7. April 2017

Eckpunkte zum Radgesetz: Berlins Radverkehrsanteil soll bis 2025 auf 20 Prozent steigen

Radgesetz: In 2025 20% of all journeys going to be on bicycles in Berlin
Aktualisiert um 14:00 Uhr

Berlin, Schönhauser Allee - © Stefan Warda


Gestern wurden die Eckpunkte für das vorraussichtlich im Herbst vorliegende Berliner Radgesetz vorgestellt. Radfahren soll in Berlin demnach sicherer, komfortabler und selbstverständlicher werden. An der Ausarbeitung der Eckpunkte waren u.a. der Radverkehrsclub und die "Initiative Volksentscheid Fahrrad" beteiligt.

Erstmals wurden gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und den Fraktionen Eckpunkte für ein Radgesetz erarbeitet, indem der Ausbau der Radinfrastruktur verbindlich festgeschrieben wird. (Verkehrssenatorin Regine Günther)

Nach den Eckpunkten zum Radgesetz soll ähnlich der Fortschreibung der Radverkehrsstrategie von 2013 ein Radverkehrsanteil von zwanzig Prozent im Jahre 2025 erreicht werden. Die Radverkehrsstrategie sah eine Steigerung des Radverkehrsanteils am Binnenverkehr auf achtzehn bis zwanzig Prozent bis 2025 als realistisch an. Demnach wäre das Ziel der Steigerung des Radverkehrsanteils des Radgesetzes nicht ambitionierter als das der Radverkehrsstrategie. Doch gilt es nun Versäumnisse aufzuholen. Denn trotz schöner Ziele einer Radverkehrsstrategie wurde weniger für den Ausbau des Radverkehrs unternommen als für das Ziel notwendig.


Berlin, Invalidenstraße / Chausseestraße - © Stefan Warda

Die Details zu den Eckpunkten für das zukünftige Radgesetz stellte gestern die Dialoggruppe vor, die nach zwölf mehrstündigen Sutzungen den Vorschlag für die Eckpunkte des zukünftigen Radgesetzes erarbeitet hatte.
Das Land Berlin wird sich der Vision Zero verpflichten. Das bedeutet, die Maßnahmen nach dem Gesetz dienen dem Ziel, die Zahl der getöteten und schwer verletzten Verkehrsteilnehmer auf null zu senken. Dies soll unter anderem durch sichere und komfortable Radverkehrsanlagen an den Hauptstraßen und die Umgestaltung von Knotenpunkten nach klaren Kriterien erfolgen. Dabei soll auch die subjektive Perspektive, also die „gefühlte Sicherheit“, einbezogen werden. Die Dialoggruppe sieht klare Modal Split Ziele für den Radverkehr vor. Dazu soll das Land Berlin bis 2025 den Anteil des Radverkehrs an allen Wegen auf mindestens 30 Prozent innerhalb der Umweltzone und im Land Berlin auf mindestens 20 Prozent steigern.
Für ein sicheres und komfortables Radfahren ist ein lückenloses Netz an Radverkehrsinfrastruktur unerlässlich. Daher soll ein Radverkehrsnetz geschaffen werden, das schnelle, bequeme und sichere Verbindungen für Radfahrerende ermöglicht. Das Radverkehrsnetz wird ausgehend von der bestehenden Planung für ein Haupt- und Ergänzungsroutennetz weiterentwickelt und qualifiziert. Das Radverkehrsnetz soll Radverkehrsanlagen an allen Hauptstraßen mit Fahrrad- und Nebenstraßen sowie 100 Kilometern Radschnellwegen verbinden. Die Radverkehrsanlagen an Hauptstraßen sollen wo möglich als geschützte Radstreifen gebaut werden. Besonders wichtige Verbindungen werden als Vorrangnetz ausgewiesen, das prioritär ausgebaut werden soll und in dem der Radverkehr bevorzugt beschleunigt wird. Für den Umstieg auf das Fahrrad ist neben einer sicheren Infrastruktur auf der Straße auch die Frage sicherer Abstellmöglichkeiten essentiell. Daher wurden konkrete Ausbaukorridore für die Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum, an ÖPNV-Knotenpunkten und der Bau von Fahrradhäusern verabredet. Bis 2025 sollen 100.000 zusätzliche Radabstellmöglichkeiten entstehen. Die Eckpunkte umfassen 15 Seiten und befinden sich in der Abstimmung mit den Fraktionen, dem Senat, dem Volksentscheid, dem ADFC-Berlin und dem BUND. Sobald daraus ein abgestimmter Gesetzentwurf entstanden ist, wird dieser der Öffentlichkeit vorgestellt.

Berlin, Invalidenstraße / Chausseestraße - © Stefan Warda

Bleibt zu hoffen, dass die vorgeschlagenen Eckpunkte im zukünftigen Radgesetz berücksichtigt werden, ausreichend qualifizierte Planer eingestellt werden für den Umbau der Berliner Straßenräume und ein Zeitrahmen für alle Ziele hinterlegt werden wird.

Wenn das Gesetz beschlossen sein wird, geht unsere Arbeit weiter: Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die jährlich geplanten 51 Millionen Euro ab 2019 auch tatsächlich verbaut werden, damit wir in zehn Jahren sicher und entspannt durch Berlin radeln können. (Heinrich Strößenreuther, Volksentscheid Fahrrad)


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