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24. Oktober 2025

Was tun gegen Dooringgefahr: Polizei Hamburg empfiehlt Sicherheitsabstand von einem Meter

 

 Aktualisiert um 16.17 Uhr

Zukünftige Radroute 17, Wagnerstraße: Dooringgefahr am Gefährdungsstreifen - © Stefan Warda

 

 

"Es sollte ein Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden" 

Unabhängig von diesem tragischen Unfall sei an einen ausreichenden Seitenabstand zu Stehzeugen erinnert. Schon 1998 empfahl die Hamburger Landespolizei in einem Flyer einen Seitenabstand von wenigstens einem Meter einzuhalten. 

"Fahren Radler an parkenden Fahrzeugen entlang, sei es auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg, sollten sie immer einen prüfenden Blick auf die Fahrzeuge richten. Es kann plötzlich eine Wagentür geöffnet werden, weil jemand aussteigen will. Es sollte ein Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden." 

 

 

Flyer der Hamburger Landespolizeidirektion von 1998 - © FHH LPD 041

 

Leider existieren bis heute immer noch zahlreiche teilweise sogar benutzungspflichtige Fakeradwege, die entsprechend der obigen Empfehlung der Landespolizei nicht benutzt werden können. Viele der älteren Hamburger Radwege waren bzw. sind gerade einmal ein Meter schmal und verlaufen direkt angrenzend an Stehzeugen. 

 

Kein ausreichender Abstand - © Stefan Warda

Kein ausreichender Abstand - © Stefan Warda

Kein ausreichender Abstand - © Stefan Warda

 

 

In vielen anderen Fällen werden Stehzeuge - aus Gedankenlosigkeit oder Nachlässigkeit - derartig falsch neben Radwegen, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen platziert, dass das Befahren der Radverkehrsanlagen bei Einhalten des erforderlichen Abstands nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen müssen Radfahrende - auch bei Radwegbenutzungspflicht - auf Fahrbahnen ausweichen, um sich zu schützen. Solche Radverkehrsanlagen gelten als unbenutzbar.

 

Ahrensburg, Manhagener Allee: Unbenutzbarer Fakeradweg - © Stefan Warda

Veloroute 4, Rathenaustraße: Unbenutzbarer Fakeradweg - © Stefan Warda

Veloroute 4, Rathenaustraße: Unbenutzbarer Fakeradweg - © Stefan Warda

Veloroute 4, Rathenaustraße: Unbenutzbarer Fakeradweg - © Stefan Warda

Veloroute 4, Rathenaustraße: Unbenutzbarer Fakeradweg - © Stefan Warda

 

 

 

 

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27. September 2025

Hamburg: Skrupelloser Kampffahrer spielt gerne mit dem Leben wehrloser Radfahrender

 

 

Kalckreuthweg / Ebertallee: Kampffahrer im Auftrag von Umbrella unterwegs - © Stefan Warda

 

 

Achtung, Kampffahrer!

Die Zahl getöteter Radfahrender erreicht in Hamburg dieses Jahr vermutlich einen Rekordwert. Dennoch oder gerade deswegen: Heute gegen 15.30 Uhr wollte ein Busfahrer des Unternehmens Umbrella mit einem äußerst riskanten Fahrmanöver ("Punishment Pass") einem Radfahrer wohl zeigen, wem Hamburgs Straßen zu gehören hätten: Radfahrende mögen sich auf Hamburgs Straßen wohl bitte in Luft auflösen. Das brachte er mit einem Überholabstand von nur wenigen Zentimetern auf dem Kalckreuthweg zum Ausdruck - vorsätzlich, ohne Not. Dazu nutzte er einen schweren Gelenkbus als Waffe. Bei einer vorsätzlich herbeigeführten Kollision hätte selbst ein Helm nichts gebracht. Kein Wunder, dass wegen solcher für die Teilnahme am Straßenverkehr absolut ungeeigneter Personen Unfallzahlen Rekordwerte erreichen. Dieser Busfahrer muss aus dem Verkehr gezogen werden. Er ist für schwächere am Verkehr Teilnehmende eine ernsthafte Bedrohung.

 

Tatfahrzeug - © Stefan Warda

Abstand halten! - © Stefan Warda

 

 

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27. Oktober 2024

Fehlplanung an der Elbchaussee: "Schutzstreifen" sollen beseitigt werden - ADFC kritisiert Polizei

 

 Aktualisiert um 22.54 Uhr

Elbchaussee: "Schutzstreifen" und korrekter Überholvorgang in den Gegenverkehr - © Stefan Warda


 

Elbchaussee: Schutzstreifen sollen durch Piktogrammketten ersetzt werden

Nach der Sanierung der Elbchaussee im Abschnitt zwischen Masnteuffelstraße und Parkstreife soll nachgebessert werden. Laut Abendblatt [€] hätten Mitarbeitende von Polizei und Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) festgestellt, dass die Maße in den Plänen offenbar nicht stimmen würden und die Fahrbahnbreite der Elbchaussee nicht ausreichend sei, um dort einen "Schutzstreifen" auf der Fahrbahn zu installieren. Daraufhin habe die Polizei als Straßenverkehrsbehörde die Anordnung für die Schutzstreifen zurückgezogen. Die schon aufgetragenen Schutzstreifen in Richtung Westen sollen entfernt werden, die geplanten Schutzstreifen in Richtung Osten wurden nicht aufgetragen. 

 

Elbchaussee, Hotel Louis C. Jacob : Piktogrammketten - © Stefan Warda

Elbchaussee: Piktogrammkette und korrekter Überholvorgang in den Gegenverkehr - © Stefan Warda

 

Als Ersatz für die vormals geplanten Schutzstreifen sollen Piktogrammketten dienen, die schon an anderer Stelle der umgebauten Elbchaussee (z.B. beim Jenischpark in Richtung Westen) zur Anwendung gekommen sind. Darauf hätten sich laut Abendblatt [€] Innenbehörde und Mobilitätswendebehörde verständigt. 


Kritik des ADFC

Planung und Umbau der Elbchaussee wurden stets kritisch vom ADFC begleitet. Ein Sprecher des ADFC kritisierte im Abendblatt [€] insbesondere den Abschnitt der Elbchaussee zwischen dem Hotel Louis C. Jacob in Nienstedten und der Manteuffelstraße in Richtung Blankenese mit den noch vorhandenen "Schutzstreifen". 

"Ich kann es niemandem empfehlen, hier mit dem Rad zu fahren. Das macht keinen Spaß und braucht viel Selbstbewusstsein."

Viele Autofahrende würden den notwendigen Seitenabstand von 1,5 Meter beim Überholen nicht einhalten. In einer Pressemitteilung kritisiert der ADFC den geplanten Ersatz der Schutzstreifen durch Piktogrammketten als Aktionismus und Geldverschwendung. Der ADFC empfiehlt dagegen Tempo 30 auf der Elbchaussee für solche Abschnitte, auf denen Radfahrende auf der Fahrbahn fahren müssen (z.B. bei Piktogrammketten). In unübersichtlichen kurvigen Bereichen in Blankenese sollte ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen gelten.  

Kritik richtet der ADFC insbesondere an die Hamburger Polizei. Diese habe als Begründung für die Rücknahme der "Schutzstreifen" u.a. darauf verwiesen, dass Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden nicht den erforderlichen Seitenabstand einhalten könnten, ohne in den Gegenverkehr zu fahren. Zur Einhaltung des Seitenabstands von 1,5 Meter sind Autofahrende jedoch grundsätzlich verpflichtet, ob mit oder ohne Schutzstreifen, ob Elbchaussee oder jegliche andere Straße in Hamburg oder anderswo.   

"Die Polizei begreift das systematische Fehlverhalten von Autofahrenden aber offenbar als Naturgesetz. Statt diese Ursache für Gefahren im Straßenverkehr wirksam zu bekämpfen, betreibt sie mit der Wegordnung des Schutzstreifen auf der Elbchaussee reinen Aktionismus, der für die Sicherheit von Radfahrenden nichts leistet."

Aus der Berichterstattung im Abendblatt [€] könnte gelesen werden, dass seitens der Polizeisprecherin die Auffassung bestünde, dass ohne Schutzstreifen Autofahrende nicht in den Gegenverkehr fahren müssten, um Radfahrende zu überholen - wie auch immer da der notwendige Seitenabstand ausfallen soll.

"Unabhängig von dem falschen Maß habe die Polizei bei wiederholten Kontrollen zudem festgestellt, dass immer wieder gefährliche Situationen entstünden, so Levgrün weiter. Die Autofahrer müssten beim Überholen der Fahrradfahrer auf dem einzigen Radweg stadtauswärts – in die andere Richtung war keiner möglich – einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten. Dies sei aber oft nicht möglich, ohne dass die Autos in den Gegenverkehr fahren. „Fakt ist: So kann die Situation aus Sicht der Polizei nicht bleiben“, macht Levgrün eine klare Ansage."

Der von der Polizeisprecherin beschriebene Abschnitt der Elbchaussee hatte nur auf einer Seite Platz für einen Schutzstreifen. Die Polizeisprecherin macht jedoch keine Aussage zu Überholvergängen auf der Gegenseite der Straße im gleichen Abschnitt, auf der kein Schutzstreifen vorhanden ist. Werden dort nach Logik der Polizeisprecherin keine Radfahrenden überholt, weil dort keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind? Müssen "Schutzstreifen" (oder auch Radfahrstreifen) auch an anderen Straßen in Hamburg entfernt werden, weil Autofahrende zum Überholen von Radfahrenden in den Gegenverkehr ausweichen müssen?


Weidestraße: "Schutzstreifen" - der Radfahrer hält einen zu geringen Abstand zu Stehzeugen, das überholende Auto wird korrekt in den Gegenverkehr gesteuert - © Stefan Warda



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29. April 2024

Anhörung in Hamburg-Schnelsen: Frohmestraße soll umgestaltet werden

 

 Aktualisiert am 30.04.2024

Frohmestraße 2-4, Fakeradweg an Bushaltestelle - © Stefan Warda

 

Statt Fakeradwegen / Gehwegradeln oder Kräftemessen mit XXL-Bussen: Verbesserungen für Radfahrende in der Frohmestraße in Aussicht? 

Radfahren im Geschäftsbereich der Frohmestraße ist kein Vergnügen: Auf den Fakeradwegen oder den für Radfahrende freigegeben Gehwegen gibt es erhebliche Konflikte mit Gehenden oder auch Stehzeugen. Auf der Fahrbahn werden Radfahrende häufig von HVV-Bussen viel zu eng überholt. 

 

Frohmestraße: Überholvorgang ohne den laut StVO vorgeschriebenen Abstand von mindestens 1,5 Meter - © Stefan Warda

Frohmestraße 46-48: Bushaltestelle mit Radverkehr im Mischverkehr - © Stefan Warda

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel stellt nun eine Umgestaltung der Frohmestraße in Aussicht. Favorisiert werden eine Variante mit "Schutzstreifen" sowie eine Variante als Tempo-20-Zone. Andere Varianten hat die Verwaltung verworfen. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung werden die favorisierten Modelle vorgestellt (Montag, 6. Mai, um 18 Uhr im Freizeitzentrum Schnelsen, Wählingsallee 16). Die öffentliche Anhörung soll im Rahmen einer Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt, Niendorf und Schnelsen stattfinden. 

 

Frohmestraße 4-6: Bushaltestelle mit Fakeradweg und verbotene Aufsteller - © Stefan Warda

Frohmestraße 4-6: Fakeradweg an Bushaltestelle sowie verbotene Aufsteller - © Stefan Warda

Frohmestraße 11: Fakeradweg an Bushaltestelle - © Stefan Warda

Frohmestraße 11: Fakeradweg an Bushaltestelle (neben Sitzmöglichkeiten kein Restgehweg vorhanden) - © Stefan Warda

Frohmestraße 11: Fakeradweg an Bushaltestelle - © Stefan Warda

Frohmestraße: Gehwegradeln an Bushaltestelle erlaubt - © Stefan Warda

Frohmestraße: Fakeradweg mit Dooringgefahr - © Stefan Warda

Frohmestraße 40: Fakeradweg im Dooringbereich sowie erheblich einschränkende Sondernutzung - © Stefan Warda



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31. Januar 2024

Unerträglich: Natenom getötet

Sickening: Natenom has been killed

 Aktualisiert um 22.20 Uhr

© Stefan Warda

 

Die Radverkehrscommunity ist um einen Mitstreiter ärmer: Andreas Mandalka (Natenom) aus Pforzheim wurde auf einer baden-württembergischen Landesstraße im Enzkreis von einem Autofahrer getötet. Laut Polizeibericht kollidierte der Autofahrer "aus noch unbekannter Ursache" mit dem Radfahrer.

"Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen befuhr der 43-Jährige gegen 19.20 Uhr die Pforzheimer Straße von Neuhausen kommend in Richtung Schellbronn. Hinter ihm fuhr ein 77-jähriger Citroen-Fahrer. Aus noch unbekannter Ursache kollidierte der Citroen-Fahrer mit dem vorausfahrenden Mountainbikefahrer. Der 43-Jährige erlitt durch den Verkehrsunfall schwerste Verletzungen und verstarb trotz Reanimationsmaßnahmen noch an der Unfallstelle."

Andreas Mandalka prangerte insbesondere aggressives Ververkehrverhalten von Autofahrenden auf Landstraßen an, die den vorgeschriebenen Mindestabstand beim Überholen missachteten. 

"Im Austausch mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Bußgeldstelle wird immer wieder deutlich, dass fast nur die Autoperspektive bekannt ist. Es gibt kaum Bewusstsein für die Gefahren, die von einem zu geringen Überholabstand ausgehen" [KstA]

 

Er wird uns fehlen. 🕯️


© Stefan Warda

© Stefan Warda



 

 

 

 

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9. September 2023

Hamburg gibt acht: Kampagne zum Seitenabstand bei Schutzstreifen

 

 

Zukünftige Veloroute 1, Lobuschstraße: Plakate der Kampagne Hamburg gibt acht - © Stefan Warda

 

Im Rahmen der Kampagne "Hamburg gibt acht" macht die Polizei Hamburg auf die Einhaltung des Seitenabstands beim Überholen von Radfahrenden aufmerksam. U.a. sind entlang der zukünftigen Veloroute 1 in Ottensen (Lobuschstraße, Klausstraße) mehrere Plakate aufgehängt worden, die zur Beachtung des Seitenabstands auch an Schutzstreifen auffordern.

 

Zukünftige Veloroute 1, Klausstraße: Plakate der Kampagne Hamburg gibt acht - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 1, Klausstraße: Plakate der Kampagne Hamburg gibt acht - © Stefan Warda

 

 

Bei gelegentlichen Kontrollaktionen stellte die Hamburger Polizei bislang Seitenabstandsverstöße an Schutzstreifen fest.

 

 

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15. November 2021

Open Bike Sensor im Einsatz in Hamburg: ADFC macht Walddörferstraße als besonderen Ort für Wildfahrende aus

Hamburg: ADFC testing open bike sensor

Aktualisiert um 14:55 Uhr

Walddörferstraße: Wildfahren ohne ausreichenden Seitenabstand - © Stefan Warda
 

 

Unterlassener Seitenabstand: Viele Wildfahrende in der Walddörferstraße

Die Mopo berichtete über den Einsatz des Open Bike Sensors in Hamburg: Seit acht Monaten würden zwei Mitglieder des Hamburger ADFC den Seitenabstandsmesser nutzen. Die beiden seien vor allem in Hamburgs Osten damit unterwegs gewesen. Dabei seien etwa 5000 Messergebnisse angefallen. Eine Straße, bei der es zu Auffälligkeiten komme, sei die Walddörferstraße. Der notwendige Seitenabstand beim Überholen würde von Autofahrenden dort häufig nicht eingehalten.


Versagen der Verkehrspolitik

Die Walddörferstraße sollte als bezirkliche Veloroute zu einer Fahrradstraße umgestaltet werden, wobei der Durchgangsverkehr für Autofahrende unterbunden werden sollte. Dagegen gab es Widerstand von Gewerbetreibenden, der Hochbahn und der CDU. Letztere forderte indirekt, den Radverkehr auf Freizeitzwecke zu begrenzen. Die CDU wollte die bezirkliche Veloroute über den Wandsewanderweg legen, obwohl die Grünanlagen entlang der Wandse nicht für den schnellen Alltgasradverkehr geeignet sind. Zudem versagte die Innenbehörde die Einrichtung einer Fahrradstraße. Radfahrenden bleibt somit weiterhin nur die Möglichkeit, die Fahrbahn der Walddörferstraße zu nutzen und dabei oftmals zu eng überholt zu werden oder Umwege über andere Straßen (z.B. die schlechte Radinfrastruktur am Friedrich-Ebert-Damm) oder entlang des Wandsewanderwegs inklusive Konflikten mit Gehenden zu wählen. Die noch vorhandenen "Radwege" der Walddörferstraße sind unbenutzbar, weil Wildparkende diese seit Jahrzehnten guduldet blockieren, legalisierte Stehzeugeplätze unmittelbar am "Radweg" Dooringgefahr verursachen, die "Radwege" ansonsten wegen unterlassener Instandhaltung kaum noch nutzbar sind. Zudem wurden andere Radwegabschnitte mittlerweile in Stehzeugeplätze umgewandelt - Autostadt statt Fahrradstadt.

 

"Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer geht vor"

Dennis Thering (CDU) fordert laut Abendblatt vom Senat gerade neue Maßnahmen für den Radverkehr, "denn die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer geht vor". Wenn dem so sei, müsste die CDU entweder der Entfernung nahezu aller Stehzeugeplätze an der Walddörferstraße zustimmen, damit die den heutigen Regelwerken nicht entsprechenden Fakeradwege halbwegs benutzbar wären oder andere alternative Maßnahmen auf den Weg bringen.

 

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12. Oktober 2020

Hamburg gibt Acht: Gut gemeinte Kampagne ersetzt keine schlechte Infrastruktur

Hamburg: Campaigns do not compensate bad infrastructure

 Aktualisiert um 16:26 Uhr

© Stefan Warda

 

Die laufende Sicherheitskampagne "Hamburg gibt Acht!" der Behörde für Inneres und Sport und der Behörde für Mobilitätswende und Verkehr widmet sich dem richtigen Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden. Bekanntlich ist innerorts ein Mindestabstand von 1,5 bis zwei Metern notwendig, je nach Fahrzeugart. Entsprechende Plakatmotive schmücken derzeit Linienbusse, aber auch Lastenfahrräder.

Eigentlich ist es gut, dass die Stadt Hamburg auf den richtigen Seitenabstand aufmerksam. Schließlich hatte sich der letzte Senat sogar vorgenommen, Hamburg zu einer "Fahrradstadt" zu entwickeln. Doch vieles von dem, was unter dem letzten und dem derzeitigen Senat an Radverkehrsinfrastruktur geboten wird, führt dazu, dass Radfahrende ohne ausreichenden Seitenabstand überholt werden. Die gut gemeinte Kampagne kann aber nicht die schlechte Radinfrastruktur ersetzen. Es allen recht zu machen, wie die Radverkehrskoordinatorin Kirsten Pfaue es immer wieder betonte, hilft Radfahrenden nicht, wenn für sie dabei schlechte und somit verkehrsgefährdende Kompromisse entstehen. Der jetzige Senat muss umso sorgfältiger darauf achten, dass zukünftig nur noch Wege für Radfahrende angelegt werden, auf denen keine Dooringgefahr besteht und auf denen die Überholabstände eingehalten werden können.

 

Fuhlsbütteler Straße: Gefährdungsstreifen - © Stefan Warda

Fuhlsbütteler Straße: Gefährdungsstreifen - © Stefan Warda

Fuhlsbütteler Straße: Gefährdungsstreifen - © Stefan Warda

Fuhlsbütteler Straße: Gefährdungsstreifen - © Stefan Warda

Fuhlsbütteler Straße: Gefährdungsstreifen - © Stefan Warda

 

Ein besonders treffendes Beispiel zu einem schlechten Kompromiss ist die Fuhlsbütteler Straße. An einer Engstelle für Radfahrende fallen die Radspuren inklusive durchgezogener Linie nur 1,4 Meter schmal aus. Autofahrende, auch Linienbusfahrende, überholen da oft und gerne ohne den notwendigen Seitenabstand. Solche schlechten Kompromisse dürfen auf keinen Fall mehr wiederholt werden. Noch bestehende Konfliktstellen sollten möglichst bald entfernt bzw. überplant werden.


Geplante "Veloroute" 13, Wagnerstraße: Noch vorhandener Gefährdungsstreifen aus der Ära der früheren Radverkehrsbeauftragten - © Stefan Warda



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