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15. November 2025

Hamburger Dom: Wieder Zeit für gefährliche Verkehrsschikanen

 

 

Glacischaussee / Heiligengeistfeld beim Millerntor: Gehwegradelzwang und Radfahrstreifen als Gehweg - © Stefan Warda

 

Der Winterdom auf dem Heiligengeistfeld auf St. Pauli hat neben Spaß und Vergnügen auch unangenehme Begleiterscheinungen im Angebot. Wie immer während der mehrwöchigen Domzeiten gibt es makabre Verkehrsanordnungen in der Glacischaussee, die an wenigen Tagen der Woche zu bestimmten Tageszeiten als Parkplatz für Dombesuchende mit Autos eingerichtet wird. Auch wenn die Parkplatznutzung nicht kontinuierlich während der gesamten Domsaison anhält, gilt für Radfahrende jedoch während der gesamten Domphase eine besondere Verkehrsschikane: Radfahrende sollen gemäß Verkehrszeichen 241 (getrennter Rad- und Gehweg) den Gehweg der Glacischaussee neben dem Heiligengeistfeld jeweils in beide Fahrtrichtungen nutzen, Gehende sollen dagegen den Radfahrstreifen im Fahrbahnbereich nutzen. An diese sinnlose Regelung hält sich so gut wie kaum jemand. 

 

Glacischaussee / Heiligengeistfeld beim Millerntor: Gehwegradelzwang und Radfahrstreifen als Gehweg mit wildlaufendem Fußgänger auf dem Zweirichtungsradweg - © Stefan Warda

Glacischaussee / Heiligengeistfeld beim Millerntor: Obwohl kein Parkplatz auf der Fahrbahn eingerichtet ist, der Autoverkehr auf der Fahrbahn rollt und die beiden Radfahrstreifen uneingeschränkt nutzbar wären, bleibt die Verkehrsschikane bestehen - © Stefan Warda

Glacischaussee / Heiligengeistfeld beim Millerntor: Die Radfahrstreifen dürfen nicht benutzt werden. Radfahrende müssen in Blickrichtung den linksseitigen Gehweg als Zweirichtungsradweg benutzen - © Stefan Warda

 

Während der Zeiten, zu denen während der Domsaison kein Parkplatz auf der Glacischaussee eingerichtet ist, darf der MIV die Glacischaussee uneingeschränkt wie auch zur restlichen Jahreszeit nutzen. Die Verkehrsschikanen für den Radverkehr hingegen bestehen dann dennoch.  

 

Glacischaussee / Feldstraße: Gehwegradelzwang und Radfahrstreifen als Gehweg - © Stefan Warda

Glacischaussee / Feldstraße: Gehwegradelzwang und Radfahrstreifen als Gehweg sowie ein Falschgeher auf dem "Radweg" - © Stefan Warda

 

 

 

 

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9. Oktober 2025

Hamburg-Altona: "Lessingtunnel" während Bauarbeiten für Radverkehr gesperrt

 

 

Zukünftige Radroute 7, "Lessingtunnel" / Harkortstraße: Wegen Baustelle für Radverkehr gesperrt - © Stefan Warda

 

Radverkehr verboten - Autoverkehr darf rollen

Aufgrund Instandhaltungsarbeiten an den Eisenbahnbrücken über die Julius-Leber-Straße ("Lessingtunnel") hat die Deutsche Bahn den Straßenverkehr einschränken lassen. Die Bauarbeiten haben im September begonnen und sollen laut Deutscher Bahn bis Ende des Jahres andauern. 

 

Zukünftige Radroute 7, "Lessingtunnel" / Harkortstraße: Letzten Monat war Radverkehr trotz Baumaßnahme noch nicht ausgeschlossen - © Stefan Warda

 

Eine "Vollperrung" sei vom 17. November bis 1. Dezember notwendig, während der der Gehweg allerdings weiterhin nutzbar sein soll. Ein "Radweg" soll dann auch passierbar sein, jedoch nicht für Radfahrende: Fußgänger sollen diesen nutzen dürfen - das Schieben von Fahrrädern soll dabei erlaubt sein.

"Für die Arbeiten ist es erforderlich, ab Samstag, 6. September, die Julius-Leber-Straße im Bereich des Lessingtunnels den Kfz-Verkehr hauptsächlich einspurig an der Baustelle vorbeizuführen, um die Verstärkung der Brückenkonstruktion herzustellen. Eine vollständige Sperrung ist lediglich vom 17. November bis1. Dezember notwendig. In dieser Zeit wird die Verstärkung der Brückenkonstruktion mit der bestehenden Brücke verbunden.

Der Geh- und Radweg wird über die gesamte Bauzeit, auch während der Vollsperrung passierbar sein. Radfahrende werden gebeten, ihre Räder zu schieben."

Der Autoverkehr darf derzeit die südliche Fahrspur Richtung Innenstadt nutzen. Der begleitende Radfahrstreifen stadteinwärts wäre zwar uneingeschränkt nutzbar, allerdings wurde unverständlicherweise ein Radfahrverbot verhängt. Umleitungen für Radfahrende wurden nicht eingerichtet. Der "Lessingtunnel" soll Teil der zukünftigen Radroute 7 in Richtung Osdorf werden.

 

Zukünftige Radroute 7, "Lessingtunnel" / Harkortstraße: Wegen Baustelle für Radverkehr gesperrt - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 7, "Lessingtunnel" / Scheel-Plessen-Straße: Wegen Baustelle für Radverkehr gesperrt - der Autoverkehr darf aber rollen - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 7, "Lessingtunnel" / Scheel-Plessen-Straße: Wegen Baustelle für Radverkehr gesperrt - der Autoverkehr darf aber rollen - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 7, "Lessingtunnel": Wegen Baustelle für Radverkehr gesperrt - der Autoverkehr darf aber rollen - © Stefan Warda

 

 

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10. August 2025

Hamburg-Altona: Othmarscher Kirchenweg gesperrt - keine Umleitung für Radfahrende im Verlauf der geplanten Radroute 1

 

 

Zukünftige Radroute 1, Othmarscher Kirchenweg / KGV 202: Verbot für Fahrzeuge aller Art - ohne Ausnahme! - © Stefan Warda

 

 

Zukünftige Radroute 1 in Othmarschen gesperrt

Der Othmarscher Kirchenweg ist derzeit zwischen Griegstraße und Stiegkamp gesperrt. Stadtauswärts zeigt ein Verkehrszeichen an der Ecke bei der Griegstraße an, dass sogar für Gehende kein Durchkommen sei. Tatsächlich werden Gehende im Baustellenbereich bei der kleingartenanlage auf den schmalen rechten Gehweg verwiesen. Das Verkehrszeichen 250 schließt im Baustellenbereich jeglichen Fahrzeugverkehr aus. Weitere Hinweise zur Sperrung der geplanten Radroute 1 fehlen. Eine Umleitung ist nicht eingerichtet.

 

Zukünftige Radroute 1, Othmarscher Kirchenweg / Griegstraße: Hinweis auf Sackgasse ohne Durchlass für Fuß- und Radverkehr - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 1, Othmarscher Kirchenweg / KGV 202: Stadtauswärts Verbot für Fahrzeuge aller Art - ohne Ausnahme! - © Stefan Warda

Zukünftige Radroute 1, Othmarscher Kirchenweg / Stiegkamp: Stadteinwärts ebenso Verbot für Fahrzeuge aller Art - ohne Ausnahme! - © Stefan Warda

 

 

 

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16. September 2024

Umbau der Kaiser-Wilhelm-Straße im Verlauf der Velorouten 1 und 2: Hatte die Stadt zu viele Radwegschilder?

 

 

Velorouten 1und 2, Kaiser-Wilhelm-Straße (SPRINGERQUARTIER): Radfahrstreifen - © Stefan Warda

 

Die Kaiser-Wilhelm-Straße in der Neustadt wurde vor wenigen Wochen für den Verkehr freigegeben. Radfahrende im Verlauf der Velorouten 1 und 2 waren irritiert angesichts der vielen Radwegschilder. 

Vor wenigen Wochen endete die langjährige Umbauphase am Axel-Springer-Platz und der Kaiser-Wilhelm-Straße im Verlauf der Velorouten 1 und 2. Vor dem Umbau gab es Richtung Innenstadt bergab keine Radverkehrsanlagen, bergan stadtauswärts hatte es zuvor mal einen Fakeradweg gegeben. Mittlerweile gibt es beidseitig Radfahrstreifen, die jedoch für Querungsstellen unterbrochen wurden - gute Gelegenheiten, um von Kampffahrenden besonders eng überholt oder abgedrängt zu werden. Vorteilhaft sind die nun zahlreichen Fahrradbügel. 

 

Velorouten 1und 2, Kaiser-Wilhelm-Straße (Bezirksamt): Radfahrstreifen (heutiger Zustand) - © Stefan Warda

Velorouten 1und 2, Kaiser-Wilhelm-Straße (ehemals Springer, heute Bezirksamt): früherer Zustand - © Stefan Warda

Velorouten 1und 2, Kaiser-Wilhelm-Straße (SPRINGERQUARTIER): unterbrochener Radfahrstreifen - © Stefan Warda

Velorouten 1und 2, Kaiser-Wilhelm-Straße 55: unterbrochener Radfahrstreifen - © Stefan Warda

Velorouten 1und 2, Kaiser-Wilhelm-Straße 53: Drängelei ohne Radfahrstreifen - © Stefan Warda

 

 

Velorouten 1und 2, Kaiser-Wilhelm-Straße 115: Fahrradbügel - © Stefan Warda

 

 

Direkt nach Öffnung der Straße für den Verkehr sahen Radfahrende blau: Zahlreiche Verkehrszeichen 237 deklarierten alles Mögliche als benutzungspflichtige "Radwege". Der Bäckerbreitergang war "Radweg", vor dem Bezirksamt gab es einen breiten grauen Radweg (allerdings mit zahlreichen regelwidrig Gehenden), und auch sonst gab es "Radwege", die nicht sofort eingeordnet werden konnten. War der "Radweg" nun rechts oder links von der Bordkante? Die Radwegschilderschwemme wurde mittlerweile eliminiert. Der Bäckerbreitergang ist kein "Radweg" mehr, der Gehweg vor dem Bezirksamt bleibt (vorerst?) Gehweg. 


Velorouten 1und 2, Kaiser-Wilhelm-Straße 115: Radfahrstreifen mit VZ237 - © Stefan Warda

Velorouten 1und 2, Kaiser-Wilhelm-Straße 155: ohne VZ237 (heutiger Zustand) - © Stefan Warda

Velorouten 1und 2, Kaiser-Wilhelm-Straße / Bäckerbreitergang: VZ237 (Radweg rechts oder links des Kantsteins?) - © Stefan Warda

Velorouten 1und 2, Kaiser-Wilhelm-Straße / Bäckerbreitergang: ohne VZ237 (heutiger Zustand) - © Stefan Warda

Velorouten 1und 2, Kaiser-Wilhelm-Straße / Neustädter Straße: Radfahrstreifen mit VZ237 - © Stefan Warda

Velorouten 1und 2, Kaiser-Wilhelm-Straße / Neustädter Straße: ohne VZ237 (heutiger Zustand) - © Stefan Warda

Velorouten 1und 2, Kaiser-Wilhelm-Straße / Bezirksamt: sehr breiter grauer Radweg mit VZ237 - © Stefan Warda

Velorouten 1und 2, Kaiser-Wilhelm-Straße / Bezirksamt: ohne Radweg und ohne VZ237 (heutiger Zustand) - © Stefan Warda

Velorouten 1und 2, Kaiser-Wilhelm-Straße / Bäckerbreitergang: VZ237 (Radweg rechts oder links des Kantsteins?) - © Stefan Warda

Velorouten 1und 2, Kaiser-Wilhelm-Straße / Bäckerbreitergang: ohne VZ237 (heutiger Zustand) - © Stefan Warda

Bäckerbreitergang / Kaiser-Wilhelm-Straße: "Radweg" mit VZ237 - © Stefan Warda

Bäckerbreitergang / Kaiser-Wilhelm-Straße: ohne "Radweg" sowie ohne VZ237 (heutiger Zustand) - © Stefan Warda



Bleibt die Frage: Wer hatte die Verkehrszeichen angeordnet? Wurde das nicht sorgfältig überprüft?


 

 

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11. September 2024

Hamburg-St. Pauli: Zwangsgeisterradeln neben dem Heiligengeistfeld aufgehoben

 

 Aktualisiert um 12.00 Uhr

Glacischaussee / Heiligengeistfeld: Geisterradelzwang - © Stefan Warda

 

Die Anordnung, den in Fahrtrichtung linken Radfahrstreifen der Glacischaussee neben dem Heiligengeistfeld in Richtung Norden verpflichtend zu benutzen, wurde vor zwei Tagen aufgehoben.

Für mehrere Wochen lang waren Radfahrende auf St. Pauli verpflichtet, den linken Radfahrstreifen der Glacischaussee in Richtung Karolinenplatz zu befahren. Vor zwei Tagen wurde die Anordnung endlich aufgehoben. Das Verkehrszeichen 241 wurde entfernt. Radfahrende können also wieder den Radfahrstreifen auf der östlichen Straßenseite benutzen (neben den Wallanlagen).


Glacischaussee: Wegen Geisterradelzwang auf der Westseite ist das Befahren des Radfahrstreifens auf der Ostseite nicht erlaubt gewesen - © Stefan Warda

Glacischaussee / Millerntorplatz: Geisterradelzwang - © Stefan Warda

Glacischaussee / Heiligengeistfeld: Geisterradelzwang - © Stefan Warda


Weiterhin besteht allerdings eine Gehwegbenutzungspflicht in Fahrtrichtung Süden (Millerntorplatz). Ab Feldstraße müssen Radfahrende weiterhin den rechten Gehweg neben dem Heiligengeistfeld befahren (westliche Straßenseite), obwohl ein Radfahrstreifen (mittlerweile ohne zu erwartenden Gegenverkehr) vorhanden ist.  

 

Glacischaussee / Feldstraße: Gehwegradelzwang - © Stefan Warda

Glacischaussee / Feldstraße: Gehwegradelzwang - © Stefan Warda

Glacischaussee / Heiligengeistfeld: Die Gehwegbenutzungspflicht führt zu Konflikten mit Gehenden. Ein zügiges Radfahren ist vollkommen unmöglich - © Stefan Warda


Die Geisterradelanordnung auf der Glacischaussee steht in guter Gesellschaft mit der temporären Anordnung in der Krausestraße vor einem Jahr. Ab S-Bahnhof Friedrichsberg galt für den linken Radfahrstreifen (und Radweg) verpflichtender Zweirichtungsverkehr in Richtung Barmbek.

 

Krausestraße beim S-Bahnhof Friedrichsberg: Geisterradelzwang - © Stefan Warda

Krausestraße beim S-Bahnhof Friedrichsberg: Geisterradelzwang - © Stefan Warda

 


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23. August 2024

"Fahrradstadt" Hamburg: Neuer "Radweg" in der Neustadt

 

 

Bäckerbreitergang / Kaiser-Wilhelm-Straße: "Radweg" - © Stefan Warda

 

Die "Fahrradstadt" Hamburg bietet Radfahrenden ein neues Angebot: In der Neustadt gibt es einen neuen verpflichtenden "Radweg", den Radfahrende zusätzlich nutzen dürfen oder von dessen Nutzung befreit sind - oder was auch immer. In der "Fahrradstadt" scheint irgendwie alles möglich zu sein. Der Bäckerbreitergang ist ab Kaiser-Wilhelm-Straße nun ein Radweg. Störend auf dem neuen "Radweg" sind allerdings zahlreiche Stehzeuge, um deren Entfernung sich das zuständige PK14 mal kümmern sollte.   


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2. August 2024

Irrsinn auf Hamburg-St. Pauli: Wegen Hamburger Dom werden Radfahrende zum Geisterradeln gezwungen

 

 

Glacischaussee / Heiligengeistfeld: Radwegbenutzungspflicht für den linksseitigen Radfahrstreifen - © Stefan Warda

 

Radfahrende sollen während des Hamburger Doms auf der Glacischausse auf der falschen Straßenseite radeln

Radfahrende werden auf der Glacischaussee derzeit gezwungen, den Radfahrstreifen auf der loinken Straßenseitenin Richtung Messe zu nutzen. Da der rechte Radfahrstreifen ohne Radwegbenutzungspflicht ausfällt, gilt wegen des temporär aufgestellten Verkehrszeichens (Vz. 241) die Verpflichtung, den linken Radfahrstreifen zu nutzen. Dort gilt leider Zweirichtungsverkehr nahe neben dem entgegenkommendem Kfz-Verkehr. 

 

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25. Februar 2024

Hamburg-St. Pauli: Simon-von-Utrecht-Straße für Radfahrende gesperrt - absurde Umleitungsversuche

 

Simon-von-Utrecht-Straße / Talstraße: Richtung Altona für Radfahrende verboten, Vorrang für den MIV - © Stefan Warda

 

Die Simon-von-Utrecht-Straße ist zwischen Talstraße und Große Freiheit derzeit für den Radverkehr gesperrt. Radfahrende sind mit kuriosen Umleitungsversuchen konfrontiert. 

 

Derzeit ist die Simon-von-Utrecht-Straße zwischen Talstraße und Große Freiheit für den Radverkehr gesperrt. Wegen einer Baustelle wird der MIV in diesem Abschnitt einspurig geführt. Radfahrende sollen dabei nicht stören. Sie sollen vermutlich über Talstraße, Schmuckstraße und Große Freiheit umgeleitet werden. Doch eindeutig sind die Hinweise zur Umleitung keineswegs. Für Radfahrende auf der Simon-von-Utrecht-Straße Richtung Altona ist die Umleitung noch halbwegs verständlich. Kurz vor der Talstraße wird auf eine bevorstehende Umleitung aufmerksam gemacht. Der Hinweis zur Umleitung erfolgt allerdings deutlich zu spät, um sich noch auf die Linksabbiegespur einordnen zu können. Zahlreiche Radfahrende fahren wohl gerade deswegen geradeaus weiter - trotz Verkehrszeichen 254.

 

Simon-von-Utrecht-Straße / Park des ehemaligen israelitischen Krankenhauses: Wenige Meter vor der Kreuzung mit der Talstraße der erste Hinweis auf eine bevorstehende Umleitung - © Stefan Warda

Simon-von-Utrecht-Straße / Talstraße: Erst unmittelbar an der Kreuzung mit der Talstraße der erste Hinweis auf die Fahrtrichtung der Umleitung. An dieser Stelle ist es jedoch zu spät, um auf die Linksabbiegespur zu wechseln. - © Stefan Warda

Simon-von-Utrecht-Straße / ehemaliges israelitischen Krankenhaus: Ab Hamburger Berg links die Linksabbiegespur in die Talstraße an der Ampel - © Stefan Warda

 

Für Radfahrende in der Talstraße aus Richtung Clemens-Schultz-Straße / Paul-Roosen-Straße ist die Umleitung jedoch vollkommen unverständlich, irreführend und sogar gefährlich. Radfahrende dürfen in diesem Abschnitt der Talstraße entgegen der Einbahnrichtung auf die Simon-von-Utrecht-Straße zufahren, diese auch kreuzen, um geradeaus weiter zur Reeperbahn zu gelangen. An der Kreuzung mit der Simon-von-Utrecht-Straße sollen Radfahrende Vorfahrt achten (Verkehrszeichen 205). 

 

Talstraße vor der Kreuzung mit der Simon-von-Utrecht-Straße: Sowohl Umleitung nach links als auch nach rechts - © Stefan Warda

Talstraße / Somin-von-Utrecht-Straße: Vorfahrt achten und Umleitung nach links - © Stefan Warda

Talstraße / Simon-von-Utrecht-Straße: Schilderausstellung - © Stefan Warda

Talstraße / Simon-von-Utrecht-Straße: Sowohl Umleitung nach links als auch nach rechts - © Stefan Warda

Talstraße / Simon-von-Utrecht-Straße: Sowohl Umleitung nach links als auch nach rechts - nach links kein Verbot der Einfahrt! - © Stefan Warda

Talstraße / Simon-von-Utrecht-Straße: Umleitung nach rechts in den für Radfahrende gesperrten Teil der Simon-von-Utrecht-Straße - © Stefan Warda

 

Im Rahmen der Umleitung werden Radfahrende vor die Wahl gestellt: Sie sollen entweder links abbiegen in die Simon-von-Utrecht-Straße stadteinwärts oder aber rechts abbiegen in den für Radfahrende gesperrten Abschnitt der Simon-von-Utrecht-Straße Richtung Altona. Das Abbiegen nach links könnte allerdings sehr gefährlich werden. Zwar ist die Einfahrt in die Simon-von-Utrecht-Straße an der Stelle nicht verboten (kein entsprechendes Verkehrszeichen), jedoch werden entgegenenkommende Autofahrende nicht mit Radfahrenden rechnen.

 

Simon-von-Utrecht-Straße / Talstraße: Einfahrt in den Abschnitt stadteinwärts nicht verboten - © Stefan Warda

Löwenstraße / Lehmweg: Auch hier ist die Einfahrt über die Haltelinie vollkommen legal, bei wartenden Kfz aber äußerst unglücklich gelöst - © Stefan Warda

Simon-von-Utrecht-Straße / Hamburger Berg: Ab hier Weiterfahrt stadteinwärts verboten - © Stefan Warda

 

Hinter der Kreuzung mit der Simon-von-Utrecht-Straße sind scheinbar vollkommen wahllos weitere Verkehrszeichen 442 aufgestellt worden, die sich widersprechen. Die Wegeführung macht so absolut keinen Sinn.


Talstraße / Simon-von-Utrecht-Straße - © Stefan Warda

Talstraße zwischen Somin-von-Utrecht-Straße und Schmuckstraße: Wohin denn nun?? - © Stefan Warda

 

 

 

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