Die autogerechte Innenstadt Ahrensburgs: Viel Platz exklusiv für Autos, Radfahrer werden an den Rand gedrängt und müssen sich Gehwege mit den Fußgängern teilen |
Das beschauliche Ahrensburg grenzt im Nordosten auf dem Weg nach Lübeck an die Stadt Hamburg. Ahrensburg hat ein großes Problem: Die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung von 1997 und die begleitende Rechtssprechung zur Radwegbenutzunspflicht wird schlichtweg ignoriert. Der überwiegende Teil der benutzungspflichtigen Radwege entspricht nicht den Kriterien für eine Radwegbenutzungspflicht. Entweder sind die "Radwege" unbenutzbar (zu schmal, Bäume auf dem "Radweg", "Radweg" voll in der Dooringzone, kein Gehweg neben Radweg vorhanden), oder aber ist eine außergewöhnliche Gefahrenlage für die Anordnung des Benutzungszwangs nicht erkennbar.
Aktuell will Ahrensburg 70.000 Euro für eine kurze Verbreiterung des Gemeinsamen Geh- und Radwegs im verkehrsberuhigten Geschäftsbreich im Stadtzentrum ausgeben. Zwar ist dort Tempo 30 angeordnet, dennoch gibt es aus fragwürdigen Sicherheitsgründen immer noch einen Benutzungszwang für den Gehweg.
"Gefährliches" Ahrensburg: Tempo 30 und Radwegbenutzungspflicht
Kampfradler auf der Hagener Allee |
Stadtdesign kontra Radverkehrsführung |
Problematisch an der Radverkehrsführung ist neben den Konflikten mit Passanten der schwierige Verlauf entlang der Straße. Radfahrer sollen im Zickzack um den großen Parkplatz an der Straßenraumaufweitung fahren. Zudem ist der Gehweg mit zahlreichen Einbauten versehen, wie Briefkästen, Bänken, Pflanzkübeln, Masten, sowie Werbeaufstellern und anderen massiven Sondernutzungen. Das größte Problem ist ein Eiscafé mitten im Radwegverlauf. Nun soll rund um den Parkplatz die Fläche des Gehwegs um 1,5 Meter verbreitert und ein Parkscheinautomat versetzt werden. Kritiker bemängeln zudem die Oberflächenbeschaffenheit des Gehwegs. Der Gehwegbelag besteht aus Kleinpflaster.
Eiscafé-Vergnügen auf dem "Radweg"
Dieser "Radweg"-Abschnitt soll von der Verbreiterung nicht betroffen sein |
Dieser "Radweg"-Teil soll unverändert bleiben |
Im nördlich angrenzenden Teil der Straße gilt Einbahnstraßenregelung. Für Radfahrer wurde auf beiden Seiten des Straßenraums bei Tempo 30 mit den VZ 241 auf dem Gehweg ein schmaler Streifen zugewiesen. Leider ist dieser auf der Westseite mit nur 1,5 Metern inklusive Kantstein bis zu den festen Einbauten nicht breit genug, um an den Stehzeugen sicher vorbeiradeln zu können (Dooringzone). Fragwürdig ist auch diese Benutzungspflichtanordnung. Zudem ist eine durchgehende Trennung zwischen Rad- und Gehweg nicht vorhanden, das Zeichen 241 für getrennter Geh- und Radweg daher falsch gewählt.
Fake-"Radweg" Hagener Allee
Der zugewiesene "Radweg" misst inklusive Kantstein bis zu festen Einbauten 1,5 Meter - somit komplett in der Dooringzone. |
Zur Entschärfung der Gefährdungssituation bietet sich die Verlagerung der Stehzeugplätze auf die andere Straßenseite auf den jetzigen "Radweg" an. Somit wären Radler auf dem Radweg entgegen der Einbahnrichtung nicht mehr zwangsläufig den Autotüren und Ladevorgängen ausgeliefert. In Fahrtrichtung mit dem Autoverkehr entfällt zukünftig der Radwegzwang, die Fahrbahn wird durchgehend ausphaltiert. Somit könnten Radler in diesem Tempo 30-Abschnitt sicher in ausreichendem Abstand zu den am Rand abgestellten Autos radeln. Zusätzlich werden in ausreichender Anzahl und in regelmäßigen Abständen Fahrradbügel auf dem dann nicht mehr vorhandenem "Radweg" eingerichtet.
Einzig in diesem Bereich und auf der gegenüberliegenden Straßenseite soll der Gehweg um 1,5 Meter verbreitert werden |
Auch wenn die konservativ denkende Stadt Ahrensburg den Ungestaltungsvorschlag nicht aufgreift: Von der Verbreiterung des Gehwegs profitieren auch noch langfristig die Fußgänger, selbst wenn Ahrensburg sich vorerst weiterhin beharrlich der StVO verweigert.
Mehr . . . / More . . . :
- Hagener Allee in Ahrensburg wird für Fahrradfahrer umgebaut (Hamburger Abendblatt, 23.05.2014)
Diese Radweg-benutzungspflicht ist schlicht unzulaessig. Bei tempo 30 fuer den Autoverkehr kann von einer besonderen Gefahrenlage fuer Radfahrer auf der Fahrbahn keine Rede sein. So eine Gefahrenlage ist Voraussetzung fuer eine Benutzungsplicht. Also weg mit den blauen Schildern und Ende der Diskussion
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