28. Januar 2020

Hamburg: Schwerer Rückschlag für Verkehrsversuch "Ottensen macht Platz"

Hamburg: Successful against pedestrian zone in Ottensen

Aktualisiert um 15:08 Uhr
© Stefan Warda


Der Verkehrsversuch Ottensen macht Platz scheint gescheitert. Ein Anlieger in der temporären Fußgängerzone war vor dem Verwaltungsgericht mit einer Widerspruch erfolgreich. Das Gericht stellt fest, dass die Anordnung der Fußgängerzone höchstwahrscheinlich rechtswidrig sei.

Die probeweise Einrichtung der Fußgängerzone ist mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, weil es für die hiermit verbundenen Eingriffe in Anliegerrechte keine tragfähige gesetzliche Grundlage gibt.


Bahrenfelder Straße: Verkehrsversuch "Ottensen macht Platz" - © Stefan Warda


Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sei die probeweise Einrichtung der Fußgängerzone mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, weil es für die hiermit verbundenen Eingriffe in die Rechte der Anlieger keine tragfähige gesetzliche Grundlage gäbe. Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung können Verkehrsbeschränkungen zu Erprobungs- und Forschungszwecken bisher nur bei Vorliegen einer qualifizierten Gefahrenlage für Personen oder Sachgüter angeordnet werden. Eine solche Gefahrenlage liege im Projektgebiet aber nicht vor. Das Verwaltungsgericht vermag auch nicht zu erkennen, dass ein vorzeitiges Ende der voraussichtlich rechtswidrigen Erprobungsmaßnahme unerträgliche Erschwernisse zur Folge hätte oder eine Evaluation des bisherigen Projekts unmöglich machen würde. 

 
Ottenser Hauptstraße: Verkehrsversuch "Ottensen macht Platz" - © Stefan Warda


Die Verkehrszeichen werden somit abgeräumt werden, der Verkehrsversuch vorzeítig beendet werden müssen.
 
Gegen die Entscheidung kann die Freie und Hansestadt Hamburg Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.


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3 Kommentare:

  1. Der Beschluss ist (leider) zweifelsfrei richtig. Bei der Umsetzung sollte die Straßenverkehrsbehörde aber einmal untersuchen, ob sie alle Parkplätze wieder einrichten muss. Denn der Verzicht hierauf würde sowohl die Leichtigkeit des Verkehrs dort sehr positiv beeinflussen (insbesondere, soweit Radverkehr in Gegenrichtung zugelasssen ist, würde mehr Fahrbahnbreite helfen) als auch das Interesse der Autofahrer da reinzufahren wirksam begrenzen.

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  2. Locker bleiben! Mitte Februar geht die STVO-Novelle durch den Bundesrat und dann gibt es eine entsprechende Rechtsgrundlage. Für die paar Wochen dazwischen muss der Verkehrsversuch eben wieder beendet werden. Aber die Kläger freuen sich zum Glück zu früh - denn bald ist wieder Schluss mit Autofahren.

    (siehe auch Abendblatt-Artikel hierzu)

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  3. Das mit der StVO-Novelle sehe ich deutlich skeptischer. Erstens läuft es gerade nicht so gut für sie, weil die Bundesländer eben nicht so radverkehrsfreundlich sind, wie sie immer tun. Und der zuständige Minister hat z.Zt. so viel Kraft, dass es gerade mal zum Zündholzknicken reicht.

    Ferner sehe ich eine Einschränkung des Eigentums- und des Berufsausübungsrechts (Art. 14 bzw. 12 GG), wie im Beschluss angesprochen, durch eine bloße VO, also eine Rechtssetzung der Verwaltung, als sehr kritisch an. Um die wegzublasen, brauchen die Gerichte nicht mal das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Das Prpblem sieht man ja nun ganz deutlich. Insofern kam der Beschluss zur Unzeit. Der Minister und der Bundesrat sollten mal schön die Füße stillhalten. Vielmehr ist jetzt der Gesetzgeber gefordert, der auch überlegen muss, wann es Entschädigungen von Betroffenen geben muss.

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