Bad planning new Fuhlsbüttler Straße: Cycle track remains to narrow
|
Fehlplanung neue Fuhle: Benutzungspflichter "Radweg" in der Dooringzone |
Die Fuhle wird umgebaut. Vom Ohlsdorfer Friedhof bis zum Barmbeker Bahnhof ist die Straße seit Wochen aufgerissen. Mittlerweile sind aber schon die ersten Ergebnisse der Planung erkennbar. Im oberen Teil der Fuhle haben die Planer weiterhin auf Radwege gesetzt. Ab Alsterdorfer Straße Richtung Süden ist ein erster Abschnitt fertiggestellt. Die Radwegbenutzungspflicht ist auch schon wieder abgeordnet. Der neue Radweg misst in der Breite nur 1,25 Meter. Zu den Stehzeugen, die wie vor dem Umbau auch auf dem Gehbord abgestellt werden sollen, ist ein 0,5 Meter breiter Sicherheitsstreifen vorgesehen. Daran schließt sich ohne eine Bordkante die Fläche für die Stehzeuge an. Ein Teil der Stehzeuge steht aber bis an den nur 1,25 Meter schmalen Radweg. Auf dem Radweg können Radler aber nicht den notwendigen Mindestabstand zu den Stehzeugen einhalten. Sie würden bei Benutzung des Radweges in der Dooringzone fahren.
|
Fuhle: Außenspiegelfreundliches Parken |
Laut der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung beträgt das Regelmaß für benutzungspflichtige Radwege zwei Meter. Das Mindestmaß muss allerdings 1,5 Meter betragen. Parken Autos neben dem Radweg ist zusätzlich ein Sicherheitsstreifen erforderlich. Das Mindestmaß des Radwegs inklusive eines Sicherheitsstreifens muss 1,75 Meter betragen, also in etwa die Breite eines Fahrrades zuzüglich ein Meter Sicherheitsabstand. Unter diesen Bedingungen handelt es sich nur um einen Einrichtungsradweg, auf dem sich Radfahrer nicht überholen können. Das Mindestmaß eines Kopenhagener Radwegs beträgt 2,2 Meter, in den Niederlanden wird eine Radwegbreite von 2,25 Metern empfohlen. In Deutschland kommt fast nirgends das Regelmaß, sondern meist höchstens das Mindestmaß, hier in der Fuhle nicht einmal dieses zur Anwendung.
|
Radwegbenutzungszwang für zu schmalen Radweg neben zu schmalem Gehweg |
Warum aber stehen die Autos auf dem Sicherheitsstreifen, der den Abstand zwischen Stehezeugen und Radweg darstellen soll? Zum einen ist es anz leicht diesen zu überfahren. Es gibt keine Kante, keinen Höhenunterschied. Zum anderen ist der Belag von Parkbucht und Sicherheitsstreifen nahezu identisch. Beides ist im gleichen Grauton gehalten. Der Belag für die Parkbucht besteht aus grauen Wabensteinen, die Sicherheitsstreifen aus quadratischen grauen Betonsteinen. Doch nicht nur in der Fuhle werden Autos gern mit etwas Abstand zur Fahrbahn abgestellt. Und das hat einen triftigen Grund. Autofahrer befürchten, dass die linken Außenspiegelvon vorbeifahrenden Lastern beschädigt werden könnten. Ein weiterer Grund: Bei anhaltendem Verkehrsfluss lässt es sich schneller und bequemer aussteigen, wenn zur Fahrbahn ein größerer
Abstand gehalten wird. Das
außenspiegelfreundliche Parken wird in vielen Straßen Hamburgs praktiziert, z.B. in der
Habichtstraße oder der Buxtehuder Straße (in beiden Fällen handelt es sich um unzulässige Radwegbenutzungspflichten für unbenutzbare Fake-"Radwege"). Solange die Parkbuchten zu schmal sind trifft es den Radverkehr. Eigentlich haben die Planer genau das gemacht, wovor die Regelwerke warnen: ein Kombination von Mindestbreiten, hier also ein zu schmaler Parkplatz neben einem zu schmalem Radweg und einem zu schmalen Gehweg. Denn auch letzter entspricht mit 1,5 Metern Breite inklusive das weißen Blindenstreifens nicht dem Mindestmaß, welches die Regelwerke vorgeben (laut EFA hier mind. 2,1 Meter erforderlich). Die neue Fuhle scheint eine Fehlplanung zu sein. die Planer wollten mal wieder alles in einem Straßenraum unterbringen: Bäume, Stehzeuge, Radweg, Gehweg, Fahrspuren, doch alles zusammen geht nur bei Unterschreitung der erforderlichen Mindestkriterien. Im Bereich der oberen Fuhle scheint genau das eingetreten zu sein, wovor hier schon
im Februar gewarnt wurde. Ein Radweg neben Parkplätzen findet dort keinen Platz.
Mehr . . . /
More . . . :
.