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12. Februar 2026

"Kein Recht auf günstigen Verkehrsfluss" - Eilantrag von "Rettet die Rodigallee" beim Verwaltungsgericht erfolglos

 

 

Rodigallee: Fakeradweg mit Benutzungspflicht - © Stefan Warda

 

 

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Eilantrag der Aktivistinnen von "Rettet die Rodigallee" abgelehnt. Die Gruppe "Rettet die Rodigallee" wehrt sich gegen den geplanten Umbau von Rodigallee und Jüthornstraße und fordert auch in Zukunft einen maximal autogerechten Zuschnitt des Straßenraums. Die Aktivistinnen lehnen Verbesserungen für den Radverkehr ab und fordern u.a. das Beibehalten von vier Fahrspuren exklusiv für den MIV sowie von Stehzeugeplätzen auf dem Hochbord, welches Radfahrende und Gehende benachteiligt und gefährdet. 

U.a. sieht das Verwaltungsgericht für die Antragsteller, die eine erschwerte Erreichbarkeit ihrer Betriebe aufgrund des geplanten Umbaus befürchten, keine Verletzung subjektiver Rechte.



"Soweit für einige der Antragsteller geltend gemacht wird, die Erreichbarkeit ihres jeweiligen
Betriebs bzw. der Arztpraxis sei aufgrund des zu erwartenden höheren Stauaufkommens
erschwert, kann in Ansehung der dargelegten engen, in ständiger Rechtsprechung
angewandten Maßstäbe – die insbesondere gegenüber dem Straßenbau kein Recht auf
günstigen Verkehrsfluss hergeben – eine Verletzung potentiell einschlägiger subjektiver
Rechte ebenfalls nicht festgestellt werden."

 

Laut Abendblatt [€] wollen die Aktivistinnen nicht aufgeben und die nächsthöhere Instanz anrufen. 

 

Rodigallee: Fakeradweg mit Benutzungspflicht - © Stefan Warda

 

 

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15. November 2025

Hamburger Dom: Wieder Zeit für gefährliche Verkehrsschikanen

 

 

Glacischaussee / Heiligengeistfeld beim Millerntor: Gehwegradelzwang und Radfahrstreifen als Gehweg - © Stefan Warda

 

Der Winterdom auf dem Heiligengeistfeld auf St. Pauli hat neben Spaß und Vergnügen auch unangenehme Begleiterscheinungen im Angebot. Wie immer während der mehrwöchigen Domzeiten gibt es makabre Verkehrsanordnungen in der Glacischaussee, die an wenigen Tagen der Woche zu bestimmten Tageszeiten als Parkplatz für Dombesuchende mit Autos eingerichtet wird. Auch wenn die Parkplatznutzung nicht kontinuierlich während der gesamten Domsaison anhält, gilt für Radfahrende jedoch während der gesamten Domphase eine besondere Verkehrsschikane: Radfahrende sollen gemäß Verkehrszeichen 241 (getrennter Rad- und Gehweg) den Gehweg der Glacischaussee neben dem Heiligengeistfeld jeweils in beide Fahrtrichtungen nutzen, Gehende sollen dagegen den Radfahrstreifen im Fahrbahnbereich nutzen. An diese sinnlose Regelung hält sich so gut wie kaum jemand. 

 

Glacischaussee / Heiligengeistfeld beim Millerntor: Gehwegradelzwang und Radfahrstreifen als Gehweg mit wildlaufendem Fußgänger auf dem Zweirichtungsradweg - © Stefan Warda

Glacischaussee / Heiligengeistfeld beim Millerntor: Obwohl kein Parkplatz auf der Fahrbahn eingerichtet ist, der Autoverkehr auf der Fahrbahn rollt und die beiden Radfahrstreifen uneingeschränkt nutzbar wären, bleibt die Verkehrsschikane bestehen - © Stefan Warda

Glacischaussee / Heiligengeistfeld beim Millerntor: Die Radfahrstreifen dürfen nicht benutzt werden. Radfahrende müssen in Blickrichtung den linksseitigen Gehweg als Zweirichtungsradweg benutzen - © Stefan Warda

 

Während der Zeiten, zu denen während der Domsaison kein Parkplatz auf der Glacischaussee eingerichtet ist, darf der MIV die Glacischaussee uneingeschränkt wie auch zur restlichen Jahreszeit nutzen. Die Verkehrsschikanen für den Radverkehr hingegen bestehen dann dennoch.  

 

Glacischaussee / Feldstraße: Gehwegradelzwang und Radfahrstreifen als Gehweg - © Stefan Warda

Glacischaussee / Feldstraße: Gehwegradelzwang und Radfahrstreifen als Gehweg sowie ein Falschgeher auf dem "Radweg" - © Stefan Warda

 

 

 

 

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10. August 2025

Hamburg-Altona: Othmarscher Kirchenweg gesperrt - keine Umleitung für Radfahrende im Verlauf der geplanten Radroute 1

 

 

Zukünftige Radroute 1, Othmarscher Kirchenweg / KGV 202: Verbot für Fahrzeuge aller Art - ohne Ausnahme! - © Stefan Warda

 

 

Zukünftige Radroute 1 in Othmarschen gesperrt

Der Othmarscher Kirchenweg ist derzeit zwischen Griegstraße und Stiegkamp gesperrt. Stadtauswärts zeigt ein Verkehrszeichen an der Ecke bei der Griegstraße an, dass sogar für Gehende kein Durchkommen sei. Tatsächlich werden Gehende im Baustellenbereich bei der kleingartenanlage auf den schmalen rechten Gehweg verwiesen. Das Verkehrszeichen 250 schließt im Baustellenbereich jeglichen Fahrzeugverkehr aus. Weitere Hinweise zur Sperrung der geplanten Radroute 1 fehlen. Eine Umleitung ist nicht eingerichtet.

 

Zukünftige Radroute 1, Othmarscher Kirchenweg / Griegstraße: Hinweis auf Sackgasse ohne Durchlass für Fuß- und Radverkehr - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 1, Othmarscher Kirchenweg / KGV 202: Stadtauswärts Verbot für Fahrzeuge aller Art - ohne Ausnahme! - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 1, Othmarscher Kirchenweg / Stiegkamp: Stadteinwärts ebenso Verbot für Fahrzeuge aller Art - ohne Ausnahme! - © Stefan Warda

 

 

 

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9. Juli 2025

Umbau rund um den Eppendorfer Marktplatz: Dominanz des Autoverkehrs soll reduziert werden

 

 Aktualisiert um 22.40 Uhr

Eppendorfer Markplatz 2: Unbenutzbarer Fakeradweg mit unzulässiger Sondernutzung einer Außengastronomie, neben der Gehende sich nicht mehr ausreichend begegnen konnten (Zustand 2012 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

 

 

Seit dieser Woche laufen die Umbauarbeiten für den Eppendorfer Marktplatz, sowie Teile der Martinistraße, der Schottmüllerstraße, der Eppendorfer Landstraße, der Heinickestraße und der Ludolfstraße inklusive diverser Kreuzungen. Dieser Umbau soll etwa 18 Monate dauern. Zu einem späteren soll auch ein Teilstück der Kellinghusenstraße mit Kreuzung an der Ludolfstraße umgebaut werden (zukünftige Radroute16). 

 

Eppendorf im Leitbild der autogerechten Stadt

Das Umfeld des Eppendorfer Marktplatzes ist geprägt vom Leitbild der autogerechten Stadt. Rüpelplaner hatten die Belange von Radfahrenden und Gehenden weitgehend außer Acht gelassen, um den absoluten Vorrang des Autoverkehrs durchzusetzen. So wurden möglichst viele Autofahrspuren und maximal mögliche Stehzeugeflächen geschaffen. Auf den Restflächen wurden Gehende und Radfahrende zusammengepfercht, wo es dann zwangsläufig mangels Platz Konflikte gab. Die noch bestehenden Fakeradwege waren zum Zeitpunkt der Planung ausnahmslos benutzungspflichtig, wenn auch unbenutzbar. Da für Radfahrende keine Abstellmöglichkeiten vorgesehen waren, wurden die Absperrgitter neben den sehr schmalen "Radwegen" zum Anschließen der Fahrraäder genutzt, wodurch die benutzungspflichtigen "Radwege" unbenutzbar waren. Auch heute noch nach Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht sind viele Abschnitte der "Radwege" der Eppendorfer Landstraße genau deswegen unbenutzbar: Die Fakeradwege sind weiterhin Fahrradstellflächen, weil trotz des Geschäftsbereich Radfahrende im Gegensatz zu Autofahrenden keine Stellflächen finden. Zumindest im für den Umbau vorgesehenen Planungsbereich soll es zukünftig Fahrradstellplätze geben. Dabei ist eine Umgestaltung der gesamten Eppendorfer Landstraße sowie auch des Lehmwegs dringend notwendig.

 

Eppendorfer Landstraße 112a: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2012 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 112a: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2015 ohne Radwegzwang) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 112: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2015 ohne Radwegzwang) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 112: Unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2013 ohne Radwegzwang) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Benutzungspflichtiger unbenutzbarer Fakeradweg (Zustand 2007) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Vollkommen unbenutzbarer benutzungspflichtiger Fakeradweg - diente als Fahrradparkplatz (Zustand 2002) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Kampfstehende auf dem benutzungspflichtigen Fakeradweg sowie verkehrsgefährdende Sondernutzung (Zustand 2008) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Gehende auf dem benutzungspflichtigem Fakeradweg (Zustand 2005) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Nach Entfernung des Fahrradparkplatzes (Zustand 2015 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 108-110: Viel Platz für Autos, wenig Platz für Radfahrende und Gehende (Zustand 2015 ohne Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

Eppendorfer Markplatz 2: Fakeradweg mit unzulässiger Sondernutzung einer Außengastronomie, neben der Gehende sich nicht mehr ausreichend begegnen konnten (Zustand 2007 mit Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

Eppendorfer Landstraße 110-108: Unbenutzbarer benutzungspflichtiger Fakeradweg, der als Fahrradparkplatz diente, sowie verkehrsgefährdende Sondernutzung auf dem Gehweg (Zustand 2003) - © Stefan Warda

Eppendorfer Marktplatz 2-4: Wartende Radfahrende blockieren den benutzungspflichtigen Fakeradweg (Zustand 2005 mit Radwegbenutzungspflicht) - © Stefan Warda

 

 

Konzept für den Planungsbereich

Laut Mobilitätswendebehörde sollen Radfahrende nach dem Umbau durchgängig auf Radfahrstreifen oder Radwegen geführt werden. Dabei sollen ca. 225 Meter neue Radwege und Radfahrstreifen an Stellen entstehen, wo es vorher keine Radverkehrsangebote gab (z. B. Südseite der Ludolfstraße). Alle bestehenden überwiegend Fakeradwege sollen nach dem Umbau ausreichend breit sein. Auf den Kreuzungen und an potenziellen Gefahrenstellen sollen Radfahrstreifen rot markiert werden. Statt bislang nur 13 Fahrradbügel soll es zukünftig 77 Fahrradbügel im Planungsgebiet geben. Rad- und Fußverkehr sollen zukünftig besser voneinander getrennt werden. Für den Rad- und Fußverkehr soll es zukünftig mehr Querungsmöglichkeiten geben.

 

Details

Der Fakeradweg der Eppendorfer Landstraße zwischen Schrammsweg und Eppendorfer Marktplatz soll lediglich teilweise beseitigt werden, da das Planungsbgebiet nicht bis zum Schrammsweg reicht. Als Ersatz soll es zukünftig einen Radfahrstreifen geben. Der südliche Fakeradwegabschnitt soll weiterhin unbenutzbar bleiben und wie gewohnt als Fahrradstellfläche dienen. 

Der immer noch benutzungspflichtige Fakeradweg in der Ludolfstraße unterhalb des Alma-Hoppe-Lustspielhauses (zukünftige Radroute 16) soll durch eine Protected Bike Lane ersetzt werden. Für Radfahrende zur Kellinghusenstraße soll endlich die bislang fehlende Wartefläche im Kreuzungsbereich geschaffen werden. Wartende Radfahrende Richtung Kellinghusenstraße müssen somit Radfahrende Richtung Eppendorfer Marktplatz zukünftig nicht mehr blockieren. 

 

Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße / Lustspielhaus: Benutzungspflichtiger Fakeradweg - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße / Lustspielhaus: Benutzungspflichtiger Fakeradweg - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße 43: Wartende Radfahrende, die Richtung Kellinghusenstraße abbiegen wollen, blockieren benutzungspflichtigen Radweg für nachfolgende Radfahrende. Außerdem ist für Radfahrende kein Betteltaster vorgesehen - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 16, Ludolfstraße / Kellinghusenstraße: Zukünftig soll es Richtung Kellinghusenstraße eine geradlinigere Radverkehrsführung geben - © Stefan Warda

Ludolfstraße 27-19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg - © Stefan Warda



Ludolfstraße 19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg - © Stefan Warda

Ludolfstraße 27-19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg - © Stefan Warda



Ludolfstraße 19: Kampfparken auf benutzungspflichtigem Fakeradweg und Gehweg - © Stefan Warda

 


Hintergrund

Der begonnene Umbau rund um den Eppendorfer Markplatz hat einen langen Vorlauf. Im Jahr 2017 hatte der LSBG ein öffentliches Beteiligungsverfahren gestartet. In die abgestimmte Planung sind auch spätere Entscheidungen eingeflossen, z. B. der Verzicht auf den Einbau von Radfahrstreifen in Mittellage nach dem Radentscheid.

 

 

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6. Juni 2025

Hamburg-Altona: Stehzeuge sollen vom Radweg der Kieler Straße verschwinden

 

 Aktualisiert am 07.06.2025

Kieler Straße / Augustenburger Straße: Stehzeuge auf dem vormaligen Radweg, Radfahrende sollen den Gehweg mitbenutzen - © Stefan Warda

 

Die Fremdnutzung des Radwegs der Kieler Straße duch Stehzeuge soll aufgehoben werden

Seit zwanzig Jahren dürfen Stehzeuge auf dem Radweg der Kieler Straße im Abschnitt zwischen Augustenburger Straße und Oeverseestraße platziert werden. Der Radweg wurde unter einem CDU-Senat zum "Parkplatz" umdeklariert. Seitdem sind Radfahrende verpflichtet, auf dem angrenzenden Gehweg zu radeln (Gehwegbenutzungspflicht) - trotz zahlreicher Hauseingänge bei Geschosswohnungsbauten, querender Grundstückszufahrt sowie Luftmessstation. 

 

Kieler Straße 21 im Jahr 2003 vor Umbau: Benutzungspflichtiger Fakeradweg links neben Stehzeugen im Dooringbereich, sowie Kampfparken auf Radweg - © Stefan Warda

 

Laut Abendblatt [€] möchte die Bezirkspolitik den Stehzeugen auf dem Radweg ein Ende machen. Noch Fehle die Zustimmung von Innen- und Mobilitätswendebehörde. 

"Ein weiterer Vorschlag der Politik zur Verbesserung der Sicherheit der Kieler Straße: Das Parken auf dem Radweg zwischen den Einmündungen von Augustenburger Straße und Oeverseestraße soll in Zukunft nicht mehr möglich sein." 

 

Kieler Straße / Augustenburger Straße im Jahr 2005 nach Umbau: Benutzungspflichtiger Gehweg, Stehzeuge auf vormaligem Radweg - © Stefan Warda

Kieler Straße 21 im Jahr 2005 nach Umbau: Benutzungspflichtiger Gehweg, Stehzeuge auf vormaligem Radweg - © Stefan Warda

Kieler Straße 21 im Jahr 2005 nach Umbau: Benutzungspflichtiger Gehweg, Stehzeuge auf vormaligem Radweg - © Stefan Warda

Kieler Straße 21 im Jahr 2012 nach Umbau: Benutzungspflichtiger Gehweg, Stehzeuge auf vormaligem Radweg - © Stefan Warda

Kieler Straße 21 im Jahr 2013 nach Umbau: Benutzungspflichtiger Gehweg, Stehzeuge auf vormaligem Radweg - © Stefan Warda

Kieler Straße im Jahr 2005 während des Umbaus: Radweg wird zum Parkplatz - © Stefan Warda

Kieler Straße 15-13 im Jahr 2005 während des Umbaus: Radweg wird zum Parkplatz - © Stefan Warda

Kieler Straße 15-13 im Jahr 200513 nach Umbau: Radweg wurde zum Parkplatz, verpflichtendes Gehwegradeln vor Hauseingängen und Hinterhofzufahrt - © Stefan Warda

 

 

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25. April 2025

Neues Einkaufszentrum in Hamburgs Hafencity: Fahrradparkhaus für Radfahrende nicht erreichbar

 

 Aktualisiert am 30.04.2025

Eingang zur Westfield-Fahrradgarage auf dem Platz am 10. Längengrad - © Stefan Warda

 

"Nachhaltige Mobilität" im Jahr 2025: Neues Fahrradparkhaus im Überseequartier für Radfahrende nicht erreichbar

Das neue autogerecht konzipierte "Westfield Hamburg-Überseequartier" bietet seit Eröffnung im April 2025 ein unterirdisches Fahrradparkhaus mit 1230 Fahrradstellplätzen. Der Eingang zur Rampe zum Westfield-Fahrradparkhaus befindet sich allerdings auf privater Fläche des Westfield Hamburg-Überseequartiers, auf der das Radfahren nicht gestattet ist. Eine Zufahrt vom öffentlichen Straßennetz zum Eingang des Fahrradparkhauses wurde nicht eingerichtet. Auch zahlreiche Fahrradbügel rund um das Westfield-Einkaufscenter liegen auf privaten Flächen des Westfield-Centers, die nur zu Fuß erreichbar sind. Eine telefonische Nachfrage beim Centermanagement bestätigte den Verdacht, dass Radfahren abseits der Fahrbahnbereiche im "Westfield Hamburg-Überseequartier" verboten ist. Eine Wegweisung zum Eingang der Fahrradgarage fehlt.

 

Platz am 10. Längengrad, rechts der Eingang zur Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda


Eingang zur Westfield-Fahrradgarage auf dem Platz am 10. Längengrad - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad / New-Orleans-Straße: Die Fahrradstellplätze sind nur von Gehenden erreichbar - © Stefan Warda

New-Orleans-Straße: Die Fahrradstellplätze sind nur von Gehenden erreichbar - © Stefan Warda

New-Orleans-Straße: Die Fahrradstellplätze sind nur von Gehenden erreichbar - © Stefan Warda

New-Orleans-Straße / Miamiplatz: Die Fahrradstellplätze sind nur von Gehenden erreichbar - © Stefan Warda

 

Während Besucher des Westfield-Quartiers mit dem Auto direkt zu einem Stellplatz auf dem Quartiersgelände fahren dürfen, müssen Radfahrende ihr Gefährt außerhalb des Quartiers abstellen und zu Fuß das Quartier besuchen bzw. als Gehende das Rad zu einem Fahrradstellplatz auf dem Quartier mitführen - soweit vom Quartiersmanagement erlaubt. Diese Praxis steht im Widerspruch zu den markigen Werbesprüchen der Hafencity zu einem "nachhaltigem Mobilitätsverhalten". 

 

Platz am 10. Längengrad / Überseeallee: Einfahrt zum Autoparkhaus - Autofahrende brauchen ihre Karossen auf dem Weg vom öffentlichen Straßenraum zum Stellplatz nicht schieben - © Stefan Warda

 

Das Fahrradparkhaus ist unter dem Platz am 10. Längengrad gelegen. Der kürzeste Fußweg zu den Eingängen des Parkhauses führt von der Kreuzung Osakaallee / Überseeallee / Platz am 10. Längengrad. Es gibt einen Zugang mit Fahrstuhl, welcher im Gebäudekomplex mit dem Port des Lumières integriert ist, sowie einen Zugang über eine Rampe. Laut Auskunft des Centermanagements darf die Rampe sogar mit Fahrrädern befahren werden. Eine Abgrenzung des privaten Freiraums des Westfield-Center zum umliegenden öffentlichen Freiraum ist nicht wahrnehmbar bzw. erkennbar.

 

Zukünftige Radroute 3, Osakaallee: Fahrt von der Innenstadt Richtung Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 3, Osakaallee / Überseeallee: Fahrt von der Innenstadt Richtung Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 3, Osakaallee / Überseeallee: Rechtsabbiegende von Überseeallee in die Westfield-Tiefgarage blockieren am Eröffnungstag des Einkaufscenters die Kreuzung und behindern u.a. Radverkehr (Fahrt von der Innenstadt Richtung Westfield-Fahrradgarage) - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 3, Überseeallee / Platz am 10. Längengrad: Rechtsabbiegende von Überseeallee in die Westfield-Tiefgarage blockieren am Eröffnungstag des Einkaufscenters die Kreuzung und behindern Radverkehr (Fahrt von der Innenstadt Richtung Westfield-Fahrradgarage) - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad / Überseeallee: Kürzester Weg vom öffentlichen Stadtraum zur Westfield-Fahrradgarage über privaten Freiraum, wo Radfahrverbot gilt - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Kürzester Weg vom öffentlichen Stadtraum zur Westfield-Fahrradgarage über privaten Freiraum, wo Radfahrverbot gilt - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad / Eingang der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

 

Das Fahrradparkhaus bietet allerdings keine geeigneten Stellplätze für Lastenfahrräder, obwohl es für Besuchende eines Einkaufszentrums konzipiert worden ist. Und auch Lastenfahrräder müssen zum Fahrradparkhaus geschoben werden. Dennoch ist es begrüßenswert, dass grundsätzlich ein Fahrradparkhaus errichtet wurde - wenn auch mit gravierenden Fehlern. Fraglich bleibt daher, ob das Parkhaus jemals ausgelastet sein wird angesichts der fehlenden Zufahrten. Für die Hamburger Innenstadt wäre im Bereich Mönckebergstraße eine Fahrradparkhaus begrüßenswert, da dort Fahrradbügel Mangelware sind. Ein Blick nach Utrecht zeigt, wie eine fahrradfreundliche Innenstadt gestaltet werden kann.

 

Platz am 10. Längengrad: Eingang der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Zufahrt zur Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Zufahrt zur Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Zufahrt zur Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Zufahrt zur Westfield-Fahrradgarage, Ende der Rampe - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Abstellplätze in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Sehr einfache Abstellplätze in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Abstellplätze in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Abstellplätze in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Lastenräder sind in der Westfield-Fahrradgarage nicht vorgesehen - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Reparaturstation in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Zugang zum Aufzug in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Aufzug zur Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

 

Im nördlichen Überseequartier, welches schon einige Jahre zuvor fertiggestellt wurde, verhält es sich ähnlich mit den Freiräumen. Auch dort gibt es keine Fußgängerzonen, denn auch dort handelt es sich um private Außenflächen. Überseeboulevard und Tokiostraße unterliegen dort einer Benutzungsordnung des Quartiersmanagements. Radfahren ist auch dort nicht erlaubt. Die Benutzungsordnung für das Quartier steht diskret auf Infosäulen im privaten Freiraum (öffentlich zugängliche private Freiflächen), allerdings nicht unmittelbar an den Zugängen erkennbar. Auf Verkehrszeichen wird verzichtet, wie auch im Westfield-Quartier. Auch dort gibt es keine Fußgängerzonen. ÖPNV-Nutzende, die die U-Bahnhaltestelle Überseequartier verlassen, betreten private Flächen.

 

Private Tokiostraße im nördlichen Überseequartier: Benutzungsordnung an Infosäule - © Stefan Warda

 
Überseeplatz: Privater öffentlich nutzbarer Raum, allerdings keine Fußgängerzone - © Stefan Warda

Überseeplatz / San-Francisco-Straße: Eine Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Freiraum ist nicht erkennbar - © Stefan Warda

San-Francisco-Straße / Überseeplatz: Menschen werden nicht über das Betreten eines privaten Freiraums informiert - © Stefan Warda

 

 

 

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