26. April 2025

"Fahrradstadt" Hamburg 2025: "Radfahrer absteigen"

 

 

Grindelberg: Baustelle - © Stefan Warda

 

Wo in Hamburg sollen Autofahrende aussteigen und schieben?

 

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25. April 2025

Neues Einkaufszentrum in Hamburgs Hafencity: Fahrradparkhaus für Radfahrende nicht erreichbar

 

 Aktualisiert am 30.04.2025

Eingang zur Westfield-Fahrradgarage auf dem Platz am 10. Längengrad - © Stefan Warda

 

"Nachhaltige Mobilität" im Jahr 2025: Neues Fahrradparkhaus im Überseequartier für Radfahrende nicht erreichbar

Das neue autogerecht konzipierte "Westfield Hamburg-Überseequartier" bietet seit Eröffnung im April 2025 ein unterirdisches Fahrradparkhaus mit 1230 Fahrradstellplätzen. Der Eingang zur Rampe zum Westfield-Fahrradparkhaus befindet sich allerdings auf privater Fläche des Westfield Hamburg-Überseequartiers, auf der das Radfahren nicht gestattet ist. Eine Zufahrt vom öffentlichen Straßennetz zum Eingang des Fahrradparkhauses wurde nicht eingerichtet. Auch zahlreiche Fahrradbügel rund um das Westfield-Einkaufscenter liegen auf privaten Flächen des Westfield-Centers, die nur zu Fuß erreichbar sind. Eine telefonische Nachfrage beim Centermanagement bestätigte den Verdacht, dass Radfahren abseits der Fahrbahnbereiche im "Westfield Hamburg-Überseequartier" verboten ist. Eine Wegweisung zum Eingang der Fahrradgarage fehlt.

 

Platz am 10. Längengrad, rechts der Eingang zur Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda


Eingang zur Westfield-Fahrradgarage auf dem Platz am 10. Längengrad - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad / New-Orleans-Straße: Die Fahrradstellplätze sind nur von Gehenden erreichbar - © Stefan Warda

New-Orleans-Straße: Die Fahrradstellplätze sind nur von Gehenden erreichbar - © Stefan Warda

New-Orleans-Straße: Die Fahrradstellplätze sind nur von Gehenden erreichbar - © Stefan Warda

New-Orleans-Straße / Miamiplatz: Die Fahrradstellplätze sind nur von Gehenden erreichbar - © Stefan Warda

 

Während Besucher des Westfield-Quartiers mit dem Auto direkt zu einem Stellplatz auf dem Quartiersgelände fahren dürfen, müssen Radfahrende ihr Gefährt außerhalb des Quartiers abstellen und zu Fuß das Quartier besuchen bzw. als Gehende das Rad zu einem Fahrradstellplatz auf dem Quartier mitführen - soweit vom Quartiersmanagement erlaubt. Diese Praxis steht im Widerspruch zu den markigen Werbesprüchen der Hafencity zu einem "nachhaltigem Mobilitätsverhalten". 

 

Platz am 10. Längengrad / Überseeallee: Einfahrt zum Autoparkhaus - Autofahrende brauchen ihre Karossen auf dem Weg vom öffentlichen Straßenraum zum Stellplatz nicht schieben - © Stefan Warda

 

Das Fahrradparkhaus ist unter dem Platz am 10. Längengrad gelegen. Der kürzeste Fußweg zu den Eingängen des Parkhauses führt von der Kreuzung Osakaallee / Überseeallee / Platz am 10. Längengrad. Es gibt einen Zugang mit Fahrstuhl, welcher im Gebäudekomplex mit dem Port des Lumières integriert ist, sowie einen Zugang über eine Rampe. Laut Auskunft des Centermanagements darf die Rampe sogar mit Fahrrädern befahren werden. Eine Abgrenzung des privaten Freiraums des Westfield-Center zum umliegenden öffentlichen Freiraum ist nicht wahrnehmbar bzw. erkennbar.

 

Zukünftige Radroute 3, Osakaallee: Fahrt von der Innenstadt Richtung Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 3, Osakaallee / Überseeallee: Fahrt von der Innenstadt Richtung Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 3, Osakaallee / Überseeallee: Rechtsabbiegende von Überseeallee in die Westfield-Tiefgarage blockieren am Eröffnungstag des Einkaufscenters die Kreuzung und behindern u.a. Radverkehr (Fahrt von der Innenstadt Richtung Westfield-Fahrradgarage) - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 3, Überseeallee / Platz am 10. Längengrad: Rechtsabbiegende von Überseeallee in die Westfield-Tiefgarage blockieren am Eröffnungstag des Einkaufscenters die Kreuzung und behindern Radverkehr (Fahrt von der Innenstadt Richtung Westfield-Fahrradgarage) - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad / Überseeallee: Kürzester Weg vom öffentlichen Stadtraum zur Westfield-Fahrradgarage über privaten Freiraum, wo Radfahrverbot gilt - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Kürzester Weg vom öffentlichen Stadtraum zur Westfield-Fahrradgarage über privaten Freiraum, wo Radfahrverbot gilt - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad / Eingang der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

 

Das Fahrradparkhaus bietet allerdings keine geeigneten Stellplätze für Lastenfahrräder, obwohl es für Besuchende eines Einkaufszentrums konzipiert worden ist. Und auch Lastenfahrräder müssen zum Fahrradparkhaus geschoben werden. Dennoch ist es begrüßenswert, dass grundsätzlich ein Fahrradparkhaus errichtet wurde - wenn auch mit gravierenden Fehlern. Fraglich bleibt daher, ob das Parkhaus jemals ausgelastet sein wird angesichts der fehlenden Zufahrten. Für die Hamburger Innenstadt wäre im Bereich Mönckebergstraße eine Fahrradparkhaus begrüßenswert, da dort Fahrradbügel Mangelware sind. Ein Blick nach Utrecht zeigt, wie eine fahrradfreundliche Innenstadt gestaltet werden kann.

 

Platz am 10. Längengrad: Eingang der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Zufahrt zur Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Zufahrt zur Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Zufahrt zur Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Zufahrt zur Westfield-Fahrradgarage, Ende der Rampe - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Abstellplätze in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Sehr einfache Abstellplätze in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Abstellplätze in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Abstellplätze in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Lastenräder sind in der Westfield-Fahrradgarage nicht vorgesehen - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Reparaturstation in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Zugang zum Aufzug in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Aufzug zur Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

 

Im nördlichen Überseequartier, welches schon einige Jahre zuvor fertiggestellt wurde, verhält es sich ähnlich mit den Freiräumen. Auch dort gibt es keine Fußgängerzonen, denn auch dort handelt es sich um private Außenflächen. Überseeboulevard und Tokiostraße unterliegen dort einer Benutzungsordnung des Quartiersmanagements. Radfahren ist auch dort nicht erlaubt. Die Benutzungsordnung für das Quartier steht diskret auf Infosäulen im privaten Freiraum (öffentlich zugängliche private Freiflächen), allerdings nicht unmittelbar an den Zugängen erkennbar. Auf Verkehrszeichen wird verzichtet, wie auch im Westfield-Quartier. Auch dort gibt es keine Fußgängerzonen. ÖPNV-Nutzende, die die U-Bahnhaltestelle Überseequartier verlassen, betreten private Flächen.

 

Private Tokiostraße im nördlichen Überseequartier: Benutzungsordnung an Infosäule - © Stefan Warda

 
Überseeplatz: Privater öffentlich nutzbarer Raum, allerdings keine Fußgängerzone - © Stefan Warda

Überseeplatz / San-Francisco-Straße: Eine Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Freiraum ist nicht erkennbar - © Stefan Warda

San-Francisco-Straße / Überseeplatz: Menschen werden nicht über das Betreten eines privaten Freiraums informiert - © Stefan Warda

 

 

 

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21. April 2025

Hamburgs schönster Radweg im Ostergewand

 

 

Louise-Schröder-Straße: Radweg - © Stefan Warda

 

 

Louise-Schröder-Straße: Radweg - © Stefan Warda

Louise-Schröder-Straße: Radweg - © Stefan Warda

 

 

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