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28. Dezember 2025

Egoistisch und rücksichtslos!

 

 

Zukünftige Radroute 8, Billstedter Straße 51 - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 8, Billstedter Straße 51 - © Stefan Warda

Budapester Straße - © Stefan Warda

Thedor-Heuß-Platz / Bahnhof Dammtor - © Stefan Warda

Thedor-Heuß-Platz / Bahnhof Dammtor - © Stefan Warda

Gorch-Fock-Wall - © Stefan Warda

Große Bergstraße - © Stefan Warda

 

 

 

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27. September 2025

Hamburg: Skrupelloser Kampffahrer spielt gerne mit dem Leben wehrloser Radfahrender

 

 

Kalckreuthweg / Ebertallee: Kampffahrer im Auftrag von Umbrella unterwegs - © Stefan Warda

 

 

Achtung, Kampffahrer!

Die Zahl getöteter Radfahrender erreicht in Hamburg dieses Jahr vermutlich einen Rekordwert. Dennoch oder gerade deswegen: Heute gegen 15.30 Uhr wollte ein Busfahrer des Unternehmens Umbrella mit einem äußerst riskanten Fahrmanöver ("Punishment Pass") einem Radfahrer wohl zeigen, wem Hamburgs Straßen zu gehören hätten: Radfahrende mögen sich auf Hamburgs Straßen wohl bitte in Luft auflösen. Das brachte er mit einem Überholabstand von nur wenigen Zentimetern auf dem Kalckreuthweg zum Ausdruck - vorsätzlich, ohne Not. Dazu nutzte er einen schweren Gelenkbus als Waffe. Bei einer vorsätzlich herbeigeführten Kollision hätte selbst ein Helm nichts gebracht. Kein Wunder, dass wegen solcher für die Teilnahme am Straßenverkehr absolut ungeeigneter Personen Unfallzahlen Rekordwerte erreichen. Dieser Busfahrer muss aus dem Verkehr gezogen werden. Er ist für schwächere am Verkehr Teilnehmende eine ernsthafte Bedrohung.

 

Tatfahrzeug - © Stefan Warda

Abstand halten! - © Stefan Warda

 

 

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23. September 2025

Hamburg-Altona: Poller gegen Kampffahrende in der Großen Bergstraße?

 

 

Große Bergstraße / Virchowstraße: Verbot der Einfahrt (mit Ausnahmen) - © Stefan Warda

 

Laut Abendbklatt [€] erwägen Bezirkspolitiker das Aufstellen von Pollern oder anderer geeigneter Maßnahmen gegen illegalen Verkehr in der Großen Bergstraße. Diese sollen Kampffahrende vom regelwidirigen Durchfahren des Abschnitts zwischen dem Kreisverkehr bei der Virchowstraße und dem Goetheplatz abhalten. Der Straßenabschnitt stellt eine wichtige Hauptradverbindung dar, der auch von Linienbussen, Taxen und temporär auch von Lieferverkehr befahren werden darf. Nur der Radverkehr ist in beide Fahrtrichtungen zulässig. Ziele entlang der Großen Bergstraße sind für den Radverkehr zudem Geschäfte, Arztpraxen, Gastronomie und Wochenmärkte.

 

Große Bergstraße / Virchowstraße: Tempo 20 - © Stefan Warda

Große Bergstraße / Goetheplatz: Verbot der Einfahrt (Radverkehr ausgenommen) - © Stefan Warda

Große Bergstraße / IKEA: Reger Radverkehr - © Stefan Warda

Große Bergstraße / IKEA: Reger Radverkehr - © Stefan Warda

 

 

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6. Juli 2025

Kampfparken in Hamburg-Nord: Bald endlich Schluss mit Stehzeugen am oder auf dem "Radweg" der Steilshooper Straße?

 

 Aktualisiert um 18.53 Uhr

Steilshooper Straße 173: Kampfparken auf benutzungspflichtigem unbenutzbarem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

 

Trotz der Bemühungen Hamburg zu einer "Fahrradstadt" oder radverkehrsfreundlicheren Stadt umzugestalten, weist die Stadt weiterhin noch zahlreiche veraltete, kaum oder nicht benutzbare Fakeradwege auf. Diese sind - wie beispielsweise an der Saarlandstraße - nicht nur auf äußere Stadtteile verteilt, sondern befinden sich auch nahe des Stadtzentrums - wie z.B. entlang des Mittelwegs an der Moorweide. Doch selbst bei den einfachsten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an vorhandenen alten "Radwegen" gibt es häufig Gegenwind, wie aktuell bei der Steilshooper Straße.

 

Steilshooper Straße: Kampfparken auf "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf Geh- und "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf Geh- und "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf Geh- und benutzungspflichtigem unbenutzbarem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße: Kampfparken auf Gehweg neben benutzungspflichtigem unbenutzbarem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024) - © Stefan Warda

 

 

Das Abendblatt [€] berichtete vor wenigen Tagen über den Verlust vermeintlicher Stehzeugeplätze in der Steilshooper Straße im Bezirk Nord. Dort war viele Jahre lang durch das Verkehrszeichen 315 das Abstellen von Stehzeugen auf dem Gehweg rechts vom "Radweg" erlaubt gewesen. Vom etwa drei Meter breiten Gehweg blieb den Gehenden eine Restbreite von etwa einem Meter übrig. Das nebeneinander Gehen oder Begegungsfälle unter Gehenden war dadurch nicht möglich oder erheblich erschwert. Zudem waren auf dem "Radweg" Radfahrende der Dooringgefahr ausgesetzt. Da Radfahrende zu Stehzeugen einen Seitenabstand von wenigstens einem Meter einhalten sollen, hätten sie immer neben dem nur etwa einen Meter schmalen "Radweg" im Bereich des Sicherheitsbereichs zur Fahrbahn bzw. auf dem Kantstein radfahren müssen und wären dort dem voebeifahrenden Fahrbahnverkehr ausgesetzt gewesen. Der teilweise benutzungspflichtige "Radweg" war also durch die Stehzeuge jahrzehntelang unbenutzbar gewesen - trotz der bislang vorhandenen Radwegbenutzungspflicht im Abschnitt zwischen Herbstsweg und Habichtstraße. Die in den letzten Jahrzehnten immer breiter gewordenen Stehzeuge waren zu einer immer großer gewordenen Beeinträchtigung und massiven Gefährdung geworden. Zahlreiche der Stehzeuge standen nicht mehr neben dem "Radweg", sondern teilweise absolut regelwidrig auf dem "Radweg". 

 

Steilshooper Straße 173: Stehzeug neben benutzungspflichtigem "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße 171: Kampfparken auf benutzungspflichtigem unbenutzbarem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024 ohne Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

 

Steilshooper Straße / Herbstsweg: Stehzeuge neben benutzungspflichtigem "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße / Herbstsweg: Kampfparken neben benutzungspflichtigem "Radweg" (Aufnahme vom August 2024 ohne Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

 

Steilshooper Straße 177: "Radweg" (Aufnahme vom April 2018 mit Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

Steilshooper Straße 177: "Radweg" (Aufnahme vom August 2024 ohne Verkehrszeichen 315) - © Stefan Warda

 

Laut Abendblatt waren die Verkehrszeichen 315 am 15. Mai 2024 in der Steilshooper Straße im Abschnitt Wittenkamp - Habichtstraße entfernt worden. Seitdem sind Stehzeuge neben dem "Radweg" auf dem Gehweg ganz offiziell verboten - auf dem Radweg ohnehin. Bei den im August 2024 angefertigten Aufnahmen drei Monate nach Entfernung sind die Verkehrszeichen 315 nicht mehr vorhanden - dennoch massives Kampfparken am und auf dem Rad- und Gehweg. Das Abendblatt gibt anwohnenden Stehzeugebesitzenden eine Stimme, denen die Demontage der Verkehrszeichen offensichtlich seit mehr als einem Jahr nicht aufgefallen ist - trotz der Führerscheinpflicht. 

"„Über Nacht“ seien die blauen Parkschilder entfernt worden, sagt der 67-Jährige. Nun gebe es dort eine absolute Halteverbotszone und einen Parkplatz-Notstand. Zudem berichten viele Anwohnerinnen und Anwohner von einer „wahren Flut an Strafzetteln“, weil Beamte des Polizeikommissariats 36 den etwa 200 Meter langen Gehweg vermehrt kontrollierten und die vermeintliche Unwissenheit der Falschparker ausnutzten." 

Eine Darstellung aus Sicht von Gehenden und Radfahrenden zur Problematik der Stehzeuge auf Geh- und Radweg unterlässt das Abendblatt leider. Angesichts der Dooringgefahr für Radfahrende ist das sehr traurig.

 

 

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28. Januar 2025

Rotlichtverstöße: Stichprobenartige Erhebung des ADAC in Hamburg

 

 

© Stefan Warda

 

Laut Abendblatt [] habe der ADAC im Oktober 2024 an vier vielbefahrenen Hamburger Kreuzungen  jeweils über einen Zeitraum von vier Stunden Rotlichtverstöße gezählt. Prozentual sollen E-Scooter-Fahrende besonders aufgefallen sein. Die Rangfolge: E-Scooter-Fahrende (16%), Gehende (13%), Radfahrende (8%), MIV-Fahrende (1%). Unbestritten gehen von Rotlichtverstößen der MIVler weitaus größere Gefahren aus als beispielsweise von Gehenden.

"In Hamburg ignorierten zehn der 64 gezählten E-Scooter-Fahrer rote Ampeln (rund 16 Prozent). Von 5.625 Fußgängern liefen 719 (rund 13 Prozent) trotz Rotlichts über die Kreuzung. 111 der 1.422 Radfahrer (rund 8 Prozent) missachteten das Lichtzeichen ebenso wie 100 der 7.525 gezählten Kraftfahrer (etwas mehr als 1 Prozent)."

 

© Stefan Warda

 

Der ADAC führte die Stichproben neben Hamburg auch in Berlin, Köln, Leipzig und München durch. Die niedrigere Hemmschwelle bei E-Scooter-Fahrenden begründet ein Verkehrspsychologe des ADAC mit der Tarifgestaltung der Leih-E-Scooter-Systeme und dem besonderen Fahrgefühl.

"E-Scooter-Fahrende sind meist sorgloser als andere Verkehrsteilnehmer unterwegs. Das besondere Fahrgefühl kann den unbekümmerten Eindruck noch verstärken. Hinzu kommt, dass meistens Leih-Scooter genutzt werden, bei denen man für jede Minute zahlt. Auf Kurzstrecken, wo sie überwiegend im Einsatz sind, sinkt dann die Hemmschwelle bei roten Ampeln."

 

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26. Januar 2025

Hamburg: Unbelehrbare Fans der autogerechten Stadt kämpfen für Recht auf verkehrsgefährdendes Kampfparken in der Barmbeker Straße

 

 Aktualisiert am 27.01.2025

Barmbeker Straße / Maria-Louisen-Straße vor Umbau: Durch Kampfparken eingeschränkter benutzungspflichtiger schmaler Radweg - © Stefan Warda

 

Seit der Erneuerung eines Teilstücks der Barmbeker Straße im Bereich der Maria-Louisen-Straße wird das illegale Parken am bzw. auf dem benutzungspflichtigen Radweg endlich verhindert. Fans der autogerechten Stadt fühlen sich nun gegängelt: die aufgestellten Fahrradbügel seien "eine absurde Maßnahme, um Autofahrern das Leben schwer zu machen".  

"Denn durch die neuen Fahrradstellplätze seien etwa zehn Parkplätze weggefallen – und das auch, weil die Bügel so angebracht seien, dass sie dort das lange Zeit geduldete Schrägparken nun unmöglich machten."
 

Barmbeker Straße / Maria-Louisen-Straße nach Umbau: Benutzungspflichtiger Radweg mit Bushaltestelle statt Wildparkenareal - © Stefan Warda

 

 

Abendblatt bietet Fans des Wildparkens große Bühne

Die Stehzeugefans beklagen allerdings "Parkplätze", die nie existierten. Zudem ist die Zahl der beklagten etwa zehn entfallenen Plätze für Kampfparkende durch neu aufgestellte Fahrradbügel vollkommen übertrieben. Nun ärgern sich die Fans des illegalen Kampfparkens über die bislang geringe Auslastung der Fahrradbügel - ob nun Fahrradbügel oder Poller das Kampfparken verhinden. Das Abendblatt bot sich den unbelehrbaren Regelverstoßenden bislang mehrmals als Sprachrohr an und überprüfte die aufgestellte Behauptung der Kampfparkenden ("etwa zehn Parkplätze") leider nicht.

 

Barmbeker Straße / Maria-Louisen-Straße vor Umbau: Das Verkehrszeichen 315 erlaubt in Pfeilrichtung Parken in Längsaufstellung (im Bild hinter dem VZ315 bis zur Kreuzung zwei Kampfparkende) - © Stefan Warda

Barmbeker Straße / Sportplätze vor Umbau: Das Verkehrszeichen 315 erlaubt in Pfeilrichtung (Richtung Maria-Louisen-Straße) Parken in Längsaufstellung (im Bild also ausschließlich Kampfparkende) - © Stefan Warda


 

Barmbeker Straße / Sportplätze vor Umbau: Das Verkehrszeichen 315 erlaubt in Pfeilrichtung (Richtung Maria-Louisen-Straße) Parken in Längsaufstellung (im Bild also ausschließlich Kampfparkende auf bzw. neben dem unbenutzbaren benutzungspflichtigen Fakeradweg) - © Stefan Warda

Barmbeker Straße / Sportplätze nach Umbau: Das Verkehrszeichen 315 erlaubt in Pfeilrichtung (Richtung Maria-Louisen-Straße) weiterhin Parken in Längsaufstellung, Fahrradbügel statt Poller verhindern das bislang praktizierte Kampfparken - © Stefan Warda

Barmbeker Straße / Sportplätze vor Umbau: Durch Kampfparken unbenutzbarer benutzungspflichtiger schmaler Radweg - © Stefan Warda

Barmbeker Straße / Sportplätze vor Umbau: Durch Kampfparken eingeschränkt nutzbarer benutzungspflichtiger schmaler Radweg - © Stefan Warda

Barmbeker Straße / Sportplätze nach Umbau: Bebenutzbarer benutzungspflichtiger schmaler Radweg - © Stefan Warda

Barmbeker Straße / Maria-Louisen-Straße vor Umbau: Durch Kampfparken unbenutzbarer benutzungspflichtiger schmaler Radweg - © Stefan Warda

Barmbeker Straße / Maria-Louisen-Straße nach Umbau: Benutzbarer benutzungspflichtiger schmaler Radweg - © Stefan Warda

Barmbeker Straße / Maria-Louisen-Straße vor Umbau: Durch Kampfparken unbenutzbarer benutzungspflichtiger schmaler Radweg - © Stefan Warda

Barmbeker Straße / Maria-Louisen-Straße vor Umbau: Durch Kampfparken unbenutzbarer benutzungspflichtiger schmaler Radweg - © Stefan Warda

Barmbeker Straße / Maria-Louisen-Straße vor Umbau: Durch Kampfparken unbenutzbarer benutzungspflichtiger schmaler Radweg - © Stefan Warda

Barmbeker Straße / Maria-Louisen-Straße nach Umbau: Zusätzlich zu den drei Stehzeugen sollen in diesem Abschnitt angeblich weitere zehn Stehzeuge durch Kampfparken Platz gefunden haben - © Stefan Warda

Barmbeker Straße / Maria-Louisen-Straße vor Umbau: Durch Kampfparken unbenutzbarer benutzungspflichtiger schmaler Radweg - © Stefan Warda

Barmbeker Straße / Maria-Louisen-Straße nach Umbau: Benutzungspflichtiger weiterhin schmaler Radweg - © Stefan Warda

Barmbeker Straße / Maria-Louisen-Straße vor Umbau: Durch Kampfparken unbenutzbarer benutzungspflichtiger schmaler Radweg - © Stefan Warda

Barmbeker Straße / Maria-Louisen-Straße vor Umbau: Durch Kampfparken unbenutzbarer benutzungspflichtiger schmaler Radweg - © Stefan Warda


 

"Radweg" nur 1,25 Meter schmal

Unabhängig vom Rummel um die neu aufgestellten Fahrradbügel gegen das Wildparken bleibt eine Verbreiterung des nur 1,25 Meter schmalen "Radwegs" dringend geboten. Der "Radweg" unterschreitet erheblich das in Hamburg derzeit übliche Regelmaß und hätte bei Erneurung angepasst werden müssen.   

 

 

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27. Oktober 2024

Fehlplanung an der Elbchaussee: "Schutzstreifen" sollen beseitigt werden - ADFC kritisiert Polizei

 

 Aktualisiert um 22.54 Uhr

Elbchaussee: "Schutzstreifen" und korrekter Überholvorgang in den Gegenverkehr - © Stefan Warda


 

Elbchaussee: Schutzstreifen sollen durch Piktogrammketten ersetzt werden

Nach der Sanierung der Elbchaussee im Abschnitt zwischen Masnteuffelstraße und Parkstreife soll nachgebessert werden. Laut Abendblatt [] hätten Mitarbeitende von Polizei und Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) festgestellt, dass die Maße in den Plänen offenbar nicht stimmen würden und die Fahrbahnbreite der Elbchaussee nicht ausreichend sei, um dort einen "Schutzstreifen" auf der Fahrbahn zu installieren. Daraufhin habe die Polizei als Straßenverkehrsbehörde die Anordnung für die Schutzstreifen zurückgezogen. Die schon aufgetragenen Schutzstreifen in Richtung Westen sollen entfernt werden, die geplanten Schutzstreifen in Richtung Osten wurden nicht aufgetragen. 

 

Elbchaussee, Hotel Louis C. Jacob : Piktogrammketten - © Stefan Warda

Elbchaussee: Piktogrammkette und korrekter Überholvorgang in den Gegenverkehr - © Stefan Warda

 

Als Ersatz für die vormals geplanten Schutzstreifen sollen Piktogrammketten dienen, die schon an anderer Stelle der umgebauten Elbchaussee (z.B. beim Jenischpark in Richtung Westen) zur Anwendung gekommen sind. Darauf hätten sich laut Abendblatt [] Innenbehörde und Mobilitätswendebehörde verständigt. 


Kritik des ADFC

Planung und Umbau der Elbchaussee wurden stets kritisch vom ADFC begleitet. Ein Sprecher des ADFC kritisierte im Abendblatt [] insbesondere den Abschnitt der Elbchaussee zwischen dem Hotel Louis C. Jacob in Nienstedten und der Manteuffelstraße in Richtung Blankenese mit den noch vorhandenen "Schutzstreifen". 

"Ich kann es niemandem empfehlen, hier mit dem Rad zu fahren. Das macht keinen Spaß und braucht viel Selbstbewusstsein."

Viele Autofahrende würden den notwendigen Seitenabstand von 1,5 Meter beim Überholen nicht einhalten. In einer Pressemitteilung kritisiert der ADFC den geplanten Ersatz der Schutzstreifen durch Piktogrammketten als Aktionismus und Geldverschwendung. Der ADFC empfiehlt dagegen Tempo 30 auf der Elbchaussee für solche Abschnitte, auf denen Radfahrende auf der Fahrbahn fahren müssen (z.B. bei Piktogrammketten). In unübersichtlichen kurvigen Bereichen in Blankenese sollte ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen gelten.  

Kritik richtet der ADFC insbesondere an die Hamburger Polizei. Diese habe als Begründung für die Rücknahme der "Schutzstreifen" u.a. darauf verwiesen, dass Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden nicht den erforderlichen Seitenabstand einhalten könnten, ohne in den Gegenverkehr zu fahren. Zur Einhaltung des Seitenabstands von 1,5 Meter sind Autofahrende jedoch grundsätzlich verpflichtet, ob mit oder ohne Schutzstreifen, ob Elbchaussee oder jegliche andere Straße in Hamburg oder anderswo.   

"Die Polizei begreift das systematische Fehlverhalten von Autofahrenden aber offenbar als Naturgesetz. Statt diese Ursache für Gefahren im Straßenverkehr wirksam zu bekämpfen, betreibt sie mit der Wegordnung des Schutzstreifen auf der Elbchaussee reinen Aktionismus, der für die Sicherheit von Radfahrenden nichts leistet."

Aus der Berichterstattung im Abendblatt [] könnte gelesen werden, dass seitens der Polizeisprecherin die Auffassung bestünde, dass ohne Schutzstreifen Autofahrende nicht in den Gegenverkehr fahren müssten, um Radfahrende zu überholen - wie auch immer da der notwendige Seitenabstand ausfallen soll.

"Unabhängig von dem falschen Maß habe die Polizei bei wiederholten Kontrollen zudem festgestellt, dass immer wieder gefährliche Situationen entstünden, so Levgrün weiter. Die Autofahrer müssten beim Überholen der Fahrradfahrer auf dem einzigen Radweg stadtauswärts – in die andere Richtung war keiner möglich – einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten. Dies sei aber oft nicht möglich, ohne dass die Autos in den Gegenverkehr fahren. „Fakt ist: So kann die Situation aus Sicht der Polizei nicht bleiben“, macht Levgrün eine klare Ansage."

Der von der Polizeisprecherin beschriebene Abschnitt der Elbchaussee hatte nur auf einer Seite Platz für einen Schutzstreifen. Die Polizeisprecherin macht jedoch keine Aussage zu Überholvergängen auf der Gegenseite der Straße im gleichen Abschnitt, auf der kein Schutzstreifen vorhanden ist. Werden dort nach Logik der Polizeisprecherin keine Radfahrenden überholt, weil dort keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind? Müssen "Schutzstreifen" (oder auch Radfahrstreifen) auch an anderen Straßen in Hamburg entfernt werden, weil Autofahrende zum Überholen von Radfahrenden in den Gegenverkehr ausweichen müssen?


Weidestraße: "Schutzstreifen" - der Radfahrer hält einen zu geringen Abstand zu Stehzeugen, das überholende Auto wird korrekt in den Gegenverkehr gesteuert - © Stefan Warda



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