27. Oktober 2024

Fehlplanung an der Elbchaussee: "Schutzstreifen" sollen beseitigt werden - ADFC kritisiert Polizei

 

 Aktualisiert um 22.54 Uhr

Elbchaussee: "Schutzstreifen" und korrekter Überholvorgang in den Gegenverkehr - © Stefan Warda


 

Elbchaussee: Schutzstreifen sollen durch Piktogrammketten ersetzt werden

Nach der Sanierung der Elbchaussee im Abschnitt zwischen Masnteuffelstraße und Parkstreife soll nachgebessert werden. Laut Abendblatt [] hätten Mitarbeitende von Polizei und Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) festgestellt, dass die Maße in den Plänen offenbar nicht stimmen würden und die Fahrbahnbreite der Elbchaussee nicht ausreichend sei, um dort einen "Schutzstreifen" auf der Fahrbahn zu installieren. Daraufhin habe die Polizei als Straßenverkehrsbehörde die Anordnung für die Schutzstreifen zurückgezogen. Die schon aufgetragenen Schutzstreifen in Richtung Westen sollen entfernt werden, die geplanten Schutzstreifen in Richtung Osten wurden nicht aufgetragen. 

 

Elbchaussee, Hotel Louis C. Jacob : Piktogrammketten - © Stefan Warda

Elbchaussee: Piktogrammkette und korrekter Überholvorgang in den Gegenverkehr - © Stefan Warda

 

Als Ersatz für die vormals geplanten Schutzstreifen sollen Piktogrammketten dienen, die schon an anderer Stelle der umgebauten Elbchaussee (z.B. beim Jenischpark in Richtung Westen) zur Anwendung gekommen sind. Darauf hätten sich laut Abendblatt [] Innenbehörde und Mobilitätswendebehörde verständigt. 


Kritik des ADFC

Planung und Umbau der Elbchaussee wurden stets kritisch vom ADFC begleitet. Ein Sprecher des ADFC kritisierte im Abendblatt [] insbesondere den Abschnitt der Elbchaussee zwischen dem Hotel Louis C. Jacob in Nienstedten und der Manteuffelstraße in Richtung Blankenese mit den noch vorhandenen "Schutzstreifen". 

"Ich kann es niemandem empfehlen, hier mit dem Rad zu fahren. Das macht keinen Spaß und braucht viel Selbstbewusstsein."

Viele Autofahrende würden den notwendigen Seitenabstand von 1,5 Meter beim Überholen nicht einhalten. In einer Pressemitteilung kritisiert der ADFC den geplanten Ersatz der Schutzstreifen durch Piktogrammketten als Aktionismus und Geldverschwendung. Der ADFC empfiehlt dagegen Tempo 30 auf der Elbchaussee für solche Abschnitte, auf denen Radfahrende auf der Fahrbahn fahren müssen (z.B. bei Piktogrammketten). In unübersichtlichen kurvigen Bereichen in Blankenese sollte ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen gelten.  

Kritik richtet der ADFC insbesondere an die Hamburger Polizei. Diese habe als Begründung für die Rücknahme der "Schutzstreifen" u.a. darauf verwiesen, dass Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden nicht den erforderlichen Seitenabstand einhalten könnten, ohne in den Gegenverkehr zu fahren. Zur Einhaltung des Seitenabstands von 1,5 Meter sind Autofahrende jedoch grundsätzlich verpflichtet, ob mit oder ohne Schutzstreifen, ob Elbchaussee oder jegliche andere Straße in Hamburg oder anderswo.   

"Die Polizei begreift das systematische Fehlverhalten von Autofahrenden aber offenbar als Naturgesetz. Statt diese Ursache für Gefahren im Straßenverkehr wirksam zu bekämpfen, betreibt sie mit der Wegordnung des Schutzstreifen auf der Elbchaussee reinen Aktionismus, der für die Sicherheit von Radfahrenden nichts leistet."

Aus der Berichterstattung im Abendblatt [] könnte gelesen werden, dass seitens der Polizeisprecherin die Auffassung bestünde, dass ohne Schutzstreifen Autofahrende nicht in den Gegenverkehr fahren müssten, um Radfahrende zu überholen - wie auch immer da der notwendige Seitenabstand ausfallen soll.

"Unabhängig von dem falschen Maß habe die Polizei bei wiederholten Kontrollen zudem festgestellt, dass immer wieder gefährliche Situationen entstünden, so Levgrün weiter. Die Autofahrer müssten beim Überholen der Fahrradfahrer auf dem einzigen Radweg stadtauswärts – in die andere Richtung war keiner möglich – einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten. Dies sei aber oft nicht möglich, ohne dass die Autos in den Gegenverkehr fahren. „Fakt ist: So kann die Situation aus Sicht der Polizei nicht bleiben“, macht Levgrün eine klare Ansage."

Der von der Polizeisprecherin beschriebene Abschnitt der Elbchaussee hatte nur auf einer Seite Platz für einen Schutzstreifen. Die Polizeisprecherin macht jedoch keine Aussage zu Überholvergängen auf der Gegenseite der Straße im gleichen Abschnitt, auf der kein Schutzstreifen vorhanden ist. Werden dort nach Logik der Polizeisprecherin keine Radfahrenden überholt, weil dort keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind? Müssen "Schutzstreifen" (oder auch Radfahrstreifen) auch an anderen Straßen in Hamburg entfernt werden, weil Autofahrende zum Überholen von Radfahrenden in den Gegenverkehr ausweichen müssen?


Weidestraße: "Schutzstreifen" - der Radfahrer hält einen zu geringen Abstand zu Stehzeugen, das überholende Auto wird korrekt in den Gegenverkehr gesteuert - © Stefan Warda



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3 Kommentare:

  1. Die Polizei war an der ursprünglichen Planung beteiligt und hat jetzt im Nachherien ihre eigenen Defizite bei der Planung entdeckt. Sie versucht jetzt durch die dargestellten Maßnahmen ihr eigenes Versagen zu kaschieren. Aber Herr Grotes Behörde hat sich in der Vergangenheit nie durch eine moderne Planung im Verkehrsbereich ausgezeichnet. In Bezug auf den nicht motorisierten Verkehr fällt diese Behörde nur durch ein systemisches Versagen auf.

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  2. Offenkundig hält die Hamburger Polizei ein überholbedingtes Ausweichen auf die Gegenfahrbahn für regelwidrig.

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  3. Wenn man nicht regelgerecht überholen kann, und ein Schutzstreifen spielt da keinerlei Rolle, dann bleibt man dahinter.

    Ich dacht, Aufgabe der Polizei sei es, die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren und ggf. zu ahnden...

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