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| Rodigallee: Fakeradweg mit Benutzungspflicht - © Stefan Warda |
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Eilantrag der Aktivistinnen von "Rettet die Rodigallee" abgelehnt. Die Gruppe "Rettet die Rodigallee" wehrt sich gegen den geplanten Umbau von Rodigallee und Jüthornstraße und fordert auch in Zukunft einen maximal autogerechten Zuschnitt des Straßenraums. Die Aktivistinnen lehnen Verbesserungen für den Radverkehr ab und fordern u.a. das Beibehalten von vier Fahrspuren exklusiv für den MIV sowie von Stehzeugeplätzen auf dem Hochbord, welches Radfahrende und Gehende benachteiligt und gefährdet.
U.a. sieht das Verwaltungsgericht für die Antragsteller, die eine erschwerte Erreichbarkeit ihrer Betriebe aufgrund des geplanten Umbaus befürchten, keine Verletzung subjektiver Rechte.
"Soweit für einige der Antragsteller geltend gemacht wird, die Erreichbarkeit ihres jeweiligen
Betriebs bzw. der Arztpraxis sei aufgrund des zu erwartenden höheren Stauaufkommens
erschwert, kann in Ansehung der dargelegten engen, in ständiger Rechtsprechung
angewandten Maßstäbe – die insbesondere gegenüber dem Straßenbau kein Recht auf
günstigen Verkehrsfluss hergeben – eine Verletzung potentiell einschlägiger subjektiver
Rechte ebenfalls nicht festgestellt werden."
Laut Abendblatt [€] wollen die Aktivistinnen nicht aufgeben und die nächsthöhere Instanz anrufen.
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