29. Mai 2021

Kiel: Luftreinhalteplan muss beim OVG erneut behandelt werden

 

 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte gestern entschieden, dass es weiteren Klärungsbedarf zu den mittlerweile am Theodor-Heuss-Ring aufgestellten Stadtluftfiltern gebe, und die Sache deshalb an das Oberverwaltungsgericht Schleswig zurückverwiesen.

Das Oberverwaltungsgericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, ein nach Erlass des Luftreinhalteplans vorgelegtes Herstellergutachten zur Wirksamkeit von Luftfiltern müsse unberücksichtigt bleiben, weil es sich der Plangeber nicht im Rahmen einer neuen Prognoseentscheidung zu eigen gemacht habe. Das Oberverwaltungsgericht hätte der Frage sowie den darauf zielenden Beweisanträgen der Beigeladenen nachgehen müssen, ob das Gutachten die dem Luftreinhalteplan zugrunde liegende Prognose trägt. Diesen Beweis selbst zu erheben sei dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht verwehrt.

Die angemahnten weiteren Feststellungen sollen nun klären, ob der Luftreinhalteplan für Kiel zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) erneut fortgeschrieben werden müsse.

 

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4 Kommentare:

  1. Die Standorte der Luftfilter müssten eigentlich auch noch einmal erörtert werden. Wie soll man Autofahrern denn erklären, dass man auf Radwegen keine Autos parken darf, wenn die Staft selbst(!!) da ihren Müll ablädt?

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  2. Und da Deutschland jetzt auch noch vom EuGH Prügel bezog(Pressemitteilung des EuGH unter https://curia.europa.eu/juris/recherche.jsf?language=de unter Verfahren C-635/18 zu finden), wird es gleich noch einmal spannender!

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    1. Nun die Frage, welche Auswirkung das Urteil konkret auf Kiel, Hamburg, andere Städte oder Deutschland haben wird.

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