German motorist club ADAC against fake cycle tracks and pop-up cycle lanes
Aktualisiert um 14:14 Uhr
Mainz, Holzhofstraße: Testradweg über Baumscheiben - Quelle: ADAC |
Der ADAC warnt vor Fakeradwegen, allerdings auch vor zumindest vorschnell eingerichteten Pop-up-Radfahrstreifen. In zehn deutschen Großstädten habe der ADAC insgesamt 120 Routen untersucht.
Als Maßstab der Untersuchung dienten die geltenden Standards für Regel- und Mindestbreiten, die in den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010) festgelegt sind. Nach den Empfehlungen sollen zum Beispiel Radwege, die nur in einer Richtung befahren werden dürfen, mindestens 1,6 Meter breit sein, im Regelfall zwei Meter.
Über alle Radverkehrsanlagen hinweg konnten im ADAC-Test 36 Prozent nicht einmal die jeweilige Mindestbreite erfüllen. Die Regelbreiten erreichte oder überschritt sogar nur jeder fünfte Radweg.
Quelle: ADAC |
Nur Kiel habe mit einem guten Gesamturteil abgeschnitten. Dort sei keine der befahrenen Routen durchgefallen, knapp die Hälfte war „sehr gut“ oder „gut“. Anders in Mainz und Hannover: Beide Städte seien mit „mangelhaft“ durchgefallen. In Mainz wurden 70 Prozent der Routen "mangelhaft" oder "sehr mangelhaft" bewertet, in Hannover 58 Prozent. Die weiteren Städte im Test (Bremen, Dresden, Erfurt, München, Saarbrücken, Stuttgart und Wiesbaden) erhielten die Testnote „ausreichend“.
Kiel, Testradweg - Quelle: ADAC |
Mainz, Große Bleiche: Fakeradweg - © Stefan Warda |
Mainz, Große Bleiche: Fakeradweg - © Stefan Warda |
Manz, Untere Zahlbacher Straße: Fakeradweg mit Benutzungspflicht - © Stefan Warda |
ADAC fordert beim Bau neuer Radverkehrsanlagen die Einhaltung der Regelbreite statt Anwendung der Mindestbreite
Laut ADAC würden breitere Radwege die Sicherheit für den immer stärker wachsenden Radverkehr erhöhen. Neben dem klassischen Fahrrad seien auch breite Lastenräder oder Anhänger und seit vergangenem Jahr auch E-Scooter auf deutschen Radwegen unterwegs. Nach Ansicht des ADAC soll beim Bau neuer Radwege auf die Einhaltung der Regelbreiten geachtet werden und die Mindestbreite nur eine Ausnahme sein. Für viel genutzte Radverkehrsanlagen sollten bei der Planung außerdem Breitenzuschläge eingerechnet werden, um etwa sicheres Überholen auch breiterer oder unterschiedlich schneller Fahrzeuge zu ermöglichen. Dabei seien die Belange aller Beteiligten wie Fußverkehr, Radfahrende, Autofahrende, Anwohnende, Gewerbetreibende und Lieferverkehr zu berücksichtigen.
Was der ADAC nicht erwähnt: Bei der Anlage von Radverkehrsanlagen - egal, ob Radweg, Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder gemeinsamer Geh- und Radweg - sollten ggf. auch Schutzräume neben Stehzeugen eingeplant werden, um die Dooringgefahr auszuschließen. Zudem sollten Radspuren so gewählt werden, dass Engüberholtwerden grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Den
Verkehrsraum vorschnell, beispielsweise durch Pop-up-Radspuren
umzuverteilen, sei laut ADAC nicht das richtige Mittel, um langfristig den
Verkehrsfluss zu verbessern und für mehr Sicherheit zu sorgen.
Neben oft unzureichend breiten Radwegen stellten die ADAC-Tester beim Abfahren der Strecken auch andere Behinderungen fest: In einigen Städten würden Radfahrende durch Wildparken, Wildwuchs, Bäume, Masten oder schlecht angebrachte Verkehrsschilder behindert. Auch hier liege es an den Städten und Kommunen, auf frei befahrbare Radwege zu achten und Verstöße zu ahnden.
Die von der ADAC-Projektleiterin empfohlene "einfache Lösung", Büsche zurückzuschneiden, hilft allerdings wenig, wenn die Mindestbreiten schon ohne Wildwuchs nicht gewährleistet sind.
Auch in Hamburg soll es weiterhin sogar für leistungsfähige Hauptrouten, die das Rückgrat für den innerstädtischen Radverkehr bilden sollen, zu Abweichungen von den Regel- und sogar Mindestbreiten kommen. Für die Führung der Velorouten 5 und 6 entlang des Mundsburger Damms sind Hochbord-"Radwege" geplant, die nicht einmal die Mindestbreiten erreichen werden - sogar in Kombination mit zu schmalen Gehwegen.
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