Hamburg: Bad signals for cyclists
Aktualisiert um 23:25 Uhr
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© Stefan Warda |
Nicht immer scheint der Umbau von Straßenkreuzungen zur Optimierung der Belange des Radverkehrs gut zu gelingen. Zwei aktuelle Beispiele belegen, dass in Hamburg noch sorgfältiger geplant werden muss.
Unerreichbare Bettelampel
An der für den Autoverkehr optimierten
Kreuzung Kieler Straße / Eimsbütteler Marktplatz fördert die fehlende Möglichkeit Grün anzufordern das regelwidrige Verkehrsverhalten von Radfahrern. Um aus Richtung Holstenkamp oder der nördlichen Kieler Straße in Richtung Eimsbütteler Markt abzubiegen muss von den Verkehrsteilnehmern auf der Nebenfläche Grün angefordert werden. Für Fußgänger wurde dazu eine Bettelampel installiert. Radfahrer, die den benutzungspflichtigen Radweg befahren, haben keine Möglichkeit vom Radweg aus Grün anzufordern. Diese missliche Konstellation gab es auch schon vor dem Umbau der Kreuzung. Nahezu alle Radfahrer weichen daher regelwidrig auf den Gehweg aus, um sich von dort Grün am Fußgängerbetteltaster anzufordern. Regelkonform wäre es aber, wenn Radfahrer erst gar nicht auf den Gehweg ausweichen würden, sondern rechtzeitig vor der Kreuzung auf die Fahrbahn ausweichen würden, um so von der Grünphase berücksichtigt zu werden. Besser wäre es, wenn Radfahrer zumindest eine Kontaktschleife bekämen, über die Grün angefordert werden könnte.
Kreuzung seit Umbau - regelwidrige Benutzung
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Kieler Straße / Eimsbütteler Marktplatz nach Umbau, Fußgängerbetteltaster - © Stefan Warda |
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Kieler Straße / Eimsbütteler Marktplatz nach Umbau, Fußgängerbetteltaster mit Kampfradler - © Stefan Warda |
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© Stefan Warda |
Kreuzung vor Umbau - regelgetreue Benutzung
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Kieler Straße / Eimsbütteler Marktplatz vor Umbau, Fußgängerbettelknopf - © Stefan Warda |
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Kieler Straße / Eimsbütteler Marktplatz vor Umbau, Fußgängerbettelknopf - © Stefan Warda |
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Kieler Straße / Eimsbütteler Marktplatz vor Umbau, Fußgängerbettelknopf - © Stefan Warda |
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Kieler Straße / Eimsbütteler Marktplatz vor Umbau, Fußgängerbettelknopf und "regelkonformes Verkehrsverhalten" - © Stefan Warda |
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Kieler Straße / Eimsbütteler Marktplatz vor Umbau, Fußgängerbettelknopf - © Stefan Warda |
Beispiel Kontaktschleifen
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Positives Beispiel Basel: Radfahrer fordern Grün über Kontaktschleifen an - © Stefan Warda |
Keine Signale für abbiegende Radfahrer
An der
Kreuzung Stresemannstraße /Bernstorffstraße / Juliusstraße wurde das indirekte Linksabbiegen in die Juliusstraße eingerichtet. Leider aber haben die auf der markierten Aufstellfläche wartenden Radfahrer keine Möglichkeit zu erkennen, wann sie über die Kreuzung fahren dürfen. Kein Lichtzeichen zeigt ihnen, wann für sie die Kreuzung frei ist.
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Stresemannstraße / Bernstorffstraße nach Umbau - © Stefan Warda |
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Stresemannstraße / Bernstorffstraße nach Umbau - © Stefan Warda |
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Bernstorffstraße / Juliusstraße nach Umbau: Radfahrer können von der Linksabbiegebucht kein Grün erkennen, um in die Kreuzung einzufahren - © Stefan Warda |
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Bitte korrigiere mich, falls ich hier etwas durcheinander bringe. Aber beim indirekten Linksabbiegen sind nach STVO weitere Signale gar nicht vorgesehen (§9 und §36).
AntwortenLöschenNein, aber sie sind auch nicht verboten. Und bei einer vierspurigen Straße ohne Trennung der Fahrbahnrichtungen sollte eine Signalisierung stark erwägt werden.
LöschenJa, eine Art Räumpfeil wäre sicherlich angebracht
AntwortenLöschenZum nicht erreichbaren Bettelknopf: Mir hat mal die Polizei in einem ähnlichen Fall geschrieben: "Ein kleiner Schlenker über den Gehweg ist erlaubt, um den Knopf zu erreichen".
AntwortenLöschenVerkehrsverstösse sind also erlaubt, sofern sie den Verantwortlichen in den Kram passen.