise hat nun ein Amtsgericht das Gesetz (hier die Regelung zur Strafbarkeit zu Alleinrennen) dem Bundesverfassungsgericht wegen angeblicher verfassungswidriger Unbestimmtheit vorgelegt (AG Villingen-Schwenningen mit Beschluss vom 16. Januar 2020, 6 Ds 66 Js 980/19).

    Vermutlich werden sich andere Amtsgerichte jetzt auf Jahre damit schwertun, dieses Gesetz anzuwenden, bis das BVerfG endlich entscheidet.

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  2. Siehe hier:
    https://community.beck.de/2020/02/02/ag-villingen-schwenningen-legt-dem-bverfg-vor-alleinrennen-verfassungsgemaess

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  3. In keinem einzigen Bereich des Verkehrsrechts und der Verkehrspolitik ist Deutschland im Vergleich zu anderen entwickelten Staaten auf der Höhe der Zeit. Zwar ist es nirgendwo perfekt, aber Deutschland vereint alle Unzulänglichkeiten in einem Land:
    - Bußgelder und Strafen zu gering
    - Kontrolldichte zu gering
    - moderne techn. Kontrollmöglichkeiten werden wenig bis gar nicht genutzt (SectionControl, ProVida, videobasierte Parkraumüberwachung,...)
    - unzureichende Parkraumbewirtschaftung -> Vergeudung von öffentlichem Raum
    - keine Ausrichtung der Verkehrspolitik am Klima-, Gesundheits- u. Umweltschutz
    - keine Ausrichtung der Verkehrspolitik an sozialen Belangen (Kinder, Senioren, Kranke u. Behinderte)
    - "versteckte" Maßnahmen zur Förderung des KFZ-Verkehrs (Dieselbesteuerung, Dienstwagenregelungen, Entfernungspauschale)
    - undemokratische Verquickung von Politik und Autolobby
    - antiquierte Planungsregeln für Stadt- u. Verkehrsplanung
    - träge Verwaltung und Behörden
    was hab ich noch vergessen aufzulisten....?
    D-Land = Dosenland

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