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8. November 2023

Weniger Fakeradwege in Stade

Less fake cycle tracks in Stade

Aktualisiert am 09.11.2023

Stade, Neubourgstraße / Inselstraße: Fahrradstraße - © Stefan Warda

 

Stade galt jahrzehntelang als radverkehrsunfreundliche Stadt. Die StVO-Novelle von 1997 wurde viele Jahrzehnte nicht beachtet. Zahlreiche kaum benutzbare "Radwege" blieben regelwidrig mit einer Radwegbenutzungspflicht versehen. Für Radfahrende entstanden dadurch Unannehmlichkeiten und teilweise erhebliche Gefahren. Erst in den letzten Jahren wurde der Stillstand allmählich aufgehoben. Ein Beispiel ist die geglückte Umgestaltung der Neubourgstraße und des Georg-Christoph-Lichtenberg-Wegs. 

 

Stade, Neubourgstraße / Bahnhofstraße: Fahrradstraße seit 2020 - © Stefan Warda

Stade, Neubourgstraße / Bahnhofstraße: Fakeradweg bis 2020 - © Stefan Warda

Stade, Neubourgstraße / Bahnhofstraße: Neubourgstraße war keine Tempo-30-Zone - © Stefan Warda

Stade, Neubourgstraße / Bahnhofstraße: Fakeradweg bis 2020 - © Stefan Warda

Stade, Neubourgstraße: gegenläufiger Zweirichtungs-Fakeradweg bis 2020 - © Stefan Warda

Stade, Neubourgstraße: Dooringgefahr auf Zweirichtungs-Fakeradweg bis 2020 - © Stefan Warda

Stade, Neubourgstraße: Dooringgefahr Zweirichtungs-Fakeradweg bis 2020 - © Stefan Warda

 

Laut der Stadt Stade sei die Neubourgstraße Teil eine Haupt-Radwege-Achse der Stadt. Sie würde vom Bahnhof zu den großen Schulen Vincent-Lübeck-Gymnasium und den berufsbildenden Schulen führen. Außerdem liegt an ihr die Grundschule am Burggraben. 2020 wurden Neubourgstraße und Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg umgebaut. Vor dem Umbau war die Neubourgstraße eine Einbahnstraße mit einem begleitenden eineitigen benutzungspflichtigem Fakeradweg, der in beide Richtungen benutzt werden sollte. Er war jedoch weder für den Gegenverkehr geeignet, noch für den einspurigen Radverkehr, da er im Dooringbereich von Stehzeugen lag. Bei einer Breite von 1,45-1,55 Metern unmittelbar neben Stehzeugen konnte auf einem Fahrrad nicht der erforderliche Mindestabstand von einem Meter zu Stehzeugen eingehalten werden. Der "Radweg" war somit vollkommen unbenutzbar. Im Begegnungsfall sind Radfahrende in der Regel regelwidrig auf den angrenzenden Gehweg ausgewichen.

Seit Umbau gilt die Fahrbahn als Fahrradstraße. Radfahrende dürfen diese in beide Richtungen befahren, für Kfz gilt weiterhin Einbahnverkehr. Der Fakeradweg wurde aufgehoben. Er dient als Lagerfläche für Stehzeuge.

 

Stade, Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg: Breiterer Radweg seit 2020 - © Stefan Warda

 

Der zuvor recht schmale Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg wurde im Rahmen des Umbaus deutlich verbreitert. Die vorherige Radwegbreite von nur 1,6 Metern war für den Radgegenverkehr - insbesondere wegen des kurvigen, nicht einsehbaren Verlaufs vollkommen ungeeignet. Radfahrende sind im Begegnungsfall auf den angrenzenden Gehweg ausgewichen. Es kam zu Konflikten mit Gehenden. Durch den Umbau wurden Rad- und Fußverkehr besser getrennt. Die zuvor unmittelbar am Radweg befindlichen Sitzbänke (ebenso potentielle Gefahrenstellen) wurden glücklicherweise entfernt.

 

Stade, Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg / Inselstraße: Breiterer Radweg seit 2020 - © Stefan Warda

Stade, Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg / Inselstraße: Fakeradweg (für gegenläufigen Verkehr) bis 2020 - © Stefan Warda

Stade, Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg / Inselstraße: Seit 2020 Übergang vom Zweirichtungsradweg auf die Fahrradstraße - © Stefan Warda

Stade, Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg / Inselstraße: Fakeradweg (für gegenläufigen Verkehr) bis 2020 - © Stefan Warda

Stade, Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg: Seit 2020 Bänke am Gehweg - © Stefan Warda

Stade, Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg: Bis 2020 Bänke am Fakeradweg - © Stefan Warda

Stade, Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg: Seit 2020 bessere Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr - © Stefan Warda

Stade, Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg: Bis 2020 Konflikte mit Gehenden - © Stefan Warda

Stade, Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg / Wallstraße: Seit 2020 - © Stefan Warda

Stade, Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg / Wallstraße: Fakeradweg (für gegenläufigen Verkehr) bis 2020 - © Stefan Warda


 

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3. Oktober 2020

Die autogerechte Stadt Stade will 22 Jahre verspätet unhaltbare Radwegbenutzungspflichten aufheben

 Car city Stade to become more cycle friendly

Aktualisiert um 15:39 Uhr

Stade, Neubourgstraße: Fakeradweg für gegenläufigen Radverkehr mit Benutzungspflicht im Dooringbereich bei Tempo 30 - © Stefan Warda

 

Dass wir das noch erleben dürfen: Die Stadt Stade will endlich die Benutzungspflicht für einen Fakeradweg in einer Tempo-30-Straße aufheben. Der Radweg in der Neubourgstraße hatte im Bereich der Straßenlaternenmasten inklusive des Bordsteins nur eine Breite von 1,45 Metern, auf dem jedoch Radgegenverkehr im Dooringbereich stattfinden sollte. Am Fahrbahnrand dürfen sich Stehzeuge aufhalten. Nicht einmal für den Einrichtungsverkehr gibt es auf diesem Fakeradweg einen ausreichenden Schutzraum zu den unkontrolliert geöffneten Autotüren. Die parallel zum Stadtgraben verlaufende Straße mutete wie eine Tempo-30-Zone an. In einer solchen wäre eine Radwegbenutzungspflicht verboten. Um Radfahrern das Leben in Stade möglichst schwer zu machen, hatte die Stadt jedoch lediglich Tempo 30 ohne Zonenausweisung angeordnet. 

 

Stade, Neubourgstraße: Fakeradweg - © Stefan Warda

 

Die vor einem Gericht seit mehr als zwanzig Jahren unhaltbare Radwegbenutzungspflicht soll fallen. Die Neubourgstraße soll nun in eine Fahrradstraße umdeklariert werden. Somit wären Radfahrende nicht mehr in den Dooringbereich gezwungen und müssten bei Radgegenverkehr nicht mehr Angst haben, mit entgegenkommenden Radfahrenden zusammenzustoßen, wenn nicht illegal auf Gehwegflächen ausgewichen wird.


Stade, Neubourgstraße: Fakeradweg - © Stefan Warda

Stade, Neubourgstraße: Fakeradweg - © Stefan Warda

Stade, Neubourgstraße: Fakeradweg - © Stefan Warda


Autogerechte Stadt Stade

Bislang machte Radfahren in Stade wenig Spaß. Die Stadt verfolgte eine strikte Trennung von Rad- und Autoverkehr. Selbst in Straßen mit nur geringem Autoverkehr mussten Radfahrende bislang auf irgendwelchen unzureichenden "Radwegen" fahren, damit der Autoverkehr ungehindert fließen kann. Die Einhaltung der Verkehrsregeln war auf solchen schmalen Fakeradwegen oftmals gar nicht möglich. Die Radwegbenutzungspflicht diente somit als Mittel einer Radfahrverhinderungspolitik. Mit der Ideoligie des strengen Trennungsprinzips für freien Autoverkehr auf den Fahrbahnen steht Stade in gleicher Reihe mit Ahrensburg. Und auch in Ahrensburg hat es zahlreiche schmale Tempo-30-Straßen mit Radwegbenutzungspflicht-Anordnungen.


Stade, Am Bahnhof / Bahnhofstraße: Auf dem nur 1,2 Meter schmalen Fakeradweg mit Benutzungspflicht in entgegengesetzter Richtung ist ein Radgegenverkehr unmöglich - © Stefan Warda

Stade, Gründelstraße / Neubourgstraße: Einseitiger Zweirichtungsradweg mit Benutzungspflicht bei Tempo-30-Einbahnstraße - © Stefan Warda

Stade, Gründelstraße / Neubourgstraße: Einseitiger Zweirichtungsradweg mit Benutzungspflicht bei Tempo-30-Einbahnstraße - © Stefan Warda

Stade, Wallstraße: Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda


 

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