Aktualisiert um 16.17 Uhr
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| Zukünftige Radroute 17, Wagnerstraße: Dooringgefahr am Gefährdungsstreifen - © Stefan Warda |
"Es sollte ein Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden"
Unabhängig von diesem tragischen Unfall sei an einen ausreichenden Seitenabstand zu Stehzeugen erinnert. Schon 1998 empfahl die Hamburger Landespolizei in einem Flyer einen Seitenabstand von wenigstens einem Meter einzuhalten.
"Fahren Radler an parkenden Fahrzeugen entlang, sei es auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg, sollten sie immer einen prüfenden Blick auf die Fahrzeuge richten. Es kann plötzlich eine Wagentür geöffnet werden, weil jemand aussteigen will. Es sollte ein Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden."
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| Flyer der Hamburger Landespolizeidirektion von 1998 - © FHH LPD 041 |
Leider existieren bis heute immer noch zahlreiche teilweise sogar benutzungspflichtige Fakeradwege, die entsprechend der obigen Empfehlung der Landespolizei nicht benutzt werden können. Viele der älteren Hamburger Radwege waren bzw. sind gerade einmal ein Meter schmal und verlaufen direkt angrenzend an Stehzeugen.
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| Kein ausreichender Abstand - © Stefan Warda |
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| Kein ausreichender Abstand - © Stefan Warda |
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| Kein ausreichender Abstand - © Stefan Warda |
In vielen anderen Fällen werden Stehzeuge - aus Gedankenlosigkeit oder Nachlässigkeit - derartig falsch neben Radwegen, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen platziert, dass das Befahren der Radverkehrsanlagen bei Einhalten des erforderlichen Abstands nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen müssen Radfahrende - auch bei Radwegbenutzungspflicht - auf Fahrbahnen ausweichen, um sich zu schützen. Solche Radverkehrsanlagen gelten als unbenutzbar.
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