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Große Rainstraße, Parklet - © Stefan Warda |
Ab sofort
können Interessierte im Bezirk Eimsbüttel das Aufstellen eines
sogenannten Parklets auf einem öffentlichen Kfz-Stellplatz beantragen.
Parklets
sind meist provisorische Holzbauten auf Parkplätzen am Straßenrand, auf
denen man zusammensitzen oder spielen kann. Die Beispiele anderer
Städten zeigen, dass Parklets zum Beispiel auch mit Kickertisch,
Liegemöglichkeiten, Fahrradabstellanlagen, Büchertauschtürme und
Ausstellungsboxen bestückt werden können. Gemeinsam ist allen
Beispielen, dass Aufenthalt, klimafreundliche Begrünung und Begegnung in
den Stadtvierteln gefördert werden soll - und zwar auf Flächen, die
sonst ausschließlich durch abgestellte Fahrzeuge genutzt werden. Die
Bezirksversammlung Eimsbüttel hat ein entsprechendes Projekt für die
kommenden fünf Jahre beschlossen.
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Kleine Johannisstraße - © Stefan Warda |
Auf www.hamburg.de/eimsbuettel/parklets erklärt das Bezirksamt Eimsbüttel, wie man die Aufstellung eines
Parklets beantragen kann. Die wichtigsten Fakten: Zwischen einem halben
und einem Jahr soll ein Parklet (12 oder 24 qm) stehen und
ausschließlich nichtkommerziell genutzt werden. Mindestens 40% der
Grundfläche muss begrünt werden. Gebühren fallen für die Sondernutzung
nicht an, der Bezirk stellt sogar eine
Fördermöglichkeit von 1.000 Euro pro Parklet in Aussicht. Beantragen
können Personen, Vereine oder Unternehmen, die in unmittelbarer Nähe des
Parklet-Standortes wohnen oder dort ihren Sitz haben. Rechtsgrundlage
dafür sei die Sondernutzung des öffentlichen Raumes.
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Vereinsstraße - © Stefan Warda |
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Kottwitzstraße - © Stefan Warda |
Aus den Anforderungen:
- Das
Parklet dient ausschließlich der nichtgewerblichen Nutzung, die
Nutzung des öffentlichen Raumes ist gebührenfrei. Diese
nichtgewerbliche Nutzung umfasst auch den Ausschluss von
Werbeschildern, Verteilung von Werbematerialien sowie das Werben für
kommerzielle oder nichtkommerzielle Institutionen, Vereine etc.
- Parklets vor Gaststätten sind als erweiterte Außengastronomie nicht zulässig.
- Lärmimmissionen sind nur bis 22.00 Uhr unmittelbar am Parklet zulässig.
- Aufbau,
Nutzung, Abbau und Entsorgung des Parklets wird für minimal 6 Monate
und für maximal 12 Monate beantragt, mit der Option der fortlaufenden
Verlängerung um jeweils weitere 6 Monate bzw. 12 Monate bis zum Ende
des Realexperiments.
- Bewirtschafteter Parkraum,
Behindertenparkplätze, öffentliche Ladestationen, Grundstückszufahrten,
Feuerwehraufstellbereiche, Bereiche vor abgesenkten Borden sind für die
Parklet-Nutzung ausgeschlossen.
- Aufgrabungen wie z.B. Bohrungen etc. sind in der Fahrbahndecke der öffentlichen Fläche nicht zulässig.
- Mindestens
40 % der Parklet-Grundfläche soll der Begrünung mit einheimischen
Pflanzen, Blumen, Gemüse, Obst, etc. vorbehalten sein.
- Höchstens
60 % der Parklet-Grundfläche soll als Frei-, und Begegnungsfläche
nutzbar sein. Diese Frei- und Begegnungsflächen müssen – sofern zum
Zeitpunkt der Errichtung vorgeschrieben – ein funktionierendes
Pandemie-Schutzkonzept beinhalten. Die Parklets müssen für alle
Personen frei und kostenlos zugänglich sein. Eine Barrierefreiheit oder
zumindest Barrierearmut sollte angestrebt werden.
- Es muss durch
die Bauform eine klare und sichere Begrenzung zum fließenden Verkehr auf
der Fahrbahn sowie auf Geh- und Radwegen sichergestellt werden. Die
Parklets dürfen keine sicht- oder verkehrsbehindernden Bauformen bzw.
Dimensionen aufweisen. Sie müssen einen ausreichenden Abstand von
mindestens 30 cm zur Fahrbahn gewährleisten.
- Die Aufstellung von Halteverboten vor der geplanten Errichtung erfolgt durch den Antragstellenden.
- Der
Aufbau muss durchgehend und lückenlos aus untereinander gesicherten
Elementen, sowie stand- und witterungsfest sein (auch bei Wind, z.B.
nicht auf Rollen gelagert).
- Die verwendeten Baumaterialien für
Untergrund, Beplankung, Sitzgelegenheiten und Grüneinfassung sollen nach
Möglichkeit aus unbehandelten oder ökologisch unbedenklich behandelten
Materialien bestehen (z.B. keine Faser-, Epoxid-, oder anderweitig
behandelte Platten).
- Der Auf- und Abbau sowie die klimafreundliche Nachnutzung der Materialien erfolgen durch die antragstellenden Personen.
- Es wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung während des Betriebes des Parklets abzuschließen.
Aufgrund der Anforderungen wird es sicherlich keine Parkletschwemme in Eimsbüttel geben.
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