3. Oktober 2020

Die autogerechte Stadt Stade will 22 Jahre verspätet unhaltbare Radwegbenutzungspflichten aufheben

 Car city Stade to become more cycle friendly

Aktualisiert um 15:39 Uhr

Stade, Neubourgstraße: Fakeradweg für gegenläufigen Radverkehr mit Benutzungspflicht im Dooringbereich bei Tempo 30 - © Stefan Warda

 

Dass wir das noch erleben dürfen: Die Stadt Stade will endlich die Benutzungspflicht für einen Fakeradweg in einer Tempo-30-Straße aufheben. Der Radweg in der Neubourgstraße hatte im Bereich der Straßenlaternenmasten inklusive des Bordsteins nur eine Breite von 1,45 Metern, auf dem jedoch Radgegenverkehr im Dooringbereich stattfinden sollte. Am Fahrbahnrand dürfen sich Stehzeuge aufhalten. Nicht einmal für den Einrichtungsverkehr gibt es auf diesem Fakeradweg einen ausreichenden Schutzraum zu den unkontrolliert geöffneten Autotüren. Die parallel zum Stadtgraben verlaufende Straße mutete wie eine Tempo-30-Zone an. In einer solchen wäre eine Radwegbenutzungspflicht verboten. Um Radfahrern das Leben in Stade möglichst schwer zu machen, hatte die Stadt jedoch lediglich Tempo 30 ohne Zonenausweisung angeordnet. 

 

Stade, Neubourgstraße: Fakeradweg - © Stefan Warda

 

Die vor einem Gericht seit mehr als zwanzig Jahren unhaltbare Radwegbenutzungspflicht soll fallen. Die Neubourgstraße soll nun in eine Fahrradstraße umdeklariert werden. Somit wären Radfahrende nicht mehr in den Dooringbereich gezwungen und müssten bei Radgegenverkehr nicht mehr Angst haben, mit entgegenkommenden Radfahrenden zusammenzustoßen, wenn nicht illegal auf Gehwegflächen ausgewichen wird.


Stade, Neubourgstraße: Fakeradweg - © Stefan Warda

Stade, Neubourgstraße: Fakeradweg - © Stefan Warda

Stade, Neubourgstraße: Fakeradweg - © Stefan Warda


Autogerechte Stadt Stade

Bislang machte Radfahren in Stade wenig Spaß. Die Stadt verfolgte eine strikte Trennung von Rad- und Autoverkehr. Selbst in Straßen mit nur geringem Autoverkehr mussten Radfahrende bislang auf irgendwelchen unzureichenden "Radwegen" fahren, damit der Autoverkehr ungehindert fließen kann. Die Einhaltung der Verkehrsregeln war auf solchen schmalen Fakeradwegen oftmals gar nicht möglich. Die Radwegbenutzungspflicht diente somit als Mittel einer Radfahrverhinderungspolitik. Mit der Ideoligie des strengen Trennungsprinzips für freien Autoverkehr auf den Fahrbahnen steht Stade in gleicher Reihe mit Ahrensburg. Und auch in Ahrensburg hat es zahlreiche schmale Tempo-30-Straßen mit Radwegbenutzungspflicht-Anordnungen.


Stade, Am Bahnhof / Bahnhofstraße: Auf dem nur 1,2 Meter schmalen Fakeradweg mit Benutzungspflicht in entgegengesetzter Richtung ist ein Radgegenverkehr unmöglich - © Stefan Warda

Stade, Gründelstraße / Neubourgstraße: Einseitiger Zweirichtungsradweg mit Benutzungspflicht bei Tempo-30-Einbahnstraße - © Stefan Warda

Stade, Gründelstraße / Neubourgstraße: Einseitiger Zweirichtungsradweg mit Benutzungspflicht bei Tempo-30-Einbahnstraße - © Stefan Warda

Stade, Wallstraße: Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda


 

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