Aktualisiert um 21:18 Uhr
Straße für Stehzeuge statt für Menschen
Das Ringen um eine menschengerechtere Raumaufteilung für die Papenhuder Straße ist positiv für die Stehzeugelobby ausgegangen. Die Fakeradwege sollen auf beiden Seiten entfallen, als Ersatz soll es nur stadteinwärts einen Schutzstreifen geben. Der Fakeradweg stadtauswärts soll dem Fußgängerverkehr zugeschlagenen werden, der Fakeradweg stadteinwärts soll u.a. für neue Schrägparkplätze statt bisheriger Längsparkplätze geopfert werden. So sieht es die "Vorzugsvariante" vor, der letzte Woche die Bezirksversammlung zugestimmt hatte.Quelle: FHH |
Der Fahrbahnbahnbereich soll insgesamt 7,39 Meter breit werden. Davon sollen 1,39 Meter auf den Schutzstreifen stadteinwärts, 0,5 Meter auf den Sicherheitstrennstreifen zwischen Schutzstreifen und Längs- bzw Schrägparkern, 5,5 Meter auf die eigentliche Fahrbahn entfallen.
Fakeradwege sollen entfallen
Fakeradweg stadtauswärts soll dem Gehweg zugeschlagen werden |
Fakeradweg stadteinwärts soll an dieser Stelle für Schrägparker geopfert werden |
Anlass der Umgestaltung war die Busbeschleunigung im Verlauf der Metrobuslinie 6. Kampfparker blockierten bislang häufig die Fahrbahn in der Papenhuder Straße. Im Rahmen der Busbeschleunigung sollte ursprünglich auch der Rad- und Fußgängerverkehr angemessen berücksichtigt werden.
Hamburg bleibt rückständig
Hamburg ist mit dieser beabsichtigten Straßengestaltung laut "Vorzugsvariante" noch sehr weit entfernt von einer "Fahrradstadt".Mehr . . . / More . . . :
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Welche Art von Kfz soll denn in die geplanten Schrägparkstände passen? Alle Kfz größer als Kompaktklasse passen da nicht rein, ohne vorne oder hinten überzustehen. Und wie begründet man die Notwendigkeit eines Schutzstreifens nur auf einer Seite?
AntwortenLöschenTim
Ich vermute, dass die Parkstände ausreichen würden, wenn wie vorgesehen "schräg" geparkt würde. Meistens sind die Stehzeuge jedoch abweichend von den Markierungen quer abgestellt.
LöschenDurch das Querparken kann die Stehzeugelobby aber mehr Stehzeuge als durch Schrägparken unterbringen. Es werden also ohnehin schon tagtäglich mehr Stehzeuge in der Papenhuder Straße vorhanden sein als ausgewiesene legale Stellplätze.
LöschenIch erinnere (mal wieder) an § 16 Abs. 1 Satz 3 HWG: "Im Rahmen des Gemeingebrauchs hat der fließende Verkehr den Vorrang vor dem ruhenden Verkehr." Irgendwie so selbstverständlich, dass man meinen könnte, der Satz sei entbehrlich. tatsächlich wird er nicht mal dann beachtet, wenn er im Gesetz steht. Soviel zum Amtseid Hamburgischer Beamter.
AntwortenLöschenDrFB
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=r&showdoccase=1&doc.id=jlr-WegeGHApP16&st=lr