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28. März 2025

Hamburg-Nienstedten: Umstrittene "Schutzstreifen" auf Elbchaussee beseitigt - Piktogrammketten sollen folgen

 

 

Elbchaussee, Nienstedtener Friedhof: Zustand nach Entfernung des Schutzstreifens - © Stefan Warda

 

 

Die bisherigen Schutzstreifen auf der westlichen Elbchaussee im Abschnitt zwischen Hasselmannstraße und Manteuffelstraße wurden beseitigt. Es gibt nun eine Mittellinie auf der Fahrbahn. Zukünftig sollen noch Piktogrammketten auf den Radverkehr aufmerksam machen.

 

Elbchaussee, Nienstedtener Friedhof: Zustand mit Schutzstreifen - © Stefan Warda

 

Die Entfernung der Mittellinie soll auf Initiative der Polizei erfolgt sein. Die Fahrbahnbreite erfüllte nicht die Einsatzkriterien von "Schutzstreifen".  


Elbchaussee, Nienstedtener Friedhof: Zustand nach Entfernung des Schutzstreifens mit Mittellinie - © Stefan Warda

Elbchaussee, Nienstedtener Friedhof: Zustand mit Schutzstreifen - © Stefan Warda

Elbchaussee, Nienstedtener Friedhof: Zustand nach Entfernung des Schutzstreifens mit Mittellinie - © Stefan Warda

Elbchaussee, Nienstedtener Friedhof: Zustand mit Schutzstreifen - © Stefan Warda

Elbchaussee, Nienstedtener Friedhof: Zustand nach Entfernung des Schutzstreifens mit Mittellinie - © Stefan Warda

Elbchaussee, Nienstedtener Friedhof: Zustand mit Schutzstreifen - © Stefan Warda

Elbchaussee 486: Zustand nach Entfernung des Schutzstreifens mit durchgezogener Mittellinie - © Stefan Warda

Elbchaussee 486: Zustand mit Schutzstreifen - © Stefan Warda

 

 

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27. Oktober 2024

Fehlplanung an der Elbchaussee: "Schutzstreifen" sollen beseitigt werden - ADFC kritisiert Polizei

 

 Aktualisiert um 22.54 Uhr

Elbchaussee: "Schutzstreifen" und korrekter Überholvorgang in den Gegenverkehr - © Stefan Warda


 

Elbchaussee: Schutzstreifen sollen durch Piktogrammketten ersetzt werden

Nach der Sanierung der Elbchaussee im Abschnitt zwischen Masnteuffelstraße und Parkstreife soll nachgebessert werden. Laut Abendblatt [] hätten Mitarbeitende von Polizei und Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) festgestellt, dass die Maße in den Plänen offenbar nicht stimmen würden und die Fahrbahnbreite der Elbchaussee nicht ausreichend sei, um dort einen "Schutzstreifen" auf der Fahrbahn zu installieren. Daraufhin habe die Polizei als Straßenverkehrsbehörde die Anordnung für die Schutzstreifen zurückgezogen. Die schon aufgetragenen Schutzstreifen in Richtung Westen sollen entfernt werden, die geplanten Schutzstreifen in Richtung Osten wurden nicht aufgetragen. 

 

Elbchaussee, Hotel Louis C. Jacob : Piktogrammketten - © Stefan Warda

Elbchaussee: Piktogrammkette und korrekter Überholvorgang in den Gegenverkehr - © Stefan Warda

 

Als Ersatz für die vormals geplanten Schutzstreifen sollen Piktogrammketten dienen, die schon an anderer Stelle der umgebauten Elbchaussee (z.B. beim Jenischpark in Richtung Westen) zur Anwendung gekommen sind. Darauf hätten sich laut Abendblatt [] Innenbehörde und Mobilitätswendebehörde verständigt. 


Kritik des ADFC

Planung und Umbau der Elbchaussee wurden stets kritisch vom ADFC begleitet. Ein Sprecher des ADFC kritisierte im Abendblatt [] insbesondere den Abschnitt der Elbchaussee zwischen dem Hotel Louis C. Jacob in Nienstedten und der Manteuffelstraße in Richtung Blankenese mit den noch vorhandenen "Schutzstreifen". 

"Ich kann es niemandem empfehlen, hier mit dem Rad zu fahren. Das macht keinen Spaß und braucht viel Selbstbewusstsein."

Viele Autofahrende würden den notwendigen Seitenabstand von 1,5 Meter beim Überholen nicht einhalten. In einer Pressemitteilung kritisiert der ADFC den geplanten Ersatz der Schutzstreifen durch Piktogrammketten als Aktionismus und Geldverschwendung. Der ADFC empfiehlt dagegen Tempo 30 auf der Elbchaussee für solche Abschnitte, auf denen Radfahrende auf der Fahrbahn fahren müssen (z.B. bei Piktogrammketten). In unübersichtlichen kurvigen Bereichen in Blankenese sollte ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen gelten.  

Kritik richtet der ADFC insbesondere an die Hamburger Polizei. Diese habe als Begründung für die Rücknahme der "Schutzstreifen" u.a. darauf verwiesen, dass Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden nicht den erforderlichen Seitenabstand einhalten könnten, ohne in den Gegenverkehr zu fahren. Zur Einhaltung des Seitenabstands von 1,5 Meter sind Autofahrende jedoch grundsätzlich verpflichtet, ob mit oder ohne Schutzstreifen, ob Elbchaussee oder jegliche andere Straße in Hamburg oder anderswo.   

"Die Polizei begreift das systematische Fehlverhalten von Autofahrenden aber offenbar als Naturgesetz. Statt diese Ursache für Gefahren im Straßenverkehr wirksam zu bekämpfen, betreibt sie mit der Wegordnung des Schutzstreifen auf der Elbchaussee reinen Aktionismus, der für die Sicherheit von Radfahrenden nichts leistet."

Aus der Berichterstattung im Abendblatt [] könnte gelesen werden, dass seitens der Polizeisprecherin die Auffassung bestünde, dass ohne Schutzstreifen Autofahrende nicht in den Gegenverkehr fahren müssten, um Radfahrende zu überholen - wie auch immer da der notwendige Seitenabstand ausfallen soll.

"Unabhängig von dem falschen Maß habe die Polizei bei wiederholten Kontrollen zudem festgestellt, dass immer wieder gefährliche Situationen entstünden, so Levgrün weiter. Die Autofahrer müssten beim Überholen der Fahrradfahrer auf dem einzigen Radweg stadtauswärts – in die andere Richtung war keiner möglich – einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten. Dies sei aber oft nicht möglich, ohne dass die Autos in den Gegenverkehr fahren. „Fakt ist: So kann die Situation aus Sicht der Polizei nicht bleiben“, macht Levgrün eine klare Ansage."

Der von der Polizeisprecherin beschriebene Abschnitt der Elbchaussee hatte nur auf einer Seite Platz für einen Schutzstreifen. Die Polizeisprecherin macht jedoch keine Aussage zu Überholvergängen auf der Gegenseite der Straße im gleichen Abschnitt, auf der kein Schutzstreifen vorhanden ist. Werden dort nach Logik der Polizeisprecherin keine Radfahrenden überholt, weil dort keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind? Müssen "Schutzstreifen" (oder auch Radfahrstreifen) auch an anderen Straßen in Hamburg entfernt werden, weil Autofahrende zum Überholen von Radfahrenden in den Gegenverkehr ausweichen müssen?


Weidestraße: "Schutzstreifen" - der Radfahrer hält einen zu geringen Abstand zu Stehzeugen, das überholende Auto wird korrekt in den Gegenverkehr gesteuert - © Stefan Warda



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1. Mai 2024

Das muss dieser ausreichende Seitenabstand sein, von dem alle reden . . .

 

 Aktualisiert am 02.05.2024

Zukünftige "Veloroute" 1, Klausstraße: "Schutzstreifen" - © Stefan Warda

 

 

"Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m." [aus §5 StVO]

 

 

Zukünftige "Veloroute" 1, Lobuschstraße: "Schutzstreifen" - © Stefan Warda

Zukünftige "Veloroute" 1, Klausstraße: "Schutzstreifen" - © Stefan Warda

Zukünftige "Veloroute" 1, Klausstraße: "Schutzstreifen" - © Stefan Warda

 


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31. Dezember 2023

Hamburg: Grundinstandsetzung der Elbchaussee zwischen Parkstraße und Manteuffelstraße abgeschlossen

 

Aktualisiert am 03.01.2024

Elbchaussee zwischen Holztwiete und Baron-Voght-Straße: Seit Umbau bergab Piktogrammkette, bergan Radweg - © Stefan Warda

 

Die Mobilitätswendebehörde hatte den Abschluss des Umbaus der Elbchaussee zwischen Parkstraße und Manteuffelstraße bekanntgegeben. Im Rahmen einer Grundinstandsetzung wurden Versorgungsleitungen, Fahrbahnen und Gehwege erneuert sowie erstmalig Radverkehrsanlagen hinzugefügt. Je nach Straßenbreite wurden Fahrbahnabschnitte mit Piktogrammketten versehen, Schutz- oder Radfahrstreifen eingerichtet oder Radwege nach Kopenhagener Vobild gebaut. Insgesamt sollen 2,5 Kilometer neue Radwege entstanden sein. 

Elbchaussee stadteinwärts in Nienstedten: Bergab Radfahren auf der Fahrbahn - © Stefan Warda

Elbchaussee stadteinwärts in Nienstedten: Bergab Radfahren auf der Fahrbahn unterstütz mit Piktogrammkette - © Stefan Warda

Elbchaussee stadtauswärts in Nienstedten: Bergan Radfahren mit "Schutzstreifen" - © Stefan Warda

Elbchaussee / Baron-Voght-Straße: Radfahrstreifen - © Stefan Warda

Elbchaussee stadtauswärts bei Teufelsbrück: Radfahren auf Radweg - © Stefan Warda

Elbchaussee / Christian-Frederik-Hansen-Straße: Bergan Radfahren auf Radweg ohne begleitenden Gehweg - © Stefan Warda

Elbchaussee in Nienstedten: Konflikte mit Gehenden beim Radfahren auf Radweg ohne begleitenden Gehweg - © Stefan Warda

Elbchaussee / Friedhof Nienstedten: Kampffahren ohne vorgeschriebenen Überholabstand - © Stefan Warda

Elbchaussee / Nienstedten: Richtiges Überholen mit vorgeschriebenen Überholabstand - © Stefan Warda

 

Nach Kritik an der Aufleitung auf den Radwegabschnitt ab Jenischpark bei der Flottbek Richtung Westen sollen laut NDR sowie Abendblatt schon bald Nachbesserungen erfolgen. 

"Radfahrerinnen und Radfahrer, die die Elbchaussee Richtung Teufelsbrück heruntersausen, müssen einen Knick fahren - auf einen angehobenen Radweg. An dieser Stelle ereigneten sich in diesem Jahr bereits 17 Unfälle. Im Januar kommenden Jahres soll die gefährliche Einfädelung entschärft werden."

"Um die Verkehrssicherheit an dieser Stelle nachhaltig zu erhöhen, wurde deshalb entschieden, den Bereich zur Aufleitung auf den Kopenhagener Radweg um 24 Meter zu verlängern und damit in der Länge zu verdreifachen [...]"

 

Elbchaussee / Jenischpark: Diese Aufleitung auf den folgenden Radweg soll verlängert werden - © Stefan Warda

 

Im Frühjahr 2025 soll die Grundinstandsetzung der Elbchaussee sowie auch der Klopstockstraße fortgesetzt werden. Im etwa 1,2 km langen Bereich zwischen der Betty-Levi-Passage (Klopstockstraße) und dem Hohenzollernring (Elbchaussee) sollen ebenfalls erstmalig neue durchgängig geführte Radverkehrsanlagen entstehen (Radwege nach Kopenhagener Vorbild). Bislang gibt es auch dort gar keine Radverkehrsinfrastruktur. Die vorhandenen Gehwege sollen im Zuge der Umbau- und Sanierungsarbeiten nahezu auf der gesamten Länge auf bis zu 2,50 Meter verbreitert werden. 


Klopstockstraße 4: Ab Frühjahr 2025 soll dort umgebaut werden - © Stefan Warda



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9. September 2023

Hamburg gibt acht: Kampagne zum Seitenabstand bei Schutzstreifen

 

 

Zukünftige Veloroute 1, Lobuschstraße: Plakate der Kampagne Hamburg gibt acht - © Stefan Warda

 

Im Rahmen der Kampagne "Hamburg gibt acht" macht die Polizei Hamburg auf die Einhaltung des Seitenabstands beim Überholen von Radfahrenden aufmerksam. U.a. sind entlang der zukünftigen Veloroute 1 in Ottensen (Lobuschstraße, Klausstraße) mehrere Plakate aufgehängt worden, die zur Beachtung des Seitenabstands auch an Schutzstreifen auffordern.

 

Zukünftige Veloroute 1, Klausstraße: Plakate der Kampagne Hamburg gibt acht - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 1, Klausstraße: Plakate der Kampagne Hamburg gibt acht - © Stefan Warda

 

 

Bei gelegentlichen Kontrollaktionen stellte die Hamburger Polizei bislang Seitenabstandsverstöße an Schutzstreifen fest.

 

 

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9. Mai 2023

Hamburg-Wandsbek: Bezirk plant Umbau der Straße Am Neumarkt

 

 

Am Neumarkt: "Schutzstreifen" - © Stefan Warda

 

 

Das Bezirksamt Wandsbek plant den Umbau der Straße Am Neumarkt im Abschnitt Efftingestraße - Luetkensallee. Ziel der Baumaßnahme sei die Optimierung der Radverkehrsführung sowie der Schulwegsicherung.

Kommenden Montag sollen die Bauarbeiten für den geplanten Umbau der Straße Am Neumarkt zwischen Efftingestraße und Luetkensallee beginnen.

Auf beiden Fahrbahnseiten sollen Radfahrstreifen geschaffen und die Fahrbahn ausgebaut werden. Gehwege, Fahrbahnquerungen und Haltestellen sollen im Hinblick auf Nutzungskomfort und Barrierefreiheit verbessert werden. Lagerplätze für Stehzeuge sollen neu geordnet und weitere Baumstandorte realisiert werden.

 

Am Neumarkt: Überleitung vom Schutzstreifen auf einen "Radweg" - © Stefan Warda

Am Neumarkt: "Radweg" mit geduldetem Wildparken - © Stefan Warda

 

Die Durchführung der Straßenbaumaßnahme soll in mehreren Abschnitten erfolgen, beginnend von Westen an der Efftingestraße in Richtung Osten bis zur Luetkensallee. Im ersten Bauabschnitt soll die Straße Am Neumarkt für den Durchgangsverkehr zwischen Efftingestraße und Kedenburgstraße/Höhe Zufahrt Nestlé für die Dauer von etwa zwei Monaten vollständig gesperrt werden. Anschließend soll es in den weiteren Bauabschnitten zu einer stadteinwärts geführten Einbahnstraßenregelung kommen.

Die Bauarbeiten sollen im August 2024 abgeschlossen werden.

 

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16. Januar 2023

Hamburg-Altona: Stehzeugliebhaber gegen sichere Radverkehrsanlagen in der Julius-Leber-Straße

 

Aktualisiert am 17.01.2023

Julius-Leber-Straße: Nur unter Missachtung des Mindestabstands - also nur regelwidrig - können Radfahrende derzeit überholt werden - © Stefan Warda

 

 

Die Julius-Leber-Straße in Hamburg-Altona soll radverkehrsgerechter werden. Laut Abendblatt beklagt nun ein Anwohner den Wegfall von Lagerplätzen für Stehzeuge im Rahmen des geplanten Umbaus.

Die Julius-Leber-Straße gleicht einem Stehzeugeparadies: Beidseitig jeweils am Fahrbahnrand gibt es Stehzeuge. Zudem wird der Mittelstreifen unter den Bäumen für querstehende Stehzeuge genutzt. Radfahrende haben es auf den restlich vorhandenen Fahrspuren nicht leicht. Halten sie einen erforderlichen Seitenabstand zu den am Fahrbahnrand befindlichen Stehzeugen, bleibt für Autofahrende kein ausreichender Platz zum Überholen der Radfahrenden unter Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands von wenigstens 1,5 Metern. Halten Radfahrende neben Stehzeugen einen Mindestabstand von einem Meter ein, bleibt für Autofahrende bei Einhalten des vorgeschriebenen Überholabstands noch eine Restfahrbahnbreite bis zum linken Fahrbahnrand von 1,7 Metern. Ein Überholen ist also unmöglich, wenn nicht Abstände unterschritten werden und Radfahrende in die Dooringfälle gedrängt werden.

 

Julius-Leber-Straße: Wenigstens keine Dooringgefahr im Abschnitt zwischen Goetheallee und Harkortstraße - © Stefan Warda

 

Das regelkonforme Überholen von Radfahrenden wäre also nur möglich, wenn die Gehwege deutlich schmaler wären oder aber die Lägerplätze für Stehzeuge am Fahrbahnrand aufgegeben werden. Wer beides vermeiden möchte, sollte dann zumindest eine deutlich schmalere Fahrbahn befürworten, die ein Überholen von Radfahrenden unmöglich macht. 

 

 

Julius-Leber-Straße: Das Christianiabike hat eine Achsbreite von 0,85 Metern und hält nicht einmal einem Meter Abstand zu den Stehzeugen. Mit 1,5 Metern Abstand zu überholen ist nicht möglich (ausgenommen z.B. Motorräder) - © Stefan Warda

 

Für den geplanten Umbau der Julius-Leber-Straße war ursprünglich lediglich die Markierung von 1,5 Meter schmalen "Schutzstreifen" vorgesehen - ohne Versetzung der bestehenden Bordkanten. Der Sicherheitstrennstreifen zwischen "Schutzstreifen" und Stehzeugen sollte nur 0,4 Meter breit werden. Die Breite des Stehzeugestreifens war mit 2,1 Metern nicht sonderlich üppig geplant. Die restliche Fahrspur neben dem "Schutzstreifen" sollte eine Breite von drei Metern haben. 

 

Julius-Leber-Straße: Ausschnitt aus der ursprünglichen Planung mit "Schutzstreifen" - © FHH

 

 

Die "Schutzstreifen" hätten lediglich dazu geführt, Radfahrende ohne ausreichenden Abstand zu überholen. Eine überarbeitete Planung sieht stattdessen nun 3,3 Meter breite Radfahrstreifen vor. Es soll dann weniger Lagerplätze für Stehzeuge geben. Die Mobilitätswendebehörde verteidigt die überarbeitete Planung mit der Einigung des Senats mit der Initiative Radentscheid.

 

 

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7. Dezember 2022

Veloroute 2 im Bezirk Hamburg-Eimsbüttel: Umbau des Wördemanns Weg abgeschlossen

 

 

Veloroute 2, Wördemanns Weg / Jütländer Allee: Seit Umbau mit Schutzstreifen - © Stefan Warda

 

 

Der Bezirk Eimsbüttel meldet den Abschluss des Umbaus des Wördemanns Weg im Verlauf der bestehenden Veloroute 2 zwischen Basselweg / Gazellenkamp und Olloweg. Seit dem Umbau werden Radfahrenden Schutzstreifen geboten. Zuvor wies der Wördemanns Weg zwischen Gazellenkamp und Vogt-Kölln-Straße beidseitig schmale sehr windungsreiche Fakeradwege auf. Zwischen Vogt-Kölln-Straße und Olloweg gab es nur einen  einseitigen Radweg, der in beide Richtungen befahren werden durfte. Die Radwegbenutzungspflicht war schon vor einigen Jahren aufgehoben worden.

 

Veloroute 2, Wördemanns Weg / Jütländer Allee: Vor Umbau einseitiger Radweg, der für den Gegenverkehr freigegeben war - © Stefan Warda

Veloroute 2, Wördemanns Weg / Jütländer Allee: Der Zweirichtungsrverkehr auf dem Radweg führte zu Konflikten zwischen Radfahrenden sowie Radfahrenden und Gehenden - © Stefan Warda

 

Die bauliche Breite der entfernten Fakeradwege betrug einen Meter. Bei der in Hamburg üblichen traditionellen Unterhaltungsunterlassung war die Breite zudem oftmals weiter eingeschränkt. Nebenainanderradeln oder Überholen langsam Radelnder war unmöglich. Zudem gab es extreme Konflikte mit Geisterradelnden auf dem Fakeradwegabschnit, der nicht für den Gegenverkehr vorgesehen war.

 

Veloroute 2, Wördemanns Weg: Die bauliche Breite der Fakeradwege betrug einen Meter. Auch dieser "Radweg" wurde äußerst häufig im Gegenverkehr regelwidrig befahren - © Stefan Warda

Veloroute 2, Wördemanns Weg: Fakeradweg vor Umbau - © Stefan Warda

Veloroute 2, Wördemanns Weg: Fakeradweg vor Umbau - © Stefan Warda

Veloroute 2, Wördemanns Weg: Fakeradweg vor Umbau - © Stefan Warda

Veloroute 2, Wördemanns Weg: Fakeradweg vor Umbau - © Stefan Warda

Veloroute 2, Wördemanns Weg: Fakeradweg vor Umbau - © Stefan Warda

Veloroute 2, Wördemanns Weg: Fakeradweg vor Umbau - © Stefan Warda

 

 

 

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