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9. Juli 2025

Umbau rund um den Eppendorfer Marktplatz: Dominanz des Autoverkehrs soll reduziert werden

 

 Aktualisiert um 22.40 Uhr

Eppendorfer Markplatz 2: Unbenutzbarer Fakeradweg mit unzulässiger Sondernutzung einer Außengastronomie, neben der Gehende sich nicht mehr ausreichend begegnen konnten (Zustand 2012 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

 

 

Seit dieser Woche laufen die Umbauarbeiten für den Eppendorfer Marktplatz, sowie Teile der Martinistraße, der Schottmüllerstraße, der Eppendorfer Landstraße, der Heinickestraße und der Ludolfstraße inklusive diverser Kreuzungen. Dieser Umbau soll etwa 18 Monate dauern. Zu einem späteren soll auch ein Teilstück der Kellinghusenstraße mit Kreuzung an der Ludolfstraße umgebaut werden (zukünftige Radroute16). 

 

Eppendorf im Leitbild der autogerechten Stadt

Das Umfeld des Eppendorfer Marktplatzes ist geprägt vom Leitbild der autogerechten Stadt. Rüpelplaner hatten die Belange von Radfahrenden und Gehenden weitgehend außer Acht gelassen, um den absoluten Vorrang des Autoverkehrs durchzusetzen. So wurden möglichst viele Autofahrspuren und maximal mögliche Stehzeugeflächen geschaffen. Auf den Restflächen wurden Gehende und Radfahrende zusammengepfercht, wo es dann zwangsläufig mangels Platz Konflikte gab. Die noch bestehenden Fakeradwege waren zum Zeitpunkt der Planung ausnahmslos benutzungspflichtig, wenn auch unbenutzbar. Da für Radfahrende keine Abstellmöglichkeiten vorgesehen waren, wurden die Absperrgitter neben den sehr schmalen "Radwegen" zum Anschließen der Fahrraäder genutzt, wodurch die benutzungspflichtigen "Radwege" unbenutzbar waren. Auch heute noch nach Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht sind viele Abschnitte der "Radwege" der Eppendorfer Landstraße genau deswegen unbenutzbar: Die Fakeradwege sind weiterhin Fahrradstellflächen, weil trotz des Geschäftsbereich Radfahrende im Gegensatz zu Autofahrenden keine Stellflächen finden. Zumindest im für den Umbau vorgesehenen Planungsbereich soll es zukünftig Fahrradstellplätze geben. Dabei ist eine Umgestaltung der gesamten Eppendorfer Landstraße sowie auch des Lehmwegs dringend notwendig.

 

Eppendorfer Landstraße 112a: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2012 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 112a: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2015 ohne Radwegzwang) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 112: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2015 ohne Radwegzwang) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 112: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2013 ohne Radwegzwang) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Benutzungspflichtiger unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2007) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Vollkommen unbenutzbarer benutzungspflichtiger Fakeradweg - diente als Fahrradparkplatz (Zustand 2002) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Kampfstehende auf dem benutzungspflichtigen Fakeradweg sowie verkehrsgefährdende Sondernutzung (Zustand 2008) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Gehende auf dem benutzungspflichtigem Fakeradweg (Zustand 2005) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Nach Entfernung des Fahrradparkplatzes (Zustand 2015 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Viel Platz für Autos, wenig Platz für Radfahrende und Gehende (Zustand 2015 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

Eppendorfer Markplatz 2: Fakeradweg mit unzulässiger Sondernutzung einer Außengastronomie, neben der Gehende sich nicht mehr ausreichend begegnen konnten (Zustand 2007 mit Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 110-108: Unbenutzbarer benutzungspflichtiger Fakeradweg, der als Fahrradparkplatz diente, sowie verkehrsgefährdende Sondernutzung auf dem Gehweg (Zustand 2003) - © Stefan Warda

Eppendorfer Marktplatz 2-4: Wartende Radfahrende blockieren den benutzungspflichtigen Fakeradweg (Zustand 2005 mit Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

 

 

Konzept für den Planungsbereich

Laut Mobilitätswendebehörde sollen Radfahrende nach dem Umbau durchgängig auf Radfahrstreifen oder Radwegen geführt werden. Dabei sollen ca. 225 Meter neue Radwege und Radfahrstreifen an Stellen entstehen, wo es vorher keine Radverkehrsangebote gab (z. B. Südseite der Ludolfstraße). Alle bestehenden überwiegend Fakeradwege sollen nach dem Umbau ausreichend breit sein. Auf den Kreuzungen und an potenziellen Gefahrenstellen sollen Radfahrstreifen rot markiert werden. Statt bislang nur 13 Fahrradbügel soll es zukünftig 77 Fahrradbügel im Planungsgebiet geben. Rad- und Fußverkehr sollen zukünftig besser voneinander getrennt werden. Für den Rad- und Fußverkehr soll es zukünftig mehr Querungsmöglichkeiten geben.

 

Details

Der Fakeradweg der Eppendorfer Landstraße zwischen Schrammsweg und Eppendorfer Marktplatz soll lediglich teilweise beseitigt werden, da das Planungsbgebiet nicht bis zum Schrammsweg reicht. Als Ersatz soll es zukünftig einen Radfahrstreifen geben. Der südliche Fakeradwegabschnitt soll weiterhin unbenutzbar bleiben und wie gewohnt als Fahrradstellfläche dienen. 

Der immer noch benutzungspflichtige Fakeradweg in der Ludolfstraße unterhalb des Alma-Hoppe-Lustspielhauses (zukünftige Radroute 16) soll durch eine Protected Bike Lane ersetzt werden. Für Radfahrende zur Kellinghusenstraße soll endlich die bislang fehlende Wartefläche im Kreuzungsbereich geschaffen werden. Wartende Radfahrende Richtung Kellinghusenstraße müssen somit Radfahrende Richtung Eppendorfer Marktplatz zukünftig nicht mehr blockieren. 

 

Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße / Lustspielhaus: Benutzungspflichtiger Fakeradweg - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße / Lustspielhaus: Benutzungspflichtiger Fakeradweg - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße 43: Wartende Radfahrende, die Richtung Kellinghusenstraße abbiegen wollen, blockieren benutzungspflichtigen Radweg für nachfolgende Radfahrende. Außerdem ist für Radfahrende kein Betteltaster vorgesehen - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße / Kellinghusenstraße: Zukünftig soll es Richtung Kellinghusenstraße eine geradlinigere Radverkehrsführung geben - © Stefan Warda

Ludolfstraße 27-19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg - © Stefan Warda



Ludolfstraße 19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg - © Stefan Warda

Ludolfstraße 27-19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg - © Stefan Warda



Ludolfstraße 19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg und Gehweg - © Stefan Warda

 


Hintergrund

Der begonnene Umbau rund um den Eppendorfer Markplatz hat einen langen Vorlauf. Im Jahr 2017 hatte der LSBG ein öffentliches Beteiligungsverfahren gestartet. In die abgestimmte Planung sind auch spätere Entscheidungen eingeflossen, z. B. der Verzicht auf den Einbau von Radfahrstreifen in Mittellage nach dem Radentscheid.

 

 

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1. April 2025

Norderstedt: Kreuzung Friedrichsgaber Weg / Friedrich-Ebert-Straße soll noch autogerechter umgestaltet werden

 

 Aktualisiert am 13.04.2025

Norderstedt, Friedrichsgaber Weg / Friedrich-Ebert-Straße: Horrorkreuzung - © Stefan Warda

 

Die Stadt Norderstedt lässt derzeit die Horrorkreuzung Friedrichsgaber Weg / Friedrich-Ebert-Straße noch autoverkehrsgerechter ausbauen. Die Bauarbeiten sollen bis Frühjahr 2026 andauern.

Die Kreuzung Friedrichsgaber Weg / Friedrich-Ebert-Straße ist für Radfahrende eine Horrorkreuzung. Laut Abendblattt [€] sei es das Ziel, "den Knotenpunkt auf der Nord-Süd-Achse leistungsfähiger für die Zukunft zu machen". Dazu solle es eine neue Linksabbiegespur geben - für den Autoverkehr. Da die Fläche im Kreuzungsbereich begrenzt ist, wird es mit dem Umbau der Kreuzung für Radfahrende wohl keine Verbesserungen geben. Im Verlauf des Friedrichsgaber Wegs gibt es lediglich auf der Ostseite einen benutzungspflichtigen "Radweg", den Radfahrende im Gegenverkehr befahren sollen. Allerdings sind Begegnungsfälle unter Radfahrenden auf dem Fakeradweg stellenweise unmöglich, da dieser zu schmal ist. Begegnungsfälle von Lastenrädern sind ohnehin ausgeschlossen bei der Radwegbreite von stellenweise nur 1,3 Metern. 

 

Norderstedt, Friedrichsgaber Weg / Friedrich-Ebert-Straße: Horrorkreuzung - © Stefan Warda

Norderstedt, Friedrichsgaber Weg / Friedrich-Ebert-Straße: Horrorkreuzung aus Richtung Norden (zwischen den beiden rechten Masten verläuft der benutzungspflichtige "Zweirichtungsradweg", der Betteltaster ist vom Radweg aus nicht erreichbar, wartende querende Radelnde blockieren den Radverkehr in Fahrtrichtung geradeaus) - © Stefan Warda

Norderstedt, Friedrichsgaber Weg / Friedrich-Ebert-Straße: Horrorkreuzung aus Richtung Norden - © Stefan Warda

Norderstedt, Friedrichsgaber Weg / Friedrich-Ebert-Straße: Horrorkreuzung aus Richtung Norden - © Stefan Warda

Norderstedt, Friedrichsgaber Weg / Friedrich-Ebert-Straße: Horrorkreuzung aus Richtung Norden - © Stefan Warda

Norderstedt, Friedrichsgaber Weg / Friedrich-Ebert-Straße: Horrorkreuzung aus Richtung Süden - kaum Platz für Gehende (aus dieser Richtung soll eine zusaätzliche Linksabbiegespur entstehen) - © Stefan Warda

Norderstedt, Friedrichsgaber Weg südlich der Kreuzung mit der Friedrich-Ebert-Straße: Der Begegnungsfall auf dem benutzungspflichtigem Fakeradweg ist unmöglich - © Stefan Warda

 

Im Verlauf der Friedrich-Ebert-Straße sollen Radfahrende den nördlichen Gehweg in beide Fahrtrichtungen verpflichtend befahren. Dazu müssen sie beim Queren des Friedrichsgaber Wegs sehr weit versetzt fahren. Querende Radfahrende müssen sich an der Ampel gegenseitig behindern, da für wartende Radfahrende keine Warteflächen eingerichtet sind. Hauptsache: Der Autoverkehr rollt. Alles andere sei bekanntlich "Ideologie".

 

Norderstedt, Friedrichsgaber Weg / Friedrich-Ebert-Straße: Gehwegbenutzungspflicht im Verlauf der Friedrich-Ebert-Straße Richtung Westen im Zweirichtungsverkehr - © Stefan Warda

Norderstedt, Friedrich-Ebert-Straße /Friedrichsgaber Weg: Gehwegbenutzungspflicht im Zweirichtungsverkehr aus Richtung Westen auf der Nordseite - © Stefan Warda

Norderstedt, Friedrich-Ebert-Straße /Friedrichsgaber Weg: Gehwegbenutzungspflicht im Zweirichtungsverkehr aus Richtung Westen auf der Nordseite - © Stefan Warda

Norderstedt, Friedrich-Ebert-Straße /Friedrichsgaber Weg: Gehwegbenutzungspflicht im Zweirichtungsverkehr aus Richtung Westen auf der Nordseite und sehr weit abgesetzte Furt über den Friedricsgaber Weg - © Stefan Warda

Norderstedt, Friedrich-Ebert-Straße /Friedrichsgaber Weg: Gehwegbenutzungspflicht im Zweirichtungsverkehr aus Richtung Westen in richtung Osten auf der Nordseite - © Stefan Warda

 

Seitens der Stadt Norderstedt wird immer wieder regelwidriges Radfahren auf der falschen Straßenseite (Geisterradeln) beklagt. Im Bereich dieser Kreuzung ist es allerdings für alle vier Knotenarme behördlich vorgeschrieben.

 

 

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5. Februar 2025

Endlosspirale Straßenneubau: Verkehrspolitik bislang gefangen im Teufelskreislauf

 

 

© Stefan Warda

 

Gesetz des Straßenbaus

Stefan Bratzel, Verkehrswissenschaftler, erklärte im ZEIT-Interview den Zusammenhang zwischen Straßenbau, Verkehrszunahme, Stau und Zersiedlung.

"Wenn eine neue Kapazität geschaffen wird – zum Beispiel eine neue Straße oder eine neue Spur auf der Autobahn –, gibt es aus drei Gründen mehr Verkehr. Der erste: Die Leute, die vorher andere Routen benutzt haben, nutzen jetzt diese neue oder breitere Straße, weil ihre Fahrzeit da geringer ist. Der zweite Effekt entsteht durch Fahrten, die vorher gar nicht gemacht wurden, weil es zu lange gedauert hätte. Und der dritte Effekt ist langfristig und strukturell. Weil ich neue Verkehrsadern geschaffen habe, wird es attraktiver, weiter weg zu wohnen. Die Wege zur Arbeit und zu Freizeitaktivitäten werden länger. Und schon ist die neue Straße wieder voll. Dann versucht man, auch diesen Stau wieder durch Straßenausbau zu beheben."

 

© Stefan Warda

© Stefan Warda

 

 

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17. Januar 2025

Lüneburg bald etwas weniger autogerecht: Bettelampeln sollen abgeschafft werden

 

 

Bettelampel in Lüneburg - © Stefan Warda

 

 

Die Stadt Lüneburg will zukünftig weniger autogerecht sein. Auf Initiative des VCD sollen die noch bestehenden 29 Lichtsignalanlagen mit Bettelampelfunktion stufenweise abgebaut werden. Zukünftig sollen Radfahrende an Kreuzungen mit dem Autoverkehr gleichberechtigt werden.

Bei Bettelampeln bekommt der bevorzugte Autoverkehr in gleicher Richtung regulär grün, der Radverkehr nur nach Bedienung eines Ampeltasters. Laut Abendblatt [€] wolle die Verwaltung den Abbau der Bettelampeln entsprechend der Nachfrage aus der Bevölkerung priorisieren.

 

"Schöner Warten" in Lüneburg dank Bettelampel und Ampelgriff - © Stefan Warda

 

 

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16. September 2024

Trotz Klimakatastrophe weniger Mobilitätswende in Hamburg geplant: Bezirk Wandsbek soll möglicherweise wieder autogerechter werden

 

 Aktualisiert um 18.11 Uhr

Wandsbeker Chaussee: Soll für Autos sechsspurig bleiben - © Stefan Warda
 

 

Laut einem Artikel des Abendblatts [] soll der Bezirk Wandsbek möglicherweise deutlich autogerechter werden. Falls eine Koalition aus SPD, Grüne und FDP zustande käme, würde dies den Radverkehr zurückwerfen.

Im Gespräch sind:

  • "notwendige Korrekturen in der Verkehrspolitik zugunsten des Autos [...] mit einem Erhalt bestehender Fahrspuren und Parkplätze"
  • "Priorität bei der Sanierung bestehender Radwege" / "Bei Radwegen liegt der Fokus zukünftig auf der notwendigen Sanierung des Bestands"
  • "Die Hauptverkehrsstraßen im Bezirk bleiben leistungsfähig, wir behalten Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit bei"
  • "Die Wandsbeker Chaussee soll sechsspurig erhalten bleiben und der Berner Heerweg vierspurig."
  • 100-Tage-Programm zur Schaffung von mindestens 300 Plätzen für Stehzeuge durch Abbau von Zier-Pollern

 

 

Kein neuer Trend: Wandsbek plant Entpollerung für mehr Stehzeuge - © Stefan Warda

 

Das geplante Entpollerungsprogramm für "nicht erforderliche Poller" erinnert stark an die Poller-Hotline des CDU-Schill-FDP-Senats von 2001, als u.a. Grünflächen in Flächen für Stehzeuge umgewandelt sowie neue Dooringgefahren an bestehenden Radverkehrsanlagen geschaffen wurden. 

 

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23. April 2024

Fehlplanung in Hamburg-Altona: Neue Bettelampel, die von Radfahrenden nicht benutzt werden kann

 

 Aktualisiert um 17.16 Uhr

Holstenstraße / Kleine Freiheit: Neue Bettelampel - © Stefan Warda

 

Verkehrsschikane: Neue Bettelampel an der Holstenstraße drangsaliert Radfahrende

Auf dem Weg zur "Fahrradstadt" Hamburg gibt es leider immer wieder Pannen und Rückschläge. Aktuell betrifft dies die Kreuzung Kleine Freiheit / Holstenstraße: Vor wenigen Tagen wurde die dortige Ampelanlage mit einem Betteltaster ausgerüstet und entsprechend scharf gestellt. Gehende und Radfahrende müssen für eine Grünphase den Betteltaster betätigen. Allerdings ist der Betteltaster so angebracht worden, dass er von Radfahrenden nicht erreicht werden kann. Somit haben Radfahrende keine Möglichkeit, sich eine Grünphase zum Queren der Holstenstraße anzufordern. Nur Kampfradelnde, die regelwidrig neben dem Radweg auf dem Gehweg fahren, hätten die Möglichkeit sich Grünlicht anzufordern. Zuvor war die Grünphase für Gehende und Radfahrende über die Holstenstraße fest eingebunden.

 

Holstenstraße / Kleine Freiheit: Neue Bettelampel - © Stefan Warda

Holstenstraße / Kleine Freiheit - © Stefan Warda


Die jetzige Situation passt unter keinen Umständen zur propagierten Mobilitätswende und der anvisierten "Fahrradstadt" und gehört sofort abgestellt. Sie führt zu unnötigen Regelverstößen.


Holstenstraße / Louise-Schröder-Straße: Zuvor lediglich Taster für Blindensignal - © Stefan Warda

 

 

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17. März 2024

Hamburg-Rissen: Einkaufsstraße Wedeler Landstraße bietet radfahrenden Kunden ausschließlich Felgenkiller an

 

 

Wedeler Landstraße: Tempo-20-Zone - © Stefan Warda

 

Große Felgenkiller-Ausstellung im Bezirk Altona

Das Stadtteilzentrum Rissen ganz im Westen Hamburgs ist für Radfahrende wenig einladend. Nahe der geplanten Veloroute 1 gelegen sind keine ernstzunehmenden Fahrradstellplätze im Geschäftsbereich der Wedeler Landstraße zu finden. Es gibt ausschließlich unbrauchbare Felgenkiller - in großer Anzahl. Die Zeit scheint stehengeblieben zu sein tief im Westen von Hamburg.

 

Wedeler Landstraße: Tempo-20-Zone - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Tempo-20-Zone - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Tempo-20-Zone - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Tempo-20-Zone - © Stefan Warda



Fest installierte Felgenkiller


Wedeler Landstraße: Fest installierte Felgenkiller - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Fest installierte Felgenkiller - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Fest installierte Felgenkiller - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Fest installierte Felgenkiller - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Fest installierte Felgenkiller - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Fest installierte Felgenkiller - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Fest installierte Felgenkiller - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Fest installierte Felgenkiller - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Fest installierte Felgenkiller - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Fest installierte Felgenkiller - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Fest installierte Felgenkiller - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Fest installierte demolierte Felgenkiller - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Fest installierte Felgenkiller - © Stefan Warda


Mobile Werbeträger Modell Felgenkiller (Sondernutzungen)


Wedeler Landstraße: Felgenkiller als mobile Werbeträger (Sondernutzung) - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Felgenkiller als mobile Werbeträger - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Felgenkiller als mobile Werbeträger (Sondernutzung) - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Felgenkiller als mobile Werbeträger (Sondernutzung) - © Stefan Warda


Fest installierte Werbeträger Modell Felgenkiller (dauerhaft geduldete Sondernutzungen?)


Wedeler Landstraße: Felgenkiller als fest installierte Werbeträger (Sondernutzung) - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Felgenkiller als fest installierte Werbeträger (Sondernutzung) - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Felgenkiller als fest installierte Werbeträger (Sondernutzung) - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Felgenkiller als fest installierte Werbeträger (Sondernutzung) - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Felgenkiller als fest installierte Werbeträger (Sondernutzung) - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße: Felgenkiller als fest installierte Werbeträger (Sondernutzung) - © Stefan Warda


Masten als Fahrradstellplätze (Anschließmöglichkeiten)


Wedeler Landstraße, Tempo-20-Zone: Schildermast bietet Anschließmöglichkeit - © Stefan Warda

Wedeler Landstraße, Tempo-20-Zone: Schildermast bietet Anschließmöglichkeit - © Stefan Warda



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