6. Dezember 2019

OVG Hamburg urteilt: Luftreinhalteplan muss nachgebessert werden

Court: Hamburg's clean air effort is still not enough

Stresemannstraße / Max-Brauer-Allee: Durchfahrtsbeschränkung - © Stefan Warda


Das Oberverwaltungsgericht hat mit heute bekanntgegebenem Urteil (Az. 1 E 23/18) entschieden, dass der Luftreinhalteplan der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung der 2. Fortschreibung vom 30. Juni 2017 fortzuschreiben ist.


Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans diente der Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 5. November 2014 (9 K 1280/13), mit dem die Stadt verpflichtet worden war, den seinerzeit gültigen Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid von 40 μg/m³ enthält. Zur Senkung der Stickoxidbelastung sieht der Luftreinhalteplan verschiedene gesamtstädtisch angelegte Maßnahmenpakete und mehrere lokale Einzelmaßnahmen vor. Als lokale Einzelmaßnahme legt der Luftreinhalteplan u.a. eine Durchfahrtsbeschränkung für Pkw und Lkw mit Dieselantrieb mit Ausnahme von Fahrzeugen der Abgasnorm 6/VI in der Max-Brauer-Allee bzw. nur für Lkw in der Stresemannstraße fest. Von der Festsetzung weiterer Durchfahrtsverbote insbesondere in den Bereichen Habichtstraße sowie dem Straßenkomplex Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße hat die Stadt dagegen abgesehen. Der derzeit gültige Luftreinhalteplan geht für diese Straßen von einer Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte spätestens im Jahr 2025 aus.



© Stefan Warda


Das Gericht hat nunmehr entschieden, dass die Fortschreibung geboten ist. Welche Maßgaben die Freie und Hansestadt Hamburg bei der Fortschreibung zu beachten hat und auf welche räumlichen Bereiche sich die Fortschreibungspflicht bezieht, wird sich aus der schriftlichen Urteilsbegründung ergeben, die derzeit noch nicht vorliegt.

Das Gericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.



© Stefan Warda

Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg, sieht die Entscheidung des OVG als gute Nachtricht für alle betroffenen Bürger in Hamburg.

Wir haben die klare Erwartung, dass der Senat nach zwei Verurteilungen endlich die Sach- und Rechtslage akzeptiert und konkret für bessere Luft sorgt. Die nächste Instanz anzurufen und auf Zeit zu spielen nützt niemanden.

Mit seiner Klage erhofft der BUND bessere Luft durch weitere Durchfahrtbeschränkungen in Hamburg. Welche Maßnahmen wird der Senat nun treffen, um in Kürze wirksam für bessere Luftbedingungen an den betroffenen Straßenzügen zu sorgen?  

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