Fahrrad-Land Deutschland bekommt von seinen Radlern nur die Note 4. Dieser Radweg in Kiel bekommt von uns aber die Note 1. Denn hier wird sogar für saubere Luft gesorgt! #realerIrrsinn #Fahrradklima #FahrradklimaTest pic.twitter.com/2fAyLRTo2i
— extra3 (@extra3) March 17, 2021
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte gestern entschieden, dass es weiteren Klärungsbedarf zu den mittlerweile am Theodor-Heuss-Ring aufgestellten Stadtluftfiltern gebe, und die Sache deshalb an das Oberverwaltungsgericht Schleswig zurückverwiesen.
Das Oberverwaltungsgericht sei zu Unrecht davon
ausgegangen, ein nach Erlass des Luftreinhalteplans vorgelegtes
Herstellergutachten zur Wirksamkeit von Luftfiltern müsse
unberücksichtigt bleiben, weil es sich der Plangeber nicht im Rahmen
einer neuen Prognoseentscheidung zu eigen gemacht habe. Das
Oberverwaltungsgericht hätte der Frage sowie den darauf zielenden
Beweisanträgen der Beigeladenen nachgehen müssen, ob das Gutachten die
dem Luftreinhalteplan zugrunde liegende Prognose trägt. Diesen Beweis
selbst zu erheben sei dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht
verwehrt.
Die angemahnten weiteren Feststellungen sollen nun klären, ob der Luftreinhalteplan für Kiel zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) erneut fortgeschrieben werden müsse.
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Das ist sehr informativ.
AntwortenLöschenDie Standorte der Luftfilter müssten eigentlich auch noch einmal erörtert werden. Wie soll man Autofahrern denn erklären, dass man auf Radwegen keine Autos parken darf, wenn die Staft selbst(!!) da ihren Müll ablädt?
AntwortenLöschenUnd da Deutschland jetzt auch noch vom EuGH Prügel bezog(Pressemitteilung des EuGH unter https://curia.europa.eu/juris/recherche.jsf?language=de unter Verfahren C-635/18 zu finden), wird es gleich noch einmal spannender!
AntwortenLöschenNun die Frage, welche Auswirkung das Urteil konkret auf Kiel, Hamburg, andere Städte oder Deutschland haben wird.
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