28. Januar 2020

Hamburg: Schwerer Rückschlag für Verkehrsversuch "Ottensen macht Platz"

Hamburg: Successful against pedestrian zone in Ottensen

Aktualisiert um 15:08 Uhr
© Stefan Warda


Der Verkehrsversuch Ottensen macht Platz scheint gescheitert. Ein Anlieger in der temporären Fußgängerzone war vor dem Verwaltungsgericht mit einer Widerspruch erfolgreich. Das Gericht stellt fest, dass die Anordnung der Fußgängerzone höchstwahrscheinlich rechtswidrig sei.

Die probeweise Einrichtung der Fußgängerzone ist mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, weil es für die hiermit verbundenen Eingriffe in Anliegerrechte keine tragfähige gesetzliche Grundlage gibt.


Bahrenfelder Straße: Verkehrsversuch "Ottensen macht Platz" - © Stefan Warda


Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sei die probeweise Einrichtung der Fußgängerzone mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, weil es für die hiermit verbundenen Eingriffe in die Rechte der Anlieger keine tragfähige gesetzliche Grundlage gäbe. Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung können Verkehrsbeschränkungen zu Erprobungs- und Forschungszwecken bisher nur bei Vorliegen einer qualifizierten Gefahrenlage für Personen oder Sachgüter angeordnet werden. Eine solche Gefahrenlage liege im Projektgebiet aber nicht vor. Das Verwaltungsgericht vermag auch nicht zu erkennen, dass ein vorzeitiges Ende der voraussichtlich rechtswidrigen Erprobungsmaßnahme unerträgliche Erschwernisse zur Folge hätte oder eine Evaluation des bisherigen Projekts unmöglich machen würde. 

 
Ottenser Hauptstraße: Verkehrsversuch "Ottensen macht Platz" - © Stefan Warda


Die Verkehrszeichen werden somit abgeräumt werden, der Verkehrsversuch vorzeítig beendet werden müssen.
 
Gegen die Entscheidung kann die Freie und Hansestadt Hamburg Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.


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24. Januar 2020

Hamburg: Neuer Anlauf zur "Fahrradstadt"

Hamburg: New approach to a city of cyclists


Kopenhagen: Breiter asphaltierter echter Radweg  - © Stefan Warda


Hamburgs Grüne versprechen zur bevorstehenden Bürgerschaftswahl weitaus ehrgeizigere Ziele als zu Anfang der letzten Legislaturperiode.


Kopenhagen: sichere Radverkehrsführung an Kreuzungen - © Stefan Warda

Hinwendung zu einer menschengrechten Stadt

  • MIV-Anteil auf 20 Prozent reduzieren
  • Stehzeuge: Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf ganz Hamburg

Kopenhagen: Breiter asphaltierter echter Radweg - © Stefan Warda


Ziel Vision Zero: Null Verkehrstote

  • Umbau von Kreuzungen 
  • Trixispiegel
  • Sichere Radverkehrsführungen an Baustellen


Bisheriger Hamburger Radwegebau - © Stefan Warda

Entwicklung zur "Fahrradstadt"

  • Steigerung des Radverkehrsanteils auf 25 Prozent
  • Velorouten fertigstellen
  • 100 Kilometer neue oder erneuerte Radverkehrsanlagen je Jahr
  • Protected Bike Lanes
  • Abkehr vom Betonsteinpflaster bei baulichen Radwegen hin zu komfortableren Oberflächenmaterialien
  • Ausbau Bike&Ride-Angebot
  • Ausbau des StadtRAD-Systems
  • Innerhalb des Ring 2 Priorität für Fuß- und Radverkehr bei Umbau von Nebenstraßen
  • Weiterentwicklung der Radverkehrsstrategie mit regelmäßigen Evaluationsberichten


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20. Januar 2020

Hamburg-Harburg: Grüne fordern Radverkehrsanlagen für Winsener Straße

Hamburg: Better cycling along Winsener Straße?


Winsener Straße - © Stefan Warda


Nach einem Bericht des Abendblatts fordern die Grünen im Bezirk Harburg eine radverkehrsfreudlichere Umgestaltung der Winsener Straße. Die Winsener Straße ist (im Abschnitt Hannoversche Straße / Reeseberg bis Jägerstraße) eine der ganz wenigen Hauptverkehrsstraßen der "Fahrradstasdt" Hamburg ohne jegliche Radverkehrsinfrastruktur. Die Grünen schlagen eine Reduzierung der Fahrspuren vor: die mittlere von zukünftig nur noch drei Spuren solle dem Linksabbiegeverkehr dienen. Dadurch könnten beidseitig Radspuren markiert werden.


Winsener Straße - © Stefan Warda


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19. Januar 2020

Wie lange soll das noch so weitergehen?

How long should this go on?

Wendemuthstraße / Rüterstraße, Ghostbike - © Stefan Warda


Wendemuthstraße / Rüterstraße, Ghostbike - © Stefan Warda

Wendemuthstraße / Rüterstraße, Ghostbike - © Stefan Warda

Rüterstraße / Wendemuthstraße, 13.01.2020: Verkehrsunfall mit tödlich verletztem Fahrradfahrer in Hamburg-Wandsbek / Getöter Radfahrer: Gedenken mit "Ghostbike" und "Die-in" / 76-Jähriger Radfahrer in Hamburg von Müllauto überrollt / Müllwagen erfasst Radfahrer in Wandsbek / Lkw überfährt Radfahrer in Wandsbek / Tödlicher Abbiegeunfall: Lkw überfährt Radfahrer in Wandsbek / Radfahrer stirbt bei Abbiegeunfall / Müllwagen überfährt Radfahrer / Radfahrer stirbt bei Unfall in Wandsbek / Radfahrer beim Abbiegen getötet: Müllwagenfahrer vor Gericht / Radfahrer wird von Müllwagen überrollt und stirbt: 24-Jähriger vor Gericht / Radfahrer beim Abbiegen überrollt: Müllwagenfahrer vor Gericht / Müllwagen überfährt Radfahrer in Wandsbek: Prozess beginnt / Radfahrer beim Abbiegen überrollt: Prozess startet / Radler in Hamburg beim Abbiegen überrollt: Müllwagenfahrer verurteilt / Müllwagen überfahrt Radfahrer in Wandsbek: Urteil verkündet [€] / Lkw-Fahrer fährt Radler in Hamburg tot: So hoch ist die Geldstrafe / Radfahrer beim Abbiegen überrollt: Müllwagenfahrer verurteilt /


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16. Januar 2020

OVG Hamburg: Luftreinhalteplan muss u.a. für Habichtstraße nachgebessert werden


Habichtstraße, Luftmessstation - © Stefan Warda


Mit Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 29. November 2019 hat das Oberverwaltungsgericht die Freie und Hansestadt Hamburg verurteilt, den derzeit geltenden Luftreinhalteplan unverzüglich fortzuschreiben. Den Beteiligten liegt nunmehr auch die schriftliche Urteilsbegründung zu dieser Entscheidung vor.


Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans vom 30. Juni 2017 diente der Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 5. November 2014 (9 K 1280/13), mit dem die Stadt verpflichtet worden war, den seinerzeit gültigen Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 μg/m³ enthält. Zur Senkung der NO2-Belastung sieht der Luftreinhalteplan 10 gesamtstädtisch angelegte Maßnahmenpakete (u.a. Ausbau des ÖPNV, Förderung des Radverkehrs, Flottenmodernisierung Bus und Bahn) und mehrere lokale Einzelmaßnahmen vor. Als lokale Einzelmaßnahme legt der Luftreinhalteplan u.a. eine Durchfahrtsbeschränkung für Pkw und Lkw mit Dieselantrieb mit Ausnahme von Fahrzeugen der Abgasnorm 6/VI in der Max-Brauer-Allee bzw. nur für Lkw in der Stresemannstraße fest.
Von der Festsetzung weiterer Durchfahrtsbeschränkungen insbesondere in den Bereichen Habichtstraße sowie dem Straßenkomplex Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße hat die Stadt dagegen abgesehen. Der derzeit gültige Luftreinhalteplan geht für diese Straßen von einer Einhaltung der NO2-Grenzwerte spätestens im Jahr 2025 aus. In der Habichtstraße lag die für das Jahr 2019 bis Oktober gemessene Stickstoffdioxidbelastung in der nach Auffassung des Gerichts maßgeblichen Messhöhe von 1,5 m bei durchschnittlich 49,1 μg/m³ sowie in den Jahren 2017 und 2018 im Jahresdurchschnitt bei 58 μg/m³ bzw. 55 μg/m³. Für den Straßenkomplex Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße liegen keine Messungen vor. Nach dem Luftreinhalteplan ist für das Jahr 2020 eine durchschnittliche Stickstoffdioxidbelastung von 42,2 bis 45,1 μg/m³ für den Straßenkomplex Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße sowie von 46,7 μg/m³ für die Habichtstraße prognostiziert.


Stresemannstraße, Durchfahrtbeschränkung gemäß Luftreinhalteplan - © Stefan Warda


Das Oberverwaltungsgericht hat nunmehr entschieden, dass die erneute Fortschreibung geboten ist. Aus den heute veröffentlichten Urteilsgründen geht hervor, dass das Gericht bei seiner Entscheidung aus prozessualen Gründen auf die Prüfung der Verpflichtung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Straßenzüge Habichtstraße sowie Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße beschränkt    war. Es konnte die für seine Bewertung maßgeblichen Prognosen nicht selbst treffen, sondern hatte auf die dem Luftreinhalteplan zugrundeliegenden Prognosen und Gutachten zurückzugreifen. In der Sache hält das Oberverwaltungsgericht den Luftreinhalteplan für unzureichend, weil die bisher festgelegten Maßnahmen nicht sicherstellen, dass die NO2-Grenzwerte an den hier in Rede stehenden Straßen schnellstmöglich eingehalten werden. Insbesondere hat die Stadt rechtswidrig davon abgesehen, das nach den Prognosen des Luftreinhalteplans geeignetste Mittel zur Senkung der NO2‑Belastung, eine Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge, festzusetzen. Angesichts des Umstands, dass nach einer fast 10-jährigen Übergangszeit der Immissionsgrenzwert seit dem 1. Januar 2010 zwingend einzuhalten ist, greifen die von der Stadt genannten Gründe für ein Absehen von Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge nicht durch bzw. sind nicht hinreichend konkret dargelegt. Den nachteiligen Auswirkungen von durch Durchfahrtsbeschränkungen hervorgerufenen Verlagerungsverkehren ist primär durch entsprechende Gegenmaßnahmen bzw. zonale Durchfahrtsbeschränkungen zu begegnen.

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts muss die Stadt den Luftreinhalteplan unverzüglich fortschreiben. Bei der Fortschreibung wird sie sowohl streckenbezogene also auch zonale Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge in den Blick zu nehmen haben. Die Erforderlichkeit und Angemessenheit eines bestimmten Verkehrsverbots hängt allerdings von den Ergebnissen der von der Stadt im Zuge der Fortschreibung zu erstellenden Immissionsprognosen auf vollständig aktualisierter Datengrundlage und der Prüfung der verschiedenen Varianten denkbarer Verkehrsbeschränkungen ab. Die Stadt ist zudem verpflichtet, wegen der aus der Natur der Sache folgenden Unsicherheiten weitere Maßnahmen für den Fall festzusetzen, dass sich die Luftschadstoffwerte ungünstiger als im fortzuschreibenden Luftreinhalteplan prognostiziert entwickeln.

Das Gericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung dieses Urteils eingelegt werden.



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14. Januar 2020

Russisch Roulette im Stadtverkehr: Rollende Todesmaschine erwischte Radfahrer

Unsafety in Hamburg: Rolling death machine killed cyclist

Wendemuthstraße / Rüterstraße: Gedenken an das Verkehrsopfer - © Stefan Warda


Gestern morgens gegen neun Uhr wurde ein 76 Jahre alter Radfahrer an der Kreuzung Rüterstraße / Wendemuthstraße von einem 22-jährigen Fahrer, der mit einem Lkw ohne Abbiegeassistenten abbiegen wollte, getötet. Heute gegen 18.30 Uhr soll am Unfallort eine Mahnwache stattfinden.




Rüterstraße / Wendemuthstraße, Unfallkreuzung - © Stefan Warda

Rüterstraße / Wendemuthstraße, Unfallkreuzung - © Stefan Warda

Rüterstraße / Wendemuthstraße, Unfallkreuzung - © Stefan Warda

Laut Abendblatt soll der Radfahrer bei Grünlicht gefahren sein. Der Radfahrer hatte gegen den schweren Lkw keine Chance und verstarb noch am Unfallort.

Wann ist das nächste Opfer dran? Wie lange noch sollen Radfahrende und Passanten das ertragen?


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13. Januar 2020

Hamburg: Dem Populismus treu geblieben

Hamburg: Staying true to populism


Wahlplakat mit Ex-Innensenator Dirk Nockemann: Populismus statt Verkehrspolitik - © Stefan Warda


Dirk Nockemann bietet sich für erneute Verkehrswende an

Hamburgs ehemaliger Innensenator Dirk Nockemann tritt als Spitzenkandidat der AfD zur Bürgerschaftswahl an. Laut Abendblatt warb er beim Landesparteitag seiner Partei für eine Verkehrspolitik "auch für Autofahrer, nicht nur für Radfahrer". Was damit gemeint sein könnte, bewies er als Mitglied der Partei rechtsstaatlicher Offensive ("Schill-Partei") unter dem Ersten Bürgermeister Ole von Beust, die ab 2001 eine Verkehrswende in Hamburg einleitete.


Populismus statt Verkehrspolitik

Dirk Nockemann war unter Bürgermeister Ole von Beust Büroleiter von Innensenator Ronald Schill. Später nach Schills Austritt aus dem Senat wurde er selbst Innensenator. Zu dieser Zeit verfolgte die Hamburger Innenbehörde das Ziel dem Autoverkehr Vorrang vor anderen Verkehrsträgern zu geben. So wurde beispielsweise eine "Pollerhotline" eingerichtet mit dem Ziel, Flächen für Stehzeuge zu gewinnen, die zuvor gegen das Wildparken geschützt waren.

Zahllose Absperrelemente auf Grünflächen und Gehwegen wurden damals entfernt, um illegales Kampfparken zu ermögliches. In der Behringstraße wurden damals zahllose Absperrelemente entfernt, die Jahre später wieder auf Klagen von Radfahrenden installiert wurden, um den dortigen Radweg gegen Wildparker zu schützen.

Auch wurden auf vormals abgepollerten Gehwegflächen neue legale Parkplätze geschaffen und dabei Gehwegflächenanteile für den Fußverkehr erheblich minimiert. Im Bezirk Altona wollte die Partei rechtsstaatlicher Offensive gegen die über Hamburgs Stadtgrenzen hinaus bekannten Fahrradhäuschen vorgehen, auf deren Flächen Platz für Stehzeuge zu schaffen.

Hamburg wurde unter Beteiligung der Partei rechtsstaatlicher Offensive Deutschlands "Grünpfeil"-Hauptstadt unter der Maßgabe, dass die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen bzw. Anforderungen für die Anbringung von Grünpfeilen missachtet wurden. Mittlerweile wurden etliche der Grünpfeile wieder entfernt, um die Verkehrssicherheit für Gehende und Radfahrende, aber auch den MIV, an zahlreichen Kreuzungen wieder zu verbessern und die Regelwerke durchzusetzen.

Das Tempolimit auf etlichen innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen wurde von 50 auf 60 km/h heraufgesetzt.

Die Innenbehörde unterstützte das Kampffahren in Hamburg, indem sie Geschwindigkeitsüberschreitungen erst ab einem erhöhtem Toleranzwert sanktionierte. Im Zusammenhang mit dem höheren Tempolimit ergaben sich dadurch erheblich höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten auf Hamburgs Hauptstraßen - mit allen Nebenwirkungen wie z.B. Lärm, Verkehrsunsicherheit, Schadstoffbelastung, Trennwirkung.

Die von Senator Mario Mettbach ("Schill-Partei") geleitete Baubehörde beendete den Bau der Velorouten und reduzierte den Hamburger Radverkehrsetat auf ein extremes Minimum. Der Begriff "Velorouten" wurde behördlicherseits nicht mehr verwendet. Die Stelle der Radverkehrsbeauftragten wurde aufgelöst.

Die Stadtbahnplanungen wurden beendet, weil sie den Autoverkehrsfluß behindert hätte.

Kurzum: Alles, was den Autoverkehr in irgendeiner Weise einschränkte, galt ab 2001 als "Verkehrsschikane" und sollte beseitigt werden. Geschwindikkeitsüberwachung galt somit als Abzocke. Die CDU unterstützte die damalige Verkehrswende. Michael Freytag, damals Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion und 2004 bis 2007 Verkehrssenator: "Alles, was Verkehrsschikane ist, muss aufgelöst werden."


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11. Januar 2020

Luftreinhalteplan Kiel: Mit Stadtluftfiltern soll sich den Grenzwerten genähert werden

Kiel: City air cleaner for Theodor-Heuss-Ring

Kiel, Theodor-Heuss-Ring: Luftmessstation - © Stefan Warda


Der Entwurf des überarbeiteten Luftreinhalteplans für die Stadt Kiel sieht den Einsatz von acht Luftfilteranlagen am Theodor-Heuss-Ring vor, so ein Bericht des NDR. Der neue Luftreinhalteplan soll diesen Monat verbindlich werden. Allerdings würden die acht Luftfilteranlagen den Rad- und Fußverkehr erheblich einschränken, wenn sie nicht auf der Fahrbahn aufgestellt würden. Einschränkungen für dreckige Dieselautos sollen aber weiterhin nicht vollkommen ausgeschlossen bleiben.


Kiel, Theodor-Heuss-Ring: Zusätzlich zur Luftmessstation sollen acht sog. Stadtluftreiniger in diesem Straßenabschnitt aufgestellt werden - © Stefan Warda

Kiel, Theodor-Heuss-Ring: Einschränkungen für den Rad- und Fußverkehr sind zu befürchten - © Stefan Warda



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7. Januar 2020

Abenteuer: Anderswo. Allein in Afrika





Ein Film über einen jungen Mann, der allein mit dem Fahrrad Afrika durchquert.

Unerwartet getrennt von seinen Reisegefährten steht Anselm vor einer schweren Entscheidung: Zurück nach Hause oder allein mit dem Fahrrad durch die Kalahari-Wüste?
Er wagt den Schritt ins Unbekannte und Tritt für Tritt entfaltet sich ein atemberaubender Weg durch den afrikanischen Kontinent. Eine Reise, die zeigt, wie offen und bunt die Welt sein kann, wenn man sich überwindet loszulassen und dem Impuls folgt, anderen und sich selbst zu vertrauen. Ein Film über Begegnungen mit sich selbst, wilder Natur und bemerkenswerten Menschen.

Demnächst wieder in Hamburg, im Metropolis:
16.01.2020, 19 Uhr mit Anselm Pahnke
20.01.2020, 21.15 Uhr
21.01.2020, 17 Uhr
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Hamburg: Initiative fordert Tempo 30 auf Hummelsbütteler Landstraße

Hamburg: Citizens claim for speed limit on Hummelsbütteler Landstraße
Aktualisiert um 18:19 Uhr

Hummelsbütteler Landstraße: Bei Schritttempo erlaubtes Gehwegradeln im Dooringbereich zum erheblichen Nachteil der Passanten - © Stefan Warda


Anwohner der Hummelsbütteler Landstraße im Bezirk Hamburg-Nord wollen mit einer Unterschriftenpetition ein Tempolimit von 30 km/h entlang der Straße erreichen.

Tempo 30 für die HuLa in Hamburg!

Hummelsbütteler Landstraße: Fakeradweg - © Stefan Warda

Hummelsbütteler Landstraße: Sehr schmaler Fakeradweg zwischen Stehezugen und Bäumen - © Stefan Warda

Hummelsbütteler Landstraße: Sehr schmaler Fakeradweg im gefährlichen Dooringbereich - © Stefan Warda




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4. Januar 2020

Zürich: Velostreifen sollen breiter werden

Zurich: Wider cycle lanes


Zürich, Rudolf Brun-Brücke: Velostreifen - © Stefan Warda


Das Zürcher Stadtparlament hatte Ende letzten Jahres beschlossen, Velostreifen künftig breiter zu gestalten. Laut einer Meldung des SRF hatte das bisherige Standardmaß für Velostreifen bei 1,25 Meter Breite gelegen. Zukünftig soll das Standardmaß für die Velostreifenbreite 1,80 Meter betragen.


Zürich, Bucheggplatz - © Stefan Warda

Mit breiteren Velostreifen könnte das Engüberholen, das auch in der Schweiz sehr weit verbreitet ist, zumindest abgemildert werden. Messungen des Tagesspiegels (Radmesser) hatten ergeben, dass Autofahrende in Zürich Velofahrende in der Regel mit einem Seitenabstand von weniger als 1,5 Meter überholen. Nur zwanzig Prozent der Autofahrenden hielten bei den Stichproben einen Abstand von wenigstens 1,5 Metern ein. Das Verkehrsklima in Zürich ist demnach eher rau als herzlich.


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