Aktualisiert um 22.40 Uhr
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Eppendorfer Markplatz 2: Unbenutzbarer Fakeradweg mit unzulässiger Sondernutzung einer Außengastronomie, neben der Gehende sich nicht mehr ausreichend begegnen konnten (Zustand 2012 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda |
Seit dieser Woche laufen die Umbauarbeiten für den Eppendorfer Marktplatz, sowie Teile der Martinistraße, der Schottmüllerstraße, der Eppendorfer Landstraße, der Heinickestraße und der Ludolfstraße inklusive diverser Kreuzungen. Dieser Umbau soll etwa 18 Monate dauern. Zu einem späteren soll auch ein Teilstück der Kellinghusenstraße mit Kreuzung an der Ludolfstraße umgebaut werden (zukünftige Radroute16).
Eppendorf im Leitbild der autogerechten Stadt
Das Umfeld des Eppendorfer Marktplatzes ist geprägt vom Leitbild der autogerechten Stadt. Rüpelplaner hatten die Belange von Radfahrenden und Gehenden weitgehend außer Acht gelassen, um den absoluten Vorrang des Autoverkehrs durchzusetzen. So wurden möglichst viele Autofahrspuren und maximal mögliche Stehzeugeflächen geschaffen. Auf den Restflächen wurden Gehende und Radfahrende zusammengepfercht, wo es dann zwangsläufig mangels Platz Konflikte gab. Die noch bestehenden Fakeradwege waren zum Zeitpunkt der Planung ausnahmslos benutzungspflichtig, wenn auch unbenutzbar. Da für Radfahrende keine Abstellmöglichkeiten vorgesehen waren, wurden die Absperrgitter neben den sehr schmalen "Radwegen" zum Anschließen der Fahrraäder genutzt, wodurch die benutzungspflichtigen "Radwege" unbenutzbar waren. Auch heute noch nach Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht sind viele Abschnitte der "Radwege" der Eppendorfer Landstraße genau deswegen unbenutzbar: Die Fakeradwege sind weiterhin Fahrradstellflächen, weil trotz des Geschäftsbereich Radfahrende im Gegensatz zu Autofahrenden keine Stellflächen finden. Zumindest im für den Umbau vorgesehenen Planungsbereich soll es zukünftig Fahrradstellplätze geben. Dabei ist eine Umgestaltung der gesamten Eppendorfer Landstraße sowie auch des Lehmwegs dringend notwendig.
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Eppendorfer Landstraße 112a: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2012 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda |
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Eppendorfer Landstraße 112a: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2015 ohne Radwegzwang) - © Stefan Warda |
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Eppendorfer Landstraße 112: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2015 ohne Radwegzwang) - © Stefan Warda |
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Eppendorfer Landstraße 112: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2013 ohne Radwegzwang) - © Stefan Warda |
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Eppendorfer Landstraße 108-110: Benutzungspflichtiger unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2007) - © Stefan Warda |
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Eppendorfer Landstraße 108-110: Vollkommen unbenutzbarer benutzungspflichtiger Fakeradweg - diente als Fahrradparkplatz (Zustand 2002) - © Stefan Warda |
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Eppendorfer Landstraße 108-110: Kampfstehende auf dem benutzungspflichtigen Fakeradweg sowie verkehrsgefährdende Sondernutzung (Zustand 2008) - © Stefan Warda |
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Eppendorfer Landstraße 108-110: Gehende auf dem benutzungspflichtigem Fakeradweg (Zustand 2005) - © Stefan Warda |
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Eppendorfer Landstraße 108-110: Nach Entfernung des Fahrradparkplatzes (Zustand 2015 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda |
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Eppendorfer Landstraße 108-110: Viel Platz für Autos, wenig Platz für Radfahrende und Gehende (Zustand 2015 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda |
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Eppendorfer Markplatz 2: Fakeradweg mit unzulässiger
Sondernutzung einer Außengastronomie, neben der Gehende sich nicht mehr
ausreichend begegnen konnten (Zustand 2007 mit Radwegbenutzungspflicht)
- © Stefan Warda |
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Eppendorfer Landstraße 110-108: Unbenutzbarer benutzungspflichtiger Fakeradweg, der als Fahrradparkplatz diente, sowie verkehrsgefährdende Sondernutzung auf dem Gehweg (Zustand 2003) - © Stefan Warda |
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Eppendorfer Marktplatz 2-4: Wartende Radfahrende blockieren den benutzungspflichtigen Fakeradweg (Zustand 2005 mit Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda |
Konzept für den Planungsbereich
Laut Mobilitätswendebehörde sollen Radfahrende nach dem Umbau durchgängig auf Radfahrstreifen oder Radwegen
geführt werden. Dabei sollen ca. 225 Meter neue Radwege und Radfahrstreifen an
Stellen entstehen, wo es vorher keine Radverkehrsangebote gab (z. B. Südseite der
Ludolfstraße). Alle bestehenden überwiegend Fakeradwege sollen nach dem Umbau
ausreichend breit sein. Auf den Kreuzungen und an potenziellen
Gefahrenstellen sollen Radfahrstreifen rot markiert werden. Statt bislang nur 13 Fahrradbügel soll es zukünftig 77 Fahrradbügel im Planungsgebiet geben. Rad- und Fußverkehr sollen zukünftig besser voneinander getrennt werden. Für den Rad- und Fußverkehr soll es zukünftig mehr Querungsmöglichkeiten geben.
Details
Der Fakeradweg der Eppendorfer Landstraße zwischen Schrammsweg und Eppendorfer Marktplatz soll lediglich teilweise beseitigt werden, da das Planungsbgebiet nicht bis zum Schrammsweg reicht. Als Ersatz soll es zukünftig einen Radfahrstreifen geben. Der südliche Fakeradwegabschnitt soll weiterhin unbenutzbar bleiben und wie gewohnt als Fahrradstellfläche dienen.
Der immer noch benutzungspflichtige Fakeradweg in der Ludolfstraße unterhalb des Alma-Hoppe-Lustspielhauses (zukünftige Radroute 16) soll durch eine Protected Bike Lane ersetzt werden. Für Radfahrende zur Kellinghusenstraße soll endlich die bislang fehlende Wartefläche im Kreuzungsbereich geschaffen werden. Wartende Radfahrende Richtung Kellinghusenstraße müssen somit Radfahrende Richtung Eppendorfer Marktplatz zukünftig nicht mehr blockieren.
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Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße / Lustspielhaus: Benutzungspflichtiger Fakeradweg - © Stefan Warda |
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Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße / Lustspielhaus: Benutzungspflichtiger Fakeradweg - © Stefan Warda |
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Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße 43: Wartende Radfahrende, die Richtung Kellinghusenstraße abbiegen wollen, blockieren benutzungspflichtigen Radweg für nachfolgende Radfahrende. Außerdem ist für Radfahrende kein Betteltaster vorgesehen - © Stefan Warda |
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Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße / Kellinghusenstraße: Zukünftig soll es Richtung Kellinghusenstraße eine geradlinigere Radverkehrsführung geben - © Stefan Warda |
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Ludolfstraße 27-19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg - © Stefan Warda |
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Ludolfstraße 19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg - © Stefan Warda |
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Ludolfstraße 27-19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg - © Stefan Warda |
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Ludolfstraße 19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg und Gehweg - © Stefan Warda |
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Hintergrund
Der begonnene Umbau rund um den Eppendorfer Markplatz hat einen langen Vorlauf. Im Jahr 2017 hatte der LSBG ein öffentliches Beteiligungsverfahren gestartet. In die abgestimmte Planung sind auch spätere Entscheidungen eingeflossen, z. B. der Verzicht auf den Einbau von
Radfahrstreifen in Mittellage nach dem Radentscheid.
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