15. November 2019

Hamburg: Umbau der Veloroute 11 im Hafengebiet

Hamburg: Redesign of cycle route in the harbour area


© Stefan Warda


Der Reiherdamm und die Hermann-Blohm-Straße werden für die Veloroute 11 umgestaltet. Anstelle eines einseitigen Gehwegs, auf dem bislang Radeln im Gegenverkehr bei Schritttempo erlaubt war, soll es zukünftig beidseitig breite Radspuren geben.

Die Veloroute 11, die die Innenstadt mit der TUHH in Harburg verbindet, erhält derzeit im Hafengebiet zwischen Altem Elbtunnel und Ellerholzdamm (Argentinienbrücke) eine Erneuerung. Der Abschnitt der Veloroute 11 zwischen St. Pauli Elbtunnel und Wilhelmsburg wurde 2012 eröffnet. Die bisherige Führung auf dem Gehweg, auf dem das Radfahren nur bei Schritttempo erlaubt war, genügt somit nicht den Anforderungen an eine Veloroute. Zudem besteht auf dem Gehweg, der unmittelbar an zahlreichen Zufahrten von Gewerbebetrieben, entlangführt, das Risiko von ein- und ausfahrenden oder abbiegenden Lastwagen erfasst zu werden. Wenige Wochen nach Freigabe der Veloroute 11 beschrieb ein Wilhelmsburger sehr treffend die Situation für Radfahrende auf dem nun im Umbau befindlichen Abschnitt in einem Leserbrief im Abendblatt.

Und so ist auch der neue Radweg nicht wirklich zu einem Radweg geraten, sondern eher eine befestigte Restfläche am Rande der Fahrbahn geworden, oder anders gesagt, eine reichlich möblierte Multifunktionsfläche. Auf ihr sind diverse autoverkehrsdienliche Einrichtungen untergebracht: Laternenmasten, Verkehrsschilder, Haltestellenpfosten und auch Schaltkästen.
Eine gute Idee ist es sicherlich, die Grundstückseinfahrten mit Fahrradsymbolen und zwei Richtungspfeilen zu versehen; die LKW im Hafen sind ja erfahrungsgemäß nicht sehr fahrradsensibel und werden so an die Existenz der Zweiräder erinnert. Wer aber radelnd diesen Pfeilen folgt, macht alsbald Bekanntschaft mit dem nächsten Mast.

Veloroute 11, Reiherdamm: Radeln auf dem Gehweg. Rechts im Bild parkende Lastwagen - © Stefan Warda

Veloroute 11, Reiherdamm - © Stefan Warda

Veloroute 11, Reiherdamm - © Stefan Warda


Zukünftig sollen auf beiden Straßenseiten Radspuren zur Verfügung stehen. Durch die Anlage der Radspuren würde jedoch das Parken am Fahrbahnrand komplett entfallen. Da bislang an Werktagen jedoch häufig Lastzüge am Straßenrand standen, bleibt abzuwarten, ob die Radspuren zukünftig frei von Wildparkern bleiben werden. Kritik an den geplanten Radspuren gibt es schon.



Die Bauarbeiten sollen Ende 2020 abgeschlossen sein. Radfahrende ziehen schon vorab einen Vergleich mit der Liebigstraße. In dem Gewerbegebiet wurden Radspuren angelegt, die nun häufig von Stehzeugen blockiert sind.



Allerdings lohnt sich auch ein Blick in die Billstraße, die auf beiden Seiten Hochbordradwege in einem Gewerbegebiet aufweist. Auch dort gibt es auf den sogar benutzungspflichtigen "Radwegen" seit Jahrzehnten erhebliche Probleme mit Wildparkern. Dort hätte allerdings durch mehr Präsenz von Ordnungskräften eine bessere Befahrbarkeit und Regelakzeptanz erreicht werden können.


Billstraße, benutzungspflichtiger Radweg und Wildparker im Jahr 2017 - © Stefan Warda

Billstraße, benutzungspflichtiger Radweg und Wildparker - © Stefan Warda


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3 Kommentare:

  1. Die Diskussion, ob Fahrbahnmarkierungen oder Bordsteine das Falschparken verhindern ist müßig, wenn derart vorsätzlich falsch geparkt wird, wie die Bilder eindruckvoll zeigen. Einem LKW (und auch letztlich genauso PKW) ist ein Bordstein ziemlich egal, wenn dessen Fahrer das so entscheidet. Da helfen nur deutlich höhere Bußgelder, Punkte in Flensburg -mit Halterhaftung- und deutlich mehr Kontrollen. Wäre auch mal interessant zu wissen, ob "Umsetzen" (Abschleppen) bei LKW technisch möglich wäre...
    Zur aufziehenden Diskussion um PBL sehe ich nicht ein, warum der öffentliche Raum derart teuer und aufwändig zu Lasten des allgemeinen Steuertopfes oder gar der Radverkehrsfinanzmittel "aufgerüstet" werden sollte, wenn die o.g. einfachen und effizienten Mittel noch gar nicht ausgeschöpft sind und die eigentlichen Problemverursacher (Falschparker) absurd billig davonkommen.
    Dass der Radverkehr übrigens bei der Planung unbedingt mehr Breite im Straßenraum bekommen muss, muss unabhängig von der Diskussion um Bordsteine oder PBL angestrebt werden.

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  2. Vielleicht löst sich das Problem bald durch eine saftige Erhöhung der Verwarnungs- und Bußgelder. Jedenfalls sieht ein dem Bundesrat seit dem 7. November 2019 vorliegende Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften dies vor (BR-Drs. 591/19).

    https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0591-19

    Aus dem Vorblatt:

    „Des Weiteren werden unter Ausschöpfung der Verwarnungsgeldobergrenze von 55 Euro die Geldbußen für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sowie für Parkverstöße in Zusammenhang mit der Behinderung von Rettungskräften vor oder in Feuerwehzufahrten erhöht. Darüber hinaus werden zum Schutz des Radverkehrs für dasHalten von Kraftfahrzeugen auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe sowie für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen unter Ausschöpfung der Verwarnungsgeldobergrenze von 55 Euro die Grundtatbestände erhöht. Die Tatbestände der Behinderung werden mit einem Regelsatz von 70 Euro neu im Bußgeldbereich verankert.“

    Und das kommt so in die lfd. Nrn. 144 und 144.1 usw. Wir dürfen davon ausgehen, dass die Länder das nicht mehr verhindern wollen, weil sie es via VMK selbst so bestellt haben. Und der Zeitgeist ist inzwischen auch verändert. Man hat gemerkt, dass man mit der Methode „Mit Wattebällchen bewerfen, bis die Dosentreiber weinen.“ , nicht weit kommt (ist ja auch keine Neuigkeit).

    Da man auf einer Veloroute auf der Radverkehrsanlage eigentlich immer mit Behinderung parkt, wenn man da länger als 2 Minuten steht (Velorouten werden zur lebhaften Nutzung durch Radfahrer eingerichtet), wird’s echt teuer. Und ggf. können Radfahrer der Polizei beim Abkassieren helfen. Dann wird das schon.

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  3. Und zum Thema enges Überholen: auch das wird teuer, zumal der weiße Streifen die Physik nicht aufhebt und daher die seitlichen Überholabstände sogar dann eingehalten werden müssen, wenn der Radfahrer auf einem Hochbord unterwegs ist.

    Jedenfalls liegt ein Rechtsgutachten zum Überholen von Radfahrern auf markierten Radverkehrsanlagen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Unfallforschung der Versicherer (UDV) zum Download im Internet:

    Rechtsgutachten - markierte Radverkehrsanlagen:

    https://udv.de/de/publikationen/unfallforschung-kommunal/rechtsgutachten-markierte-radverkehrsanlagen

    https://udv.de/de/file/11897/download?token=u_SLYM_C

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