26. Juli 2020

Hamburg asozial: Der Wildparker des Abends

Hamburg: illegal car parking of this evening

Freizeitroute 11 bzw. zukünftige Veloroute 11, Elbpark Entenwerder / Entenwerder Stieg - © Stefan Warda

© Stefan Warda

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21. Juli 2020

Hamburg-Hamm: Bezirk Mitte unterbindet illegales Schrägparken und richtet Pop-up-Radweg und Pop-up-Radfahrstreifen ein

Hamburg: New pop-up cycle track and pop-up cycle lane, less illegal car parking

Aktualisiert am 22.07.2020

Sievekingdamm / Auf den Blöcken, temporärer Radfahrstreifen - © Stefan Warda


Der Bezirk Mitte hat am Sievekingdamm die jahrzehntelange Duldung des illegalen Schrägparkens aufgegeben.

Dadurch wurde endlich ein tatsächlich sicher befahrbarer Verkehrsraum für Radfahrende geschaffen. Auf dem Hochbord wurde ein Pop-up-Radweg angelegt, wo zuvor das geduldete Wildparken stattgefunden hatte. In Fortsetzung Richtung Sievekingsallee wurde die rechte Fahrspur zum temporären Pop-up-Radfahrstreifen umgewandelt. Laut Bezirksamt sei die jetzige Maßnahme eine Interimslösung bis zur geplanen Grundinstandsetzung des Sievekingdamms, die derzeit für das nächste Jahr angesetzt sei. Eine ähnliche Konstellation mit dauerhaft illegalem Schrägparken neben einem Hochbordradweg bietet die "Fahrradstadt" Hamburg beispielsweise an der Kieler Straße (Koldingstraße - Augustenburger Straße), aber auch in der Fruchtallee - in beiden Fällen sogar weiterhin bei Radwegbenutzungspflicht.


Sievekingdamm 38, temporärer Radweg - © Stefan Warda

Sievekingdamm 50: Übergang vom temporären Radweg auf den temporären Radfahrstreifen - © Stefan Warda

Sievekingdamm: temporärer Radfahrstreifen. Rechts halb unterm Stehzeug der frühere Fakeradweg - © Stefan Warda


Von der viel erwähnten "Fahrradstadt" war am nördlichen Teil des Sievekingdamms bis vor wenigen Tagen nichts zu sehen. Richtung Norden gab es vormals sehr schmale und unter Sicherheitsaspekten unbenutzbare Fakeradwege - eingebettet zwischen Kantstein und illegal schräg aufgestellten Stehzeugen und großen Straßenbäumen, deren Wassertriebe im Frühjahr jeweils den gesamten "Radweg" begrünten. Noch vor rund zehn Jahren waren diese sogar noch mit einer Radwegbenutzungspflicht verbunden - trotz Unbenutzbarkeit. Auch damals, als die Radwegbenutzungspflicht noch angeordnet war, durfte rechts vom "Radweg" nicht schräg geparkt werden. Für Stehzeuge war schon damals die Längsaufstellung angeordnet gewesen, was aber auch nicht förderlich für die Sicherheit der Radfahrenden auf dem "Radweg" gewesen wäre. Der ehemalige "Radweg" wurde später zurückgebaut. Reste des "Radwegs" sind immer noch vorhanden und gut erkennbar. Radfahrende haben heute die Wahl zwischen Fahrbahnbenutzung und der Benutzung des temporären Pop-up-Radwegs bzw. des temporären Pop-up-Radfahrstreifens.


Sievekingdamm / Carl-Petersen-Straße: 2009 hatte es dort noch einen benutzungspflichtigen Fakeradweg - © Stefan Warda

Sievekingdamm 32-34, ehemaliger Fakeradweg im Dooringbereich mit Radwegbenutzungspflicht: Stehzeuge in Längsaufstellung waren in der autogerechten Stadt Hamburg erlaubt - © Stefan Warda

Sievekingdamm 36: Benutzungspflichtiger Fakeradweg im Frühsommer 2009. Das Verkehrszeichen 315 zeigt das erlaubte Parken in Längsaufstellung an - © Stefan Warda

Sievekingdamm 52: Unbenutzbarer enutzungspflichtiger Fakeradweg mit Wildparkenden im Jahr 2009 - © Stefan Warda

Sievekingdamm: Ehemals Slalomparcour für risikofreudige und geübte Radfahrende um Mülltonnen, Stehzeuge, wartende Busfahrgäste, Baumtriebe, usw. - © Stefan Warda

Sievekingdamm 32: Wahlfreiheit zwischen Fahrbahnbenutzung und Radwegbenutzung - © Stefan Warda

Sievekingdamm 34: Ende des "Schutzstreifens" - © Stefan Warda


Auf der gegenüber liegenden Straßenseite des nördlichen Abschnitts gibt es weiterhin noch Hochbordradwege, die teilweise unmittelbar im Dooringbereich angrenzender Stehzeugflächen verlaufen.


Sievekingdamm 31: Weiterhin vorhandener Fakeradweg im Dooringbereich - © Stefan Warda


Im Abschnitt südlich der Carl-Petersen-Straße wurden im Rahmen der Grundinstandsetzung die in Hamburg üblichen Radspuren (Radfahrstreifen) angelegt. Die zuvor vorhandenen sehr schmalen Fakeradwege - überwiegend vollkommen im Dooringbereich - wurden beseitigt. 


Sievekingdamm am Thörls Park: Radspuren - © Stefan Warda

Sievekingdaam im Abschnitt Carl-Petersen-Straße - Hammer Landstraße: Radspuren - © Stefan Warda



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16. Juli 2020

Hamburg: Senat plant Instandhaltung und Verbreiterung der (Fake-)Radwege an der Kieler Straße

Hamburg: Fake cycle tracks to be upgraded along Kieler Straße


Kieler Straße - © Stefan Warda


Der neue Senat plant die Instandhaltung bestehender (Fake-)Radwege entlang von Hauptverkehrstraßen. In einem Interview mit dem Abendblatt erwähnte Dierk Kienscherf (SPD), der Senat wolle künftig an etlichen Stellen bestehende Radwege - etwa an der Kieler Straße - erneuern und verbreitern.

"Wir rechnen jetzt auch die Instandsetzung in den geplanten Ausbau der Radwege mit hinein."

Die Instandhaltung von bestehenden (Fake-)Radwegen werde zukünftig in den Ausbau der Radverkehrsanlagen hineingerechnet. Ob es tatsächlich gelingen wird ohne eine Veränderung des Straßenquerschnitts schmale Fakeradwege, die nicht eimal den Mindestkriterien der heute gültigen Regelwerke entsprechen, lediglich mit einer geringfügigen Verbreiterung möglicherweise zum Nachteil des Fußverkehrs aufzuhübschen, ist äußerst fraglich.


Kieler Straße - © Stefan Warda

Kieler Straße - © Stefan Warda


Etikettenschwindel Radwegsanierung

Der Senat sollte nicht den Fehler wiederholen, den schon zuvor der CDU-geführte Senat mit dem Verkehrssenator Dr. Michael Freytag machte. Damals wurde entlang von Hauptverkehrsstraßen (z.B. Barmbeker Straße, Herderstraße, Winterhuder Weg, Lerchenfeld, Wartenau, Lübecker Straße) bei vielen Kilometer bestehender Radwege lediglich die Oberflächenmaterialien ausgetauscht, die schlechte Führung und Konfliktstellen jedoch beibehalten oder gar verschärft. Benutzungspflichtige Radwege, die im Dooringbereich verliefen, wurden - abgesehen vom Belagwechsel - unverändert beibehalten und vollmundig in den Propagandaberichten der Verkehrsbehörde zu den Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen der "Radverkehrsstrategie für Hamburg" bejubelt. Die Radwege waren damals allerdings nur so hergestellt worden, dass weiterhin ein Überholen auf den Radwegen nicht möglich war und das Befahren der Radwege neben legalen Stehzeugeplätzen un´ter Beachtung der notwendigen Abstandsregeln unmöglich war - trotz weiterhin bestehender Radwegbenutzungspflicht. 

Angesichts immer deutlicherer Warnungen von Experten und Forschern sollten auch bei der Radwegeinstandhaltung die aus Sicherheitsgründen notwendigen Sicherheitsabstände, die Sichtdreiecke an Kreuzungen und Querungen und die Belange des Fußverkehrs unbedingt berücksichtigt werden.


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7. Juli 2020

StVO-Novelle auf Eis: Kommt nun ein Erpressungsversuch aus Berlin?

Aktualisiert um 12:45 Uhr
Hofweg, "Schutzstreifen" und vier Wildparkende - © Stefan Warda

Halten auf Schutzstreifen wieder erlaubt?

Wegen eines Formfehlers wird die seit April gültige StVO-Novelle von den Bundesländern außer Kraft gesetzt. Dazu hatte Andreas Scheuer aufgerufen, weil die StVO-Novelle schlampig auf den Weg gebracht worden war. Für einige Neuerungen fehlte der Bezug zu den entsprechenden Gesetzesgrundlagen. Das bedeutet: Die Ordnungskräfte wenden vorläufig den alten Bußgeldkatalog wieder an. Halten auf Schutzstreifen wird nicht mehr geahndet, es gibt keinen Tatbestand für das enge Überholen von Radfahrenden, es gelten wieder die für europäische Verhältnisse äußerst günstigen Bußgeldchen beim Wildparken auf Geh- und Radwegen oder Radfahstreifen, kein Schritttempo für Lkw beim Abbiegen an Kreuzungen mit Radverkehrsanlagen, usw.. 

Andreas Scheuer möchte nun die Gelegenheit nutzen, den Bundesländern eine neue, veränderte StVO-Novelle unterzujubeln, die hoffentlich juristisch einwandfrei sein wird, gleichzeitig jedoch nach seinen Worten "verhältnismäßig" ausfallen wird. Er möchte der Raserlobby entgegenkommen und temporäre Fahrverbote ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts aufheben. Denn nach Argumenten der Raserlobby haben viele Menschen ihre Existenz derart eingerichtet, dass sie beruflich davon abhängig seien, regelmäßig die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmenden zu gefährden, indem sie zu schnell mit Auto oder Motorrad unterwegs sind. Vorgebracht wurde, diese Gewohnheitsraser könnten ja versehentlich Tempo-30-Schilder übersehen und dann bei deutlich mehr als Tempo 50 in einem Tempo-30-Bereich ihre Fahrerlaubnis befristet abgeben. Verkehrsminister Scheuer missachtet nun alle Bemühungen um Vision Zero und menschengerechterer Städte in Deutschland.




Nun wird es spannend: Wer sitzt am längeren Hebel? Werden die Länder die Kröte schlucken und Geschwindigkeitsüberschreitungen in einer von Scheuer überarbeiteten StVO in bagatellisierter Form akzeptieren, um das restliche Reformwerk schnellstmöglich wieder in Kraft zu setzen? Oder fallen wir möglicherweise gar bis zu einem Verkehrsministerwechsel zurück auf die alte StVO-Fassung?


Lärmzeug - © Stefan Warda

Scheuer auch Anhänger von Lärmzeugen

Nebenbei ließ Scheuer andeuten, dass er die Initiative der Länder zur Minderung von Motorradlärm nicht unterstützen will. Laut der ZEIT sagte Scheuer:

"Die Biker zeigen bei den Protesten ihre Haltung gegen Verschärfungen und Verbote. Das ist auch meine Haltung. Ich werde die Beschlüsse des Bundesrates, also der Bundesländer, nicht umsetzen."


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4. Juli 2020

Nachtreisezug: Entspanntes Reisen über Nacht inklusive Fahrradmitnahme

Night train: Relaxed overnight travel including cycle transport

Aktualisiert um 17:18 Uhr
Paris Est: Fahrradmitnahme im ehemaligen "Citynightline" der Deutschen Bahn - © Stefan Warda


Für Reisende, die längere Distanzen entspannt bewältigen und dabei ein Fahrrad mitnehmen wollen, ist der Nachtreisezug besonders geeignet. In komfortablen Schlaf- und praktischen Liegewagen träumen die Reisenden waagerecht liegend dem Reiseziel entgegen, während das Fahrrad sicher verstaut mitreist. Paris, Amsterdam oder Kopenhagen waren ehemals angenehm erreichbar -  inklusive Mitnahme des eigenen Fahrrads.

Fahrradtransport im ehemaligen "Citynightline" der Deutschen Bahn - © Stefan Warda

Nachdem die Deutsche Bahn das einstmals dichte Netz von Nachtreisezügen quer durch Europa - zuletzt unter der Marke "CityNightLine" - aus angeblich wirtschaftlichen Gründen nach und nach bis 2016 komplett eingestellt hatte, blieb Liebhabenden dieser Reiseart nur noch das Angebot der Österreichischen Bundesbahnen. Diese betreiben bislang unter der Marke "Nightjet" auf den Strecken Hamburg - Hannover - Frankfurt - Mannheim - Basel - Zürich, Hamburg - Hannover - Würzburg - Passau - Linz - Wien, Hamburg - Hannover - München - Innsbruck täglich Nachtreisezüge mit Schlaf- und Liegewagen sowie Fahrradmitnahme. Die Relationen Berlin - Frankfurt - Basel - Zürich, Brüssel / Düsseldorf - Köln - München - Innsbruck, Brüssel / Düsseldorf - Köln - Passau - Linz - Wien, München - Venedig, München - Bologna - Florenz - Rom bieten laut Auskunft über die Deutsche Bahn keine Fahrradmitnahme an.


Nightjet der ÖBB - © Stefan Warda


Der Anbieter "Urlaubs-Express" bietet saisonal verschiedene Verbindungen mit Schlaf- und Liegewagen sowie Fahradmitnahme im In- und ins Ausland an. In der Sommersaison verkehren an ausgewählten Tagen die Linien Hamburg / Düsseldorf - Villach / Innsbruck und Hamburg - Lüneburg - Hannover - Augsburg - München-Ost. Fahrräder werden auf den Autotransportwagen mehr oder weniger sicher befördert. Die Mitnahme kostet etwa 33 Euro.

Ab heute abend soll auch das Unternehmen RDC mit einem Nachtreisezug (keine Schlaf-, jedoch Liegewagen) duch Deutschland verkehren - zunächst zumindest bis November. Der Alpen-Sylt-Nachtexpress will die Relation Westerland - Husum - Hamburg - Frankfurt-Süd - München-Pasing - Prien/Chiemsee - Salzburg zweimal wöchentlich bedienen. Die Fahrradmitnahme kostet im Alpen-Sylt-Nachtexpress allerdings 49 Euro.

Immerhin bietet die Deutsche Bahn mittlerweile die Fahrradmitnahme in einigen ICE-Zügen an - jahnzehntelang ein Tabu. Die neueste Baureihe ICE4 bietet Platz für acht (nicht allzu große und breite) Fahrräder.


Fahrradtransport im ICE - © Stefan Warda

Fahrradtransport im ICE - © Stefan Warda



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