Aktualisiert am 06.10.2015
Dieses Jahr wurde der Radweg in der Eppendorfer Landstraße ersatzlos entfernt. Zwischenzeitlich wurden Autofahrer mit Zusatzzeichen auf die angebliche Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht hingewiesen. Doch dieser Hinweis war vollkommen falsch. Es gab bzw. gibt nicht einmal irgendeinen Radweg.
Nun aber haben die Behörden "nachgebessert". Eine Markierung zeigt Radlern nun den Weg in Richtung Fahrbahn. Bei Radlern kommt dieses "Angebot" kaum an. Die Mehrheit radelt nun auf dem Gehweg. Ist die Eppendorfer Landstraße an der Stelle wirklich so schmal keine regelkonforme Aufleitung einzurichten? Braucht es an der Stelle tatsächlich zwei Fahrspuren Richtung Eppendorfer Marktplatz?
Unklar bleibt, warum dieser Radwegabschnitt abgebaut werden musste, während andere Radwegabschnitte bleiben konnten. Konnten die Behindertenparkplätze nicht verlegt werden? Gibt es kein Konzept für die Radverkehrsführung in der Eppendorfer Landstraße?
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Ist es vielleicht eine Art "Feldversuch" der Behörden, um zu sehen, wie die Fahrbahn von Radlern angenommen wird?
AntwortenLöschenWollen die Behörden der Radverkehr nur "nach und nach" auf die Fahrbahn leiten, weil 95 Prozent der Radler lieber (noch) auf den Radwegen bleiben?
Liegt es am vermeintlich fehlenden Geld?
Die "Radwege" in der gesamten Eppendorfer Landstraße sind unbrauchbar und könnten kaum schlechter sein. Trotzdem bleiben sie (bis auf den oben beschriebenen Abschnitt) bestehen. Das Agieren der Behörden bleibt ein Rätsel...
Sicherlich war der abgebaute "Radweg" nicht gut, wie auch der Rest der Radwege in der Eppendorfer Landstraße pannenflickenreif ist, aber einfach eine Lücke in die weiterhin bestehende Infrastruktur zu hauen ohne Ankündigung, ohne Konzept, ist Schwachsinn.
LöschenDie meisten Radler fahren nicht auf der Fahrbahn, sondern auf den Radwegelchen oder mehrheitlich neben diesen auf den Gehwegen. Eigentlich spielt es gar keine Rolle, dass ab Hegestieg auch auf dem Gehweg geradelt wird, nur eben ohne angrenzenden Fakeradweg.
Also so wie das dort jetzt gelöst ist, bedeutet das, dass man als Radfahrer gleich zwei Mal Vorfahrt gewähren muss. Als erstes dem Querverkehr, bevor man vom Radwegende auf die Fahrbahn wechselt (Furt fehlt) und dann noch einmal, bevor man auf die Fahrbahn nach rechts einbiegt um die Fahrt in die Richtung des alten Radwegs fortzusetzen. Oder anders: Kfz wollen geradeaus fahren. Kein Problem, einfach fahren, Radfahrer? 2x Vorfahrt gewähren. Um auf einer Vorfahrtstraße GERADEAUS fahren zu können. Bei sowas könnte ich kotzen.
AntwortenLöschen@Tim Kolbet: Man muss nur dem Verkehr auf der (parallelen) Fahrbahn Vorfahrt gewähren. Der Querverkehr ist wartepflichtig, sowohl der von rechts kommende, als auch der einbiegende. Mit einer fehlenden Furt hat das nichts zu tun, entscheidend ist, dass ich als Radfahrer auf der vorfahrtberechtigten Straße fahre und zu dieser gehört auch der Radweg.
AntwortenLöschenAus welchem Grund sollte der Querverkehr wartepflichtig sein? Der Radweg endet an der Bordsteinkante. Ich fahre dort von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn. Und damit bin ich als Radfahrer dort wartepflichtig gegenüber den von rechts kommenden Fahrzeugen (so wie auch ein dort querender Fußgänger). Aber alleine schon, dass wir hier darüber reden zeigt, dass das eine schlechte "Lösung" ist.
AntwortenLöschenTim (anderer Rechner, daher "anonym".
Der Querverkehr, hier also der aus dem Hegestieg, ist gegenüber dem (Rad-)Verkehr auf der Eppendorfer Landstraße wartepflichtig, weil die Eppendorfer Landstraße Vorfahrtsberechtigt ist. Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge auf der Eppendorfer Landstraße (also Autos UND Fahrräder), nicht aber für Fußgänger. Diese haben wiederum Vorrang vor EINBIEGENDEN Fahrzeugen, auch wenn diese Regelung nur schwer verständlich ist. Wenn Sie, Herr/Frau "Anonym" dies nicht glauben, fragen Sie bitte die Polizei.
AntwortenLöschenZum einen werde ich bezüglich Verkehrsregeln sicher nicht die Polizei befragen und zum anderen ist die Sache da eben nicht so logisch und einfach.
AntwortenLöschen"Wie beim Verlassen eines Grundstücks oder beim Anfahren vom Fahrbahnrand muss der Fahrzeugführer auch beim Einfahren von einem "anderen Straßenteil" gem. § 10 StVO durch gesteigerte Sorgfalt jegliche Behinderung oder gar Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermeiden.
Was jeweils ein anderer Straßenteil in diesem Sinne ist, muss der insofern reichhaltigen Kasuistik der Rechtsprechung entnommen werden. Hierin gehören auf jeden Fall Parkflächen, Seitenstreifen, Tankstellenflächen, Grundstücksflächen vor Gebäuden, die nicht zur Fahrbahn gehören, und viele andere straßenbauliche Gestaltungen mehr.
Radwege gehören zu den anderen Straßenteilen.
Dabei ist stets auf die funktionale Bedeutung der anderen Straßenteile abzustellen, welche aber unbedingt in der äußeren Gestaltung ihren Niederschlag gefunden haben muss, damit der bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer sich schnell darüber informieren kann, ob ihm ein Vorrecht zusteht bzw. ob der andere besonders sorgfältig in die Normalfahrbahn einfahren muss. Für Missverständnisse sind hier insbesondere scheinbare Rechts-vor-Links-Situationen geeignet."
Der Radweg ("besonderer Straßenteil") endet am Bordstein (keine Furt und keine Fortsetzung am gegenüberliegenden Bordstein) und als Radfahrer überquert man dort eben NICHT die Einmündung sondern man muss sich dort in den querenden Verkehr einsortieren um an der Sichtline die Vorfahrt gewähren zu können.
Die Konstruktion dort ist missverständlicher und gefährlicher Unsinn zu Lasten von schwächeren Verkehrsteilnehmern.
Tim
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Ich meine die Vorfahrtsverhältnisse zwischen dem Radfahrer, der auf dem Radweg fährt (der kurz darauf endet) und einbiegenden oder aus der Nebenstraße kommenden Fahrzeugen.
AntwortenLöschenWenn ich, wie hier in der Eppendorfer Landstraße, den Radweg verlassen, um auf der Fahrbahn geradeaus weiterzufahren, muss ich natürlich dem dortigen Fahrverkehr Vorfahrt gewähren.