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1. Juli 2025

Bundesverkehrsministerium plant neue Reglementierung für gewerbliche Fahrräder und E-Scooter

 

 

Radroute 15, Budapester Straße: Wegen Kampfparken unbenutzbarer Gehweg - © Stefan Warda

 

 

Bald weniger Kampfparken auf Rad- und Gehwegen sowie an Fahrradbügeln? 

Laut ZEIT plant das Bundesverkehrsministerium eine Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Gewerblich angebotene Fahrräder und E-Scooter sollen zukünftig beim Abstellen nicht mehr privaten Fahrrädern oder E-Scootern gleichgestellt sein. Sharingfahrzeuge sollen zukünftig "nicht als Teil des ruhenden Verkehrs im Sinne der Straßenverkehrsrechts" behandelt werden. Die Sharingdienste würden dadurch ihre Geschäftsmodelle bedroht sehen.

 

 

 

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24. Februar 2025

Kampfparken in Hamburg: Neue Spielregeln für Leihtretrollersysteme

 

 

Budapester Straße / Gymnasium: Blockade des Gehwegs durch Kampfparken - © Stefan Warda

 

 

Die Mobilitätswendebehörde hat mit den Betreibenden der Leihtretrollersysteme Rahmenverträge abgeschlossen. Diese sollen vor allem das bislang praktizierte Wildparken zurückdrängen. Sharing-E-Scooter und Sharing-E-Bikes sollen zukünftig als Sondernutzungen gelten .

 

Budapester Straße / Gymnasium: Massive Einschränkung des Gehwegs durch Kampfparken - © Stefan Warda

 

 

Die vereinbarten Maßnahmen:

  • Ab sofort wird eine Sondernutzungsgebühr je angebotenem Sharing-E-Scooter und -E-Bike in Höhe von zwei Euro pro Monat erhoben. Auf dem Ring 2 werden zusätzlich 4,50 EUR pro Monat und Fahrzeug erhoben.
  • Klare Regeln für falsch abgestellte E-Scooter: Wenn die Polizei oder der Landesbetrieb Verkehr (LBV) falsch abgestellte Scooter auffinden, werden die Anbieter kontaktiert, die die falsch abgestellten E-Scooter ordnungsgemäß umstellen bzw. einsammeln müssen.
  • Die Stadt kann falsch abgestellte Scooter jederzeit selbst umstellen bzw. auch einsammeln und an einen Verwahrort bringen. Ein Abschleppen der Sharing-Fahrzeuge erfolgt, wenn zum Beispiel kein Platz zum Umstellen vorhanden ist, wenn eine Verkehrsgefährdung bzw. -behinderung droht oder wenn es sich um große Ansammlungen von E-Scooter handelt.
  • Nutzerinnen und Nutzer müssen bei eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Polizei und den Landesbetrieb Verkehr die Verwarnungsgelder für verkehrswidrig abgestellte E-Scooter und E-Bikes voll selber zahlen. Zusätzlich zum Verwarnungsgeld wird gegenüber den Anbietern eine Gebühr von 30 Euro je E-Scooter beim Umstellen und 100 Euro beim Abschleppen erhoben, um den Verwaltungsaufwand der Stadt Rechnung zu tragen.
  • Feedback und schnelle Reaktion: Anbieter sind verpflichtet, ein digitales Meldesystem bereitzustellen, über das falsch abgestellte Fahrzeuge unkompliziert gemeldet werden können. Mit dem Scooter-Melder der Plattform Shared Mobility www.scooter-melder.de existiert bereits eine zentrale Meldeplattform.
  • Sensibilisierung und Sicherheit: Zu besonderen Anlässen, wie z. B. Großveranstaltungen werden Maßnahmen wie Reaktionstests in den Apps durchgeführt, um das Bewusstsein für sicheres Verhalten im Straßenverkehr zu stärken, insbesondere im Hinblick auf Alkoholkonsum. Die bereits vorher vereinbarten Regeln wie das After-Ride-Picture, anbieterorganisierte Fußpatrouillen an hochfrequentierten Abstellorten (u. a. im Umfeld des Hauptbahnhofs) oder die Begrenzung der E-Scooter im Ring 2 bleiben weiterhin bestehen.

 

Barmbeker Straße: Zwischen benutzungspflichtigem Radweg und wildgeparktem E-Scooter weniger als ein halber Meter Nutzbreite des Gehwegs - © Stefan Warda

Kaiser-Friedrich-Ufer / Bundesstraße 107B: Wild abgestellte E-Scooter blockieren Fahrradstellplätze - © Stefan Warda

 

 

 

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3. September 2021

Wegen Bahnstreik: DB Call a Bike bietet bei Ausleihe 30 Freiminuten an

 


© Stefan Warda

 

Bei DB Call a Bike sind ab sofort bis zum Ende des GDL-Streiks die ersten dreißig Minuten frei. Dies gilt jedoch nur für registrierte Nutzer von Call a Bike oder RegioRadStuttgart.



© Stefan Warda



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25. Mai 2021

Chaos auf Geh- und Radwegen in Berlin: Gelten E-Scooter bald als Sondernutzungen?

Berlin planning to get rid of wild parked e-scooters

 

Hamburg: Regelwidrig auf dem Radweg abgelegter E-Scooter - © Stefan Warda

 

Nach großem Unmut über wild abgesellte E-Scooter hat die Stadt Kopenhagen seit Anfang des Jahres die Abstellen von E-Scootern in der inneren Stadt verboten. Zusätzlich hat das dänische Verkehrsministerium eine generelle landesweite Helmpflicht für E-Scooter-Nutzende zum nächsten Jahreswechsel beschlossen. Damit dürfte es den Anbietern deutlich unattraktiver werden, in Dänemark auf dem Markt zu bleiben.

 

Kopenhagen: Regelwidrig abgestellte E-Scooter blockieren Rikschaparkplätze - © Stefan Warda

 

In Hamburg-Altona gelten aufgrund des Unmuts unter Anwohnenden seit März Einschränkungen für Leihtretrollersysteme. Die Spaßmobile sollen im Schanzenviertel nicht mehr abgestellt werden. Rund um das Schanzenviertel wurden vier Parkflächen für E-Scooter ausgewiesen. Von dort aus soll es nur noch zu Fuß ins Schanzenviertel gehen. Ob diese Regelung sich bislang bewährt hat und welche Auswirkungen weitere Reidesharingsysteme von JUMP (Pedelecs), BOND (E-Bikes) oder Emmy (E-Roller), Tier (E-Roller) und Felyx (E-Roller) auf die Verkehrsflächen für Gehende und Radfahrende im Schanzenviertel haben, ist bislang noch nicht bekannt. Die Elektroroller dürfen ohnehin nicht auf Geh- oder gar Radwegen abgestellt werden. Felyx plant laut Abendblatt den Aufbau einer Flotte von 800 -1000 Fahrzeugen, die jedoch nur auf ausgewiesenen Stellflächen abgestellt werden dürfen.


Schanzenstraße: E-Scooter-Reservat - © Stefan Warda

Zukünftige Velorouten 5 und 6, An der Alster: Regelwidrig und äußerst verkehrsgefährdend abgestellter E-Scooter hinter einer schlecht einsehbaren S-Kurve auf dem Zweirichtungsradweg - © Stefan Warda

Pedelecs von Jump (Lime) in Hamburg - © Stefan Warda

E-Bikes von JUMP in Hamburg - © Stefan Warda

 

Auch in Berlin gibt es Unzufriedenheit über wild abgestellte E-Scooter und Leihräder auf Geh- und Radwegen. Eine Koalition von Verbänden (ABSV, FUSS, Landesseniorenbeirat, SvD) fordert feste Stellflächen für die Leihsysteme. Laut Tagesspiegel gebe es bislang für ca. 26.000 E-Scooter (weitere seien angekündigt) nur fünfzehn Stellflächen in der inneren Stadt, die auf freiwilliger Basis genutzt werden können. Die Verbände fordern dagegen feste Stellflächen stadtweit für Leihräder und Leihtretroller und verweisen als positives Beispiel auf Paris. Doch ohne eine Änderung des Berliner Straßengesetzes wäre eine Zuweisung auf feste Stellflächen nicht möglich. Der Berliner Senat strebe allerdings eine Änderung des Straßengesetzes an, um gewerbliche Angebote wie E-Scooter, E-Roller oder Leihräder als Sondernutzungen zu bestimmen. Dadurch könne der Senat mehr Einfluß auf das bisherige Chaos ausüben.

 

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1. Dezember 2020

OVG Münster: Mieträder dürfen ohne Sondernutzungsgenehmigung nicht im öffentlichen Raum stehen

Düsseldorf: Bike rental system Call-a-Bike to reduce service

 

Düsseldorf Hauptbahnhof, Call-a-Bike-Station - © Stefan Warda

 

Düsseldorf: Deutsche Bahn beschränkt seit heute Call-a-Bike-Leihradsystem auf nur noch eine Station 

Die Deutsche Bahn schränkt ab heute ihr Leihräderangebot in Düsseldorf auf nur noch eine feste Ausleihstation am Hauptbahnhof ein. Grund für den Rückzug des Leihradsystems ist ein Rechtsstreit mit der Stadt Düsseldorf, bei dem die Deutsche Bahn als Betreiber von Call-a-Bike eine Niederlage beim OVG Münster erlitt.

"Die “Call a Bike“-Mietfahrräder der Deutschen Bahn dürfen in Düsseldorf nicht weiter im öffentlichen Straßenraum, etwa auf Gehwegen, abgestellt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute im Eilverfahren entschieden und den vorausgehenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert.
Die Stadt Düsseldorf hatte der Antragstellerin, der Deutsche Bahn Connect GmbH, per Ordnungsverfügung aufgegeben, die “komplette Leihfahrräderflotte“ aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen und das Abstellen der Fahrräder auch in Zukunft zu unterlassen, weil die dafür erforderliche Sondernutzungserlaubnis fehle. Auf Antrag des Unternehmens hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Eilbeschluss vom 15. September 2020 die Nutzung des öffentlichen Straßenraums vorläufig weiter zugelassen, weil das Aufstellen und Anbieten der Mietfahrräder keine Sondernutzung sei. Die dagegen gerichtete Beschwerde der Stadt Düsseldorf hatte Erfolg.
Zur Begründung seines Eilbeschlusses hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Die Ordnungsverfügung sei voraussichtlich rechtmäßig. Das stationsunabhängige Aufstellen der Fahrräder im öffentlichen Straßenraum zwecks Vermietung sei eine Sondernutzung, wofür die Antragstellerin nicht die erforderliche Erlaubnis habe. Die Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch das Abstellen der Fahrräder sei kein Gemeingebrauch.Denn die Straße werde hier nicht vorwiegend zum Verkehr genutzt; insbesondere seien die Mieträder nicht nur zum Parken abgestellt. Nach dem Geschäftsmodell der Antragstellerin (“Call a Bike“) stünden sie zwar auch zwecks späterer Wiederinbetriebnahme im Straßenraum. Im Vordergrund stehe aber der gewerbliche Zweck, mit Hilfe des abgestellten Fahrrads den Abschluss eines Mietvertrags zu bewirken. Die Nutzung der Straße unterscheide sich insofern nicht von sonstigem Straßenhandel, der regelmäßig als Sondernutzung zu qualifizieren sei. Die deshalb erforderliche Sondernutzungserlaubnis liege nicht vor, die Antragstellerin habe eine solche auch nicht beantragt.
Der Beschluss ist unanfechtbar."
 

Das Ergebnis des Rechtsstreits dürfte übertragbar sein auf andere Leihsysteme, wie z.B. E-Scooter.


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13. Mai 2020

Norderstedt modernisiert Leihradsystem

Norderstedt improves bike rental system


© Stadt Norderstedt


Das Leihradsystem der Stadt Norderstedt wird grundlegend modernisiert. Bis Anfang Mai wurde die Fahrzeugflotte ausgetauscht - mit Ausnahme der E- und Cargobikes. Auch der Ausbau und die Modernisierung der 14 Leihstationen sei weitestgehend abgeschlossen. Neben festen Stationen soll es künftig auch Zonen zur flexiblen Rückgabe der Leihräder geben. Die Buchung der Fahrräder ist per App oder telefonisch möglich. Konstant geblieben sei der Preis für die Ausleihe: Die erste halbe Stunde am Tag sei weiterhin kostenlos, jede weitere halbe Stunde kostet ein Euro. Der Höchstpreis pro 24 Stunden sind neun Euro.
 
"Ein neues Radleihsystem ist nötig geworden, weil sich die Technik seit der Einführung des Radleihsystems vor neun Jahren weiterentwickelt hat. Außerdem konnten wir die Erfahrungen der vergangenen Jahre nutzen, um das Angebot noch besser an die Bedürfnisse der Norderstedterinnen und Norderstedter anzupassen.“ 

Laut Norderstedts Radverkehrsplanerin Christine Haß sei die Modernisierung eine logische Folge des technischen fortschritts. Norderstedt arbeitet nach einer europaweiten Ausschreibung weiterhin mit Nextbike zusammen. Die neuen Räder sollen leichter und sportlicher sein und über ein Rahmenschloss verfügen, welches sich bei der Ausleihe automatisch öffnet. Zusätzlich enthält es einen GPS-Sender, der den Abruf des Standortes in Echtzeit ermöglicht.

Neu seien die sogenannten „Flexzonen“. In diesen „Flexzonen“ soll - zusätzlich zu den bisherigen Abstellmöglichkeiten an den festen Stationen - die Rückgabe der Räder am Straßenrand oder an herkömmlichen Fahrradständern möglich sein. Die „Flexzonen“ befinden sich u.a. an der Horst-Embacher-Allee sowie an der Ulzburger Straße. Das Leihen und Zurückbringen der Fahrräder werde somit für Nutzende noch flexibler. Die Stadt Norderstedt bittet alle Ausleihende, bei der Rückgabe der Leihräder in den „Flexzonen“ immer die gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise zur vorgeschriebenen Mindestdurchfahrtsbreite, zu beachten.

Neue feste Stationen sollen am Feuerwehrmuseum und an der Kreuzung Tannenallee / Kiefernweg installiert werden. Die beiden Stationen am Gutenbergring sowie die Station am Buchenweg sollen dagegen mangels Nachfrage entfallen.

Die Stadt Norderstedt bietet seit der Landesgartenschau 2011 ein Leihradsystem für das Stadtgebiet an. In den vergangenen Jahren erfolgte ein schrittweiser Ausbau von Stationen. 2016 wurde die Fahrradflotte um 24 Cargobikes erweitert, seit 2019 können auch fünfzehn E-Cargobikes ausgeliehen werden.


© Stefan Warda


Die Leihstationen in Norderstedt:
  • Norderstedt Mitte
  • Herold Center
  • Glashütte Markt
  • Harksheide Markt
  • Quickborner Straße
  • Freizeitbad Arriba
  • Ulzburger Straße in Höhe REWE
  • Schmuggelstieg
  • Richtweg
  • Ochsenzoller Straße / Hogenfelde
  • Segeberger Chaussee 137
  • Ulzburger Straße / Bahnhofstraße
  • Tannenallee / Kiefernweg
  • Feuerwehrmuseum


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9. März 2020

Hamburg: StadtRAD-Ausleihe bald nur noch für registrierte StadtRAD-Kunden möglich

StadtRAD Hamburg: New conditions for bike rental

Aktualisiert um 12:48 Uhr
StadtRAD-Station - © Stefan Warda


Die Deutsche Bahn will die Ausleihbedingungen für das Leihradsystem StadtRAD ändern. Ab dem 17. März soll die Ausleihe nur noch für StadtRAD-Hamburg-Kunden und über eine Mobiltelefon-App möglich sein. Die Ausleihmöglochkeit mit EC-Karte an den Terminals wurde schon vor einiger Zeit aufgehoben. Die Ausleihmöglichkeit per Telefonanruf soll laut DB Call a Bike allerdings nicht entfallen.

Ab dem 17. März kannst du die roten Räder in Hamburg nur noch als StadtRAD-Kunde und mit der neuen StadtRAD-App ausleihen. 


StadtRAD-Lenker - © Stefan Warda




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13. Dezember 2019

StadtRAD Hamburg: Aus für Cargobikes?

StadtRAD Hamburg: No more cargobikes?


StadtRAD-Cargobike - © Stefan Warda


Die Hamburger Mopo berichtet von einer Rückholaktion für die Lastenräder des Leihradsystems StadtRAD. Alle noch zur Verfügung stehenden E-Cargobikes von StadtRAD stünden demnach in der Werkstatt. Eines sei durch Diebstahl als Verlust zu verbuchen. Die gefälligen E-Cargobikes standen den Hamburger an festen Ausleihstandorten seit April zur Verfügung. Als vorläufige Alternative bieten sich die Cargobikes von Nextbike in Norderstedt bzw. die Klara-Lastenräder des ADFC an.





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11. Juni 2019

Überlastet

Overloaded

Ottenser Hauptstraße / Bahrenfelder Straße - © Stefan Warda


Ein offenbar überlastetes E-Lastenrad von StadtRAD ist in der Ottenser Hauptstaße bei der Bahrenfelder Straße liegengeblieben: Der Gepäckträger ist verbogen, das Hinterrad platt. Bis zur nächsten Stromtankstelle ist es noch etwas weit. Ob nach dem Platten eine Servicegühr für das Umsetzen des Cargobikes erforderlich wird?


Ottenser Hauptstraße / Bahrenfelder Straße - © Stefan Warda

StadtRAD-Station am Paul-Nevermann-Platz - © Stefan Warda


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8. April 2019

Hamburg: StadtRAD bietet seit Samstag Cargobikes an

Hamburg: StadtRAD offers cargobikes to rent
Aktualisiert um 12:09 Uhr

StadtRAD-Cargobike - © Stefan Warda


Das Hamburger Leihradsystem StadtRAD bietet seit Samstag nun auch Cargobikes zum Ausleihen an. Zunächst stehen zwanzig zweirädrige Lastenpedelecs an zwanzig Standorten bereit. Auch für die Cargobikes sind die ersten dreißig Ausleihminuten kostenfrei. Ab der 31. Minute beträgt die Ausleihgebühr im Normatarif zehn Cent je Minute. Anders als bei den bisherigen StadtRÄDERN sind die Cargobikes standortgebunden. Sie müssen zum jeweiligen Ausleihort zurückgebracht werden.


StadtRAD-Cargobike - © Stefan Warda

StadtRAD-Cargobike - © Stefan Warda


Die neuen StadtRAD-Modelle fallen durch die Beschriftung auf den Transportkisten auf: Jedes Fahrzeug ist nach einem Hamburger Stadtteil benannt. Das Design passt mit der blauen Farbgebung bestens zu Hamburg. Eine Werbung auf den Leihrädern - wie es die CDU fordert - würde da wirklich nur stören.



StadtRAD-Cargobike - © Stefan Warda

StadtRAD-Cargobike - © Stefan Warda

StadtRAD-Cargobike - © Stefan Warda


Bei einer ersten kurzen Probefahrt zeigte sich das Cargobike-Modell von StadtRAD trotz der Länge als wendig und für den gut Stadtverkehr geeignet. Vielleicht fehlt noch ein wenig mehr E-Unterstützung, vor allem, wenn das Rad voll beladen und eine Steigung zu bewältigen ist. Es bleibt zu wünschen, dass die Hamburger ihre neuen Cargobikes pfleglich behandeln und wertschätzen.



StadtRAD-Cargobike - © Stefan Warda

StadtRAD-Cargobike - © Stefan Warda

StadtRAD-Cargobike - © Stefan Warda


Spätestens mit der Einführung öffentlicher Cargobikes muss die Stadt Hamburg ihre letzten zu schmalen Fakeradwege durch ausreichend breite Radverkehrsanlagen, die den Ansprüchen des heutigen und zukünftigen modernen Radverkehrs genügen, ersetzen.



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8. März 2019

Hamburg: StadtRAD-Lastenräder sollen ab April bereitstehen

Hamburg: StadtRAD cargobikes in April on the streets
 Aktualisiert um 19:04 Uhr

© Stefan Warda


StadtRAD wird ab April erstmals Cargobikes zur Ausleihe bereitstellen. Damit wird deutschlandweit erstmals ein öffentliches Leihradsystem im größeren Umfang Lastenräder zur Ausleihe anbieten.

Getränkekisten mit dem StadtRAD transportieren oder gar Sondermüll wie Farbreste oder leichten Sperrmüll zum Recyclinghof fahren? Ab April will StadtRAD an zunächst zwanzig festen Standorten die Möglichkeit anbieten mit e-unterstützten Cargobikes Transporte in Hamburg durchzuführen. Für die Ausleihe soll eine zusätzliche Reservierungsgebühr anfallen. Die Cargobikes müssen zudem nach Ausleihe wieder an den ursprünglichen Ausleihstandort zurückgebracht werden.

Die ersten 20 StadtRAD-Cargobikes sollen an folgenden 20 Stationen bereit stehen:

Hamburg-Mitte
  • Lange Reihe / Lohmühlenpark
  • U Überseequartier / Grasbrookpark
  • Großneumarkt / Thielbek
  • U Feldstraße / Marktstraße
  • Veringstraße / Mannesallee

Hamburg Altona
  • S Königstraße / Struenseestraße
  • Bahnhof Altona / Ottenser Hauptstraße 
  • Bleickenallee / Fischers Allee
  • Hohenzollernring / Friedensallee

Hamburg Eimsbüttel
  • Lappenbergsallee / Bei der Apostelkirche
  • U Osterstraße / Heußweg
  • U Christuskirche
  • Eppendorfer Weg / Hoheluftchaussee
  • U Hoheluftbrücke

Hamburg-Nord
  • Goldbekplatz / Semperstraße
  • Fuhlsbüttler Straße / Hartzloh
  • Fuhlsbüttler Straße / Piazzetta-Ralph-Giordano 
  • U Mundsburg
  • Lortzingstraße / Friedrichsberger Straße

Hamburg Wandsbek
  • U Ritterstraße

Zunächst sei eine mehrmonatige Pilotphase für den Lastenradbetrieb vorgesehen, für die besonders verdichtete Stadtteile ausgesucht wurden. In der soll das Nutzungsverhalten der Lasten-Pedelecs analysiert und ausgewertet werden. Bei positiven Ergebnissen sei eine Ausdehnung des Einsatzgebiets der StadtRAD-Cargobikes auf alle Bezirke vorgesehen.

Kunden sollten sich vor Ausleihe der Cargobikes bzw. Pedelecs zunächst mit den zum 8. April geänderten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von StadtRAD vertraut machen. Das Mindestalter für die Ausleihe von Pedelcs beträgt 16 Jahre. Nutzer von Pedelecs und Cargobikes müssen sich vor der ersten Fahrt mit den jeweiligen Bedienungsanleitungen vertraut machen (www.callabike.de/bedienungsanleitung).


TINK-Cargobike aus Norderstedt - © Stefan Warda


Bislang werden schon in Norderstedt und Konstanz im Rahmen des vom BMVI geförderten Modellprojekts TINK Lastenräder zur Ausleihe angeboten. In Norderstedt können 24 Cargobikes und 15 e-unterstützte Cargobikes an den Nextbike-Stationen ausgelieen werden. In Konstanz werden an 13 TINK-Stationen insgesamt 26 Lastenräder angeboten.


StadtRAD - © Stefan Warda


StadtRAD soll darüber hinaus im Jahr 2019 bis zu 25 weitere Stationen erhalten, die Fahrradflotte soll um 325 weitere Leihräder aufgestockt werden. Damit wird es der zusätzlichen Nachfrage gerecht und erleichert weiteren Hamburgern die Nutzung der roten Räder. 2018 verzeichnete StadtRAD fast drei Millionen Ausleihvorgänge und 58.563 Neukunden. Ende 2018 waren bei StadtRAD 473.237 Kunden registriert.


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14. Februar 2019

Sicherheitswarnung: Obikes nicht benutzen

Warning: Do not use obikes


Obike in Hamburg - © Stefan Warda


Die eidgenössische Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) warnt vor dem Gebrauch von Obikes. Darauf weist das eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) hin. Aufgrund ungenügender Bremskraft bestehe ein erhöhtes Unfallrisiko. Sicherheitstechnische Prüfungen hätten ergeben, dass die Bremskraft der Obikes ungenügend sei und auch bei korrekt eingestellten Bremsen nicht den Vorschriften entspreche. Benutzern wird geraten, Obikes nicht mehr zu verwenden.


In Schleswig-Holstein ist der Verkauf verboten: Obike in Hamburg - © Stefan Warda


Schon im letzten Jahr hatten das schleswig-holsteinische Verbraucherschutzministerium und die hamburgische Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Warnungen ausgesprochen bzw. den Verkauf verboten.


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29. Januar 2019

StadtRAD Hamburg: Die Neuen sind da

StadtRAD Hamburg: New bikes on the street


© Stefan Warda


Nach einer mehrwöchigen Betriebspause sind seit heute die neuen Stadträder auf der Straße. Das neue StadtRAD-Modell entspricht dem aus Köln und Berlin bekannten Modell, das dort unter den Marken FORD-Bike und LIDL-Bike von der Deutschen Bahn betrieben wird.

Die Deutsche Bahn (DB) hatte die Ausschreibung der Stadt Hamburg gewonnen und wird den Betrieb von StadtRAD Hamburg fortführen. Das neue StadtRAD Hamburg soll am 1. Februar 2019 starten. Erstmals in einem deutschen Leihradsystem werden auch Lastenräder mit elektrischer Unterstützung angeboten. Innerhalb der zehnjährigen Vertragslaufzeit soll die Gesamtflotte auf 4.500 Räder, 70 Lasten-Pedelecs und 350 Ausleihstationen anwachsen. Ziel ist die Vollabdeckung des Hamburger Stadtgebiets, das heißt die Anbindung aller S- und U-Bahn-Haltestellen sowie der Stadtteil- und Ortszentren in Abhängigkeit vom Nachfragepotential.


© Stefan Warda


© Stefan Warda

© Stefan Warda


Die neuen Räder sind eine Eigenentwicklung der Deutschen Bahn. Neben einer niedrigen Einstieghöhe bietet das neue Modell des StadtRADs nun ein Display am Lenker, eine Shimano Nexus 7-Gang-Schaltung, einen verstellbaren Sattel mit Höhenmarkierung und ein Sicherungsschloss für eine vereinfachte Entleihe.

Ab dem Frühjahr können StadtRAD Hamburg-Kunden 20 Lasten-Pedelecs ausleihen.

Im Rahmen einer einmonatigen Betriebspause im Januar stellten die Verantwortlichen von StadtRAD Hamburg das System auf die neuen Anforderungen um. Neben dem Einsammeln der alten Räderflotte lief die bauliche Umrüstung und funktechnische Neu-Einmessung der Ausleihstationen. Nach einem letzten Check in der Fahrrad-Service-Werkstatt werden die neuen Räder im Stadtgebiet verteilt und das System einem stichprobenartigen Praxistest unterzogen. Wie es läuft, sollen die Nutzer im neuen Blog unter https://share.stadtrad.hamburg.de jederzeit mitverfolgen können.


© Stefan Warda

© Stefan Warda

© Stefan Warda


Mit dem Betriebsstart des neuen StadtRAD sollen sich Angebot und Qualität des Systems verbessern. Die ersten dreißig Minuten jeder Fahrt sollen wie bisher kostenfrei bleiben. Ab der 31. Minute soll der Minutenpreis im Normaltarif künftig 10 Cent/Minute (ermäßigt 8 Cent/Minute) betragen.

Für die ab April bereitstehenden Lastenrad-Pedelecs gelten ebenso 30 kostenfreie Minuten und dieselben Minutenpreise. Neu ist eine Jahresgebühr von 5 Euro, die von allen Nutzern erhoben wird. Bestandskunden jedoch dürfen sich freuen: Im Jahr 2019 schenkt die Deutsche Bahn den Stammkunden die Jahresgebühr. Jürgen Gudd, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Bahn Connect, dem StadtRAD-Betreiber, lädt die Hamburger zu kostenlosen Probefahrten am kommenden Wochenende ein. 

Am Startwochenende, von Freitag, 1. Februar, bis Sonntag, 3. Februar, sind alle Kunden von StadtRAD Hamburg eingeladen, unsere neuen Fahrräder kostenlos zu testen. Alle Fahrten mit dem neuen StadtRAD sind an diesem Wochenende kostenfrei.

Infos und Anmeldung zum neuen Angebot unter www.stadtrad.hamburg.de bzw. stadtradhamburg.de



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7. August 2018

Deutsche Bahn: Neue Nutzungsbedingungen für Call-a-Bike-Familie

Deutsche Bahn: New conditions of use for call-a-bike-family


Call a Bike-Station in Frankfurt - © Stefan Warda


Die Deutsche Bahn ändert zum 1. September die Nutzungsbestimmungen für hre Leihradsysteme. Ob Call a Bike, StadtRAD, Lidl-Bike, FordPass Bike oder RegioRadStuttgart, für alle Leihradmarken gelten ab nächsten Monat neue Bestimmungen für das Abstellen der Räder. Vor allem dürfen die Räder der DB-Leihradsysteme nicht mehr an Fahrradbügeln oder anderen Abstellanlagen, die nicht zu den Leihradsystemen gehören, abgestellt werden.


Call a Bike-Station in Frankfurt - © Stefan Warda


§ 7 Untersagte Abstellorte

1. Das Fahrrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden:
- an Bäumen,
- in Grünflächen (insbesondere Privatgrund und halböffentliche Flächen, wie Parkanlagen, Grünanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe)
- an Denkmälern,
- in Innen- und Hinterhöfen,
- an Verkehrsamplen,
- an Parkuhren, Parkscheinautomaten, Briefkästen, oberirdischen Verteilerkästen, Telefonzellen und Bushaltestellen,
- auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,60 Meter unterschritten wird,
- vor, an und auf Feuerwehr- und Rettungsdienstanfahrtszonen,
- in Bereichen von Zebrastreifen und Mittelinseln,
- vor Zugängen oder Ein- und ausgängen von Gebäuden, vor U- und S-Bahneingängen einschließlich der Aufzüge, wenn diese dadurch versperrt oder der Zugang erheblich erschwert oder in seiner Funktion wesentlich gestört wird,
- an Wegen für Rollstuhl-Fahrende oder auf Leitsystemen für Blinde und sehbehinderte Menschen, wenn diese dadurch versperrt werden oder der Zugang erheblich erschwert oder in seiner Funltion wesentlich gestört wird,
- an Fahrradabstellanlagen (bspw. Anlehnbügel, Vorderradhalter, Fahrradboxen, überdachte Fahrradständer),
- im Abstand kleiner 30 Meter zu Flussufern und sonstigen Gewässern.




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30. Juni 2018

Hamburg: Leihradsystem StadtRAD soll ausgebaut werden

Hamburg: Bike rental system StadtRAD gets new bikes


Leihräder von StadtRAD - © Stefan Warda


Nach Neuausschreibeung des Leihradsystems wird das StadtRAD weiterhin von der Deutschen Bahn betrieben. Es soll jedoch einige Änderungen geben.

Deutschlands wohl erfolgreichstes Leihradsystem StadtRAD soll vollkommen erneuert werden. Mit der Neuauschreibeung will die Deutsche Bahn im nächsten alle Räder austauschen. Zudem soll die Flotte auf 4.500 Räder aufgestockt werden. Die Zahl der Ausleihstationen soll auf 350 erhöht werden. Unter den Leihrädern soll es 70 e-unterstützte Cargobikes geben. Für alle Leihräder soll der Ausleihvorgang vereinfacht werden. Die Freischaltung soll nicht mehr am Hinterrad erfolgen, sondern am Lenker der Räder. Die Ausleihe soll auch über das e-Ticket des HVV möglich sein. Auch zukünftig sollen die ersten dreißig Ausleihminuten kostenlos bleiben.


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21. Dezember 2017

Hamburg: Leihradsystem "StadtRAD" soll ausgebaut werden

Hamburg: Bike rental system "StadtRAD" to be expanded


Paulinenplatz, Leihradstation - © Stefan Warda


Das Leihradsystem "StadtRAD" soll ab 2019 weiter ausgebaut werden. Ab sofort sind alle Bürger aufgerufen, sich mit Vorschlägen für neue Stationen zu beteiligen.


Das "StadtRAD"-System wird seit 2009 im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) von der Deutsche Bahn Connect GmbH betrieben. Da der Betreibervertrag am 31.12.2018 endet, werden zur Zeit der Betrieb und die Weiterentwicklung des Systems neu ausgeschrieben. Ziel der Neuausschreibung sei es, die Erfolgsgeschichte mit einer hohen Qualität fortzusetzen, gleichzeitig das System auszubauen und um neue Funktionen zu ergänzen. Insbesondere sollen das Bedienungsgebiet auf bis zu 350 Stationen ausgedehnt, die Flotte vollständig erneuert sowie von 2.450 auf ca. 4.500 Räder vergrößert werden. In einer Pilotphase ab Frühjahr 2019 soll ein Angebot von zwanzig E-Cargobikes bereitgestellt und – bei Erfolg – auf bis zu 70 Leih-Cargobikes erweitert werden.

Das Leihradsystem "StadtRAD" soll zur Zeit 212 Stationen und 2.450 Fahrzeuge umfassen. "StadtRAD"-Stationen gibt es mittlerweile nicht nur in der inneren Stadt, sondern auch in vielen äußeren Stadtteilen in allen Bezirken wie zum Beispiel Billstedt, Klein Flottbek, Stellingen, Langenhorn, Farmsen, Bergedorf und Harburg. "StadtRAD" soll, gemessen an der Anzahl der Ausleihvorgänge sowie der registrierten Kunden, vom ersten Tag an das erfolgreichste Leihradsystem Deutschlands sein. Allein 2016 wurden die Leihräder über drei Millionen mal genutzt.
 

Glockengießerwall, Leihradstation - © Stefan Warda


Befragung nach Wunschstandorten und ausleihbaren E-Lastenrädern


Gefragt wird nach Wunschstandorten für weitere Stationen ebenso wie nach Vorschlägen zur Bereitstellung der neuen elektrisch unterstützten Lastenräder. Im Internet unter www.hamburg.de/bwvi/stadtrad/ soll jede interessierte Person auf einer interaktiven Karte neue Stationen im Stadtgebiet vorschlagen und auch andere Vorschläge bewerten können. Darüber hinaus sollen in einer Umfrage Angaben zur Nutzung und zur Zufriedenheit mit dem "StadtRAD"-System ermittelt werden, um mehr über die Bedarfe und die Motivation der "StadtRAD"-Kunden zu erfahren. Die Stationsvorschläge sollen gesammelt, ausgewertet und den künftigen Ausbauplanungen zu Grunde gelegt werden.

Die Online-Befragung soll bis 28.01.2018 andauern und ist unter folgender Adresse zu erreichen:
www.hamburg.de/bwvi/stadtrad/ 



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19. Oktober 2017

Hamburg: Leihradsystem "StadtRAD" soll auf das gesamte Landesgebiet ausgedehnt werden

Hamburg: Bike rental system "StadtRAD" to be extended to the city limits


© Stefan Warda


Nach einer Meldung des Abendblatts soll der Aktionsradius des Leihradsystems "StadtRAD" zukünftig auf das gesamte Hamburger Landesgebiet ausgedehnt werden. Dies hat eine Anfrage an den Senat ergeben. Hintergrund ist der Ablauf des Betreibervertrags mit der Deutschen Bahn zum Ende des nächsten Jahres.

Zukünftig soll die Zahl der Ausleihstationen von derzeit 205 auf 350 ergänzt werden. Vorgesehen sei eine Erweiterurung des Bedienungsgebiets mit dem Ziel, das gesamte Gebiet der FHH vollständig abzudecken - basierend auf der zu erwartenden Nachfrage in den Stadtteilen.

Eine weitere Modifikation soll das versuchsweise Angebot von zunächst zwanzig e-unterstützten Cargobikes ab dem Frühjahr 2019 sein. Auch zukünftig sollen die ersten dreißig Ausleihminuten kostenlos bleiben.


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25. August 2017

Hamburg: Eingeschränkter Betrieb bei "StadtRAD"

Hamburg: Problems with rental bike system


© Stefan Warda


Das Leihradsystem "StadtRAD" hat den Betrieb stark eingeschränkt. Von insgesamt 2400 Leihrädern sollen derzeit nur noch 700 zur Ausleihe bereit stehen. Die Deutsche Bahn als Betreiber will Schäden an den Rädern festgestellt und daher einen großen Teil der Flotte aus dem laufenden Verkehr genommen haben.


© Stefan Warda


Bei einem Teil der "StadtRÄDER" seien technische Probleme an den Tretlagern aufgetreten. Im Sinne der Sicherheit der Kunden habe sich die Deutsche Bahn daher kurzfristig dazu entschlossen, diese Räder für die freie Nutzung zu sperren. Damit würden Kunden derzeit im Stadtgebiet Räder vorfinden, die nicht buchbar seien. Gemeinsam mit einem deutschen Hersteller arbeite die Deutsche Bahn derzeit mit Hochdruck daran, das Problem schnellstmöglich zu beheben. Da nicht auszuschließen sei, dass das fehlerhafte Tretlager nur in der Produktionslinie aus dem Jahr 2016 eingebaut wurde, habe sich die Deutsche Bahn im Interesse der Kunden dazu entschieden, sämtliche "StadtRÄDER" zu überprüfen und die Räder, in denen das betroffene Tretlager verbaut ist, für die Nutzung zu sperren. Derzeit seien noch rund 700 Räder für die Kunden buchbar. Voraussichtlich werde der Tausch der Tretlager einige Wochen in Anspruch nehmen.


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