20. Februar 2026

Wegen Dooringgefahr: Umbau von Lerchenfeld und Wartenau in Hamburg-Nord steht bevor

 

 

Wartenau 15: Fakeradweg im Dooringbereich - © Stefan Warda

 

Schmale Fakeradwege unmittelbar im Dooringbereich angrenzender Stehzeuge kennzeichnen das bisherige Angebot für Radfahrende entlang der Bundesstraße 5 am Lerchenfeld und der Wartenau. Anfang März sollen die Bauarbeiten für den Umbau von Lerchenfeld und Wartenau beginnen.  

Die Bundesstraße 5 soll im Bezirk Nord umgebaut werden. Betroffen ist aktuell der Abschnitt entlang Lerchenfeld und Wartenau zwischen Schürbeker Bogen und Wandsbeker Chaussee / Lübecker Straße. Für den Radverkehr wurden Hochbordradwege angelegt, die jedoch überwiegend unmittelbar im Dooringbereich angrenzender Stehzeuge verlaufen. Radfahrende können bei Nutzung der Fakeradwege keinen notwendigen Sicherheitsabstand zu Stehzeugen einhalten und würden bei sich plötzlich öffnenden Autotüren getroffen. Die Breite der Fakeradwege unmittelbar neben den Stehzeugen beträgt u.a. nur 1,25 Meter. Aufgrund eines Widerspruchsverfahren gegen die Radwegbenutzungspflicht ist diese derzeit nur noch im Lerchenfeld zwischen Uferstraße und Mundsburg angeordnet. 

 

Mit dem bevorstehenden Umbau sollen folgende Ziele verfolgt werden: 

  • Erhalt aller vier Fahrspuren (die Leistungsfähigkeit der Straße soll erhalten bleiben)
  • Radwege mit überwiegend 1,75 m Breite zzgl. Sicherheitsabstand
  • Stehzeugflächen nur dort, wo Sicherheitsabstände möglich sind
  • Erhalt aller Straßenbäume und drei zusätzliche Neupflanzungen
  • Entsiegelung und Schaffung neuer Grünflächen und Blühwiesen
  • Zwei neue Ladezonen, die nachts als Stehzeugflächen genutzt werden können 

Ein Teil der Stehzeugplätze soll entfallen, damit die vorgeschriebene Radinfrastruktur und ausreichend breite Gehwege hergestellt werden können. Zwischen neuen Radwegen und Stehzeugflächen soll ein Sicherheitsabstand von 0,75 m eingerichtet werden, um Dooring-Unfälle zu vermeiden. Von derzeit 58 Stehzeugplätzen sollen 20 wiederhergestellt werden. Zusätzlich sollen zwei Ladezonen entstehen, die zwischen 18 und 7 Uhr auch als reguläre Stehzeugplätze genutzt werden können. 

Die Bauarbeiten sollen nächsten Monat beginnen und bis ende April 2027 andauern. 

 

 

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Fakeradwegestadt Ahrensburg: Etwas weniger Rad- und Gehwegbenutzungspflicht

 

 

Ahrensburg, "Veloroute 3" in der Manfred-Samusch-Straße: Gehwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben (Aufnahme von November 2025) - © Stefan Warda

 

Nach Widerspruchsverfahren hat die Verkehrsaufsicht der Stadt Ahrensburg die Rad- bzw. Gehwegbenutzungspflichten in der Manfred-Samusch-Straße, der Fritz-Reuter-Straße und einem Teilabschnitt des Reeshoops aufgehoben. Radfahrende dürfen dort fortan die Fahrbahnen nutzen.

Die autogerechte Stadt Ahrensburg hat keine schönen Radverkehrsanlagen. Fast alle Radwege sind veraltet, holprig, z.T. schlecht erkennbar und überwiegend zu schmal. Viele verlaufen unmittelbar neben Stehzeugen im Dooringbereich. Die Benutzung solcher Fakeradwege wäre lebensgefährlich. Ein Mindestabstand von einem Meter zu Stehzeugen kann auf Ahrensburgs Fakeradwegen nicht eingehalten werden. Die Stadt hat sich seit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordung von 1997 von sich aus nicht darum gekümmert, Veränderungen an bestehenden Fakeradwegen mit Radwegbenutzungspflichten vorzunehmen. Dennoch wurden vor wenigen Jahren sogenannte "Velorouten" eingerichtet: Die bestehenden schlechten Radverkehrsanlagen wurden mit Wegweisern ausgestattet, ohne diese baulich zu verbessern. Selbst die unbenutzbaren Fakeradwege der Hamburger Straße sind Teil der sogenannten "Veloroute 6", obwohl Radfahrende dort nur unter Lebensgefahr bzw. z.T. überhaupt nicht fahren können.

 

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / Klaus Groth-Straße: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / Rathaus / Stadtbücherei: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 9: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / An der Reitbahn: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda



"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / Rathausplatz: Gehwegbenutzungspflicht an Bushaltestelle jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / Rathausplatz: Gehwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße / Rathausplatz: Gehwegbenutzungspflicht an Parkscheinautomat jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Reeshoop / Fritz-Reuter-Straße: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Reeshoop 3-1: Radwegbenutzungspflicht an Bushaltestelle jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Reeshoop 1-3: Radwegbenutzungspflicht an Bushaltestelle jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Reeshoop 1-3: Radwegbenutzungspflicht an Bushaltestelle jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 3" in Ahrensburg, Reeshoop / Klaus-Groth-Straße: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

"Veloroute 5" in Ahrensburg, Fritz-Reuter-Straße / Reeshoop: Radwegbenutzungspflicht jetzt aufgehoben - © Stefan Warda

 

Aufgrund des Engagements eines Ahrensburger Bürgers konnten vor wenigen Wochen die Rad- bzw. Gehwegbenutzungspflichten in folgenden Straßen aufgehoben werden:

  • Fritz-Reuter-Straße (etwa 4.500 Autos / Tag)
  • Reeshoop zwischen Fritz-Reuter-Straße und Klaus-Groth-Straße (ca. 3.000 Autos am Tag)
  • Manfred-Samusch-Straße (ca. 2.900 Autos am Tag)

Eine außerordentliche Gefahrenlage, die für eine Rad- oder Gehwegbenutzungspflicht vorliegen muss, war also nicht vorhanden gewesen. 

 

 

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 131: Unbenutzbarer Fakeradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 111: Unbenutzbarer Fakeradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 37: Unbenutzbarer Fakeradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 39: Unbenutzbarer Fakeradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 43-41: Unbenutzbarer Horrorradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

Fakeveloroute 6 in Ahrensburg, Hamburger Straße 43-41: Unbenutzbarer Horrorradweg mit Benutzungspflicht im Dooringbereich - © Stefan Warda

 

 

 

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12. Februar 2026

"Kein Recht auf günstigen Verkehrsfluss" - Eilantrag von "Rettet die Rodigallee" beim Verwaltungsgericht erfolglos

 

 

Rodigallee: Fakeradweg mit Benutzungspflicht - © Stefan Warda

 

 

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Eilantrag der Aktivistinnen von "Rettet die Rodigallee" abgelehnt. Die Gruppe "Rettet die Rodigallee" wehrt sich gegen den geplanten Umbau von Rodigallee und Jüthornstraße und fordert auch in Zukunft einen maximal autogerechten Zuschnitt des Straßenraums. Die Aktivistinnen lehnen Verbesserungen für den Radverkehr ab und fordern u.a. das Beibehalten von vier Fahrspuren exklusiv für den MIV sowie von Stehzeugeplätzen auf dem Hochbord, welches Radfahrende und Gehende benachteiligt und gefährdet. 

U.a. sieht das Verwaltungsgericht für die Antragsteller, die eine erschwerte Erreichbarkeit ihrer Betriebe aufgrund des geplanten Umbaus befürchten, keine Verletzung subjektiver Rechte.



"Soweit für einige der Antragsteller geltend gemacht wird, die Erreichbarkeit ihres jeweiligen
Betriebs bzw. der Arztpraxis sei aufgrund des zu erwartenden höheren Stauaufkommens
erschwert, kann in Ansehung der dargelegten engen, in ständiger Rechtsprechung
angewandten Maßstäbe – die insbesondere gegenüber dem Straßenbau kein Recht auf
günstigen Verkehrsfluss hergeben – eine Verletzung potentiell einschlägiger subjektiver
Rechte ebenfalls nicht festgestellt werden."

 

Laut Abendblatt [€] wollen die Aktivistinnen nicht aufgeben und die nächsthöhere Instanz anrufen. 

 

Rodigallee: Fakeradweg mit Benutzungspflicht - © Stefan Warda

 

 

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8. Februar 2026

Hamburg-Altona: B+R am S-Bahnhof Bahrenfeld

 

 

Hegarstraße: Fahrradstellplätze - © Stefan Warda

 

Die Hegarstraße am S-Bahnhof Bahrenfeld bleibt seit dem Umbau zwischen Zöllnerstraße und Bahrenfelder Kirchenweg dem Rad- und Fußverkehr vorbehalten. Die kopfsteinpflasterfahrbahn wurde durch einen 3,50 Meter breiten Radweg mit Asphaltdecke ersetzt. 

Pendlern stehen nun neben Anlehnbügeln auch gesicherte Fahrradstellplätze zur Verfühung. Als weiteren Service soll es zukünftig eine Luftstation sowie Schließfächer geben. 

 

Hegarstraße / Bahrenfelder Kirchenweg: Fahrradstellplätze - © Stefan Warda

Hegarstraße: Fahrradstellplätze - © Stefan Warda

 

Die Kooperationsmaßnahme des Bezirksamts Altona und der P+R-Betriebsgesellschaft wurde im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz durch Radverkehr“ durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit gut einer Million Euro gefördert. 

 

 

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