7. April 2020

"Übersehen" und ohne Abbiegeassistenten: Lkw-Fahrer überfährt mit einem für den Stadtverkehr ungeeigneten Fahrzeug Radfahrerin in Hamburg


Aktualisiert um 14:31 Uhr
© Stefan Warda


Ein für den Stadtverkehr ungeeignetes Fahrzeug überrollte heute in Hamburg eine Radfahrerin. Laut Polizeiangaben befuhr die Radfahrerin einen Radfahrstreifen. Der Fahrer des Lkw habe das Opfer beim Abbiegen wie gewöhnlich "übersehen". Das Fahrzeug soll nicht mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet gewesen sein.

"Nach den bisherigen Erkenntnissen befuhr die 35-jährige Frau die Meenkwiese vom U-Bahnhof Lattenkamp kommend auf dem Radfahrstreifen und hielt an der Rotlicht zeigenden Ampel rechts neben dem Sattelzug auf Höhe der Sattelzugmaschine. Der aus gleicher Richtung gekommene Lastwagen stand zu diesem Zeitpunkt als erstes Fahrzeug an der Haltelinie des kombinierten Geradeaus- und Rechtsabbiegerfahrstreifens. Die Radfahrerin wollte die Kreuzung zur Weiterfahrt auf der Meenkwiese geradeaus passieren. Der 56-jährige Fahrer des Lastwagens übersah die Frau dann aber offenbar, als er nach rechts in die Bebelallee abbog. Die Radfahrerin geriet unter den Lastwagen und musste durch Rettungskräfte der Feuerwehr befreit werden. Trotz eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen verstarb die Frau noch an der Unfallstelle."








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4 Kommentare:

  1. Und wir soll das Klopapier, so es lieferbar ist, zu uns kommen, wenn nicht durch für den Stadtverkehr ungeeignete LKW? Sollen wir in Zukunft alle mit dem SUV (realisitischer als mit dem Lastenrad) am Stadtrand in Gewerbegebieten einkaufen?

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    1. O Gott. Schon wieder einer der noch nicht bemerkt hat dass wir das Jahr 2020 schreiben.

      Es gibt genug Möglichkeiten sogar LKWs im Stadtverkehr sicherer zu machen. Die dürfen nur nicht - anders als noch beim Abstandssensor für LKWs - vom Fahrer abgeschaltet werden.

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    2. Dem Wortlaut nach "Ein für den Stadtverkehr ungeeignetes Fahrzeug" ging es nicht darum, dass dem Fahrzeug ein Feature fehlte, um es sicherer oder gar sicher zu machen, sondern dass es grundsätzlich ungeeignet.

      Auch 2020 ist genaues Lesen trotz Twitter und Co., Online-Kommentaren etc. eine Tugend.

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  2. Ein kleines Detail, das mit zu diesem Unfall beigetragen haben könnte, ist, dass keine Radverkehrsfurt über die Kreuzung hinweg markiert ist (nach Luftbild bei Google Maps). Dies ist bisher auch nicht vorgeschrieben, zumal jenseits der Kreuzung der vor der Kreuzung liegende Radfahrstreifen nicht weiter geführt wird. Für Konflikte mit rechtsabbiegenden Kfz ist es aber vermutlich hilfreich, eine Furt zu markieren, auch wenn die Radverkehrsführung hinter der Kreuzung endet, vgl. Beispiel unten aus Hannover, wo der Radweg der Kopernikusstraße nicht in die Voltastraße weitergeführt wird, die Radverkehrsfurt aber in die Fahrbahn hinein markiert wird. Für Rechtsabbieger wird so zumindest verdeutlicht, dass es einen kreuzenden und bevorrechtigten Radverkehrsstrom geben kann. Auch an solchen Stellen kann es Rechtsabbiege-Unfälle geben (und eine Furt allein wird auch nicht reichen), aber sie dürften seltener ausfallen:
    Google Maps Luftbild: Voltastraße Hannover an der Philipsbornstraße

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