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19. April 2026

"Fahrradland Schleswig Holstein": Das Beste am Norden sind die Fakeradwege

 

 

Seeth, L38: Dies soll ein gemeinsamer Geh- und Radweg sein (Verkehrszeichen 240, Zustand April 2026) - © Stefan Warda

 

 

Schleswig-Holstein verfolgte einmal ehrgeizige Ziele: Bis 2030 Fahrradland Nummer 1 in Deutschland zu werden sowie bis dahin landesweit einen Radverkehrsanteil von 30 Prozent zu erreichen. Doch diese Visionen sind ausgeträumt, die Ziele vorerst nicht erreichbar. Ob nun touristische Fernradwege, auf denen das Radfahren verboten ist, ausgewiesene "Velorouten" die unbenutzbar sind wie in Ahrensburg, ungeeignete Oberflächen wie in Klein Offenseth-Sparrieshoop (Kreis Pinneberg) oder aber in Seeth (Kreis Nordfriesland): Menschen zum Radfahren zu begeistern gelingt so eher nicht. 

Der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der L38 in Seeth war schon 2022 unpassierbar. Er glich eher landwirtschaftlichen Grünland für Weidewirtschaft mit viel Löwenzahn als einem für Radfahrende geegnetem Weg. 2026 ist dieser benutzungspflichtige Geh-/Radweg nicht mehr erkennbar. Nur die blauen Verkehrszeichen über dem Grün deuten an, dass die Grünflächen einmal als Radverkehrsanlagen angedacht waren. Vermutlich wird dieser "Weg" in Schleswig-Holstein für Radfahrende sogar immer noch als akzeptabel angesehen.

 

Seeth, L38: Geh-/Radweg Zustand April 2026 - © Stefan Warda

Seeth, L38: Geh-/Radweg Zustand April 2022 - © Stefan Warda

Seeth, L38: Geh-/Radweg Zustand April 2026 - © Stefan Warda

Seeth, L38: Geh-/Radweg Zustand April 2022 - © Stefan Warda

Seeth, L38: Geh-/Radweg Zustand April 2026 - © Stefan Warda

Seeth, L38: Geh-/Radweg Zustand April 2022 - © Stefan Warda

Seeth, L38: Geh-/Radweg Zustand April 2026 - © Stefan Warda

Seeth, L38: Geh-/Radweg Zustand April 2022 - © Stefan Warda

 

 

 

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6. März 2026

Hamburg-Moorfleet: Lkw-Fahrer missachtet Vorfahrt und tötet Radfahrer

 


 

Andreas-Stubbe-Straße 10: Unfallstelle - © Stefan Warda

Gestern frühmorgens verließ ein Lkw-Fahrer ein Firmengelände in der Andreas-Stubbe-Straße in Hamburg-Moorfleet und überquerte dabei ohne auf querenden Radverkehr zu achten einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Der Lkw-Fahrer tötete dabei einen Radfahrer. 

 

Andreas-Stubbe-Straße 10: Gemeinsamer Geh-/Radweg - © Stefan Warda

Andreas-Stubbe-Straße 10: Gemeinsamer Geh-/Radweg - © Stefan Warda

Andreas-Stubbe-Straße 10: Unfallstelle - © Stefan Warda

Andreas-Stubbe-Straße 10: Unfallstelle - © Stefan Warda

 

Über die großzügig bemessene Firmeneinfahrt gab es ehemals eine Furtmarkierung. Nur ein Zusatzzeichen unter dem Verkehrszeichen "Vorfahrt achten" weist an der Firmenausfahrt auf querenden Radverkehr hin. 

Der ADFC ruft am 8.3.26 gegen 14 Uhr zu einer Mahnwache an der Unfallstelle auf.

 

Andreas-Stubbe-Straße 10: Gemeinsamer Geh-/Radweg - © Stefan Warda

Andreas-Stubbe-Straße 10: Aufruf zur Mahnwache - © Stefan Warda

 

 

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20. Februar 2026

Fakeradwegestadt Ahrensburg: Etwas weniger Rad- und Gehwegbenutzungspflicht

 

 

Ahrensburg, "Veloroute 3" in der Manfred-Samusch-Straße: Gehwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben (Aufnahme von November 2025) - © Stefan Warda

 

Nach Widerspruchsverfahren hat die Verkehrsaufsicht der Stadt Ahrensburg die Rad- bzw. Gehwegbenutzungspflichten in der Manfred-Samusch-Straße, der Fritz-Reuter-Straße und einem Teilabschnitt des Reeshoops aufgehoben. Radfahrende dürfen dort fortan die Fahrbahnen nutzen.

Die autogerechte Stadt Ahrensburg hat keine schönen Radverkehrsanlagen. Fast alle Radwege sind veraltet, holprig, z.T. schlecht erkennbar und überwiegend zu schmal. Viele verlaufen unmittelbar neben Stehzeugen im Dooringbereich. Die Benutzung solcher Fakeradwege wäre lebensgefährlich. Ein Mindestabstand von einem Meter zu Stehzeugen kann auf Ahrensburgs Fakeradwegen nicht eingehalten werden. Die Stadt hat sich seit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordung von 1997 von sich aus nicht darum gekümmert, Veränderungen an bestehenden Fakeradwegen mit Radwegbenutzungspflichten vorzunehmen. Dennoch wurden vor wenigen Jahren sogenannte "Velorouten" eingerichtet: Die bestehenden schlechten Radverkehrsanlagen wurden mit Wegweisern ausgestattet, ohne diese baulich zu verbessern. Selbst die unbenutzbaren Fakeradwege der Hamburger Straße sind Teil der sogenannten "Veloroute 6", obwohl Radfahrende dort nur unter Lebensgefahr bzw. z.T. überhaupt nicht fahren können.

 

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / Klaus Groth-Straße: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / Rathaus / Stadtbücherei: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 9: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / An der Reitbahn: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda



"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / Rathausplatz: Gehwegbenutzungspflicht an Bushaltestelle jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / Rathausplatz: Gehwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / Rathausplatz: Gehwegbenutzungspflicht an Parkscheinautomat jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Reeshoop / Fritz-Reuter-Straße: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Reeshoop 3-1: Radwegbenutzungspflicht an Bushaltestelle jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Reeshoop 1-3: Radwegbenutzungspflicht an Bushaltestelle jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Reeshoop 1-3: Radwegbenutzungspflicht an Bushaltestelle jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Reeshoop / Klaus-Groth-Straße: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 5" in Ahrensburg, Fritz-Reuter-Straße / Reeshoop: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

 

Aufgrund des Engagements eines Ahrensburger Bürgers konnten vor wenigen Wochen die Rad- bzw. Gehwegbenutzungspflichten in folgenden Straßen aufgehoben werden:

  • Fritz-Reuter-Straße (etwa 4.500 Autos / Tag)
  • Reeshoop zwischen Fritz-Reuter-Straße und Klaus-Groth-Straße (ca. 3.000 Autos am Tag)
  • Manfred-Samusch-Straße (ca. 2.900 Autos am Tag)

Eine außerordentliche Gefahrenlage, die für eine Rad- oder Gehwegbenutzungspflicht vorliegen muss, war also nicht vorhanden gewesen. 

 

 

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 131: Unbenutzbarer Fakeradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 111: Unbenutzbarer Fakeradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 37: Unbenutzbarer Fakeradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 39: Unbenutzbarer Fakeradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 43-41: Unbenutzbarer Horrorradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 43-41: Unbenutzbarer Horrorradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

 

 

 

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23. Juni 2025

Für mehr Sicherheit im Fußverkehr: Verkehrswacht fordert Verzicht auf gemeinsame Geh- und Radwege

 

 

Habichtstraße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda


Deutsche Verkehrswacht fordert weniger Platz für Stehzeuge, mehr Platz für Menschen 

Im Anschluss an die Fachtagung der Deutschen Verkehrswacht e. V. (DVW) zum Thema "Es geht besser! - Perspektiven für einen sicheren Fußverkehr" hat sich die Jahreshauptversammlung des Verbandes für ein Maßnahmenpaket ausgesprochen, um die Sicherheit im Fußverkehr zu erhöhen.

So sollte es bei Infrastruktur möglichst keine gemeinsamen Geh- und Radwege mehr geben. Durch die gleichzeitige Nutzung durch Gehende und Radfahrende bestehe ein erhebliches Konfliktpotential und die Unfallgefahr steige. Stattdessen sollten die Verkehrsträger konsequent getrennt werden und beide ausreichend dimensionierte Flächen erhalten.

Sichtbarkeit

Auch seien Gehwege und Querungsstellen durchgängig, barrierefrei und sichtbar zu gestalten. Die Grünphasen für den Fußverkehr an Ampeln müssten angemessen lang sein. Ein entsprechender Beschlussantrag, der eine Reihe von Maßnahmen vorsieht, wurde von den Mitgliedern und Delegierten einstimmig verabschiedet.

Sichtbeziehungen an Kreuzungen und Querungen müssten durch Parkverbote, bauliche Maßnahmen und klare Verkehrsführung gesichert werden. Tempo 30 sollte insbesondere in Wohngebieten und vor sensiblen Einrichtungen, beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen und Pflegeeinrichtungen, zur Regel werden. 

Trennung von Rad- und Fußverkehr 

DVW-Präsidentin Kirsten Lühmann: "Pedelecs, Lastenräder, Elektro-Roller - immer neue Fortbewegungsmittel kamen in den letzten Jahren dazu. Diese sind oft genug auf die Gehwege gelenkt worden - die Konflikte mit dem Fußverkehr waren vorprogrammiert. Durch eine Trennung können wir den Raum für alle Verkehrsteilnehmende sicherer gestalten."

 

Stresemannstraße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Stresemannstraße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Stresemannstraße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

 

 

Mobilitätserziehung

Kinder müssten frühzeitig auf eine sichere Verkehrsteilnahme vorbereitet werden, beispielsweise im Rahmen der Verkehrserziehung ab dem Vorschulalter oder durch das Üben des sicheren Schulwegs. Öffentlichkeitsarbeit sollte über Gefahren durch Ablenkung und die Einschränkung der Sichtbarkeit bei Dunkelheit aufklären sowie die gegenseitige Rücksichtnahme fördern.

Gehwege von Stehzeugen freihalten

Fahrzeuge sollten mit Assistenzsystemen zum Schutz von zu Fuß Gehenden ausgestattet werden. Verstöße gegen Anhaltepflichten und Halteverbote an Überwegen seien konsequent zu ahnden. Das Gehwegparken gelte es weitestgehend aufzuheben und illegales Beparken von Gehwegen durch Kontrollen möglichst zu unterbinden, damit Personen mit Bewegungseinschränkungen, Kinderwagen etc. sich in einem sicheren Raum ungehindert bewegen können und Sichtbeziehungen beim Überqueren von Straßen ungehindert möglich seien.

 

Dorotheenstraße - © Stefan Warda

Dorotheenstraße - © Stefan Warda

Jungfrauenthal - © Stefan Warda

 

 

Beauftragte für Fußverkehr

Städte mit über 100.000 Einwohnenden sollten eine zentrale Ansprechstelle für den Fußverkehr einrichten. Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von zu Fuß Gehenden seien als fester Bestandteil in kommunale Verkehrs- und Sicherheitsstrategien aufzunehmen.

Bedeutung für Hamburg 

Die Forderungen der Verkehrswacht entsprechen beispielsweise den Hamburger Planungen für den umstrittenen Umbau der Rodigallee. Aktivisten fordern für die Rodigallee jedoch gemeinsame Geh- und Radwege inklusive Stehzeuge auf dem Hochbord, um einen möglichst autogerechten Ausbau der Straße zu gewährleisten. 

Die Verkehrswacht-Position entspricht ebenso der Initiative für die Verbannung von Stehzeugen vom Radweg in der Kieler Straße, wo sich für den Erhalt möglichst vieler Plätze für Stehzeuge Radfahrende und Gehende einen gemeinsamen Geh- und Radweg teilen müssen. 

 

Kieler Straße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

 

 

Auch das mangels Kontrollpersonal bislang sehr häufig geduldete Gehwegparken in Hamburger Wohnquartieren müsse demnach unterbunden werden.

 

Bislang ist die Verkehrswacht insbesondere durch andauernde Helmpropaganda für Radfahrende, nicht aber für Gehende oder Auto(mit)fahrende aufgefallen. 

 

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6. Juni 2025

Hamburg-Altona: Stehzeuge sollen vom Radweg der Kieler Straße verschwinden

 

 Aktualisiert am 07.06.2025

Kieler Straße / Augustenburger Straße: Stehzeuge auf dem vormaligen Radweg, Radfahrende sollen den Gehweg mitbenutzen - © Stefan Warda

 

Die Fremdnutzung des Radwegs der Kieler Straße duch Stehzeuge soll aufgehoben werden

Seit zwanzig Jahren dürfen Stehzeuge auf dem Radweg der Kieler Straße im Abschnitt zwischen Augustenburger Straße und Oeverseestraße platziert werden. Der Radweg wurde unter einem CDU-Senat zum "Parkplatz" umdeklariert. Seitdem sind Radfahrende verpflichtet, auf dem angrenzenden Gehweg zu radeln (Gehwegbenutzungspflicht) - trotz zahlreicher Hauseingänge bei Geschosswohnungsbauten, querender Grundstückszufahrt sowie Luftmessstation. 

 

Kieler Straße 21 im Jahr 2003 vor Umbau: Benutzungspflichtiger Fakeradweg links neben Stehzeugen im Dooringbereich, sowie Kampfparken auf Radweg - © Stefan Warda

 

Laut Abendblatt [€] möchte die Bezirkspolitik den Stehzeugen auf dem Radweg ein Ende machen. Noch Fehle die Zustimmung von Innen- und Mobilitätswendebehörde. 

"Ein weiterer Vorschlag der Politik zur Verbesserung der Sicherheit der Kieler Straße: Das Parken auf dem Radweg zwischen den Einmündungen von Augustenburger Straße und Oeverseestraße soll in Zukunft nicht mehr möglich sein." 

 

Kieler Straße / Augustenburger Straße im Jahr 2005 nach Umbau: Benutzungspflichtiger Gehweg, Stehzeuge auf vormaligem Radweg - © Stefan Warda

Kieler Straße 21 im Jahr 2005 nach Umbau: Benutzungspflichtiger Gehweg, Stehzeuge auf vormaligem Radweg - © Stefan Warda

Kieler Straße 21 im Jahr 2005 nach Umbau: Benutzungspflichtiger Gehweg, Stehzeuge auf vormaligem Radweg - © Stefan Warda

Kieler Straße 21 im Jahr 2012 nach Umbau: Benutzungspflichtiger Gehweg, Stehzeuge auf vormaligem Radweg - © Stefan Warda

Kieler Straße 21 im Jahr 2013 nach Umbau: Benutzungspflichtiger Gehweg, Stehzeuge auf vormaligem Radweg - © Stefan Warda

Kieler Straße im Jahr 2005 während des Umbaus: Radweg wird zum Parkplatz - © Stefan Warda

Kieler Straße 15-13 im Jahr 2005 während des Umbaus: Radweg wird zum Parkplatz - © Stefan Warda

Kieler Straße 15-13 im Jahr 200513 nach Umbau: Radweg wurde zum Parkplatz, verpflichtendes Gehwegradeln vor Hauseingängen und Hinterhofzufahrt - © Stefan Warda

 

 

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