15. April 2020

Hamburg in der Coronakrise: 1,5-Meter-Abstandsregelung für Radfahrende meist unmöglich

Corona crisis in Hamburg: Social distancing hardly possible for cyclists


Dammtordamm, Abstandshinweis - © Stefan Warda


Der Hamburger ADFC fordert vom Senat mehr Platz für den Radverkehr angesichts der 1,5-Meter-Abstandsregelung im Rahmen der Allgemeinverfügung zur Coronaviruspandemie. Radfahrende müssen mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen, wenn sie zu anderen Personen diesen Mindestabstand nicht einhalten. Doch auf vielen schmalen Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen oder Radwegen neben schmalen Gehwegen ist diese Regelung kaum einzuhalten. Der ADFC fordert laut Mopo daher Pop-up-Radfahrstreifen - nach Berliner Vorbild - u.a. für Stresemannstraße, Kieler Straße und Elbchaussee.

"Kein Mensch kann auf den typischen – oft nur ein bis zwei Meter schmalen – Hamburger Radwegen den geforderten Abstand einhalten. [...] Da ist es doch Gebot der Stunde und große Chance, wenn die Stadt den freien, ungenutzten Platz auf der Straße umverteilt und ihn den Verkehrsteilnehmern gibt, die den vorgeschriebenen Abstand von 1,50 Metern nicht einhalten können."

Veloroute 10, Neue Elbbrücke: Beengte Verhältnisse für Passanten und Radfahrende, gilt an Wochenenden als Ausweichstrecke für den dann jeweils gesperrten Alten Elbtunnel im Verlauf der Veloroute 11 - © Stefan Warda

Beengte Verhältnisse für Radfahrende und Passanten auf der Stresemannstraße

Stresemannstraße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Stresemannstraße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Stresemannstraße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Stresemannstraße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Stresemannstraße: Fakeradwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda




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