25. November 2019

Hamburg: Crowdfunding für Buswerbung zum Überholabstand

Unsafety in Hamburg: Crowdfunding for bus advertisement


© startnext


Hamburger Radfahrende starten Crowdfunding zur Seitenabstand-Aufklärung auf Bussen. Beteiligung auf Startnext knackt in wenigen Tagen die 50 Prozent-Marke für die erste Überholabstand-Buswerbung Hamburgs. Innerhalb von vier Wochen wollen Radfahrende möglichst viele Busse finanzieren. 

Viele kennen das Problem: Knappes Überholen von Radfahrenden in einer zugeparkten Tempo-30-Zone, aber auch auf Straßen, die eigentlich breit genug für den beim Überholen notwendigen Spurwechsel wären. Das ist für Betroffene nicht nur unangenehm, sondern auch lebensgefährlich. Viele Radfahrende weichen in der Folge auf angrenzende oft sehr schmale Gehwege aus und gefährden dort Passanten und sich selbst, insbesondere an den Kreuzungen und Einmündungen.

1,5 Meter müssen es mindestens sein

Wer weiß schon, dass Fahrräder nur überholt werden dürfen, wenn wenigstens 1,5 Meter Überholabstand eingehalten werden? Bei Kindern sind es sogar zwei Meter Mindestüberholabstand, der von der Jahrzehnte alten Rechtsprechung klar definiert wird. Radfahrende wiederum sind gehalten einen ausreichenden Abstand von rund einem Meter zum Fahrbahnrand einzuhalten. Autofahrende müssen also einen Spurwechsel vollziehen, um mit rund drei Meter Abstand zum Fahrbahnrand zu überholen. 


© Stefan Warda

© Stefan Warda

© Stefan Warda


Obwohl die Rechtsprechung eindeutig ist und auch die Straßenverkehrs-Ordnung von „ausreichendem Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden sowie zu den Elektrokleinstfahrzeug Führenden“ spricht, sieht nun auch das Bundesverkehrsministerium – angesichts des in der Praxis oftmals hautnah erlebten Informationsdefizits – den Handlungsbedarf zur Präzisierung der Regelung. Der Referentenentwurf, der noch vom Deutschen Bundesrat geändert werden kann, sieht folgende Formulierung vor: 

Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, soweit Rad Fahrende die Kraftfahrzeuge rechts überholen oder neben ihnen zum Stillstand kommen.

Hohe Strafen und wenig Kontrollen 

Der Bußgeldkatalog sieht bei der Gefährdung eines Kindes, eines Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen durch nicht ausreichenden Überholabstand ein Bußgeld von 80Euro vor, in allen anderen Fällen beträgt das Bußgeld mindestens 30 Euro. Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Polizei Hamburg führte in der Vergangenheit unter Beteiligung der Fahrradstaffel Kontrollen zum Überholabstand durch, beispielsweise auf Elbchaussee und Reeperbahn. Geahndet wurden Überholabstand-Verstöße von unter einem Meter.

Eine Armlänge ist quasi unser Werkzeug. Mein Arm ist so um die 70 Zentimeter lang. Wenn ich das Fahrzeug neben mir mit der Hand antippen kann, weiß ich definitiv, dass das Fahrzeug weniger als 1,5 Meter, sogar weniger als ein Meter von mir entfernt ist.



Um das Thema Überholabstand ins Bewusstsein zu rücken, haben Hamburger Radfahrende dieser Tage unter dem Hashtag #Überholabstand eine Crowdfunding-Aktion auf Startnext gestartet. Ziel ist es, innerhalb von einem Monat möglichst viele Buswerbungen zum Überholabstand zu finanzieren. Die täglichen Erlebnisse vieler Radler unter Hashtags wie #Anderthalbmeter und #Überholabstand zeugen davon, dass mehr Aufklärung im Straßenverkehr notwendig ist. Dies dürfte ein Grund dafür sein, dass innerhalb weniger Tage des Crowdfundings bereits 50 Prozent des Betrags für die ersten drei Monate Buswerbung zusammengekommen sind.


Elmshorn, Geschwister-Scholl-Straße: Verkehrszeichen zum Seitenabstand - © Stefan Warda

Elmshorn, Geschwister-Scholl-Straße: Verkehrszeichen zum Seitenabstand - © Stefan Warda

Elmshorn, Geschwister-Scholl-Straße: Verkehrszeichen zum Seitenabstand - © Stefan Warda
 


Aktion für besseres Verkehrsklima 

Ein erster Bus fährt als Anschauungsobjekt bereits seit einer Woche auf einer Linie der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) durch Hamburg, vorab finanziert von einem Hamburger Radfahrer. Auf der Internetseite der Crowdfunding-Aktion kann die Crowd einzelne Stunden, Tage oder ganze Wochen finanzieren. Drei Tage Buswerbung gibt es schon für einen Beitrag von 95 Euro. Mehr Informationen auf: www.startnext.com/abstand



Mehr . . . / More . . . :
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4 Kommentare:

  1. Sogar in Auto(Deutsch)land sind in mehreren Städten öffentliche Fahrzeuge, insb. Polizei-Fahrzeuge, mit Info-Aufklebern auf dem Heck unterwegs. So geht Aufklärung, kostengünstig und mit "amtlichem" Plazet.
    Aber in der Möchtegern-Fahrradstadt HH fühlt sich die Polizei unter SPD-Führung offenbar für Verkehrsaufklärung nicht zuständig. Schon gar nicht wenn es so einfach und vielleicht sogar wirksam wäre. Da werden lieber Millionen € in eine wolkige lalala-Werbekampagne gesteckt (Hamburg gibt 8), von der man im Alltag auf der Straße aber so wirklich gar nichts sieht.
    Da müssen nun also Privatpersonen teure Buswerbung finanzieren, um in Ansätzen über (überlebens-)wichtige Verkehrsregeln zu informieren!

    Straßenbegleitende Aufkärungsschilder über Verkehrsregeln, gerade auch im Zusammenhang mit dem Radverkehr, sind ja sonst nur in deindustrialisierten Entwicklungsländern wie z.B. Norwegen, Dänemark, Kanada etc. anzutreffen. (Elmshorn liegt demnach ja fast schon in Dänemark ;-)

    Während man den Abstand Erde-Mond auf cm genau technisch messen kann und jeder Handwerker einen Laser- oder Ultraschall-Entfernungsmesser in der Hosentasche hat, behilft sich im Hochtechnolgieland Deutschland im 21. Jh die Polizei durch "Arm raus halten" um gerade mal die krassesten Regelverstöße im Verkehr festzustellen (wie oft eigentlich...?).
    Auch hier könnte ein Blick über den bundesdeutschen Tellerrand in die Polizeiarbeit anderer Staaten Wunder wirken. Wahlweise auch für Entsetzen, ob der eigenen Rückständigkeit.
    Oder wird das erst beim ITS-Kongress ganz groß high-tech-mäßig ausgerollt??

    Das wäre alles so lustig, wenn es nicht so armselig wäre.

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  2. Ein nicht zu vernachlässigendes Problem wird aber sein, dass genau die Busse, die diese Werbung tragen, dabei Radfahrer ohne den beworbenen Abstand überholen. Dies geschieht so regelmäßig wie Ebbe und Flut, nur viel häufiger. Denn - was die meisten Busfahrer (und Autofahrer) nicht wissen - der Überholabstand muss auch eingehalten werden, wenn der Radfahrer auf Radfahrstreifen oder Schutzstreifen unterwegs ist.
    Vgl. "Rechtsgutachten - markierte Radverkehrsanlagen, Stand 07.08.2019" Download bei der UDV:

    https://udv.de/de/publikationen/unfallforschung-kommunal/rechtsgutachten-markierte-radverkehrsanlagen

    https://udv.de/de/file/11897/download?token=u_SLYM_C

    Besonders schön sieht man dies am Gänsemarkt und im Westabschnitt des Jungfernstiegs. Zwar achten die Busfahrer meist sehr aufmerksam auf Radfahrer, wenn sie die Bushaltestelle Gänsemarkt anfahren. Aber eben erst dann. Vorher überholen sie noch ohne ausreichenden Abstand und müssen den Überholvorgang oft auch noch abbrechen, weil sie währenddessen die Haltestelle erreichen und insbesondere die Gelenkbusse dann noch nicht ganz vorbei sind..

    Wenn man das Rechtsgutachten ernst nimmt, müssten Kfz sogar Abstand von Radfahrern halten, die auf einem Hochbordradweg am Fahrbahnrand fahren. Denn die Physik (Windabschattung durch Kfz und Fahrtwind) macht auch an der Bürgersteigkante nicht Halt.

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  3. Zu den Elmshorner Schildern. Diese sollen eigentlich als "Wanderpokale" durch die Stadt ziehen. Nun stehen sie aber schon zwei Jahre fest.

    Nach nun zwei Jahren kann ich schon einmal feststellen, dass diese Schilder helfen, wo sie stehen. So ist jedenfalls meine Erfahrung mit der Geschwister-Scholl-Straße. Hier habe ich viele Erfahrung mit der Situation vor der Aufstellung und hinterher. Dummerweise scheinen einige Autofahrer aber zu meinen, die Regel gelte nur, wo die Schilder stehen (und vermutlich auch nur, solange sie da stehen). Das stimmt zwar nicht. Die Schilder sind lediglich eine örtlich fest installierte Erinnerung an eine allgemein gültige Regel. Aber so wirken sie halt nicht.

    Ich hätte daher die Schilder gerne in der Kaltenweide - für die Abschnitte zwischen der Ampel beim Glashaus und der Kreuzung mit der Wittenberger Straße. Hier wird überholt wie Sau - zumal viele Autofahrer meinen, dass ein Gehweg mit der Beschilderung "Radfahrer frei" bedeute, die Fahrbahn müsse von Radfahrern frei sein. Das stimmt zwar nicht, da Radfahrer zwar auf dem Gehweg fahren DÜRFEN, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit, wie Gerichte (bis hoch zu den OLG) spätestens nach Unfällen immer wieder anmerken (zuletzt OLG Celle 14. Zivilsenat, Beschluss vom 19.08.2019, 14 U 141/19, ECLI:DE:OLGCE:2019:0819.14U141.19.00 http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE229712019&psml=bsndprod.psml&max=true ). Alle Anderen müssen auf die Fahrbahn und hier, soweit nötig, mit dem gehörigen Seitenabstand überholt werden. Die Kaltenweide ist dummerweise auch noch ein Abschnitt, den Radfahrer aus dem Norden Elmshorns und aus Offenau und Sparriehoop kaum vermeiden können. Und eigentlich müssten auch Radfahrer auf dem Gehweg mit ordentlichem Seitenabstand überholt werden. Passiert aber nicht. Dabei sind das in großer Zahl Schüler und z.T. recht unsichere Radfahrer.

    Das würde aber bedeuten, die Schilder an den bisherigen Standorten abmontiert werden müssten. Ich gehe davon aus, dass dann dort wieder Wildwest-Verhältnisse einkehren würden. Man kennt schließlich seine Pappenheimer (bzw. Elmshorner).

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  4. Jeder Kraftfahrer kennt den Mindestabstand. An mangelnder Aufklaerung lieht es nicht. Es interessiert einfach fast niemanden.

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