Hamburg has to indrease clean air efforts
Aktualisiert um 15:47 Uhr
Dicke Luft in Hamburg - © Stefan Warda |
Der Luftreinhalteplan für Hamburg muss zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) erneut fortgeschrieben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gesterb entschieden.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Beklagte verurteilt, den Luftreinhalteplan unter Beachtung seiner Rechtsauffassung so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwerts enthält. Die Beklagte habe angesichts der im Luftreinhalteplan erst für das Jahr 2025 prognostizierten sicheren Einhaltung des Grenzwerts die Festlegung von Dieselfahrverboten mit unzureichender Begründung als unverhältnismäßig abgelehnt. Die von ihr im gerichtlichen Verfahren vorgelegten neuen Prognosen eines zügigeren Rückgangs der NO2-Belastung seien fehlerhaft. Maßgeblich seien hier zudem die Mess- und Prognosewerte in 1,5 m Höhe, nicht die niedrigeren Werte in 4 m Höhe. Der Plan sei zu ergänzen um eine "zweite Planungsstufe" mit Maßnahmen für den Fall, dass sich die NO2-Belastung künftig ungünstiger als prognostiziert entwickele.
Der BUND Hamburg gegrüßt die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes, nach der die Stadt Hamburg ihren
Luftreinhalteplan unverzüglich fortschreiben muss. Dies sei ein
wichtiges Signal für die zukünftige Luftreinhaltepolitik in der Stadt. Der BUND weist zudem auf die bundesweite Bedeutung des Urteils auf die Messhöhe bei den Luftmessstationen hin - jetzt bundesweit 1,5 Meter verbindlich.
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Hamburg hat sich die Backpfeifen der Gerichte redlich verdient. Jeder Gartenzwerg konnt doch schon 2005 verhersagen, dass die NO2-Belastung der Stadt in naher Zukunft um die Ohren fliegen würde. Aber man hat einfach die Augen vor dem problem verschlossen und kam bisher damit durch. Diese Wohlfühlphase für den Senat endet jetzt. Schlimm, dass die Grünen da Jahre lang mit gemacht haben. Die sind kein Stück besser als alle anderen. Und da Deutschland jetzt auch noch vom EuGH Prügel bezog (Pressemitteilung des EuGH unter https://curia.europa.eu/juris/recherche.jsf?language=de unter Verfahren C-635/18 zu finden), wird es gleich noch einmal spannender!
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