2. Mai 2020

Coronakrise in Berlin: Bald Pop-Up-Gehwege für mehr Sicherheit?

Social distancing: Pop-up-sidewalks in Berlin?

Aktualisiert um 21:28 Uhr
Dorotheenstraße: Keine Chance, die notwendigen Abstände von 1,5 Meter auf dem Gehweg einzuhalten - © Stefan Warda


Laut Tagesspiegel prüft die Berliner Senatsverwaltung die Einrichtung von temporären zusätzlichen Gehwegflächen oder Verkehrsflächen für Passanten, um die Abstandsregelungen aufgrund der Coronapandemie zu gewährleisten. Dies könnte ggf. durch Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche ("Spielstraßen") oder aber Absperrung von Fahrbahnflächen erfolgen.


Dorotheenstraße: Gerade noch ein Meter Gehwegfläche wird den Passanten in Winterhude zugestanden - Abstand unmöglich! Übrigens wird dort seit Jahrzehnten wild geparkt, von der Straßenverkehrsbehörde großzügig geduldet - © Stefan Warda


In Hamburg wurden bis auf minimale Ausnahmen bislang keine Vorkehrungen getroffen, die es Passanten ermöglichen, an neuralgischen Punkten die Abstandsgebote einzuhalten: Auf dem Isemarkt wurde der Abstand zwischen den Verkaufsständen vergrößert, um dadurch mehr Platz für Warteschlangen zu schaffen. Und der St. Pauli Elbtunnel ist an Wochenenden und Feiertagen geschlossenen, um Touristenansammlungen zu unterbinden. Zudem wurden an beliebten Laufstrecken wie rund um die Außenalster und entlang des Isebekkanals Hinweisschilder für den Richtungsverkehr für Läufer angebracht.


Veloroute 3 im Isebekpark - © Stefan Warda


Auf vielen gewöhnlichen Hamburger Gehwegen ist der vorgegebene Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten - gerade beim weit verbreiteten Standardgehwegmaß von 1,5 Metern Breite.


Holstenstraße, Fakeradweg: Auf dem Gehweg kein Platz für Social Distancing - © Stefan Warda

Kurzer Kamp: Die Straßenverkehrsbehörde von nebenan - die mit den "besten Ortskenntnissen" - ist der Auffassung, dass auf diesem Gehweg ausreichend Platz für Passanten und sogar Radfahrende sei - © Stefan Warda



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1 Kommentar:

  1. Jetzt merkt man mal wieder, wie knauserig die Hanseaten beim Zuteilen von Verkehrsflächen an den nichtmotorisierten Verkehr waren. Oft würde es in Hamburg übrigens reichen, dem Gesetzesbefehl des § 16 Abs. 1 Satz 3 HWG: "Im Rahmen des Gemeingebrauchs hat der fließende Verkehr den Vorrang vor dem ruhenden Verkehr." (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170462,18) einfach Folge zu leisten und die Parkplätze in den Straßen aufzuheben. Aber dazu müsste man ja erst einmal die einfache Tatsache, dass Fußgänger- und Radverkehr fließender Verkehr sind, als Wahrheit akzeptieren. Und das ist einem echten Hanseaten praktisch unmöglich. Und dann erst die Frage, wohin mit all dem Schrott in der äußeren Form vieler Pkw ...

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