Petition against cheap car parking on cycle tracks
Aktualisiert am 26.11.2014
Die "
Initiative clevere Städte" startet morgen mit einer
Petition gegen das subventionierte und geduldete Kampfparken. Die Initiative fordert die Anhebung der Bußgelder für Kampfparken auf Geh- und Radwegen auf 80 Euro, Kampfparken in zweiter Reihe auf 100 Euro und Kampfparken auf Behindertenplätzen auf 130 Euro.
Laut "Initiative clevere Städte" liegen die Bussen für Kampfparken in Deutschland am untersten Ende im EU-Ranking. Deutschlands Kampfparkersätze liegen 75% unter dem EU-Durchschnitt.
Doch nicht nur die günstigen Bußgelder fördern das massenhafte Kampfparken, auch die mangelnde Bereitschaft vieler Kommunen gegen Kampfparker vorzugehen. Beispielsweise ist der "Radweg" in der Bergedorfer
Holtenklinker Straße jeden Tag durch Kampfparker zugestellt. Der örtlich zuständigen Polizei bzw. Straßenverkehrsbehörde ist dies bekannt.
Thomas Adrian von der Hamburger Innenbehörde spricht im Umgang mit Kampfparkern von einem "Drahtseilakt für die Politik".
Durch jahrelange bad practice geriet das Empfinden vieler Autofahrer so in Schieflage, dass viele es für ihr gutes Recht halten, andere behindern und gefährden zu dürfen.
Würden wie im Fall der
Holtenklinker Straße nach jahrelangem Wegschauen konsequent Kampfparker abgeschleppt, gäbe es haufenweise Proteste - wegen Gewohnheitsrecht. Zudem würden die Autofahrer klagen, wo sonst sie denn ihre Stehzeuge lassen sollten, wenn nicht auf dem angestammtem Platz auf dem "Radweg".
Ein Versuch des PK17 das Kampfparken entlang der
Rothenbaumchaussee zu unterbinden endete mit einem Fiasko. Der Versuch wurde nach heftger Gegenwehr der BILD zurückgenommen, die damalige Verkehrsdirektion Mitte knickte ein gegenüber der Autolobby. In der Rothenbaumchaussee wird zwischen Klosterstern und Hallerstraße zu beiden Straßenseiten auf dem Gehweg geparkt. Erlaubt ist jedoch seit Jahrzehnten unverändert das
Gehwegparken in Längsaufstellung. Die Autos stehen jedoch durchweg schräg. Die
Restgehwegflächen reichen jedoch nicht mehr für den reibungslosen Fußgängerverkehr inklusive des zugelassenen Radverkehrs.
Parkbussen in der Schweiz
Laut Schweizer Bussenkatalog werden für folgende Vergehen jeweils 120 Franken (ca. 100 Euro) fällig:
- Parkieren auf einem Radstreifen bis zu 60 Minuten
- Parkieren auf der Fahrbahn neben einem Radstreifen bis zu 60 Minuten
- Parkieren auf dem Trottoir, wo dies Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich
zulassen, ohne dass für Fussgängerinnen und Fussgänger ein 1,5 m breiter
Raum frei bleibt
- Behinderndes Parkieren auf einem Radweg mit darauf nicht zugelassenem Fahrzeug bis 60 Minuten
- Behinderndes Parkieren auf einem Fussweg mit darauf nicht zugelassenem Fahrzeug bis 60 Minuten
Der deutsche Bußgeldkatakog sieht für das unzulässige Parken auf Rad- und Gehwegen zwischen 20 Euro (Standardkampfparken) und 35 Euro (mehr als eine Stunde und zzg. mit Behinderung) vor. Den Höchstsatz von 60 Euro gibt es für Behinderung von Rettungswagen durch Kampfparken (zzgl. einem Punkt im Sündenregister). Nur durch Abschleppen der Stehzeuge kommen zusätzlich zum Bußgeld weitere wesentlich höhere Kosten auf Kampfparker zu.
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