Osterstraße / Epppendorfer Weg, Unfallort - © Stefan Warda |
Im Mai vergangenen Jahres überfuhr ein Lkw-Fahrer eine Radfahrerin an der Kreuzung Eppendorfer Weg / Osterstraße. Die junge Frau verstarb noch an der Unfallstelle wegen der schweren inneren Verletzungen. Der Lkw-Fahrer wurde heute zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt.
Die Unfallhergang konnte vor Gericht nicht genau geklärt werden. Laut der Sachverständigen sei jedoch klar, dass der Lkw-Fahrer zu schnell in die Kurve gefahren sei. NDR-Reporterin Elke Spanner stellt die Aussage des vorsitzenden Richters dar.
Als Fußgänger und Radfahrer ist man Lkws und Pkws gnadenlos ausgeliefert. Man hat keine Chance, wenn sich die anderen Verkehrsteilnehmer nicht ordnungsgemäß verhalten. Deswegen: Wenn man einen gefährlichen Gegenstand wie diesen Lkw hat, dann muss man eben ganz besonders vorsichtig fahren.
Zwar bezog sich der vorsitzende Richter mit diesen Sätzen auf den schrecklichen Unfall in Eimsbüttel, (grob) fahrlässiges Verkehrsverhalten von Lkw-Fahrenden gibt es offensichtlich häufiger, wie im folgenden Video zu sehen.
1. #Fahrradstraße (max. 30km/h, er locker 40-50km/h)— Carsten Kock (@Flaxxas) August 28, 2019
2. Schule
3. Zebrastreifen (50m weiter)
4. Fahrbahnverengung auf seiner Seite
Zum Glück habe ich nicht den @LaSuze7, sondern eine Vollbremsung + Schlenker nach rechts gemacht @PolizeiHamburg #Fahrradalltag #HornerWeg pic.twitter.com/oOsLQ9wKPm
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