Aktualisiert um 22.54 Uhr
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Elbchaussee: "Schutzstreifen" und korrekter Überholvorgang in den Gegenverkehr - © Stefan Warda |
Elbchaussee: Schutzstreifen sollen durch Piktogrammketten ersetzt werden
Nach der Sanierung der Elbchaussee im Abschnitt zwischen Masnteuffelstraße und Parkstreife soll nachgebessert werden. Laut Abendblatt [€] hätten Mitarbeitende von Polizei und Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) festgestellt, dass die Maße in den Plänen offenbar nicht stimmen würden und die Fahrbahnbreite der
Elbchaussee nicht ausreichend sei, um dort einen "Schutzstreifen" auf der
Fahrbahn zu installieren. Daraufhin habe die Polizei als Straßenverkehrsbehörde die Anordnung für die Schutzstreifen zurückgezogen. Die schon aufgetragenen Schutzstreifen in Richtung Westen sollen entfernt werden, die geplanten Schutzstreifen in Richtung Osten wurden nicht aufgetragen.
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Elbchaussee, Hotel Louis C. Jacob : Piktogrammketten - © Stefan Warda |
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Elbchaussee: Piktogrammkette und korrekter Überholvorgang in den Gegenverkehr - © Stefan Warda |
Als Ersatz für die vormals geplanten Schutzstreifen sollen Piktogrammketten dienen, die schon an anderer Stelle der umgebauten Elbchaussee (z.B. beim Jenischpark in Richtung Westen) zur Anwendung gekommen sind. Darauf hätten sich laut Abendblatt [€] Innenbehörde und Mobilitätswendebehörde verständigt.
Kritik des ADFC
Planung und Umbau der Elbchaussee wurden stets kritisch vom ADFC begleitet. Ein Sprecher des ADFC kritisierte im Abendblatt [€] insbesondere den Abschnitt der Elbchaussee zwischen dem Hotel Louis C. Jacob in Nienstedten und der Manteuffelstraße in Richtung Blankenese mit den noch vorhandenen "Schutzstreifen".
"Ich kann es niemandem empfehlen, hier mit dem Rad zu fahren. Das macht keinen Spaß und braucht viel Selbstbewusstsein."
Viele Autofahrende würden den notwendigen Seitenabstand von 1,5 Meter beim Überholen nicht einhalten. In einer Pressemitteilung kritisiert der ADFC den geplanten Ersatz der Schutzstreifen durch Piktogrammketten als Aktionismus und Geldverschwendung. Der ADFC empfiehlt dagegen Tempo 30 auf der Elbchaussee für solche Abschnitte, auf denen Radfahrende auf der Fahrbahn fahren müssen (z.B. bei Piktogrammketten). In unübersichtlichen kurvigen Bereichen in Blankenese sollte ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen gelten.
Kritik richtet der ADFC insbesondere an die Hamburger Polizei. Diese habe als Begründung für die Rücknahme der "Schutzstreifen" u.a. darauf verwiesen, dass Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden nicht den erforderlichen Seitenabstand einhalten könnten, ohne in den Gegenverkehr zu fahren. Zur Einhaltung des Seitenabstands von 1,5 Meter sind Autofahrende jedoch grundsätzlich verpflichtet, ob mit oder ohne Schutzstreifen, ob Elbchaussee oder jegliche andere Straße in Hamburg oder anderswo.
"Die Polizei begreift das systematische Fehlverhalten von Autofahrenden
aber offenbar als Naturgesetz. Statt diese Ursache für
Gefahren im Straßenverkehr wirksam zu bekämpfen, betreibt sie mit der
Wegordnung des Schutzstreifen auf der Elbchaussee reinen Aktionismus,
der für die Sicherheit von Radfahrenden nichts leistet."
Aus der Berichterstattung im Abendblatt [€] könnte gelesen werden, dass seitens der Polizeisprecherin die Auffassung bestünde, dass ohne Schutzstreifen Autofahrende nicht in den Gegenverkehr fahren müssten, um Radfahrende zu überholen - wie auch immer da der notwendige Seitenabstand ausfallen soll.
"Unabhängig von dem falschen Maß habe die Polizei bei wiederholten
Kontrollen zudem festgestellt, dass immer wieder gefährliche Situationen
entstünden, so Levgrün weiter. Die Autofahrer müssten beim Überholen
der Fahrradfahrer auf dem einzigen Radweg stadtauswärts – in die andere
Richtung war keiner möglich – einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern
einhalten. Dies sei aber oft nicht möglich, ohne dass die Autos in den
Gegenverkehr fahren. „Fakt ist: So kann die Situation aus Sicht der
Polizei nicht bleiben“, macht Levgrün eine klare Ansage."
Der von der Polizeisprecherin beschriebene Abschnitt der Elbchaussee hatte nur auf einer Seite Platz für einen Schutzstreifen. Die Polizeisprecherin macht jedoch keine Aussage zu Überholvergängen auf der Gegenseite der Straße im gleichen Abschnitt, auf der kein Schutzstreifen vorhanden ist. Werden dort nach Logik der Polizeisprecherin keine Radfahrenden überholt, weil dort keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind? Müssen "Schutzstreifen" (oder auch Radfahrstreifen) auch an anderen Straßen in Hamburg entfernt werden, weil Autofahrende zum Überholen von Radfahrenden in den Gegenverkehr ausweichen müssen?
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Weidestraße: "Schutzstreifen" - der Radfahrer hält einen zu geringen Abstand zu Stehzeugen, das überholende Auto wird korrekt in den Gegenverkehr gesteuert - © Stefan Warda |
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