Geisterrad an der Unfallstelle Holstenstraße / Große Bahnstraße - © Stefan Warda |
Am 19. März letzten Jahres verstarb ein 48-jähriger Radfahrer bei einem Unfall mit einem Lkw an der Kreuzung Holstenkamp / Große Bahnstraße. Der Radfahrer nutzte den nicht benutzungspflichtgen Radweg Richtung Eimsbütteler Marktplatz, der Lkw-Fahrer wollte rechts abbiegen und überrollte dabei den Radfahrer. Der Lkw-Fahrer beteuerte, den Radfahrer "nicht gesehen" zu haben.
Falls er den Radfahrer nicht gesehen haben will, müsste der Radfahrer schneller auf die Kreuzung zugefahren sein als der Lkw-Fahrer, mindestens jedoch gleich schnell. Hätte der Lkw das Fahrrad kurz vor der Kreuzung auf freier Strecke überholt (Radweg wird nicht durch Bäume, Grünstreifen oder Stehzeuge verdeckt), kann der Lkw-Fahrer den Radfahrer jedoch nicht übersehen haben wollen. Am Montag soll das Urteil in dem Verfahren verkündet werden.
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Die Beweisführung, dass der Lkw-Fahrer den Radfahrer auf der freien Strecke (also auf der Brücke, wo es keine Zufahrten gibt) gesehen haben muss, ist nahezu zwingend. Aber die Frage ist, ob er sich daran noch erinnerte, wenn er vor der Kreuzung durch die LSA gestopt wurde. Wo mag er ihn überholt haben? Als Autofahrer habe ich großen Respekt davor, nach einer Rotphase von mehr als 15 Sekunden rechts abzubiegen, da es einige Radfahrer auf mehr 30 km/h schaffen, ohne sich großartig anzustrengen. Dieser Radfahrer fuhr auch am Ende auf einer Gefällestrecke. An dieser Kreuzung muss ein Lkw-Fahrer eigentlich auf das REchtsabbiegen verzichten, wenn er auch nur 15 Sekunden vor der roten Ampel stand - es sei denn, er hätte einen Beifahrer, auf den er sich in einer solchen Situation blind verlassen kann.
AntwortenLöschenTja, egal mit welchem Verkehrsmittel man unterwegs ist und egal , aus welcher Richtung man kommt :
LöschenDie AKTIVE Teilnahme am innerstädtischen, öffentlichen Verkehr ist äußerst komplex !!!
Da muß man immer voll da sein und darf sich keinesfalls ablenken lassen !
"Da muß man immer voll da sein und darf sich keinesfalls ablenken lassen!"
LöschenEs geht nicht immer um Ablenkung. Durch die Radwege entstehen zwei Probleme. Kfz-Führer auf der Fahrbahn nehmen nicht oder nur beiläufig wahr, dass sie vor dem Abbiegen einen Radfahrer auf dem Radweg überholt haben und Radfahrer fühlen sich auf dem Radweg einer Hauptstraße unverletzlich, auch wenn sie an einer Kreuzung / Einmündung gerade auf die Fahrbahn einer Nebenstraße fahren, in die ein Abbieger gerade einfährt, der sie überhaupt nicht sehen kann.
Einzige Lösung: Radwege auspflügen, Radfahrer auf die Fahrbahn und Höchstgeschwindigkeit 30 km/h innerorts (besser weniger).
Der Lkw-Fahrer wurde lt. SHZ verurteilt zu 10 Monaten auf Bewährung und einer Zahlung von 3000 Euro an die Hinterbliebenen des getöteten Radfahrers. Das ist ein Urteil im Rahmen dessen, was man kennt, aber angesichts einer fahrlässigen Tötung sicher unbefriedigend für die Hinterbliebenen und den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer.
AntwortenLöschenUnd hier aus dem Bericht des NDR:
Löschen"... Das Amtsgericht hat ihn wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er hätte den Radfahrer vor dem Abbiegen sehen können und müssen, so die Richterin. Es sei bekannt, dass es bei Lastwagen einen toten Winkel gebe. Deshalb müssten Lkw-Fahrer beim Abbiegen ganz besonders vorsichtig sein. Es war bereits der zweite tödliche Verkehrsunfall, den der Angeklagte verursacht hat. Er müsse sich fragen lassen, so die Richterin, wieso ihm so etwas gleich zwei Mal im Leben passiert sei. ..."
Da sind 10 Monate ja ein echtes Schnäppchen. Der Typ ist ja gemeingefährlich.
"... Der Verteidiger des Lkw-Fahrers sagte im Plädoyer, den Radfahrer würde eine Mitschuld treffen. Der 48-Jährige habe zu wenig auf den Lkw neben sich geachtet. Er verlangte, dass sein Mandant nicht bestraft, sondern nur verwarnt wird. Der angeklagte Lastwagenfahrer hatte am ersten Prozesstag die Hinterbliebenen des verunglückten Radfahrers um Entschuldigung gebeten. ..."
Und der Anwalt gehört auch zur ganz zynischen Sorte. Nach dem Plädoyer hätte das Gericht ihm gleich auch mal 10 Monate Berufsverbot erteilen sollen.