Hamburg: Fed up with e-scooter
© Stefan Warda |
E-Scooter stehen und liegen quasi überall rum: Vor Hauseingängen, auf Geh- und Radwegen und auf Gerünflächen. Nicht nur Mobilitätseingeschränkten sind so platzierte E-Scooter ein Ärgernis.
In Kopenhagen dürfen E-Scooter ab dem nächsten Jahr nicht mehr in der inneren Stadt abgestellt werden. Grund dafür ist sei das wilde Abstellen der Elektrokleinstfahrzeuge großer
Leihtretrolleranbieter. Ältere Menschen hätten mittlerweile Probleme sich im
Straßenraum zu bewegen angesichts herumliegender E-Scooter, so ein
Behördenmitarbeiter. Braucht es in Hamburg bald auch neue Regeln?
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Mehr . . . / More . . . :
- Kopenhagen verbietet das Abstellen von E-Scootern in der inneren Stadt
- "Allerdings telle ich mit dann auch die Frage, wo sie denn sonst parken sollen"
- Hamburg: Geringfügige Entspannung für Gehende und Radfahrende am Hauptbahnhof
.
Wenn ich mich recht erinnere, als die Miet-Dinger eingeführt wurden, hat es ständig geheißen, dies erfolge testweise, als Versuch zur Erprobung "neuer Mobiltitätsformen" etc. blabla.
AntwortenLöschenWird aber tatsächlich diese aktuelle Testphase ernsthaft evaluliert? Und wann werden die Versuchsergebnisse vorgelegt?
Wann wird entschieden, ob der Test beendet und in den Regelbetrieb überführt, oder nachgebessert oder gar abgebrochen wird?
Oder bleiben wir in einem ewig währenden Testbetrieb stecken, weil in Wirklichkeit gar niemand wirklich evaluiert, hinter den Kulissen auch gar kein Interesse daran besteht und das Ganze nur eine Verar...ung zur weiteren Kommerzialisierung des öffentlichen Raums ist?
Die Lösung wird radikal, wie der Tagesspiegel aus
AntwortenLöschenBerlin berichtet:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/kein-gemeingebrauch-berlin-plant-parkverbote-fuer-leihraeder-und-e-roller/26885694.html
"Der Berliner Senat will den Leihrad- und E-Roller-Markt stärker regulieren. Das Parken der Fahrzeuge soll deshalb künftig als sogenannte Sondernutzung gelten.
...
Damit folgt der Senat einer Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach das Abstellen von gewerblich genutzten Rädern und Rollern auf öffentlichem Straßenland keinen „Gemeingebrauch“ darstellt."
Das wird jetzt ein übles Armdrücken, das mich an den Streß um die Bierbikes erinnert, wo die Gemeinden vor einigen Jahren einen Erfolg erzielten.
Dumm nur dass die Ausgangslage in diesem Fall recht unübersichtlich ist, da es in Hamburg noch immer nur einen alten Beschluss des OVG Hamburg (Beschluss des OVG Hamburg vom 19.06.2009 - 2 Bs 82/09, nextbike ./. Hamburg) gibt, der die entgegengesetzes Meinung zum Beschluss des OVG Münster verbreitet, siehe:
https://community.beck.de/2020/11/22/gastbeitrag-dr-frank-bokelmann-ovg-muenster-zu-call-a-bike-mietfahrraedern