16. Januar 2023

Hamburg-Altona: Stehzeugliebhaber gegen sichere Radverkehrsanlagen in der Julius-Leber-Straße

 

Aktualisiert am 17.01.2023

Julius-Leber-Straße: Nur unter Missachtung des Mindestabstands - also nur regelwidrig - können Radfahrende derzeit überholt werden - © Stefan Warda

 

 

Die Julius-Leber-Straße in Hamburg-Altona soll radverkehrsgerechter werden. Laut Abendblatt beklagt nun ein Anwohner den Wegfall von Lagerplätzen für Stehzeuge im Rahmen des geplanten Umbaus.

Die Julius-Leber-Straße gleicht einem Stehzeugeparadies: Beidseitig jeweils am Fahrbahnrand gibt es Stehzeuge. Zudem wird der Mittelstreifen unter den Bäumen für querstehende Stehzeuge genutzt. Radfahrende haben es auf den restlich vorhandenen Fahrspuren nicht leicht. Halten sie einen erforderlichen Seitenabstand zu den am Fahrbahnrand befindlichen Stehzeugen, bleibt für Autofahrende kein ausreichender Platz zum Überholen der Radfahrenden unter Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands von wenigstens 1,5 Metern. Halten Radfahrende neben Stehzeugen einen Mindestabstand von einem Meter ein, bleibt für Autofahrende bei Einhalten des vorgeschriebenen Überholabstands noch eine Restfahrbahnbreite bis zum linken Fahrbahnrand von 1,7 Metern. Ein Überholen ist also unmöglich, wenn nicht Abstände unterschritten werden und Radfahrende in die Dooringfälle gedrängt werden.

 

Julius-Leber-Straße: Wenigstens keine Dooringgefahr im Abschnitt zwischen Goetheallee und Harkortstraße - © Stefan Warda

 

Das regelkonforme Überholen von Radfahrenden wäre also nur möglich, wenn die Gehwege deutlich schmaler wären oder aber die Lägerplätze für Stehzeuge am Fahrbahnrand aufgegeben werden. Wer beides vermeiden möchte, sollte dann zumindest eine deutlich schmalere Fahrbahn befürworten, die ein Überholen von Radfahrenden unmöglich macht. 

 

 

Julius-Leber-Straße: Das Christianiabike hat eine Achsbreite von 0,85 Metern und hält nicht einmal einem Meter Abstand zu den Stehzeugen. Mit 1,5 Metern Abstand zu überholen ist nicht möglich (ausgenommen z.B. Motorräder) - © Stefan Warda

 

Für den geplanten Umbau der Julius-Leber-Straße war ursprünglich lediglich die Markierung von 1,5 Meter schmalen "Schutzstreifen" vorgesehen - ohne Versetzung der bestehenden Bordkanten. Der Sicherheitstrennstreifen zwischen "Schutzstreifen" und Stehzeugen sollte nur 0,4 Meter breit werden. Die Breite des Stehzeugestreifens war mit 2,1 Metern nicht sonderlich üppig geplant. Die restliche Fahrspur neben dem "Schutzstreifen" sollte eine Breite von drei Metern haben. 

 

Julius-Leber-Straße: Ausschnitt aus der ursprünglichen Planung mit "Schutzstreifen" - © FHH

 

 

Die "Schutzstreifen" hätten lediglich dazu geführt, Radfahrende ohne ausreichenden Abstand zu überholen. Eine überarbeitete Planung sieht stattdessen nun 3,3 Meter breite Radfahrstreifen vor. Es soll dann weniger Lagerplätze für Stehzeuge geben. Die Mobilitätswendebehörde verteidigt die überarbeitete Planung mit der Einigung des Senats mit der Initiative Radentscheid.

 

 

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