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24. Februar 2025

Kampfparken in Hamburg: Neue Spielregeln für Leihtretrollersysteme

 

 

Budapester Straße / Gymnasium: Blockade des Gehwegs durch Kampfparken - © Stefan Warda

 

 

Die Mobilitätswendebehörde hat mit den Betreibenden der Leihtretrollersysteme Rahmenverträge abgeschlossen. Diese sollen vor allem das bislang praktizierte Wildparken zurückdrängen. Sharing-E-Scooter und Sharing-E-Bikes sollen zukünftig als Sondernutzungen gelten .

 

Budapester Straße / Gymnasium: Massive Einschränkung des Gehwegs durch Kampfparken - © Stefan Warda

 

 

Die vereinbarten Maßnahmen:

  • Ab sofort wird eine Sondernutzungsgebühr je angebotenem Sharing-E-Scooter und -E-Bike in Höhe von zwei Euro pro Monat erhoben. Auf dem Ring 2 werden zusätzlich 4,50 EUR pro Monat und Fahrzeug erhoben.
  • Klare Regeln für falsch abgestellte E-Scooter: Wenn die Polizei oder der Landesbetrieb Verkehr (LBV) falsch abgestellte Scooter auffinden, werden die Anbieter kontaktiert, die die falsch abgestellten E-Scooter ordnungsgemäß umstellen bzw. einsammeln müssen.
  • Die Stadt kann falsch abgestellte Scooter jederzeit selbst umstellen bzw. auch einsammeln und an einen Verwahrort bringen. Ein Abschleppen der Sharing-Fahrzeuge erfolgt, wenn zum Beispiel kein Platz zum Umstellen vorhanden ist, wenn eine Verkehrsgefährdung bzw. -behinderung droht oder wenn es sich um große Ansammlungen von E-Scooter handelt.
  • Nutzerinnen und Nutzer müssen bei eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Polizei und den Landesbetrieb Verkehr die Verwarnungsgelder für verkehrswidrig abgestellte E-Scooter und E-Bikes voll selber zahlen. Zusätzlich zum Verwarnungsgeld wird gegenüber den Anbietern eine Gebühr von 30 Euro je E-Scooter beim Umstellen und 100 Euro beim Abschleppen erhoben, um den Verwaltungsaufwand der Stadt Rechnung zu tragen.
  • Feedback und schnelle Reaktion: Anbieter sind verpflichtet, ein digitales Meldesystem bereitzustellen, über das falsch abgestellte Fahrzeuge unkompliziert gemeldet werden können. Mit dem Scooter-Melder der Plattform Shared Mobility www.scooter-melder.de existiert bereits eine zentrale Meldeplattform.
  • Sensibilisierung und Sicherheit: Zu besonderen Anlässen, wie z. B. Großveranstaltungen werden Maßnahmen wie Reaktionstests in den Apps durchgeführt, um das Bewusstsein für sicheres Verhalten im Straßenverkehr zu stärken, insbesondere im Hinblick auf Alkoholkonsum. Die bereits vorher vereinbarten Regeln wie das After-Ride-Picture, anbieterorganisierte Fußpatrouillen an hochfrequentierten Abstellorten (u. a. im Umfeld des Hauptbahnhofs) oder die Begrenzung der E-Scooter im Ring 2 bleiben weiterhin bestehen.

 

Barmbeker Straße: Zwischen benutzungspflichtigem Radweg und wildgeparktem E-Scooter weniger als ein halber Meter Nutzbreite des Gehwegs - © Stefan Warda

Kaiser-Friedrich-Ufer / Bundesstraße 107B: Wild abgestellte E-Scooter blockieren Fahrradstellplätze - © Stefan Warda

 

 

 

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29. April 2024

Anhörung in Hamburg-Schnelsen: Frohmestraße soll umgestaltet werden

 

 Aktualisiert am 30.04.2024

Frohmestraße 2-4, Fakeradweg an Bushaltestelle - © Stefan Warda

 

Statt Fakeradwegen / Gehwegradeln oder Kräftemessen mit XXL-Bussen: Verbesserungen für Radfahrende in der Frohmestraße in Aussicht? 

Radfahren im Geschäftsbereich der Frohmestraße ist kein Vergnügen: Auf den Fakeradwegen oder den für Radfahrende freigegeben Gehwegen gibt es erhebliche Konflikte mit Gehenden oder auch Stehzeugen. Auf der Fahrbahn werden Radfahrende häufig von HVV-Bussen viel zu eng überholt. 

 

Frohmestraße: Überholvorgang ohne den laut StVO vorgeschriebenen Abstand von mindestens 1,5 Meter - © Stefan Warda

Frohmestraße 46-48: Bushaltestelle mit Radverkehr im Mischverkehr - © Stefan Warda

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel stellt nun eine Umgestaltung der Frohmestraße in Aussicht. Favorisiert werden eine Variante mit "Schutzstreifen" sowie eine Variante als Tempo-20-Zone. Andere Varianten hat die Verwaltung verworfen. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung werden die favorisierten Modelle vorgestellt (Montag, 6. Mai, um 18 Uhr im Freizeitzentrum Schnelsen, Wählingsallee 16). Die öffentliche Anhörung soll im Rahmen einer Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt, Niendorf und Schnelsen stattfinden. 

 

Frohmestraße 4-6: Bushaltestelle mit Fakeradweg und verbotene Aufsteller - © Stefan Warda

Frohmestraße 4-6: Fakeradweg an Bushaltestelle sowie verbotene Aufsteller - © Stefan Warda

Frohmestraße 11: Fakeradweg an Bushaltestelle - © Stefan Warda

Frohmestraße 11: Fakeradweg an Bushaltestelle (neben Sitzmöglichkeiten kein Restgehweg vorhanden) - © Stefan Warda

Frohmestraße 11: Fakeradweg an Bushaltestelle - © Stefan Warda

Frohmestraße: Gehwegradeln an Bushaltestelle erlaubt - © Stefan Warda

Frohmestraße: Fakeradweg mit Dooringgefahr - © Stefan Warda

Frohmestraße 40: Fakeradweg im Dooringbereich sowie erheblich einschränkende Sondernutzung - © Stefan Warda



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22. Februar 2023

Stadtmöblierung in Hamburg

  

 

Kann das weg oder muss das wirklich sein? - © Stefan Warda

 

 

 

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31. August 2021

Hamburg: Sondernutzung am Hauptbahnhof behindert weiterhin den Verkehr

Hamburg: Fake cycle track challenge at central station


Steintorwall am Hbf: Zustand heute - © Stefan Warda

 

Das Bezirksamt Hamburg Mitte fördert aktiv regelwidriges Verhalten von Gehenden und Radfahrenden durch die immer noch geduldete unverträgliche Sondernutzung vor dem Hauptbahnhof. Dadurch werden Konflikte produziert. Die informierte Fußverkehrsbeauftragte sieht offensichtlich immer noch keinen Handlungsbedarf oder ist nicht zuständig.

 

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10. August 2021

Regelwidrige Sondernutzung am Hauptbahnhof: Bezirksamt Hamburg Mitte bleibt weiterhin untätig

Hamburg: Bad conditions for pedestrians and cyclist at main road in front of central station still tolerated by authorities

 

Steintorwall, Hauptbahnhof: Die Benutzung des Radwegs bleibt extrem eingeschränkt wegen der duldung regelwidriger Sondernutzungen auf dem angrenzden Gehweg - © Stefan Warda

 

Trotz mehrfacher Hinweise an das Bezirksamt bleibt die äußerst unbefriedigende Situation für Gehende und Radfahrende am Hautpbahnhof weiterhin bestehen. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte duldet weiterhin die regelwidrige Außengastronomie am Steintorwall.

 

Steintorwall, Hauptbahnhof: Regelwidrige Sondernutzungen bis knapp an den Radwegrand - © Stefan Warda

Steintorwall, Hauptbahnhof: Gehende weichen regelwidrig auf den Radweg aus - © Stefan Warda

 

 

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3. August 2021

Regelwidrige Sondernutzungen in Hamburg-Mitte: Bezirksamt nicht willens Sicherheit für Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten

Hamburg: Bad conditions for pedestrians and cyclist at main road in front of central station

Aktualisiert um 12:53 Uhr

Steintorwall am Hbf: Zustand gestern - © Stefan Warda

 

Die Bedingungen für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende sind am Hauptbahnhof katastrophal, seitdem am Steintorwall im Seitenflügel des Hauptbahnhofgebäudes Gastronomiebetriebe eingezogen sind und die Gehwegfläche zwischen Bahnhofsgebäude und Radweg fast vollständig für Außengastronomie nutzen.  

 

Steintorwall am Hbf: Zustand gestern - © Stefan Warda


Steintorwall am Hbf: Bei Bemessung der Mindestgehwegbreite neben der Außengastronomie muss ebenso berücksichtig werden, dass interessierte Gastronomiekunden die Aushänge betrachten und dadurch den Verkehrsfluss der Passantinnen und Passanten beeinträchtigen - © Stefan Warda

 

Bezirksamt Mitte hat kein Herz für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende - trotz Fußverkehrsbeauftragter

Trotz mehrfacher Schreiben an die Fußverkehrsbeauftragte des Bezirksamt Mitte ist das Bezirksamt offenbar nicht willens oder in der Lage, angemessene Bedingungen für Fußgängerinnen, Fußgänger sowie Radfahrende am Steintorwall beim Hauptbahnhof zu gewährleisten. Die Sondernutzungen und Geschäftsinteressen der Gewerbetreibenden - überwiegend nicht genehmigungsfähig und nicht vereinbar mit den Empfehlungen für Fußverkehrgängerverkehrsanlagen (EFA) - haben leider absoluten Vorrang gegenüber der Sicherheit und Leichtigkeit des Fuß- und Radverkehrs. Das ist skandalös.


Steintorwall am Hbf: Zustand im Mai 2021 - Passanten weichen notgedrungen auf den Radweg aus - © Stefan Warda


Steintorwall am Hbf: Vor allem in der Hauptverkehrszeit kommt es zu kolonnenverkehr auf dem Radweg - © Stefan Warda


 

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25. Mai 2021

Chaos auf Geh- und Radwegen in Berlin: Gelten E-Scooter bald als Sondernutzungen?

Berlin planning to get rid of wild parked e-scooters

 

Hamburg: Regelwidrig auf dem Radweg abgelegter E-Scooter - © Stefan Warda

 

Nach großem Unmut über wild abgesellte E-Scooter hat die Stadt Kopenhagen seit Anfang des Jahres die Abstellen von E-Scootern in der inneren Stadt verboten. Zusätzlich hat das dänische Verkehrsministerium eine generelle landesweite Helmpflicht für E-Scooter-Nutzende zum nächsten Jahreswechsel beschlossen. Damit dürfte es den Anbietern deutlich unattraktiver werden, in Dänemark auf dem Markt zu bleiben.

 

Kopenhagen: Regelwidrig abgestellte E-Scooter blockieren Rikschaparkplätze - © Stefan Warda

 

In Hamburg-Altona gelten aufgrund des Unmuts unter Anwohnenden seit März Einschränkungen für Leihtretrollersysteme. Die Spaßmobile sollen im Schanzenviertel nicht mehr abgestellt werden. Rund um das Schanzenviertel wurden vier Parkflächen für E-Scooter ausgewiesen. Von dort aus soll es nur noch zu Fuß ins Schanzenviertel gehen. Ob diese Regelung sich bislang bewährt hat und welche Auswirkungen weitere Reidesharingsysteme von JUMP (Pedelecs), BOND (E-Bikes) oder Emmy (E-Roller), Tier (E-Roller) und Felyx (E-Roller) auf die Verkehrsflächen für Gehende und Radfahrende im Schanzenviertel haben, ist bislang noch nicht bekannt. Die Elektroroller dürfen ohnehin nicht auf Geh- oder gar Radwegen abgestellt werden. Felyx plant laut Abendblatt den Aufbau einer Flotte von 800 -1000 Fahrzeugen, die jedoch nur auf ausgewiesenen Stellflächen abgestellt werden dürfen.


Schanzenstraße: E-Scooter-Reservat - © Stefan Warda

Zukünftige Velorouten 5 und 6, An der Alster: Regelwidrig und äußerst verkehrsgefährdend abgestellter E-Scooter hinter einer schlecht einsehbaren S-Kurve auf dem Zweirichtungsradweg - © Stefan Warda

Pedelecs von Jump (Lime) in Hamburg - © Stefan Warda

E-Bikes von JUMP in Hamburg - © Stefan Warda

 

Auch in Berlin gibt es Unzufriedenheit über wild abgestellte E-Scooter und Leihräder auf Geh- und Radwegen. Eine Koalition von Verbänden (ABSV, FUSS, Landesseniorenbeirat, SvD) fordert feste Stellflächen für die Leihsysteme. Laut Tagesspiegel gebe es bislang für ca. 26.000 E-Scooter (weitere seien angekündigt) nur fünfzehn Stellflächen in der inneren Stadt, die auf freiwilliger Basis genutzt werden können. Die Verbände fordern dagegen feste Stellflächen stadtweit für Leihräder und Leihtretroller und verweisen als positives Beispiel auf Paris. Doch ohne eine Änderung des Berliner Straßengesetzes wäre eine Zuweisung auf feste Stellflächen nicht möglich. Der Berliner Senat strebe allerdings eine Änderung des Straßengesetzes an, um gewerbliche Angebote wie E-Scooter, E-Roller oder Leihräder als Sondernutzungen zu bestimmen. Dadurch könne der Senat mehr Einfluß auf das bisherige Chaos ausüben.

 

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17. Mai 2021

Illegale Sondernutzungen in Hamburg: Gewerbetreibende können es einfach nicht lassen

 Hamburg: Restaurant manager blocking up sidewalk again

 

Steintorwall, Hauptbahnhof: Der illegale Aufsteller des Gastronomiebetriebs schränkt heute erneut den Gehweg erheblich ein - © Stefan Warda

 

Der Fußverkehr auf dem Radweg des Steintorwalls vor dem Hauptbahnhof hat erneut erheblich zugenommen, seitdem wieder illegale Werbeaufsteller den Gehweg blockieren. Es ist traurig, dass der Fußverkehr in Hamburg trotz einer Fußverkehrsbeauftragten (zumindest im Bezirk Mitte) so stiefmütterlich behandelt wird.

 

Wie dreist ist das denn? Illegale Sondernutzungen im Oktober 2020 - © Stefan Warda

Konflikte zwischen Gehenden und Radfahrenden durch Einengung des Gehwegs - © Stefan Warda
 
Konflikte zwischen Gehenden und Radfahrenden durch Einengung des Gehwegs - © Stefan Warda

 

Es war abzusehen, dass mit der Eröffnung der Gastronomie am Hauptbahnhof der Rad- und Fußverkehr auf dem Steintorwall erheblich beeinträchtigt wird. Nun muss diesen auswüchsen endlich eine deutliche Grenze gesetzt werden.

 

 

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1. Dezember 2020

OVG Münster: Mieträder dürfen ohne Sondernutzungsgenehmigung nicht im öffentlichen Raum stehen

Düsseldorf: Bike rental system Call-a-Bike to reduce service

 

Düsseldorf Hauptbahnhof, Call-a-Bike-Station - © Stefan Warda

 

Düsseldorf: Deutsche Bahn beschränkt seit heute Call-a-Bike-Leihradsystem auf nur noch eine Station 

Die Deutsche Bahn schränkt ab heute ihr Leihräderangebot in Düsseldorf auf nur noch eine feste Ausleihstation am Hauptbahnhof ein. Grund für den Rückzug des Leihradsystems ist ein Rechtsstreit mit der Stadt Düsseldorf, bei dem die Deutsche Bahn als Betreiber von Call-a-Bike eine Niederlage beim OVG Münster erlitt.

"Die “Call a Bike“-Mietfahrräder der Deutschen Bahn dürfen in Düsseldorf nicht weiter im öffentlichen Straßenraum, etwa auf Gehwegen, abgestellt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute im Eilverfahren entschieden und den vorausgehenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert.
Die Stadt Düsseldorf hatte der Antragstellerin, der Deutsche Bahn Connect GmbH, per Ordnungsverfügung aufgegeben, die “komplette Leihfahrräderflotte“ aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen und das Abstellen der Fahrräder auch in Zukunft zu unterlassen, weil die dafür erforderliche Sondernutzungserlaubnis fehle. Auf Antrag des Unternehmens hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Eilbeschluss vom 15. September 2020 die Nutzung des öffentlichen Straßenraums vorläufig weiter zugelassen, weil das Aufstellen und Anbieten der Mietfahrräder keine Sondernutzung sei. Die dagegen gerichtete Beschwerde der Stadt Düsseldorf hatte Erfolg.
Zur Begründung seines Eilbeschlusses hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Die Ordnungsverfügung sei voraussichtlich rechtmäßig. Das stationsunabhängige Aufstellen der Fahrräder im öffentlichen Straßenraum zwecks Vermietung sei eine Sondernutzung, wofür die Antragstellerin nicht die erforderliche Erlaubnis habe. Die Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch das Abstellen der Fahrräder sei kein Gemeingebrauch.Denn die Straße werde hier nicht vorwiegend zum Verkehr genutzt; insbesondere seien die Mieträder nicht nur zum Parken abgestellt. Nach dem Geschäftsmodell der Antragstellerin (“Call a Bike“) stünden sie zwar auch zwecks späterer Wiederinbetriebnahme im Straßenraum. Im Vordergrund stehe aber der gewerbliche Zweck, mit Hilfe des abgestellten Fahrrads den Abschluss eines Mietvertrags zu bewirken. Die Nutzung der Straße unterscheide sich insofern nicht von sonstigem Straßenhandel, der regelmäßig als Sondernutzung zu qualifizieren sei. Die deshalb erforderliche Sondernutzungserlaubnis liege nicht vor, die Antragstellerin habe eine solche auch nicht beantragt.
Der Beschluss ist unanfechtbar."
 

Das Ergebnis des Rechtsstreits dürfte übertragbar sein auf andere Leihsysteme, wie z.B. E-Scooter.


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23. Oktober 2020

Hamburg: Geringfügige Entspannung für Gehende und Radfahrende am Hauptbahnhof

Hamburg: First improvements for pedestrians and cyclists on narrow sidewalk at central station

Aktualisiert um 22:22 Uhr

Steintorwall, Hbf: Design-"Radweg" und Sondernutzungen heute - © Stefan Warda

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat auf einen Hinweis hin die schwierige Situation für Gehende und Radfahrende auf dem Steintorwall am Hauptbahnhof erfreulicherweise ein klein wenig verbessert. Die ausufernden Sondernutzungen sind nun zumindest ein wenig vom Radweg abgerückt. Doch auch die nun leicht verbesserte Situation ist dem Ansturm an Gehenden und Radfahrenden nicht gewachsen. Die Sitaution mit dem sonderbaren, kaum wahrnehmbaren Design-"Radweg" bedarf einer grundsätzlichen Neulösung.

 

Steintorwall, Hbf: Design-"Radweg" und Sondernutzungen gestern - © Stefan Warda

Steintorwall, Hbf: Design-"Radweg" und Sondernutzungen heute - © Stefan Warda  
Steintorwall, Hbf: Design-"Radweg" und Sondernutzungen gestern - © Stefan Warda

Steintorwall, Hbf: Design-"Radweg" und Sondernutzungen heute - © Stefan Warda

Steintorwall, Hbf: Design-"Radweg" und Sondernutzungen heute - © Stefan Warda

Steintorwall, Hbf: Design-"Radweg" und Sondernutzungen heute - © Stefan Warda

Steintorwall, Hbf: Design-"Radweg" und Sondernutzungen heute - © Stefan Warda

 

Neben den Sondernutzungen sind auch E-Scooter zu einem echten Störfaktor für Gehende und Radfahrende rund um den Hauptbahnhof geworden.


Steintorwall, Hbf: Design-"Radweg", Sondernutzungen und E-Scooter heute - © Stefan Warda

Steintorwall, Hbf: Design-"Radweg", Sondernutzungen und E-Scooter heute - © Stefan Warda

Steintorwall, Hbf: Design-"Radweg", Sondernutzungen und E-Scooter heute - © Stefan Warda

Glockengiesserwall, Hbf: Design-"Radweg" und E-Scooter heute - © Stefan Warda

Glockengiesserwall, Hbf: Design-"Radweg" und E-Scooter heute - © Stefan Warda


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22. Oktober 2020

Hamburg Hauptbahnhof: Übermäßige Sondernutzungen drangsalieren Fuß- und Radverkehr

 Hamburg: Conflicts for pedestrians and cyclist at central station

 

Steintorwall, Hauptbahnhof: Vermutlich illegale Sondernutzungen bis an den Radwegrand - © Stefan Warda

 

Am Hamburger Hauptbahnhof ist es mittlerweile zimelich eng geworden für Gehende und Radfahrende. Durch die neuen Sondernutzungen auf Seitenflügel entlang des Steintorwalls und die vermutlich illegal Aufsteller bleibt Gehenden kaum noch Platz neben dem mäandrierenden Design-"Radweg". Die obige Aufnahme von heute Vormittag zeigt wenig Fußverkehr, aber nachmittags ist es dort wesentlich voller - und dann gibt es auch wieder mehr Radfahrende. 

 

Steintorwall, Hbf: Übermäßige Sondernutzungen - © Stefan Warda

Steintorwall, Hbf: Übermäßige Sondernutzungen - © Stefan Warda

 

Wir hoffen, dass die neue Fußverkehrsbeauftragte des Bezirks Mitte sich dem Fall annimmt und für weniger Konflikte auf dieser Visitenkarte Hamburgs sorgen wird. Der jetzige Zustand entspricht nicht den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) und dem Hamburgischen Wegegesetz.  Zudem: Ein solcher "Radweg" ist einer "Fahrradstadt" unwürdig.


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