1. Juli 2025

Bundesverkehrsministerium plant neue Reglementierung für gewerbliche Fahrräder und E-Scooter

 

 

Radroute 15, Budapester Straße: Wegen Kampfparken unbenutzbarer Gehweg - © Stefan Warda

 

 

Bald weniger Kampfparken auf Rad- und Gehwegen sowie an Fahrradbügeln? 

Laut ZEIT plant das Bundesverkehrsministerium eine Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Gewerblich angebotene Fahrräder und E-Scooter sollen zukünftig beim Abstellen nicht mehr privaten Fahrrädern oder E-Scootern gleichgestellt sein. Sharingfahrzeuge sollen zukünftig "nicht als Teil des ruhenden Verkehrs im Sinne der Straßenverkehrsrechts" behandelt werden. Die Sharingdienste würden dadurch ihre Geschäftsmodelle bedroht sehen.

 

 

 

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28. Juni 2025

Weniger Fakeradwege in Hamburg: Umbau der Saarlandstraße für zukünftige Radroute 12

 

 

Zukünftige Radroute 12, Saarlandstraße: Fakeradweg - © Stefan Warda
 

 

Radfahrende müssen wieder Abschied nehmen von ganz besonderen Fakeradwegen in Hamburg: Nächste Woche sollen die Bauarbeiten für den Ausbau der zukünftigen Radroute 12 in der Saarlandstraße beginnen. Laut der Mobilitätswendebehörde sei zunächst der 1,2 Kilometer lange nördliche Abschnitt zwischen Jahnring und der Hochbahn (U Saarlandstraße) betroffen. Zuvor sollte die Saarlandstraße abschnittsweise Teil der ursprünglich geplanten Veloroute 5N werden. Die nun bedrohten Fakeradwege wurden teilweise baulich lediglich in einer Breite von 75-80 Zentimetern hergestellt. Bei mangelnder Grünpflege reduziert sich die befahrbare Breite allerdings regelmäßig auf zum Teil nur 40 Zentimeter. Mehrspurige Fahrräder, Rikschas und Anhänger müssen die Fahrbahnen benutzen, da gemäß StVO das Befahren der angrenzenden Gehwege verboten ist. 

Laut der Mobilitätswendebehörde sollen die Radverkehrsanlagen Im Rahmen der Baumaßnahme neu geordnet und durchgängig ausgebaut werden. Vorgesehen seien breitere Radwege, eine Fahrradstraße im südlichen Abschnitt der Saarlandstraße einschließlich des Bereichs um die Stadthallenbrücke sowie eine direkte, barrierearme Anbindung bis zur U Bahn-Station Saarlandstraße. Die beschriebenen Fakeradwege auf der Ostseite der Saarlandstraße sollen durch 2,25 Meter breite Radwege, Radfahrstreifen oder Protected Bike Lanes ersetzt werden. Das entspricht in etwa einer Verdreifachung der bisherigen Breite.

Der Abschnitt soll die Verbindung zwischen dem Ring 2 und der U/S-Station Barmbek komplettieren – über Alte Wöhr und die Saarlandstraße. Die Stadthallenbrücke soll zudem zukünftig dem Rad- und Fußverkehr vorbehalten bleiben. Der Umbau soll im September 2027 abgeschlossen werden.


 

 

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23. Juni 2025

Für mehr Sicherheit im Fußverkehr: Verkehrswacht fordert Verzicht auf gemeinsame Geh- und Radwege

 

 

Habichtstraße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda


Deutsche Verkehrswacht fordert weniger Platz für Stehzeuge, mehr Platz für Menschen 

Im Anschluss an die Fachtagung der Deutschen Verkehrswacht e. V. (DVW) zum Thema "Es geht besser! - Perspektiven für einen sicheren Fußverkehr" hat sich die Jahreshauptversammlung des Verbandes für ein Maßnahmenpaket ausgesprochen, um die Sicherheit im Fußverkehr zu erhöhen.

So sollte es bei Infrastruktur möglichst keine gemeinsamen Geh- und Radwege mehr geben. Durch die gleichzeitige Nutzung durch Gehende und Radfahrende bestehe ein erhebliches Konfliktpotential und die Unfallgefahr steige. Stattdessen sollten die Verkehrsträger konsequent getrennt werden und beide ausreichend dimensionierte Flächen erhalten.

Sichtbarkeit

Auch seien Gehwege und Querungsstellen durchgängig, barrierefrei und sichtbar zu gestalten. Die Grünphasen für den Fußverkehr an Ampeln müssten angemessen lang sein. Ein entsprechender Beschlussantrag, der eine Reihe von Maßnahmen vorsieht, wurde von den Mitgliedern und Delegierten einstimmig verabschiedet.

Sichtbeziehungen an Kreuzungen und Querungen müssten durch Parkverbote, bauliche Maßnahmen und klare Verkehrsführung gesichert werden. Tempo 30 sollte insbesondere in Wohngebieten und vor sensiblen Einrichtungen, beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen und Pflegeeinrichtungen, zur Regel werden. 

Trennung von Rad- und Fußverkehr 

DVW-Präsidentin Kirsten Lühmann: "Pedelecs, Lastenräder, Elektro-Roller - immer neue Fortbewegungsmittel kamen in den letzten Jahren dazu. Diese sind oft genug auf die Gehwege gelenkt worden - die Konflikte mit dem Fußverkehr waren vorprogrammiert. Durch eine Trennung können wir den Raum für alle Verkehrsteilnehmende sicherer gestalten."

 

Stresemannstraße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Stresemannstraße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Stresemannstraße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

 

 

Mobilitätserziehung

Kinder müssten frühzeitig auf eine sichere Verkehrsteilnahme vorbereitet werden, beispielsweise im Rahmen der Verkehrserziehung ab dem Vorschulalter oder durch das Üben des sicheren Schulwegs. Öffentlichkeitsarbeit sollte über Gefahren durch Ablenkung und die Einschränkung der Sichtbarkeit bei Dunkelheit aufklären sowie die gegenseitige Rücksichtnahme fördern.

Gehwege von Stehzeugen freihalten

Fahrzeuge sollten mit Assistenzsystemen zum Schutz von zu Fuß Gehenden ausgestattet werden. Verstöße gegen Anhaltepflichten und Halteverbote an Überwegen seien konsequent zu ahnden. Das Gehwegparken gelte es weitestgehend aufzuheben und illegales Beparken von Gehwegen durch Kontrollen möglichst zu unterbinden, damit Personen mit Bewegungseinschränkungen, Kinderwagen etc. sich in einem sicheren Raum ungehindert bewegen können und Sichtbeziehungen beim Überqueren von Straßen ungehindert möglich seien.

 

Dorotheenstraße - © Stefan Warda

Dorotheenstraße - © Stefan Warda

Jungfrauenthal - © Stefan Warda

 

 

Beauftragte für Fußverkehr

Städte mit über 100.000 Einwohnenden sollten eine zentrale Ansprechstelle für den Fußverkehr einrichten. Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von zu Fuß Gehenden seien als fester Bestandteil in kommunale Verkehrs- und Sicherheitsstrategien aufzunehmen.

Bedeutung für Hamburg 

Die Forderungen der Verkehrswacht entsprechen beispielsweise den Hamburger Planungen für den umstrittenen Umbau der Rodigallee. Aktivisten fordern für die Rodigallee jedoch gemeinsame Geh- und Radwege inklusive Stehzeuge auf dem Hochbord, um einen möglichst autogerechten Ausbau der Straße zu gewährleisten. 

Die Verkehrswacht-Position entspricht ebenso der Initiative für die Verbannung von Stehzeugen vom Radweg in der Kieler Straße, wo sich für den Erhalt möglichst vieler Plätze für Stehzeuge Radfahrende und Gehende einen gemeinsamen Geh- und Radweg teilen müssen. 

 

Kieler Straße: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

 

 

Auch das mangels Kontrollpersonal bislang sehr häufig geduldete Gehwegparken in Hamburger Wohnquartieren müsse demnach unterbunden werden.

 

Bislang ist die Verkehrswacht insbesondere durch andauernde Helmpropaganda für Radfahrende, nicht aber für Gehende oder Auto(mit)fahrende aufgefallen. 

 

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22. Juni 2025

Fahrradklima-Test 2024: Hamburg behauptet Position, Berlin sackt ab

 

 

© ADFC

 

In dieser Woche wurde das Ergebnis des im letzten Jahr durchgeführten Fahrradklima-Tests bekanntgegeben. Laut ADFC hatten mehr als 200.000 Menschen ihre Stimme zum Fahrradklima in Deutschland abgegeben. Die Durchschnittsnote liegt für das Jahr 2024 bei 3,92. Hamburg liegt mit der Note 3,96 knapp unter der Durchschnittsnote.

 

 

© hamburgize

 

Hamburg konnte im Vergleich zur Befragung im Jahr 2022 die Note behaupten. Gegenüber 2022 hat sich Hamburg von Note 3,98 auf 3,96 geringfügig verbessert und hat damit das beste jemals erreichte Ergebnis erzielt. 2005 errang Hamburg nur Note 4,4. Im Vergleich mit den anderen Millionenmetropolen Berlin, Köln und München liegt Hamburg auf dem zweiten Platz hinter München mit der Note 3,90. Köln erreicht den dritten Platz mit Note 4,19,  Berlin erreicht als Schlusslicht noch Note 4,28. 

Im Vergleich zu den anderen Metropolen konnte Hamburg bei der "Fahrradförderung in letzter Zeit" punkten. Hamburg erreicht in dieser Kategorie die Note 3,2, Köln 3,5, München 3,6 und Berlin nur 4,5. Auch bei der Fahrradmitnahme im ÖV schneidet Hamburg gut ab: Hamburg erreicht die Note 3,3, Berlin 4,1, München 4,7, Köln nur 4,9. In der Kategorie "Spass oder Stress" führt München mit der Note 3,7, es folgen Hamburg mit 3,8, Berlin mit 4,2, Köln erreicht nur Note 4,3. Anders ausgedrückt: 55% der Befragten in München gaben an, Radfahren sei eher stressig, in Hamburg 58%, in Berlin 69% und in Köln 71%.

Weitaus bessere Ergebnisse erzielten Städte mit weniger Einwohnenden:

  • In der Größenklasse 500.000 bis 1.000.000 Einwohnende belegen Frankfurt (3,49), Hannover (3,52) und Bremen (3,54) die ersten drei Plätze. Schlusslicht ist Duisburg mit Note 4,46.   
  • In der Größenklasse 200.000 bis 500.000 Einwohnende belegen Münster (2,97), Freiburg (3,03) und Karlsruhe (3,05) die vorderen Plätze, Schlusslicht ist Krefeld mit 4,51.
  • In der Größenklasse 100.000 bis 200.000 Einwohnende belegen Erlangen (3,13), Darmstadt (3,55), Oldenburg (3,58) die vorderen Plätze - Hagen belegt mit 4,67 den letzten Platz. 
  • In der Größenklasse 50.000 bis 100.000 Einwohnende belegen Tübingen (2,77), Nordhorn (2,83) und Bocholt (2,92) die vorderen Plätze, Lüdenscheid bleibt Schlusslicht mit 4,94.

 

 

 

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17. Juni 2025

Hamburg-Harburg: Neuer Kreisverkehr an zukünftiger Radroute 10 am Kanalplatz geplant

 

 Aktualisiert am 18.06.2025

Zukünftige Radroute 10 sowie Freizeitroute 6, Kanalplatz / Harburger Schloßstraße: Zweirichtungsradweg - © Stefan Warda

 

Die Kreuzung Kanalplatz / Harburger Schloßstraße soll zu einem Kreisverkehr umgebaut werden. Laut Bezirksamt soll die Umgestaltung zum Kreisverkehrsplatz die komplette Erneuerung des Kreuzungsbereichs sowie die Herstellung von Mittelinseln mit Fußgängerüberwegen umfassen. Die Nebenflächen sollen an den vorhandenen Abschnitt der Radroute 10 angeschlossen werden. 

 

Zukünftige Radroute 10, Kanalplatz / Harburger Schloßstraße: Zweirichtungsradweg - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 10, Kanalplatz / Harburger Schloßstraße: Zweirichtungsradweg - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 10 sowie Freizeitroute 6, Kanalplatz / Harburger Schloßstraße: Zweirichtungsradweg - © Stefan Warda

 

Die Bauarbeiten sollen am 23. Juni beginnen und bis November 2025 andauern. 

 

Freizeitroute 6, Harburger Schloßstraße / Kanalplatz - © Stefan Warda

 

 

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6. Juni 2025

Hamburg-Altona: Stehzeuge sollen vom Radweg der Kieler Straße verschwinden

 

 Aktualisiert am 07.06.2025

Kieler Straße / Augustenburger Straße: Stehzeuge auf dem vormaligen Radweg, Radfahrende sollen den Gehweg mitbenutzen - © Stefan Warda

 

Die Fremdnutzung des Radwegs der Kieler Straße duch Stehzeuge soll aufgehoben werden

Seit zwanzig Jahren dürfen Stehzeuge auf dem Radweg der Kieler Straße im Abschnitt zwischen Augustenburger Straße und Oeverseestraße platziert werden. Der Radweg wurde unter einem CDU-Senat zum "Parkplatz" umdeklariert. Seitdem sind Radfahrende verpflichtet, auf dem angrenzenden Gehweg zu radeln (Gehwegbenutzungspflicht) - trotz zahlreicher Hauseingänge bei Geschosswohnungsbauten, querender Grundstückszufahrt sowie Luftmessstation. 

 

Kieler Straße 21 im Jahr 2003 vor Umbau: Benutzungspflichtiger Fakeradweg links neben Stehzeugen im Dooringbereich, sowie Kampfparken auf Radweg - © Stefan Warda

 

Laut Abendblatt [€] möchte die Bezirkspolitik den Stehzeugen auf dem Radweg ein Ende machen. Noch Fehle die Zustimmung von Innen- und Mobilitätswendebehörde. 

"Ein weiterer Vorschlag der Politik zur Verbesserung der Sicherheit der Kieler Straße: Das Parken auf dem Radweg zwischen den Einmündungen von Augustenburger Straße und Oeverseestraße soll in Zukunft nicht mehr möglich sein." 

 

Kieler Straße / Augustenburger Straße im Jahr 2005 nach Umbau: Benutzungspflichtiger Gehweg, Stehzeuge auf vormaligem Radweg - © Stefan Warda

Kieler Straße 21 im Jahr 2005 nach Umbau: Benutzungspflichtiger Gehweg, Stehzeuge auf vormaligem Radweg - © Stefan Warda

Kieler Straße 21 im Jahr 2005 nach Umbau: Benutzungspflichtiger Gehweg, Stehzeuge auf vormaligem Radweg - © Stefan Warda

Kieler Straße 21 im Jahr 2012 nach Umbau: Benutzungspflichtiger Gehweg, Stehzeuge auf vormaligem Radweg - © Stefan Warda

Kieler Straße 21 im Jahr 2013 nach Umbau: Benutzungspflichtiger Gehweg, Stehzeuge auf vormaligem Radweg - © Stefan Warda

Kieler Straße im Jahr 2005 während des Umbaus: Radweg wird zum Parkplatz - © Stefan Warda

Kieler Straße 15-13 im Jahr 2005 während des Umbaus: Radweg wird zum Parkplatz - © Stefan Warda

Kieler Straße 15-13 im Jahr 200513 nach Umbau: Radweg wurde zum Parkplatz, verpflichtendes Gehwegradeln vor Hauseingängen und Hinterhofzufahrt - © Stefan Warda

 

 

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4. Juni 2025

Deutscher Fahrradpreis 2025 geht nach Hamburg-Altona

 

 

Louise-Schroeder-Straße / Nobistor: Echter Radweg - © Stefan Warda

 

Umbau der Louise-Schroeder-Straße in Hamburg-Altona mit Deutschen Fahrradpreis 2025 ausgezeichnet 

Hamburgs schönster Radweg ist im Rahmen des Nationalen Fahrradkongress in Berlin mit dem Deutschen Fahrradpreis 2025 in der Kategorie Infrastruktur ausgezeichnet worden. Laut Jury könne das Konzept "als Musterbeispiel der Verkehrswende gelten".

 

"Das Projekt zeigt eindrucksvoll, wie zukunftsfähige Straßenräume aussehen können: Mit breiten, baulich getrennten Radwegen, großzügigem Platz für den Fußverkehr und einem begrünten Mittelstreifen wird nicht nur die Verkehrssicherheit deutlich erhöht – auch die Aufenthaltsqualität steigt spürbar. Die innovative Lösung verbindet Grünflächen und Regenwasserspeicher mit moderner Verkehrsplanung und leistet so einen aktiven Beitrag zur Klimaanpassung. Durch die Umverteilung des Straßenraums entsteht ein besseres Miteinander im Verkehr. Das Konzept überzeugt durch hohe Übertragbarkeit, Wirtschaftlichkeit und ein Vorher-Nachher-Erlebnis, das als Musterbeispiel der Verkehrswende gelten kann."

 

Das Bezirksamt Altona hatte den Umbau der Louise-Schroeder-Straße im RISE-Fördergebiet Altona-Altstadt im vergangenen Jahr abgeschlossen. Die ehemals autoverkehrsgerecht ausgebaute dreispurige Einbahnstraße mit angrenzenden Stehzeugeplätzen wurde im Sinne der Mobilitätswende sowie einer klimaangepassten Infrastruktur neu strukturiert und stellt seitdem eine äußerst attraktive Radverkehrsverbindung dar. 

 

Louise-Schroeder-Straße / Nobistor: Echter Radweg - © Stefan Warda

Louise-Schroeder-Straße / Nobistor: Echter Radweg - © Stefan Warda

Louise-Schroeder-Straße / Walter-Möller-Park: Querungsmöglichkeit - © Stefan Warda

Louise-Schroeder-Straße / Holstenstraße: Echter Radweg sowie ansprechende Begrünung - © Stefan Warda

Louise-Schroeder-Straße / Holstenstraße: Echter Radweg sowie ansprechende Begrünung - © Stefan Warda

© Bezirksamt Altona

 

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19. Mai 2025

Urlaubspause

 

 

Unterwegs im "echten Norden" - © Stefan Warda

 

 

Unterwegs im "echten Norden" - © Stefan Warda

 

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10. Mai 2025

Hamburg-Nord: Schottmüllerstraße soll Radfahrstreifen erhalten

 

 Aktualisiert um 14.22 Uhr

Schottmüllerstraße: Fakeradweg - © Stefan Warda

 

Laut Abendblatt [€] sollen die Fakeradwege in der Schottmüllerstraße demnächst durch Radfahrstreifen ersetzt werden. Dies sehe eine erste Vorplanung vor. Die endgültige Planung solle dann 2026 abgeschlossen sein. Der Umbau der Schottmüllerstraße soll zeitgleich mit den Baumaßnahmen des Projekts Eppendorfer Markplatz abgeschlossen sein.

 

Schottmüllerstraße / Kümmellstraße: Fakeradweg - © Stefan Warda

Schottmüllerstraße / Kümmellstraße: Fakeradweg - © Stefan Warda

Schottmüllerstraße / Kümmellstraße: Fakeradweg - © Stefan Warda

 

Das Projekt Eppendorfer Markplatz betrifft neben dem Eppendorfer Markplatz auch Heinickestraße und Teile von Lenhartzstraße, Martinistraße und Eppendorfer Landstraße.

 

Schottmüllerstraße / Martinistraße: Fakeradweg - © Stefan Warda

Martinistraße / Schottmüllerstraße: Fakeradweg - © Stefan Warda

Martinistraße: Fakeradweg - © Stefan Warda

Martinistraße: Fakeradweg - © Stefan Warda

 

In der an die Schottmüllerstraße anschließende Lenhartzstraße wurden teilweise schon 2024 Radfahrstreifen als Ersatz für Fakeradwege angelegt. 

 

Lenhartzstraße: Übergang vom Radweg auf Radfahrstreifen - © Stefan Warda

Lenhartzstraße: Radfahrstreifen - © Stefan Warda

 

 

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26. April 2025

"Fahrradstadt" Hamburg 2025: "Radfahrer absteigen"

 

 

Grindelberg: Baustelle - © Stefan Warda

 

Wo in Hamburg sollen Autofahrende aussteigen und schieben?

 

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25. April 2025

Neues Einkaufszentrum in Hamburgs Hafencity: Fahrradparkhaus für Radfahrende nicht erreichbar

 

 Aktualisiert am 30.04.2025

Eingang zur Westfield-Fahrradgarage auf dem Platz am 10. Längengrad - © Stefan Warda

 

"Nachhaltige Mobilität" im Jahr 2025: Neues Fahrradparkhaus im Überseequartier für Radfahrende nicht erreichbar

Das neue autogerecht konzipierte "Westfield Hamburg-Überseequartier" bietet seit Eröffnung im April 2025 ein unterirdisches Fahrradparkhaus mit 1230 Fahrradstellplätzen. Der Eingang zur Rampe zum Westfield-Fahrradparkhaus befindet sich allerdings auf privater Fläche des Westfield Hamburg-Überseequartiers, auf der das Radfahren nicht gestattet ist. Eine Zufahrt vom öffentlichen Straßennetz zum Eingang des Fahrradparkhauses wurde nicht eingerichtet. Auch zahlreiche Fahrradbügel rund um das Westfield-Einkaufscenter liegen auf privaten Flächen des Westfield-Centers, die nur zu Fuß erreichbar sind. Eine telefonische Nachfrage beim Centermanagement bestätigte den Verdacht, dass Radfahren abseits der Fahrbahnbereiche im "Westfield Hamburg-Überseequartier" verboten ist. Eine Wegweisung zum Eingang der Fahrradgarage fehlt.

 

Platz am 10. Längengrad, rechts der Eingang zur Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda


Eingang zur Westfield-Fahrradgarage auf dem Platz am 10. Längengrad - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad / New-Orleans-Straße: Die Fahrradstellplätze sind nur von Gehenden erreichbar - © Stefan Warda

New-Orleans-Straße: Die Fahrradstellplätze sind nur von Gehenden erreichbar - © Stefan Warda

New-Orleans-Straße: Die Fahrradstellplätze sind nur von Gehenden erreichbar - © Stefan Warda

New-Orleans-Straße / Miamiplatz: Die Fahrradstellplätze sind nur von Gehenden erreichbar - © Stefan Warda

 

Während Besucher des Westfield-Quartiers mit dem Auto direkt zu einem Stellplatz auf dem Quartiersgelände fahren dürfen, müssen Radfahrende ihr Gefährt außerhalb des Quartiers abstellen und zu Fuß das Quartier besuchen bzw. als Gehende das Rad zu einem Fahrradstellplatz auf dem Quartier mitführen - soweit vom Quartiersmanagement erlaubt. Diese Praxis steht im Widerspruch zu den markigen Werbesprüchen der Hafencity zu einem "nachhaltigem Mobilitätsverhalten". 

 

Platz am 10. Längengrad / Überseeallee: Einfahrt zum Autoparkhaus - Autofahrende brauchen ihre Karossen auf dem Weg vom öffentlichen Straßenraum zum Stellplatz nicht schieben - © Stefan Warda

 

Das Fahrradparkhaus ist unter dem Platz am 10. Längengrad gelegen. Der kürzeste Fußweg zu den Eingängen des Parkhauses führt von der Kreuzung Osakaallee / Überseeallee / Platz am 10. Längengrad. Es gibt einen Zugang mit Fahrstuhl, welcher im Gebäudekomplex mit dem Port des Lumières integriert ist, sowie einen Zugang über eine Rampe. Laut Auskunft des Centermanagements darf die Rampe sogar mit Fahrrädern befahren werden. Eine Abgrenzung des privaten Freiraums des Westfield-Center zum umliegenden öffentlichen Freiraum ist nicht wahrnehmbar bzw. erkennbar.

 

Zukünftige Radroute 3, Osakaallee: Fahrt von der Innenstadt Richtung Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 3, Osakaallee / Überseeallee: Fahrt von der Innenstadt Richtung Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 3, Osakaallee / Überseeallee: Rechtsabbiegende von Überseeallee in die Westfield-Tiefgarage blockieren am Eröffnungstag des Einkaufscenters die Kreuzung und behindern u.a. Radverkehr (Fahrt von der Innenstadt Richtung Westfield-Fahrradgarage) - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 3, Überseeallee / Platz am 10. Längengrad: Rechtsabbiegende von Überseeallee in die Westfield-Tiefgarage blockieren am Eröffnungstag des Einkaufscenters die Kreuzung und behindern Radverkehr (Fahrt von der Innenstadt Richtung Westfield-Fahrradgarage) - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad / Überseeallee: Kürzester Weg vom öffentlichen Stadtraum zur Westfield-Fahrradgarage über privaten Freiraum, wo Radfahrverbot gilt - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Kürzester Weg vom öffentlichen Stadtraum zur Westfield-Fahrradgarage über privaten Freiraum, wo Radfahrverbot gilt - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad / Eingang der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

 

Das Fahrradparkhaus bietet allerdings keine geeigneten Stellplätze für Lastenfahrräder, obwohl es für Besuchende eines Einkaufszentrums konzipiert worden ist. Und auch Lastenfahrräder müssen zum Fahrradparkhaus geschoben werden. Dennoch ist es begrüßenswert, dass grundsätzlich ein Fahrradparkhaus errichtet wurde - wenn auch mit gravierenden Fehlern. Fraglich bleibt daher, ob das Parkhaus jemals ausgelastet sein wird angesichts der fehlenden Zufahrten. Für die Hamburger Innenstadt wäre im Bereich Mönckebergstraße eine Fahrradparkhaus begrüßenswert, da dort Fahrradbügel Mangelware sind. Ein Blick nach Utrecht zeigt, wie eine fahrradfreundliche Innenstadt gestaltet werden kann.

 

Platz am 10. Längengrad: Eingang der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Zufahrt zur Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Zufahrt zur Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Zufahrt zur Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Zufahrt zur Westfield-Fahrradgarage, Ende der Rampe - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Abstellplätze in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Sehr einfache Abstellplätze in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Abstellplätze in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Abstellplätze in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Lastenräder sind in der Westfield-Fahrradgarage nicht vorgesehen - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Reparaturstation in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Zugang zum Aufzug in der Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

Platz am 10. Längengrad: Aufzug zur Westfield-Fahrradgarage - © Stefan Warda

 

Im nördlichen Überseequartier, welches schon einige Jahre zuvor fertiggestellt wurde, verhält es sich ähnlich mit den Freiräumen. Auch dort gibt es keine Fußgängerzonen, denn auch dort handelt es sich um private Außenflächen. Überseeboulevard und Tokiostraße unterliegen dort einer Benutzungsordnung des Quartiersmanagements. Radfahren ist auch dort nicht erlaubt. Die Benutzungsordnung für das Quartier steht diskret auf Infosäulen im privaten Freiraum (öffentlich zugängliche private Freiflächen), allerdings nicht unmittelbar an den Zugängen erkennbar. Auf Verkehrszeichen wird verzichtet, wie auch im Westfield-Quartier. Auch dort gibt es keine Fußgängerzonen. ÖPNV-Nutzende, die die U-Bahnhaltestelle Überseequartier verlassen, betreten private Flächen.

 

Private Tokiostraße im nördlichen Überseequartier: Benutzungsordnung an Infosäule - © Stefan Warda

 
Überseeplatz: Privater öffentlich nutzbarer Raum, allerdings keine Fußgängerzone - © Stefan Warda

Überseeplatz / San-Francisco-Straße: Eine Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Freiraum ist nicht erkennbar - © Stefan Warda

San-Francisco-Straße / Überseeplatz: Menschen werden nicht über das Betreten eines privaten Freiraums informiert - © Stefan Warda

 

 

 

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